Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ^Aersfeld. Für 5ie Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Welhr
für den Kreis Hersfeld
Sreisilatl
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Rr. 127.
Mittwoch, den 31, Mai
1916
«MM« Teil
Hersfeld, den 27. Mai 1916.
Viehzählung am 2. Juni 1916.
Durch Erlaß der Herren Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und des Innern vom 14. Mai 1916 ist bestimmt worden, daß am 1. Juni, 1. September, 1. Dezember nnd 1. Mai jeden Jahres eine Erhebung der Viehbestände stattfinden soll. Die erstmalige Erhebung findet am 2. Juni 1916 statt, und erstreckt sich auf die Zäh- lung der vorhandenen Rinder, Schafe und Schweine. Hierbei sind gesondert anzugeben:
a. bei Rindvieh.
1. Kälber unter 8 Monate alt;
2. Jungvieh, 3 Monate bis noch nicht 2 Jahre alt;
3. Bullen, Stiere und Ochsen von 2 Jahre und älter;
4. Kühe (auch Färsen, Kalbinnen) von 2 Jahren und älter und die Gesamtsumme.
b. bei Schweinen.
1. Ferkel unter 8 Wochen;
2. Schweine von 8 Wochen bis noch nicht ^ Jahr,- 3. Schweine von % Jahr bis noch nicht 1 Jahr alt;
4. Schweine von 1 Jahr und älter und die Gesamtsumme.
Bei Schafen ist nur die Gesamtsumme einschließ- der Lämmer anzugeben.
Zur Anzeige verpflichtet ist jeder Besitzer oder Verwalter eines Gehöftes oder Anwesens, einer Stallung, Weide oder Koppel. Die Anzeige ist beim Gemeinde- bezw. Gutsvorsteher derjenigen Gemeinde zu machen, in dessen Bezirk sich in der am Aufnahmetage befindlichen Nacht das Vieh befindet. Auf dem Transport befindlichen Tiere hat der Begleiter anzu- zeigen und zwar beim Gemeindevorsteher des Entlade- orts. Wird der Entladeort am Aufnahmetage nicht Äjj|UjMÄMj
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises haben die Angaben in ein Bestandsverzeichnis einzutragen. Dieses Verzeichnis ist aufzubewahren. Ein Auszug daraus ist mir sofort nach der Erhebung und nach Aufrechnung der Zahlen einzureichen. Im klebrigen ist die Anweisung bei der Zählung genau zu beachten. Die Anweisung sowie die Formulare für die Viehbestandsliste und den Auszug davon werden besonders zugesandt.
Die Viehhalter weise ich darauf hin, daß die Nichterfüllung der Anzeigepflicht ebenso wie die Erstattung unrichtiger Angaben nach § 5 der Bundesratsverordnung vom 5. Februar 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft wird. Den Gemeinde- und Gutsvorstehern mache ich zur Pflicht, sich von der Richtigkeit der Angaben des Anzeigenden zu überzeugen. Auch haben sie an der Hand des Bestandsverzeichnisses zu prüfen, ob sämtliche Viehbesitzer ihrer Anzetgeflicht genügt haben. Verneiuendenfalls sind die Säumigen zu erinnern und nötigenfalls zur Bestrafung zu bringen.
A. 5982. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 25. Mai 1916.
Bekanntmachung betr. Kaffee.
Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m. b. H. Berlin macht bekannt, daß diejenigen Mengen an Rohkaffee, für die bisher die Uebernahme nicht ausgesprochen ist, unter folgenden Bedingungen freigegeben werden:
1. Die freigegebeneu Mengen dürfen nur au Verbraucher direkt oder seitens des Großhandels nur an solche Wiederverkäufer des Fachhandels abgegeben werden, die sich verpflichten, den Kaffee unmittelbar an die Verbraucher abzuführen.
2. In jedem einzelnen Falle darf nicht mehr als 1 Pfund gerösteter Kaffee verkauft werden. Der Verkauf ist nur gestattet, wenn gleichzeitig an denselben Käufer mindestens die gleiche Gewichtsmenge Kaffee-Ersatzmittel abgegeben wird.
