Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
tafeltet
für den Kreis Hersfeld
Wlott
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Nr. 132.
Donnerstag den 25. Mai
1916
Amtlich« Zeit
Amtliche Bekanntmachung der Landwirtschaftskammer.
Tgb.-Nr. 3494/16.
Anmeldung des Bedarfs an Bindegarn.
Der Landwirtschaftskammer ist von der Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte in Berlin eine beschränkte Menge Flachsbindegarn zur Berteilung an Landwirte des Bezirkes zur Verfügung gestellt worden. Es handelt sich nur um Bindegarn für Garbenbinder. Strohpreffengarn steht noch nicht zur Verfügung. Bestellungen auf Bindegarn sind bis spätestens zum 81. Mai d. J. bei der Landwirtschaftskammer einzureichen. Bei der Anmeldung ist die Fläche anzugeben, welche in diesem Jahre in der betr. Wirtschaft mit Getreide bebaut ist. Da der Landwirtschaftskammer nur eine verhältnismäßig geringe Menge Bindegarn zur Verfügung gestellt ist, kann keine Gewähr dafür übernommen werden, daß alle Bestellungen in vollem Umfange berücksicht werden.
Der Preis des Bindegarns beträgt 630 M. für 100 kg. Brutto für Netto zuzüglich der baren Auslagen für Fracht, Rollgeld, Ver- und Umladekosten usw. Für die Berechnung ist das Abgangsgewicht allein maßgebend. Die Beförderung geschieht auf Gefahr des Emfängers. Eine Gewähr für die Güte des Garnes kann nicht übernommen, Beanstandungen der Beschaffenheit also nicht berücksichtigt werden. Die Versendung an die Besteller erfolgt durch die An- und Verkaufsgesellschaft „Hessenland" gegen Nachnahme.
Caffel, den 12. Mai 1916.
Der Vorsitzende der Landwirtschaftskammer für den Reg.-Bez. Caffel:
I. V.: von Keudell.
* * *
Hersseld, den 20. Mai 1916.
A. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung
über Antragsrechte in der Invaliden- und Hinterbliebenversichernng.
Bom 12. Mai 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§1.
Wenn der Versicherte als Angehöriger der bewaffneten Macht des Deutschen Reiches oder eines mit ihm verbündeten oder befreundeten Staates an dem gegenwärtigen Kriege teilgenommen hat (§ 15 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und vor der Feststellung seines Todes während des Krieges vermißt gewesen ist, gilt der Berechtigte im Sinne des § 1253 der Reichsversicherungsordnung als verhindert, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Das Hindernis gilt als weggefallen
1) mit dem Schlüsse des Kalenderjahres, das dem Jahre folgt, in dem der Krieg beendet ist, y
2) wenn aber vorher
a. der Tod des Versicherten in das Sterberegister eingetragen wird, mit dem Tage dieser Eintragung,
b. der Versicherte für tot erklärt wird, mit dem Tage, an dem das die Todeserklärung aussprechende Urteil ergeht.
Kommen beide Tage der 9t r. 2 in Frage, so ist der frühere maßgebend.
Das Vorstehende gilt entsprechend für Versicherte, die nicht zur bewaffneten Macht gehören, wenn sie sich bei ihr aufgehalten haben oder ihr gefolgt sind, oder wenn sie in die Gewalt des Feindes geraten sind.
§ 2.
Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1, 4 beginnt die Ausschlußfrist für den Antrag auf Witwengeld nach 8 1300 der Reichsversicherungsordnung mit dem im §\1 Abs. 2, 8 bestimmten Zeitpunkt.
Ist eine Witwe innerhalb der letzten drei Monate der vorstehend oder der im § 1300 der Reichsver- sicherungsordnung vorgeschriebenen Frist infolge von KriegSverhältnissen verhindert gewesen, den Anspruch aus das Witwengeld geltend zu machen, so gilt der Anspruch als rechtzeitig erhoben, wenn er vor dem Ablauf von drei Monaten nach dem Wegfall des Hindernisses geltend gemacht worden ist.
§3.
Stirbt ein Versicherter oder ein zum Bezug einer Hinterbliebenenrente oder eines Witwengeldes Berechtigter ohne seinen Anspruch erhoben zu haben, und ist er an der Erhebung durch Kriegsverhältnisse verhindert gewesen, so sind zur Geltendmachnug des An- sprnchS und zum Bezüge der aus die Zeit bis zum Todestag entfallenden Beträge nacheinander berechtigt der Ehegatte, die Kinder, der Vater, die Mutter, die
Geschwister, wenn sie mit dem Berechtigten zur Zeit seines Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1914 in Kraft.
