Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für Sie Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Nr. 130.
Sonntag, den 4. Juni
1916
MtWkk Zeit
Bekanntmachung
über den Feintalghöchstpreis.
^Vom 15. Mai 1916.
Mit Zustimmung des Reichskanzlers wird auf Grund des § 9 Satz 2 der Verordnung über Rohfette oom 16. März 1916 (Retchs-Gesetzbl. S. 165) für die gewerbsmäßige Abgabe an den Verbraucher der Höchstpreis für ausgeschmolzenes Fett von Rindvieh und Schafen (Feintalgj, das in den Gemeinden verkauft wird, in denen gemäß § 2 Abs. 1 der genannten Verordnung das Verlangen auf Ablieferung der Rohfette gestellt worden ist, bis auf weiteres auf 2,32 Mk. für Va xg. festgesetzt.
Berlin, den 15. Mai 1916.
Der Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette
G. m. b. H.
W e i g e l t. K n e t s ch.
* * *
Hersfeld, den 30. Mai 1916. Wird veröffentlicht.
J. No. I. 6150. Der Landrat.
V.:
v. Heöemann, Reg.-Afsefsor.
Hersfeld, den 24. Mai 1916.
In der Kreistagssitzung am 31. März ds. Js. ist die Erhebung einer allgemeinen Kreissteuer in Höhe von 58°/o der sämtlichen direkten Staatssteuern für das Rechnnngsjahr 1916 beschlossen worden. Der Bezirksausschuß hat hierzu seine Genehmigung erteilt.
Das Veranlagungsschreiben wird den Herren Ortsvorständen in Kürze übersandt werden. Es ist
Teile der im Interessengebiet der auch die auf sie entfallende Vorausleistung zu den Kosten des Grunderwerbs dieser Bahn angefordert worden.
Ich ersuche alsbald nach Empfang des Veranlagungsschreibens die Gemeindekasse mit Zahlungsanweisung zu versehen.
Die Kreissteuer ist wie bisher einschl. der Vorausleistungen in vierteljährlichen Raten und zwar die 1. Rate sofort, die 2. Rate am 1. August, die 3. Rate am 1. November und die 4. Rate am 1. Februar 1917 an die Kreiskommunalkasse hier einzuzahlen. Bei jeder Zahlung ist das Veranlagungsschreiben zur Erteilung der Quittung mitvorzulegen.
Der Vorsitzende des Kreisansschnsses.
I. A. No. 5766. I. B.:
v. HedeMa N n, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung.
Das diesjährige Jnvaliden-Prüfungsgeschäft für die im Kreise Hersfeld wohnenden zeitig anerkannten Militärinvaliden, Renten- und Unterstützungs-Em- pfänger findet am 17. 19. und 20. Juni 1916 in Hersfeld im Dienstgebäude des Bezirkskommandos statt.
Die Beteiligten erhalten hierzu noch einen besondern Gestellungsbefehl.
Hersfeld, den 25. Mai 1916.
Königliches Bezirkskommando.
Hersfeld, den 26. Mai 1916.
Nach Mitteilung der Kommandantur des Kriegsgefangenenlagers Cassel in Niederzwehren ist mehrfach die Wahrnehmung gemacht worden, daß Kriegsgefangene, welche als Einzelarbeiter ohne Wachtmann abgegeben sind, von dem ersten Arbeitgeber weiter an dritte Personen abgegeben werden, also auch in anderen Räumen untergebracht worden sind. Dies ist nicht angängig und werden in solchen Fällen die Kriegsgefangenen zurückgezogen werden.
Ferner ist wiederholt zur Kenntnis der Kommandantur gekommen, daß Kriegsgefangene, welche als Einzelarbeiter ohne Wachtmann abgegeben sind, ohne Aufsicht in Orte gehen, in welchen sich geschlossene Kommandos befinden, um die Kriegsgefangenen solcher Kommandos zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit erzählen die als Einzelarbeiter beschäftigten Kriegsgefangenen, daß sie in Bezug auf die Bewegungsfreiheit besser gestellt seien, als ihre Kameraden im Kommando. Hierdurch entsteht meist Arbeitsunlust unter den Kriegsgefangenen der geschlossenen Kommandos.
Weiter ist festgestellt, daß solche Kriegsgefangene auch ohne Aufsicht Wirtshäuser besuchen.
Ich weise darauf hin, daß die Arbeitgeber die Verpflichtung haben, die ihnen zugeteilten Kriegsge- fangeueu ordnungsmäßig zu bewachen oder bewachen Alt lassen. Sollten noch weitere Klagen nach dieser Richtung hin bei der Kommandantur einlaufen, so werden den betreffenden Arbeitgebern die Kriegsgefangenen entzogen.
