Hersfelder Tageblatt
für den Kreis Hersfeld Willis
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- g « zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei
Hersfeld. Für Sie Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- I holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
---------------------------------------------- -■ ^ ■ ... .........
Nr. 132.
Mittwoch, den 7. Juni
1916
Amtlicher Teil.
Hersfeld, am 2. Juni 1916.
Im Monat Mai ds. Js. sind von mir den nach- benannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:
A. Jahresjagdscheine:
* * *
Hersfeld, den 3. Juni 1916. Wird veröffentlicht.
J. Nr. I. 6294. Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
am
//
15. dem
2/5.
//
//
2/5.
2/5.
//
//
//
2/5.
25.
ö. entgeltliche:
Landwirt Paul Rudolph in Rohrbach. Ober-Post-Assistenten Karl Stelzner in
Kaufmann Konrad Roll in Niederaula. Gastwirt Johannes Herwig in Kemme- rode.
Rittergutspächter E. Reinecke zu Hof Heisenstein bei Holzheim.
//
//
//
//
//
//
//
//
7/
//
//
//
//
M
//
//
2/5.
2/5.
3/5.
45.
5/5.
6/5.
12/5.
8/5.
65.
8/5.
8/5.
9/5.
12 5.
//
//
//
//
1341777
15/5.
25/5.
17/5.
18/5.
19/5.
20/5.
20/5.
31/5.
20'5.
23/5.
26 5.
27/5.
31/5.
2/5.
45.
265.
30/5.
27 5.
//
//
//
^
//
//
Fabrikdirektor Ferdinand Altenburg Hersfeld.
Brauereibesitzer Jean Steinweg
Hersfeld.
Fabrikanten Alex Rehn in Hersfeld.
in
in
Leutnant d. R. Ernst Wege in Hersfeld. Leutnant d. R. Otto Braun jun. in Hersfeld.
Forst-Assessor, Oberleutnant Haselhuhn in Hersfeld.
Kaufmann Hermann Wittekind in Hers- felö.
Kommerzienrat Fritz Rechberg in Hers- feld.
Bürgermeister Ludolf Schuchard in Niederaula.
Laboratoriums-Vorsteher O. "Brösücke in Röhrigshof.
Bergwerks-Direktor Willing in Heringen. Gutsbesitzer August Hoßbach zu Hof Weisenborn.
F. Funke in Hersfeld.
Königlichen Amtsgerichtsrat Roßbach in »wrwaaw?
Bekanntmachung, betreffend Erstattung von Beiträgen zur Angestellten- versichernng an bernfsunfähige Kriegsteilnehmer.
Vom 26. Mai 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 fReichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen :
§1.
Den bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte Versicherten, die im gegenwärtigen Kriege dem Deutschen Reiche oder einem mit ihm verbündeten oder befreundeten Staate Kriegs-, Sanitäts- oder ähnliche Dienste geleistet haben und infolge ihrer Teilnahme am Kriege dauernd berussunfähig (§ 25 Abs. 1 des Versicherungsgesetzes für Angestellte) geworden sind oder 'werden, ist auf ihren Antrag die Hälfte der für sie an die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte entrichteten Pflichtbeiträge zu erstatten. Bei freiwilliger Versicherung werden drei Viertel der eingezahlten Beiträge erstattet.
§2.
Der Anspruch auf Beitragserstattung verfällt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Berufsunfähigkeit geltend gemacht wird. Die Frist beginnt jedoch nicht vor Schluß desjenigen Kalenderjahrs zu laufen, in welchem der Krieg beendet ist.
§3.
Für das Verfahren gelten die §§ 229 ff. des Ver- ernnasaesetzes Anaeflellte. ______
Zweigniederlassung unter der Firma: Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel
G. m. b. H. Zweigniederlassung Hamburg errichtet wird.
Der Zweck der Einrichtung der Zweigniederlassung ist, die Einfuhr von Kaffee und Tee zu fördern und zu regeln.
Die Nebernahmeerklärungen des Kriegsausschusses werden in Gemäßheit der Bekanntmachungen des Reichskanzlers über die Einfuhr von Kaffee und Tee aus dem Auslande vom 6. April 1916 (R. G. Bl. S. 247 u. ff. bezw. 250 u. ff.) erfolgen.
Den an der Einfuhr von Kaffee und Tee beteiligten Kreisen des deutschen Fachhandels wird anheimgestellt, Anfragen über die Einfuhr an die betreffende Abteilung der Zweigniederlassung in Hamburg zu richten.
Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel.
G. m. b. H.
* -i- *
Hersfeld, den 31. Mai 1916.
Wird veröffentlicht.
Tgb. No. i. 6105. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Afsessor.
Bus der Heimat.
* <Ver m e i ö u n g v o n F l u r s chä d e n.) Vom stellv. Generalkommando XI. Armeekorps wird folgendes mitgeteilt: In letzter Zeit haben sich die Klagen darüber gemehrt, daß Wiesen, Gärten und Ackerflächen von Nichtberechtigten betreten, dabei die Anpflanzungen beschädigt, Saaten und Grasflächen zertreten, sogar Garten- und Feldfrüchte entwendet worden sind. Wie den Truppenteilen bereits zur Pflicht gemacht worden ist, Flurschäden unter allen Umständen zu vermeiden,
düngen der
n
rbe
an
Bauunternehmer Konrad Hermann Unterneurode.
Maurermeister Heinrich Hermann
in
in
Heimboldshausen.
Bürgermeister Peter Lehn in Reilos.
Leutnant d. R. Kurt Stern in Hersfeld.
Landwirt Heinrich Burghard Rüger in Unterweisenborn.
Stadtlandmesser Alfred Helk in Hersfeld. Karl Heßler in Philippsthal.
Bergwerks-Direktor Reinhard Effertz in Dorndorf — Rhön.
Malermeister Friedrich Bätza in Hersfeld. Gutsbesitzer August Niemeyer in Tann. Landwirt Johannes Jäger 3. in Motzfeld. Landwirt Wilhelm Eschstruth zu
Will Lani
helmshof.
dwirt Adam Ruch zu Hof Rtmmerode,
Gemeinde Wehrshausen.
b. unentgeltliche:
Königlichen Förster Hof in Niederaula. gelernten Jäger Walter Nogatz in Tann. Oberjäger Adolf Klotz zu Forsthaus Stöcktg.
Königlichen Förster z. Zt. Leutnant ö. L. im Jnf.-Regt. 71, Hilsenitz, in Wippers- hain.
B. Tagesjagdscheine:
Schreiner Adam Hühn in Erdmannrode, Kreis Hünfeld.
Der Landrat.
v. Hedeman n, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung
über den Verkehr mit Süßstoff.
Vom 26. Mai 1916.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 30. März 1916, betreffend die Abänderung des Süß- stoffgesetzes (Reichs-Gesetzbl. S. 213) wird folgendes bestimmt:
Die Reichszuckerstelle kaun den Bezug von Süßstoff bis auf weiteres gestatten.
Gewerbetreibende zum Zwecke der Süßung von natürlichen und künstlichen Fruchtsäften aller Art — ausgenommen zur Herstellung von solchen Fruchtsirupen, die dazu bestimmt sind, bei der Herstellung von Arzneien Verwendung zu finden —,
also insbesondere zum Zwecke der Süßung von Grundstoffen für die Herstellung von Limonaden 3 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 25. April 1916, Reichs-Gesetzbl. S. 340) sowie von sonstigen gesüßten natürlichen und künstlichen Fruchtsäften und fruchtsaftartigen Getränken aller Art.
Berlin, den 26. Mai 1916.
Der Reichskanzler.
Im Aufträge: Freiherr von Stein.
des Kontingents darüber gebunden, ob eine Gesund heitsstörung als eine Dienstbeschädigung und die Dienstbeschndigung als durch den Krieg herbeigeführt
anzusehen ist.
§4.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom August 1914 in Kraft.
Berlin, den 26. Mai 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich. * * *
Hersfcld, den 3. Juni 1916.
Wird veröffentlicht. J. Nr. 1. 6294.
Der Landrat.
J. : Funke, Kreissekretär.
1.
Bekanntmachung
vom ^4. 5. 16. (M. 3996 4 16. K. R. A.
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird hiermit jeglicher Handel mit Abfällen und Spänen von wolframhaltigen Stählen für
die Dauer des Krieges verboten.
Lieferung von wolframhaltig> Spänen jeder Art und Menge ist „ . den Hersteller derjenigen Stähle von denen die Abfälle und Späne stammen, oder an die Kriegsmetall- Aktiengesellschaft. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums.
Jegliche Zuwiderhandlung oder Anreizung zur Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot wird soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind nach § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände nach dem Reichsgefetz vom 11. Februar 1915, betreffend Abänderung des Gesetzes über den Belagerungszustad, mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
Cassel, den 24. Mai 1916.
