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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckersi Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, tm ' amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, f

Nr. 140.

Sonnabend, den 17. Juni

1916

Amtlicher Teil.

Auf Grund des Absatzes 2 des Befehls vom 6. Mai 1916 bestimme ich, daß die in dem Befehl ge- nannten optischen Waren an Heeresangehörige bei Vorlage einer mit Stempel und Unterschrift ver- sehenen Bescheinigung ihres Truppenteiles, nach der die Waren für den Dienst bei der Truppe bestimmt sind abgegeben werden dürfen.

Der Kommandierende General von Haugwitz, General der Infanterie.

* * *

Hersfeld, den 9. Juni 1916.

Wird veröffentlicht.

Der Befehl vom 6. Mai 1916 ist im Kreisblatt Nr. 121 veröffentlicht.

Tgb. No. 1. 6886. Der Landrat.

:

Funke, Kreissekretär.

Bekanntmachung

über die Abänderung der Preise für künstliche Düngemittel.

Vom 5. Juni 1916.

Auf Grund des § 12 Satz 2 der Verordnung des Bundesrats über künstliche Düngemittel vom 11. Januar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 13) wird folgendes bestimmt:

Artikel 1

Die in der Bekanntmachung über künstliche Dünge­mittel vom 11. Januar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 13) beigefügten Liste unter A 1 bis 3, B 1b und 3, D und G aufgeführten Preise werden folgendermaßen ge­ändert :

1. Die Höchstpreise für reine Superphosphate (A 1) betragen bei einem Gehalt an wasserlöslicher Phos­phorsäure von 11,99 v. H. und darunter für 1 kg %

im Gebiet 2.......102

im Gebiet 3........98.

Bei einem Gehalt an wasserlöslicher Phosphorsäure von 12 v. H. und darüber bleiben die Höchstpreise un­verändert.

2. Die Höchstpreise für Mischungen von Super­phosphat mit schwefelsaurem Ammoniak beziehungs­weise Natrium-Ammoniaksulfat (A 2) betragen bet einem Gesamtgehalt an Stickstoff und wasserlöslicher Phosphorsäure von 11,99 v. H. und darunter für 1 " o:

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Bei einem Gesamtgehalt an Stickstoff und wasser­löslicher Phosphorsäure von 12 v. H. und darüber bleiben die Höchstpreise unverändert.

3. Die Höchstpreize für Ammonik-Superphosphat und Natrium-Ammonium - Sulfat - Superphosphat, denen Kali zugemischt ist (A 3), betragen für 1 kg' o wasserl. Phosphorsäure .... wie zu 2, Ammoniakstickstoff.....wie zu 2,

Kalt (K-O) .......4l) Pf.

4. Dte Höchstpreise für gedarrtes und gemahlenes schwefelsaures Ammouiak (25,s v. H. Ammoniak) (B 1 b) betragen für 1 kg ° » Ammontakstickstoff:

im Gebiet 1.......1512 Pf-, im Gebiet 2.......15212.

5. Der Höchstpreis für Kalkstickstoff (B 3) beträgt für 1 kg °/o Stickstoff 140 Pf.

6. Der Höchstpreis für organischen Mischdünger (D) beträgt für 1 kg % wasserlösliche Phosphorsäure 85 Pf.

7. DerHöchstpreis für Thomasphosphatmehl (G) be­trägt bei Lieferuug vom 16. Juli 1916 ab für 1 kgVo: Gesamtphoshorsäure . . .,.....811- Pf. zitronenjäurelösliche Phosphorsäure . . .86.

8. Die in der Liste der Düngemittel und Preise festgesetzten besonderen Lieferungsbedingungen bleiben unberührt.

Artikel 2

Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 5. Juni 1916.

Der Reichskanzler. Im Aufträge: Kautz.

Hersfeld, den 14. Juni 1916.

Wird veröffentlicht.

i. 6642. ' Der Landrat.

J. B.:

Funke, Kreissekretär.