3. Der Preis für 1 Pfund gerösteten Kaffee und ' Pfnnö Kaffee-Ersatzmittel darf 2,20 Mark nicht übersteigen.
4. An Großverbraucher (Kaffeehäuser, Hotels, Gastwirtschaften, gemeinnützige Anstalten, Lazarette usw.) darf an Kaffee nur die Hälfte desjenigen Quantums in wöchentlichen Raten verkauft werden, das ihrem nachweisbaren wöchentlichen Durch- schnitsverbrauch der letzten drei Betriebsmonate entspricht) eS muß auch in diesem Fall mindestens die gleiche Menge Ersatzmittel verkauft werde«.
8. Fertige Mischungen von geröstetem Kaffee mit Er- satzmitteln müssen mindestens die Hälfte Kaffee- Ersatzmittel enthalten. Wer solche Mischungen verkauft, ist verpflichtet, auf der Umhüllung (Verpackung) anzugeben, wieviel Prozent reiner Bohnenkaffee in der Mischung enthalten sind. Der Preis für diese Mischungen darf, wenn sie
50" o Bohnenkaffee enthalten, Mk. 2,20 pro Pfund nicht übersteigen. Enthalten die Mischungen einen geringeren Prozentsatz Bohnenkaffee, so ist der Verkaufspreis dementsprechend niedriger zu stellen. Denjenigen Verkäufern von Kaffee, Kaffee-Ersatzmitteln und sonstigen Mischungen, die die obigen Bedingungen nicht einhalten, wird, durch den Kriegsausschuß ihr gesamter Vorrat an Kaffee abgenommen werden.
Tgb. Nr. 1. 5926. Der Landrat.
F. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 25. Mai 1916.
Bekanntmachung betr. Tee.
Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m. b. H. Berlin macht bekannt, daß diejenigen Mengen an Tee, für die bisher die Uebernahme nicht ausgesprochen ist, unter folgenden Bedingungen freigegeben werden:
1. Die freigegebenen Mengen dürfen nur an die Verbraucher direkt oder seitens des Großhandels nur an solche Wiederverkäufer des Fachhandels abgegeben werden, die sich verpflichten, den Tee unmittelbar an die Verbraucher abzuführen.
2. Im Kleinverkauf dürfen an jeden einzelnen Käufer nicht mehr als 125 Gramm Tee aus einmal verabreicht werden. Schon verpackte größere Gewichtseinheiten als 125 g müssen dieser Bestimmung angepaßt werden.
3. An Großverbraucher (Kaffeehäuser, Hotels, Gastwirtschaften, gemeinnützige Anstalten, Lazarette usw.) darf an Tee dasjenige Quantum in wöchentlichen Raten verkauft werden, das ihrem nachweisbaren wöchentlichen Durchschnittsverbrauch der letzten drei Betriebsmonate entspricht..
4. Im Kleinverkauf darf für guten Konsumtee der Preis iür das Pfund Gramm) Mk. 4,50 ver-
Bessere bis feinste Sorten dürfen der Qualität entsprechend zu höheren Preisen verkauft werden, jedoch nicht höher als Mk. 8,00 für Pfund für lose Ware und Mk. 8,50 das Pfund für gepackte Ware.
5. Bei Mischungen von schwarzem und grünem Tee ist das Mischungsverhältnis auf der Umhüllung (Verpackung) anzugeben und der Verkaufspreis entsprechend niedriger zu stellen.
Denjenigen Verkäufern von Tee, welche die obigen Bedingungen nicht einhalten, wird durch den Kriegsausschuß ihr gesamter Vorrat an Tee abgenommen werden.
Tgb. No. 1. 5927. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Aus der Heimat.