Der Stellvertretende Kommandierende General
:cn Abfällen und
st nur gestattet an
deS 11. Armee-Korps, gez. von Hangwitz. General der Jnfantrie.
Hersfeld, den 31. Mai 1916. Wird veröffentlicht.
Tgb. No. i. 6073. Der Landrat.
J. B.:
v. Hedeman u, Reg.-Affepor.
Bekanntmachung.
Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m. b. H. Berlin macht bekannt, daß mit dem 29. Mai 1916 in Hamburg, Neuer Wandrahm 1, Fernsprecher Gruppe 4, No. 9670 72, Telegramm Adresse für die Abteilung Kaffee: Kriegskaffee, Telegrammadresse für die Abteilung Tee: Kriegstee, eine
ncyen Anlagen r rlich und vater-
ländische Pflicht ist, damit durch den Ertrag des heimatlichen Bodens die Ernährung unseres Volkes sichergestellt bleibt. Es ist höchst bedauerlich, wenn in der jetzigen Zeit Klage darüber geführt werden muß, daß zur Erlangung einiger Blumen in Getreidefelder und Wiesen eingedrungen, die Frucht zertreten, hierdurch viele mühevolle Arbeit vernichtet und ein Ernteausfall verursacht wird. Das stcllv. Generalkommando erwartet, daß es eines weiteren Hinweises zu Abstellung jener Klagen nicht bedarf. Es weist ferner darauf hin, daß Anweisung an alle Behörden ergangen ist, derartige Zuwiderhandlungen streng zu verfolgen.
):( Hersfeld, 6. Juni. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurde Gefreiter d. L. Ernst Orth Res.-Jnf.-Reg. 32.
):( Hersfeld, 6. Juni. Heute früh zwischen 7 und 8 Uhr sind am hiesigen Bahnhof 3 russische Kriegsgefangene, die von ihrer Arbeitsstelle in der Nähe Göttingens vor einiger Zeit entwichen waren, von der hiesigen Polizei aufgegriffen worden.
):( Rohrbach, 6. Juni. Der 2. Schöffe Wilhelm Schilling wurde zum Standesbeamten-Stellver- treter für den Standesamtsbezirk Rohrbach ernannt.
):( Tann, 6. Juni. Das Eiserne Kreuz 2. Klasse erhielt Gefreiter Schaub 1. Batt., Feld.-Art.- Regt. 47.
Heimboldshanseu, 5. Juni. Am Sonntag Rogate wurde im Gottesdienste in der hiesigen Kirche wieder mit tiefempfundenen Worten durch unfern werten Herrn Pfarrer Hetzler zweier Gefallener aus unserer Gemeinde gedacht, die beide in einem Regiment von derselben Granate bei Höhe 801 tödlich getroffen wurde». Der Reservist Heinrich Brandenstein und Unteroffizier Willy Echtermeyer. Beide noch von denen, die gleich zu Anfang des Krieges mit hinaus gezogen und nahezu nun 2 Jahre lang die Not und Mühe der Schlachten erlitten haben. Zwei tüchtige rechte Männer, treue deutsche Söhne haben wir verloren, wollte Gott, daß diese großen Opfer von Kindern und Enkeln nie vergessen würden.
Caffel, 5. Juni. Die Strafkammer verurteilte, den 13' 2 Jahre alten Schüler Hermann E. aus Caffel, der am 20. April auf offener Straße ein Geschirr gestohlen, den Wagen in einem Gasthaus gegen einen anderen ausgetanscht und mit dem Fuhrwerk dann am Bahnhöfe Lohnsuhren ausgeführt hatte, zu zwei Monaten Gefängnis. Ein früherer Gutsbesitzer E. aus Dagobertshansen wurde wegen Beleidignntz des dortigen Geistlichen zu vierzehn Tagen Gefängnis verurteilt. Die Beleidigung hatte deshalb einen so schweren Charakter, weil in ihr gleichzeitig eine Be- drohnng auf offener Straße zum Ausdruck gekommen war. , .
Frankenhansen, 3. Juni. In der Schlacht bei Verdun erlitten am 22. 5. fast zu gleicher Zeit die beiden Brüder Albert und Otto Neubard den Heldentod. Beide Brüder gehörten einem Infanterie Regt, als Gefreite an und kämpften bereits über ein Jahr lang Schulter an Schulter in treuer Pflichterfüllung.