Bus der Heimat.

* (DasTrork n e n v o n G e m ü s e.) Das Trockne» empfiehlt sich besonders für arlMe Bohnen, unreife

Erbsenkörner, Blattgemüse und Pilze. Nachdem das Gemüse in der für die Speiseform allgemein bekannten Art zubereitet worden ist, wird es einer Ueber- dampfung ausgesetzt. Man bringt das Gemüse zu diesem Zweck in einen Durchschlag, setzt diesen auf einen halb mit Wasser gefüllten Topf und bringt das Wasser in dem Topf stark zum Kochen, wobei der Durchschlag zugedeckt werden muß, damit das Gemüse gut überdampft wird. Hierauf wird das Gemüse durch künstliche Wärme und zwar nach dem Kochen auf dem Herde oder in einer schwach erhitzten Ofen­röhre getrocknet, wobei man das Gemüse auf reinem Fleck einem mit Draht durchzogenen Rahmen oder einem Drahtsieb ausbreitet. Blattgemüse, wie Spinat, Wirsing- und. Weißkohl brauchen vor dem Trocknen nicht überdampft zu werden. Ebenso kann auch mit Wurzelgemüse, Petersilien und Selleriewurzeln ver­fahren werden. Pilze trocknet man am besten auf Faden gezogen an der Luft oder in einem lauwarmen Ofen. Getrocknetes Gemüse muß sorgfältig 'aufbe­wahrt werden. Am besten geschieht das in einem trockenen, luftigen Raum in an einer Schnur hängen­den Beuteln. Schimmelbildung, die sonst eintritt, schadet zwar nichts, beeinträchtigt aber Geruch und Geschmack.

* (Rückgriff auf die Konservenvorräte.) Konserven in Büchsen und in gedörrter Form sind verhältnismäßig noch in bedeutendem Umfange am Markte und bei den Kleinhändlern zu haben. Um zu verhindern, daß die jungen Gemüse, besonders Kohl­rabi, Wirsingkohl und Schoten nicht genügend ausge­reift und ausgewachsen auf den Markt kommen, ist nach Möglichkeit für die nächste Zeit noch die Ver­wendung konservierter Gemüse geboten. Da die jungen Gemüse ausgewachsen die doppelten und drei­fachen Nahrungsmengen liefern wie in der Jetztzeit, und ein Jeder, bis zum letzten Verbraucher hinab, darauf bedacht sein muß, zur Vermehrung der Nahrungsstoffmengen durch die Art und Einteilung seines Verbrauchs beizutragen. iv wird dieses Ver- -MMBfQw»wm'wwrtwnMii^n ^NUR- «vr-femere' Geschmack des jungen Gemüses darf nicht entscheidend sein. Es wird vielmehr alles darauf ankommen, mög­lichst umfangreiche Nahrungsstoffmengen heranzu- ziehen, um in kurzer Zeit über ausreichende Er­zeugungsmengen verfügen zu können. Auch für die Gemüsezüchter empfiehlt es sich, nach diesen Grund­sätzen zu handeln.

* (Keine Geheimschrift bei Mitteilurrgen an Kriegsgefangene in Feindesland!). Der Schriftverkehr der in Gefangenschaft geratenen deutschen Soldaten unterliegt in Feindesland einer scharfen Prüfung, auch auf das Vorhandensein un­sichtbarer Schrift. Die aus den Briefen Gefangener gelegentlich hervorgehenden Anregungen, dem Antwortbriefe Mitteilungen in einer bestimmten unsichtbaren Schrift beizufügen, scheinen zuweilen auf listige Veranstaltungen des Feindes zurückzu- führen zu sein. Auf diese Weise versuchen unsere Gegner, die Mitteilungen über Vorgänge uud Ver­hältnisse in Deutschland zu Schlüssen zu benutzen und zu unserm Nachteil zu verwerten, für sie wichtige Nachrichten zu erhalten. Umso mehr ist damit zu rechnen, daß Mitteilungen in geheimer Schrift entdeckt und daß durch ihr Bekanntwerden die Jnteresfen des Reiches gefährdet werden. Der Ge­fangene selbst wird den schwersten Nachteilen in Bezug auf seine Behandlung und seinen Brief­verkehr ausgesetzt sein, sobald er überführt erscheint, unsichtbar geschriebene Nachrichten aus Deutschland heimlich zu beziehen. Deshalb muß dringend gewarnt werden, bei Mitteilungen an die in der Kriegsgefangenschaft befindlichen Deutschen Geheim­schrift anzuwenden.

