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Hersfelder Tageblatt

für den Kreis Hersfeld Willis

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- g « zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei

Hersfeld. Für Sie Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- I holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

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Nr. 132.

Mittwoch, den 7. Juni

1916

Amtlicher Teil.

Hersfeld, am 2. Juni 1916.

Im Monat Mai ds. Js. sind von mir den nach- benannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:

A. Jahresjagdscheine:

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Hersfeld, den 3. Juni 1916. Wird veröffentlicht.

J. Nr. I. 6294. Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

am

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15. dem

2/5.

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2/5.

2/5.

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2/5.

25.

ö. entgeltliche:

Landwirt Paul Rudolph in Rohrbach. Ober-Post-Assistenten Karl Stelzner in

Kaufmann Konrad Roll in Niederaula. Gastwirt Johannes Herwig in Kemme- rode.

Rittergutspächter E. Reinecke zu Hof Heisenstein bei Holzheim.

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2/5.

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3/5.

45.

5/5.

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12/5.

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65.

8/5.

8/5.

9/5.

12 5.

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1341777

15/5.

25/5.

17/5.

18/5.

19/5.

20/5.

20/5.

31/5.

20'5.

23/5.

26 5.

27/5.

31/5.

2/5.

45.

265.

30/5.

27 5.

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Fabrikdirektor Ferdinand Altenburg Hersfeld.

Brauereibesitzer Jean Steinweg

Hersfeld.

Fabrikanten Alex Rehn in Hersfeld.

in

in

Leutnant d. R. Ernst Wege in Hersfeld. Leutnant d. R. Otto Braun jun. in Hersfeld.

Forst-Assessor, Oberleutnant Haselhuhn in Hersfeld.

Kaufmann Hermann Wittekind in Hers- felö.

Kommerzienrat Fritz Rechberg in Hers- feld.

Bürgermeister Ludolf Schuchard in Niederaula.

Laboratoriums-Vorsteher O. "Brösücke in Röhrigshof.

Bergwerks-Direktor Willing in Heringen. Gutsbesitzer August Hoßbach zu Hof Weisenborn.

F. Funke in Hersfeld.

Königlichen Amtsgerichtsrat Roßbach in »wrwaaw?

Bekanntmachung, betreffend Erstattung von Beiträgen zur Angestellten- versichernng an bernfsunfähige Kriegsteilnehmer.

Vom 26. Mai 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirt­schaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 fReichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung er­lassen :

§1.

Den bei der Reichsversicherungsanstalt für Ange­stellte Versicherten, die im gegenwärtigen Kriege dem Deutschen Reiche oder einem mit ihm verbündeten oder befreundeten Staate Kriegs-, Sanitäts- oder ähn­liche Dienste geleistet haben und infolge ihrer Teil­nahme am Kriege dauernd berussunfähig (§ 25 Abs. 1 des Versicherungsgesetzes für Angestellte) geworden sind oder 'werden, ist auf ihren Antrag die Hälfte der für sie an die Reichsversicherungsanstalt für Ange­stellte entrichteten Pflichtbeiträge zu erstatten. Bei freiwilliger Versicherung werden drei Viertel der ein­gezahlten Beiträge erstattet.

§2.

Der Anspruch auf Beitragserstattung verfällt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Berufsunfähigkeit geltend gemacht wird. Die Frist beginnt jedoch nicht vor Schluß desjenigen Kalender­jahrs zu laufen, in welchem der Krieg beendet ist.

§3.

Für das Verfahren gelten die §§ 229 ff. des Ver- ernnasaesetzes Anaeflellte. ______

Zweigniederlassung unter der Firma: Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel

G. m. b. H. Zweigniederlassung Hamburg errichtet wird.

Der Zweck der Einrichtung der Zweigniederlassung ist, die Einfuhr von Kaffee und Tee zu fördern und zu regeln.

Die Nebernahmeerklärungen des Kriegsausschusses werden in Gemäßheit der Bekanntmachungen des Reichskanzlers über die Einfuhr von Kaffee und Tee aus dem Auslande vom 6. April 1916 (R. G. Bl. S. 247 u. ff. bezw. 250 u. ff.) erfolgen.

Den an der Einfuhr von Kaffee und Tee be­teiligten Kreisen des deutschen Fachhandels wird an­heimgestellt, Anfragen über die Einfuhr an die be­treffende Abteilung der Zweigniederlassung in Ham­burg zu richten.

Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel.

G. m. b. H.

* -i- *

Hersfeld, den 31. Mai 1916.