* (Verwendung der W a s s e r s ä g e als Futter für Schweine.) Angeregt durch eine Veröffentlichung des Preußischen Landwirtschafts- ministeriums über die Verwendung der sogenannten „Wasserpest" als Viehfutter, macht Herr Königl. Kammerherr Major Graf von Schwerin auf Sophien- Hof in Pommern daraus aufmerksam, daß sich auch die aloeblättrige Krebsschere oder Wassersäge (Stratidtes aloides) — volkstümlich in PoMMerN „Kattenstart" genannt — als ein vorzügliches Schweinefutter bewährt hat. In Sophienhof sind vom Ende Mai ab den ganzen Sommer hindurch täglich 1 bis 2 Fuder hauptsächlich an Zuchtschweine als alleiniges Futter mit bestem Erfolg verfüttert worden. Die Pflanze zeigt sich ständig namentlich auf alten Torfstichen und ähnlichen, ziemlich tiefen, stehenden Gewässern und tritt oft so massenhaft auf, daß die ganze Oberfläche damit bedeckt ist die Sammlung erfolgt in leichtester Weise, indem man die Pflanze mit einem Rechen au Land oder in einen Kahn zieht.
Biedebach, 29. Mai. In der Nacht vom Sonnabend auf Sonntag 2 Uhr entdeckte Bürgermeister Bätz bei der Ehefrau des im Felde stehenden Gastwirts Heuer einen Einbruchsversuch. Die Einbrecher versuchten durch das Kellerfenster in das Haus einzudringen. Nachdem Bürgermeister Bätz 5 Revolverschüsse auf diese abgefeuert hatte, flüchteten dieselben nnter Zu- rücklafsnng von einem Pack Stricken.
Heringe«, 29. Mai. Am vergangenen Sonntag fand in dem Saale deS Herrn W. Koch die Mitgliederversammlung des Heringer Dahrlehnskassen-Vereins statt. Nachdem der Vorsitzende Herr Lehrer Wehnes die Erschienenen begrüßt und in ehrenden Worten der Gestorbenen «no der im Kampfe für daS Vaterland gefallenen Mitglieder gedacht hatte, gab er einen Ueberblick über die Entwickelung und den gegenwärtigen Stand der Vereinsgeschäfte. Die Einnahmen betrugen 818648,86 Mk. Die Ausgaben 810492,48 Mk., der Jahresumsatz 1629140,84 Mk. Die Aktiva 1156 755,92 Mk. Die Passiva 1154 446.74 Mk., sodaß das Rechnungsjahr mit einem Reingewinn von 2309,18 Mk. abschloß. Die Versammlung bewilligte
von diesem Gewinne, und den Zinsen vom Stiftungsund Reservefonds u. dgl. zu Zwecken der Wohlfahrt- pflege 1500 Mk. für bedürftige Kriegerfamilien, 1000 Mk. für Kriegerdenkmäler unserer Gemeinden, 300 Mk. für Diakonissenstation Armenpflege der Gemeinden und Heimtgrüße, 100 Mk. für das Rote Kreuz. Nachdem noch die Ergänzungswahlen statt- gefunden hatten, schloß der Vorsitzende mit Worten des Dankes die Versammlung.
Caffel, 29. Mai. Das Verbot der Verwendung ungemischten Weizenmehls zur Brotbereitung ist aufgehoben. Die Landeszentralbehörden können gestatten, daß Backware aus Weizenmehl mit weniger als 30 v. H. Roggenmehlzusatz oder aus ganz ungemischtem Weizenmehl bereitet wird. Durch besondere Maßnahmen der Reichsgetreidestclle wird demnächst die Verwendung von Weizen bei der Herstellung von Keks u. dgl. gesteigert werden.