* (Prämien für gutgemästetes Vieh!) In der Sitzung des Zentral-Viehhandelsverbandes vom 29. Mai ist nachstehendes Anerbieten derZentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung" angenommen worden: llm den freihändigen Ankauf zu förderu und Härten bei der Enteignung tunlichst zu ver­meiden, sollen die Abnahmekommissionen auf deu Militür-Sammelstellen der Heeresverwaltung das Recht haben, im Einvernehmen mit den Biehhandels- verbünden für gut gemästete Ware Rinder eine Prämie von 5 Proz. zu zahlen. Ueber die Zahlbar- keit der Prämie entscheidet die Abnahmekommission endgültig. Die Prämie wird dem Tierhalter, der das Tier geliefert hat, ohne Abzug ausgezahhlt.

* Die Gerichtsferi en nehmen, wie auch int Frieden am 15. Juli ihren Anfang und währen bis zum 15. September.

* (Der kalte Juni 1916 und 1871.) Gegenwärtig sind die Höchst- als die DurchschnittStemperaturen niedriger als an manchen Tagen des vorigen Dezembers. Man muß, so schreibt ein Leser im Frkf. Generalanz.", bis auf 1871 zurückgehen, um einen ähnlich kalten Juni zu finden. Hoffentlich bleibt es nicht bei der einzigen Achnlichkeit, sondern wird das Jahr 1916 gleich jenem ein für uns günstiges FriedenSjahr. Uevrigens folgte damals im Juli und

August ein herliches Sommerwetter, was sich, wenn die Behauptung, daß das Wetter den Sonnenflecken- perioden analog verläuft, richtig wäre, in diesem Jahre wiederholen müßte.