Tgb. Nr. 5770. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 25. Mai 1916.
Auf meine Verfügung vom 30. März 1916 betr. die neuen Steuertarife mit den erhöhten Zuschlägen mache ich hiermit aufmerksam und ersuche die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises die Bestellungen nunmehr bestimmt bis zum 17. 6. 1916 hierher gelangen zu lassen.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer- Beranlagungskomision Nr. 654. I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Mitnahme vonSchriften und Druchachen über die Reichrgrenre.
Stellv. Genkdo. 11. A. K. Cassel, den 11. 5. 1916.
l bl ö No. 8831/16.
Bekanntmachung betreffend die über die Reichsgrenze mitznnehmenden Schriften und Drucksachen.
1. Reisende dürfen grundsätzlich keinerlei Schriften oder Drucksachen mit über die Reichsgrenze nehmen.
2. Briefe, Postkarten und sonstige Aufzeichnungen, die Mitteilungen an einen anderen enthalten, sind auf den ordentlichen Postweg zu leiten.
3. Ausnahme:
Schriften und Drucksachen, insbesondere Geschästs- papiere, dürfen ausnahmsweise mitgenommen werden,
a) wenn ihre Mitnahme zur Erfüllung des Reisezwecks unbedingt erforderlich ist,
b) wenn sie aus das unbedingt notwendige Maß beschränkt sind und
c) vor der Grenzüberschreitung amtlich geprüft wurden _
ist geboten, daß der Reisende die nach 3 mitzunehmenden Schriften und Drucksachen vor dem Antritt der Reise amtlich prüfen und einsiegeln läßt.
Zu diesem Zweck wendet er sich mündlich oder schriftlich an die Postprüfungsstellen des stellv. Generalkommandos 11. Armeekorps Cassel oder das Garnisonkommando Erfurt.
5. Der Reisende kann nur dann erwarten, daß die Mitnahme der Schriften usw. keinen weiteren Schwierigkeiten an der Grenze begegnet, wenn Siegel und Hülle gänzlich unbeschädigt sind.
Verordnung
-auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit §§ 4 bis 9 b des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Reichsgesetzes vom 11. Dezember 1915. “ 1.
Wer es unbefugt unternimmt, Briefe, Postkarten oder schriftliche oder gedruckte Aufzeichnungen, die Briefe oder Postkarten zu vertreten bestimmt sind, unter Umgehung des ordentlichen Postweges von oder nach dem Ausland über die Reichsgrenze- unter Reichsgrenze ist die verfaßungsmäßig festgelegte Grenze des Deutschen Reiches zu verstehen zu bringen, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Haft oder auf Geldstrafe bis 1500 Mark erkannt werden.
Reisende, die die Reichsgrenze überschreiten, sind verpflichtet, alle Schriften, Drucksachen oder Aufzeichnungen, die sie bei sich führen, oder in ihrem Gepäck befördern, an der Grenzstelle vorzulegen, desgleichen etwaige Umschläge, Pakete, Koffer, worin solche Schriften usw. amtlich verschlossen sind. Dasselbe gilt für Karten, Zeichnungen technischer Art, Pläne, Gelände- abbildungen, Films oder sonstige bildliche Weitergaben von Gegenständen.
Wer es ungeachtet einer Aufforderung einer Militärperson oder eines Beamten des Grenzschutzes unterläßt, die in Absatz 1 bezeichneten Gegenstände vorzulegen, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Haft oder auf Geldstrafe bis zu 1500 Mark erkannt werden.
Der Kommandierende General. von Hangwitz, General der Infanterie.
* * *
Hersfeld, den 26. Mai 1916.
Wird veröffentlicht.
Tgb. Nr. i. 5925. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Afsessor.
Bus der Heimat«
* Pakete nach Bulgarien sollen in Leinwand oder Säcke oder feste Holzkisten verpackt sowie gehörig verschnürt und versiegelt sein. Auf die Beachtung
dieser Vorschriften ist wiederholt hingewiesen worden. Trotzdem werden noch immer viele Pakete nach Bulgarien aufgeliefert, die nur in starkes Packpapier eingehüllt und mit Blechklammern verschlossen sind. Derartige Pakete werden fortan von der Absendung ausgeschlossen werden.
* (Der Paketverkehr.j Die Versendung mehrerer Pakete mit einer Paketkarte ist für die Zeit vom 5. bis einschließlich 10. Juni auch im inneren deutschen Verkehr nicht gestattet.