Caffel, 29. Mai. Dem am Sonntag hier verstorbenen Oberpräsidenten a. D. von Wentzel widmet sein Nachfolger im Amte, Oberpräsident der Provinz Hannover Exzellenz von Windheim folgenden Nachruf: Am 28. ö. Mts. wurde in Caffel der frühere Oberpräsident der Provinz Hannover, Wirklicher Geheimer Rat Richard von Wentzel unerwartet infolge Herzlähmung in die Ewigkeit abberufen. Der Verstorbene hat vom Jahre 1902 an bis zum Herbst 1914 an der Spitze der Verwaltung der Provinz Hannover gestanden. Die Beamten der Verwaltungsbehörden der Provinz betrauern in dem Entschlafenen einen Borgefetzten, der, reich an Erfahrung, es verstanden hat, durch seine hervorragenden Charaktereigenschaften sich die aufrichtige Liebe und Verehrung aller seiner Untergebenen zu erwerben. Sein Andenken wird bei den Verwaltungsbehörden der Provinz in hohen Ehren gehalten werden. Der Oberpräsident der Provinz Hannover, von Windheim. — Die Trauerfeier für den Entschlafenen findet heute, Dienstag abend
Halle a. S.
Deisel (Kr. Hofgeismar), 29. Mai. Sonntag nacht wurde hier der fünfte Einbruch innerhalb vierzehn Tagen verübt. Die Diebe drangen in das Haus des im Felde stehenden Metzgermeisters und Gastwirts Breiche, durchsuchten das Haus, ohne von der schlafenden Frau und deren fünf Kinder gehört zu werden, und schleppten außer reicher Beute an Würsten, Zigaretten, Eiern und einer Flasche Kognak mehr als 700 Mark baren Geldes mit sich fort. Als zartsinnigen Gruß legten sie vor dem Schlafgemach der Frau Bresche das Schlächtcrbeil nieder.
Gndeusberg, 29. Mai. Vorgestern Nacht entlud sich über Gudensberg und Umgegend ein schweres Gewitter, daß bei mehrstündiger Dauer und orkanartigem Sturme wolkenbruchartigen Regen brächte. Die tieferliegenden Straßen wurden unter Waffer gesetzt. In mehreren Kellern stand das Wasser meterhoch. In Wichdorf traf ein kalter Schlag die Kirche. Die Scheiben und eine Glastür wurden zertrümmert und auch anderer Schaden angerichtet.
Marburg, 29. Mai. Der berühmte frühere innere Kliniker der Universität Marburg, Geh. Med.-Rat Professor Dr. Mannkopff, kann am 5. Juni in vollster körperlicher und geistiger Frische seinen achtzigsten Geburtstag begehen. Mannkopff ist der Senior der Universität, deren Rektor er mehrfach war und deren Kuratorial-Geschäfte er periodisch lange Zeit erfolgreichst geführt hat.
Marburg, 29. Mai. Die „Oberhessische Zeitung, blickt jetzt auf ein fünfzigjähriges Bestehen zurück. Angesichts der schweren Zeiten wird die Feier erst nach Friedensschluß begangen werden.
Ziegenhai«, 28. Mai. Dem aus dem Felde auf Urlaub weilenden Landwirt Heinrich Hoos aus dem nahen Obergrenzebach gingen infolge Scheuwerdens die Pferde durch. H. wurde vom Wagen geschleudert und erlitt einen Arm- und Beinbruch sowie Verletzungen am Kopfe.
Schmalkalden, 26. Mai. Zwei angebliche Kriegs- invaliden hielten, sich vor einigen Tagen hier auf. Sie verkauften einem hiesigen Einwohner ein Buch ..Weltkrieg 1914-15-16", das unter Nachnahme geliefert werden sollte. Später erschien einer der beiden wieder und ließ sich von der Tochter des Käufers eine Vorans- zahlüng von 5 Mark machen. Dadurch schöpfte lererer Verdacht und machte Anzeige bei der Polizei. Durch Erkundigungen in Meiningen erfuhr man, daß weder eine Firma, noch ein Vertreter unter dem Namen wie er auf dem Bestätigungsschein genannt war, dort bekannt sei.
Weimar, 27. Mai. Im Packraum eines Hauses im Stadtinuern wurde in einem Packkarton die bereis stark in Verwesung übergegangene Leiche eines kleinen Mädchens gefunden, das vermutlich bald nach der Geburt getötet worden ist. Die Leiche soll bereits feit Ende November vorigen Jahres gelegen haben. Als Kindesmörderin kommt ein Dienstmädchen in Betracht, da- noch von der Polizei gesucht wird.