Wird veröffentlicht.

Tgb. No. i. 6105. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Afsessor.

Bus der Heimat.

* <Ver m e i ö u n g v o n F l u r s chä d e n.) Vom stellv. Generalkommando XI. Armeekorps wird folgendes mitgeteilt: In letzter Zeit haben sich die Klagen da­rüber gemehrt, daß Wiesen, Gärten und Ackerflächen von Nichtberechtigten betreten, dabei die Anpflanzungen beschädigt, Saaten und Grasflächen zertreten, sogar Gar­ten- und Feldfrüchte entwendet worden sind. Wie den Truppenteilen bereits zur Pflicht gemacht worden ist, Flurschäden unter allen Umständen zu vermeiden,

düngen der

n

rbe

an

Bauunternehmer Konrad Hermann Unterneurode.

Maurermeister Heinrich Hermann

in

in

Heimboldshausen.

Bürgermeister Peter Lehn in Reilos.

Leutnant d. R. Kurt Stern in Hersfeld.

Landwirt Heinrich Burghard Rüger in Unterweisenborn.

Stadtlandmesser Alfred Helk in Hersfeld. Karl Heßler in Philippsthal.

Bergwerks-Direktor Reinhard Effertz in Dorndorf Rhön.

Malermeister Friedrich Bätza in Hersfeld. Gutsbesitzer August Niemeyer in Tann. Landwirt Johannes Jäger 3. in Motzfeld. Landwirt Wilhelm Eschstruth zu

Will Lani

helmshof.

dwirt Adam Ruch zu Hof Rtmmerode,

Gemeinde Wehrshausen.

b. unentgeltliche:

Königlichen Förster Hof in Niederaula. gelernten Jäger Walter Nogatz in Tann. Oberjäger Adolf Klotz zu Forsthaus Stöcktg.

Königlichen Förster z. Zt. Leutnant ö. L. im Jnf.-Regt. 71, Hilsenitz, in Wippers- hain.

B. Tagesjagdscheine:

Schreiner Adam Hühn in Erdmannrode, Kreis Hünfeld.

Der Landrat.

v. Hedeman n, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung

über den Verkehr mit Süßstoff.

Vom 26. Mai 1916.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 30. März 1916, betreffend die Abänderung des Süß- stoffgesetzes (Reichs-Gesetzbl. S. 213) wird folgendes bestimmt:

Die Reichszuckerstelle kaun den Bezug von Süß­stoff bis auf weiteres gestatten.

Gewerbetreibende zum Zwecke der Süßung von natürlichen und künstlichen Fruchtsäften aller Art ausgenommen zur Herstellung von solchen Fruchtsirupen, die dazu bestimmt sind, bei der Herstellung von Arzneien Ver­wendung zu finden,

also insbesondere zum Zwecke der Süßung von Grundstoffen für die Herstellung von Li­monaden 3 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 25. April 1916, Reichs-Gesetzbl. S. 340) sowie von sonstigen gesüßten natürlichen und künstlichen Fruchtsäften und fruchtsaftartigen Getränken aller Art.

Berlin, den 26. Mai 1916.

Der Reichskanzler.

Im Aufträge: Freiherr von Stein.

des Kontingents darüber gebunden, ob eine Gesund heitsstörung als eine Dienstbeschädigung und die Dienstbeschndigung als durch den Krieg herbeigeführt

anzusehen ist.

§4.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom August 1914 in Kraft.

Berlin, den 26. Mai 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helfferich. * * *

Hersfcld, den 3. Juni 1916.

Wird veröffentlicht. J. Nr. 1. 6294.

Der Landrat.

J. : Funke, Kreissekretär.

1.

Bekanntmachung

vom ^4. 5. 16. (M. 3996 4 16. K. R. A.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird hiermit jeglicher Handel mit Abfällen und Spänen von wolframhaltigen Stählen für

die Dauer des Krieges verboten.

Lieferung von wolframhaltig> Spänen jeder Art und Menge ist . den Hersteller derjenigen Stähle von denen die Ab­fälle und Späne stammen, oder an die Kriegsmetall- Aktiengesellschaft. Ausnahmen bedürfen der Ge­nehmigung der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums.

Jegliche Zuwiderhandlung oder Anreizung zur Zu­widerhandlung gegen dieses Verbot wird soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind nach § 9b des Gesetzes über den Be­lagerungszustand vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis­strafe bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände nach dem Reichsgefetz vom 11. Februar 1915, betreffend Abänderung des Gesetzes über den Belagerungszustad, mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.