):( HerSfeld, 2. Juni. Beim Einsammeln der Blätter die als Tee-Ersatz versandt werden, möge nirgends die nötige Vorsicht außer acht gelassen werden. Die Anordnung daß die Schuljugend die Blätter bergen hilft, ist gewiß erfreulich. Doch besteht auch die Gefahr, daß durch unachtsame Kinder die verheißungsvolle Beerenernte sehr geschädigt wird. Daß unsere Schuljugend die jungen Blätter der Brombeere, Himbeere u. a. sammelt, begegnet wohl keinem Bedenken. Aber großer Schaden kann beim Einbringen der Heidelbeer undPreißelbcerblätter angerichtet werden, weil Kinder es kaum dabei bewenden lassen, die Blätter einzeln abzuzupfen, sondern oft in die Versuchung geraten werden, sie abzustreifen und dadurch die Ernte zu vernichten. Deshalb wird es gut sein, wenn Hetöelberr-, Preißelbeer-, (und vielleicht auch Erdbeer-) Blätter immer nur eine kleine Anzahl zuverlässiger Kinder, und stets unter besonders sorgfältiger Aufsicht sammeln darf.
):( Hersfeld, 3. Juni. Am 1. Juni 1916 ist eine Bekanntmachung betreffend Verbot der Extraktion von Gerbrinden erschienen. Durch diese Bekanntmachung wird es untersagt, Auszüge (Extrakte) aus Eichen- oder Fichtenrinde oder Lohe durch heiße Flüssigkeiten, durch Dämpfe, durch Pressen oder nach vorheriger Zerkleinerung der Rinde oder Lohe zu Mehl, sowie überhaupt unter Benutzung anderer kalten Masters herzustellen. Abdrücke der
Rohstoff-Abteilung für Leder und Lederrohstoffe, Berlin W. 8, Behrenstraße 46, erhältlich. Bon dieser Stelle können auch Vordrucke zu Anträgen um Bewilligung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Bekanntmachung bezogen werden. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei dem Kgl. Landratsamt und der Polizei-Verwaltung hier einzusehen.
Rotenburg, 31. Mai. Ein Fabrikarbeiter aus Lis- penhausen, der beim Schaukeln auf einer Eisenstange eine gefährliche Stirnwunde erhalten hat, ist an dieser Verletzung in einem Casseler Krankenhaus gestorben.
Aus der Rhön, 30. Mai. Die 24 Jahre alte Kellnerin L. F. Münchberg, zuletzt in Zcllerau in Stellung, gebar am 9. Mai d. J. ein Knäblein. Sie ertränkte es in einer Waschschüssel. Dann wickelte sie die Leiche in einen Unterrock und versteckte sie in einen Koffer. Tags darauf ging die Fischer wieder ins Geschäft, als ob nichts geschehen sei. Doch hatte die Polizei alsbald Wind von dem Borfall bekommen. Die Angeklagte gab vor dem Unterfränkischen Schwurgericht an, die Tat aus Verzweiflung begangen zu haben. Das Gericht verurteilte die Angeklagte zu zwei Jahren Gefängnis.
Durch die Lupe.
Ein Stückchen Zeitgeschichte in Versen.
Seit sich nun auch im Treutino — Oesterreich mit Ruhm bedeckt, — hat Herr Wilson für den Frieden — Sympathien gar entdeckt, — hat er plötzlich gar be« griffen, - daß es seine Ehrenpflicht, — treu zu sorgen, wie er wieder — alles in die Reihe kriegt. — Böse Zungen zwar behaupten, — daß die friedliche Schalmei — mehr auf englisches Kommando — plötzlich jetzt geblasen sei, — daß John Bull, der Britenköter, - zu der Einsicht endlich kam, daß die Weltgeschichte wieder — ihre eignen Wege nahm. — Hat man aber seit zwei Jahren — keine Stunde aufgehort — sich zu blähen und zu blasen, — hat man ständig sich bewährt — als Europas größte Schnauze, — ei, da steht die Sache faul, - und es paßt die Friedensliebe — wenig zu dem großen Maul. — Darum rchelut es ganz verständlich, — wenn sich fetzt ein guter Freund — Mühe gibt, das einzurenken, — was noch irgend möglich scheint. - Doch des Deutschen Reiches Kanzler — sprach mit Worten klar und hart: — aus^chlag- gcbend für den Frieden - ist der Stand der Gegen- nmrt, — eh' nicht unsre Feinde alle — klar und deutlich eingestehn, - daß sie garniäUs mehr erreichen - nnd sich als besiegt ansehn, — ehe nicht in lolcher Weise — erst die Wahrheit klargestellt, — kehrt der Friede nimmer wieder — in die arg verhetzte Welt. _ und Herr Wilson wird vergeblich - aus der Friedensflöte spielen, - ehe nicht die Feinde alle - sich als die Besiegten fühlen — und uch erst dazu ver. stehn. — ihre Lage einzufelm. Walter-Walter.