):< Hersfeld, 16. Juni. (Bundesratsver- ordn ung über die Versorgung mit Kleidern.) Der Bundesrat hat unter dem 10. Juni eine ein­gehende Verordnung über die Regelung des Verkehr mit Web-, Wirk- und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung erlassen. Die Regelung soll hauptsächlich den sparsamen Verbrauch der vorhandenen Bestände herbeiführen, damit auch noch bei so langer Dauer des Krieges am Friedensschluß für die in die bürgerlichen Berufe zurückkehrenden Krieger genügend Stoffe vor­handen sind. Daneben sollen die benötigten Stoffe für die Behörden, öffentliche und private Krankenan­stalten bereitgestellt sowie die Herstellung und der Vertrieb von Ersatzstoffen gefördert werden. Mir der Durchführung der Aufgabe wird die Reichs-Bekleid- ungsstelle betraut. Die Verbrauchsregelung soll er­reicht werden in der Uebergangszeit bis zum 1. August 1916 durch eine Beschränkung des Absatzes im Klein­handel auf 20 Prozent des Jnventurergebnisses bei jedem Geschäft. Von da an dürfen unter die Ver­ordnung fallende Web-, Wirk- und Strickwaren im Kleinhandel nur gegen Bezugsschein an den Ver­braucher abgegeben werden, der dem Antragsteller von der Behörde seines Wohnsitzes ausgestellt wird. Jeder Kleinhändler mit diesen Stoffen hat unverzüglich eine änventur derartiger in seinem Besitz befindlicher >aren mit Einsetzung der Preise aufzunehmen. Während der Inventur besteht Verkaufssperre. Fabrikanten und Großhändler dürfen nur an solche Abnehmer liefern, mit denen sie bereits vor dem 1. Mai 1916 in dauernder Geschäftsverbindung gestanden haben. Von der Verbrauchseinschränkung sind eine Reihe von Waren ausgenommen, wie Seidenstoffe, Batist, Schirme, Schleier usw., die unter 34 Nummern in einer sogenannten Freiliste veröffentlicht sind. MMWWWWWWWWMM Reichskanzler, wie dasB. T." erfährt, eine Be­kanntmachung, in der diejenigen Waren aufgeführt werden, die von der Bestimmung der Bundes- ratsverordnung, also auch von der Verkaufsbe­schränkung und von dem Jnoenturzwang nicht be­troffen werden. Es handelt sich hierbei hauptsächlich außer den Seidenstoffen auch um Besatzartikel, Spitzen, Hüte, Schirme, Teppiche, Vorhänge, konfektionierte, genähte Weißwaren, Korsetts, Taschentücher, Schuhe und Pelzwaren. Fertige Herrengarderoben werden von der Berkaufsbeschränküng nicht betroffen, wenn es sich um hochwertige Produkte handelt, also z. B. Rock- und Gehrockanzüge über 75 Mark, Sacco- und Sportanzüge über 60 Mark und Beinkleider über 18 Mark. Alle Artikel der fertigen Frauenmäntel-, Kleider- und Blusenkonfektion, sofern sie am 6. Juni fertiggestellt waren und sich im Besitz der Kleider­händler befinden, bleiben auch fernerhin vom Verkauf frei. Damenmäntel über 60 Mark, Jackenkleider über 80 und Waschkleider über 40, Damenhemden über 6,50 und Herrenhemden über 7 Mark können auch weiter­hin dem Konsum ungehindert zugeführt werden. Für andere Tertilprodukte sind ähnliche, verhältnismäßig niedrige Preisgrenzen festgesetzt.

):( Hersfeld, 16. Juni. Zum Leutnant d. L. be­fördert wurde Vizefeldwebel Engelhardt.

Heringen (Werra), 15. Juni. 15 000 Mark Geld­strafe wurde dem 83jährigen Landwirt Neblung von hier auserlegt. Der Greis hatte große Mengen Ge­treide verheimlicht. Nur mit Rücksicht auf das hohe AlterdesAngeklagten sah die Nordhäuser Strafkammer von einer Gefängnisstrafe ab.

Marburg, 13. Juru. Die Grundsteinlegung des Jnvalidenheims für Jäger und Schützen hat vorgestern in feierlicher Weise stattgefunden. Ansprachen hielten Kommerzienrat Schäfer, Bankier Karl Strauß und Oberbürgermeister Troje. Später schloß sich ein von Angehörigen des Jägerbataillons Nr. 11 und Mitglie­dern des Vereins ehemaliger Jäger und Schützen Ver­anstalter feldgrüner Abend an, dessen Reinerfolg dem Banfonds zufließen soll, der jetzt 160 000 Mark beträgt und zu dem in Marburg ausschließlich der von der Stadt bewilligten 20 000 Mark allein 100 000 Mark ge­sammelt wurden. Die Gesamtkosten des Heims iverden auf 350 000 Mark veranschlagt.

Fulda, 14. Juni. Im nahen Niesigerwalde wurde durch einen Förster ein Mann in dem Augenblicke festgenommen, als er ein in der Schlinge gefangenes Reh in seinen Rucksack verschwinden ließ. Es ist ein wohlhabender Landwirt aus dem Orte Gläserzell (Kreis Fulda).

Hauan, 13. Juni. Die Familie des Lademeisters Georg Müller hatte bereits zwei ihrer Sühne im Kampfe für das Vaterland verloren. Nun hat auch der dritte Sohn, der als trieg»fmimili8er Hetzer auf S. M. L.Frauen lob" diente, den Heldentod erlitten. Der vierte Sohn steht ebenfalls vor dem Feinde.