Cassel, den 24. Mai 1916.

Der Stellvertretende Kommandierende General

:cn Abfällen und

st nur gestattet an

deS 11. Armee-Korps, gez. von Hangwitz. General der Jnfantrie.

Hersfeld, den 31. Mai 1916. Wird veröffentlicht.

Tgb. No. i. 6073. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedeman u, Reg.-Affepor.

Bekanntmachung.

Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m. b. H. Berlin macht bekannt, daß mit dem 29. Mai 1916 in Hamburg, Neuer Wandrahm 1, Fernsprecher Gruppe 4, No. 9670 72, Telegramm Adresse für die Abteilung Kaffee: Kriegskaffee, Tele­grammadresse für die Abteilung Tee: Kriegstee, eine

ncyen Anlagen r rlich und vater-

ländische Pflicht ist, damit durch den Ertrag des heimat­lichen Bodens die Ernährung unseres Volkes sichergestellt bleibt. Es ist höchst bedauerlich, wenn in der jetzigen Zeit Klage darüber geführt werden muß, daß zur Erlangung einiger Blumen in Getreidefelder und Wiesen eingedrungen, die Frucht zertreten, hier­durch viele mühevolle Arbeit vernichtet und ein Ernte­ausfall verursacht wird. Das stcllv. Generalkommando erwartet, daß es eines weiteren Hinweises zu Ab­stellung jener Klagen nicht bedarf. Es weist ferner darauf hin, daß Anweisung an alle Behörden ergangen ist, derartige Zuwiderhandlungen streng zu verfolgen.

):( Hersfeld, 6. Juni. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurde Gefreiter d. L. Ernst Orth Res.-Jnf.-Reg. 32.

):( Hersfeld, 6. Juni. Heute früh zwischen 7 und 8 Uhr sind am hiesigen Bahnhof 3 russische Kriegs­gefangene, die von ihrer Arbeitsstelle in der Nähe Göttingens vor einiger Zeit entwichen waren, von der hiesigen Polizei aufgegriffen worden.

):( Rohrbach, 6. Juni. Der 2. Schöffe Wilhelm Schilling wurde zum Standesbeamten-Stellver- treter für den Standesamtsbezirk Rohrbach ernannt.

):( Tann, 6. Juni. Das Eiserne Kreuz 2. Klasse erhielt Gefreiter Schaub 1. Batt., Feld.-Art.- Regt. 47.

Heimboldshanseu, 5. Juni. Am Sonntag Rogate wurde im Gottesdienste in der hiesigen Kirche wieder mit tiefempfundenen Worten durch unfern werten Herrn Pfarrer Hetzler zweier Gefallener aus unserer Gemeinde gedacht, die beide in einem Regiment von derselben Granate bei Höhe 801 tödlich getroffen wurde». Der Reservist Heinrich Brandenstein und Unteroffi­zier Willy Echtermeyer. Beide noch von denen, die gleich zu Anfang des Krieges mit hinaus gezogen und nahezu nun 2 Jahre lang die Not und Mühe der Schlachten erlitten haben. Zwei tüchtige rechte Männer, treue deutsche Söhne haben wir verloren, wollte Gott, daß diese großen Opfer von Kindern und Enkeln nie vergessen würden.

Caffel, 5. Juni. Die Strafkammer verurteilte, den 13' 2 Jahre alten Schüler Hermann E. aus Caffel, der am 20. April auf offener Straße ein Geschirr ge­stohlen, den Wagen in einem Gasthaus gegen einen anderen ausgetanscht und mit dem Fuhrwerk dann am Bahnhöfe Lohnsuhren ausgeführt hatte, zu zwei Monaten Gefängnis. Ein früherer Gutsbesitzer E. aus Dagobertshansen wurde wegen Beleidignntz des dortigen Geistlichen zu vierzehn Tagen Gefängnis verurteilt. Die Beleidigung hatte deshalb einen so schweren Charakter, weil in ihr gleichzeitig eine Be- drohnng auf offener Straße zum Ausdruck gekommen war. , .

Frankenhansen, 3. Juni. In der Schlacht bei Verdun erlitten am 22. 5. fast zu gleicher Zeit die beiden Brüder Albert und Otto Neubard den Helden­tod. Beide Brüder gehörten einem Infanterie Regt, als Gefreite an und kämpften bereits über ein Jahr lang Schulter an Schulter in treuer Pflichterfüllung.