Ansprüche, über die das Feststellungsverfahren am Tage der Verkündung dieser Verordnung schwebt, unterliegen deren Vorschriften. Ihre Nichtanwendung gilt auch dann als Revisionsgrund, wenn das Oberversicherungsamt sie noch nicht anwenden konnte.
Sind Ansprüche nach dem 31. Juli 1914 abgelehnt worden, so hat sie die Versicherungsanstalt, soweit nicht Abs. 2 Platz greift, nach den Vorschriften dieser Verordnung zu prüfen. Führt diese Prüfung zu einem dem Berechtigten günstigeren Ergebnis oder wird es von dem Berechtigten verlangt, so ist ihm ein neuer Bescheid zu erteilen.'
Berlin, den 12. Mai 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers, e l b r ü ck. $
Hersfeld, den 18. Mai 1916. Wird veröffentlicht.
J. Nr. 1. 5851. Der Landrat.
I. V.:
Funke, Kretssekretär.
Hersfeld, den 23. Mai 1916.
Vom 28. Mai bis 3. Juni d. I. wird mit Genehmigung der Herren Minister des Innern und der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten durch den dem Zentralkomitee der Deutschen Vereine vorn Roten Kreuz angegliederten Gesamtausschuß zur Verteilung von Lesestoff im Felde und in den Lazaretten eine Reichsbuchwoche veranstaltet.
Diese Reichsbuchwoche soll dem deutschen Volke die Pflicht ans Herz legen, ihrer Volksgenossen im Felde durch Versorgung mit guter geistiger Kost MMWMMWMWWWMW
Die Sammlung ist so gedacht, daß in der obengenannten Zeit Bücher für unsere Truppen in den durch ausgehängte Werbeblätter kenntlich gemachten Annahmestellen abgeliefert werden. Zahlreiche Buchhandlungen haben sich für diesen gemeinnützigen Zweck zur Verfügung gestellt. Von den Ortssammelstellen aus gelangen die gespendeten Bücher zu den Landcs- und Provinzialsammelstellen und werden von dort aus den aus dem gleichen Landesteile stammenden Truppenteilen an der Front als Liebesgaben übersandt.
Indem ich die Kreiseingesessenen auf diefe Sammlung Hinweise, bitte ich, der Sache Interesse entgegenzubringen und die Sammlung nach Möglichkeit zu unterstützen.
Tgb. No. I. 5665. Der Landrat.
J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 22. Mai 1916.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, meine Bekanntmachung vom 10. Mai d. J. — Kreisblatt No. 111 vom 12. Mai d. J. betreffend den Verkauf von Kartoffeln und Heu an Herrn Ziegeleibesitzer Grenzebach zu Niederaula auf ortsübliche Weise bekannt zu geben und mir bis zum 29. Mai 1916 zu berichten, daß dies geschehen ist und welche Mengen an Kartoffeln und Heu bei Ihnen zur Anzeige gelangt sind.
Tgb. No. I. 5426 II. Der Landrat.
.I. V:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Kriearjilgeadwehr Strslett.
Der verflossene Sonntag war für die Hersfelder Sugendwehr zu einer Uebung in dem waldreichen elände in der Nähe des alten hessischen Städtchens Schlitz vorgesehen. Der Aufforderung znr zahlreichen Beteiligung war seitens der Hersfelder Jungmannen in reichem Maße entsprochen worden; fanden sich doch früh 11 Uhr an der Sammelstelle — Haltestelle Hersfeld Bad - 191 Angehörige der Wehr ein. Von älteren Mitgliedern derselben waren 11 erschienen. Dazu kam ein wahrhaft prachtvoller Frühlingstag, der so recht geeignet war, die Teilnehmer in die heiterste Stimmung zu versetzen. Nach kaum ein- stündiger Bahnfahrt war die Haltestelle Oueck erreicht, wo die Wagen verlassen wurden. Bon hier aus sollte getroffener Verabredung gemäß die Hebung mit der Schlitzer Jugendwehr beginnen. Hierbei bildeten die Hersfelder die rote, die Schlitzer die blaue Partei. Die Führung der Hersfelder Partei hatte Herr Leutnant Otto Braun von Hersfeld übernommen. Die Aufgabe war bet Beginn der Uebung für erstere folgende:
Feindliche Truppen haben unsere Division auS ihrer Stellung: Höhe Finkenberg—Etchberg— Sassendorf geworfen und die gewonnene Stellung besetzt.
Durch Patrouillen wird gemeldet, daß Sie Fuldabrücke bei Hntzdorf vom Feinde besetzt ist.
Die Kompagnie Hersseld bekommt den Auftrag, einen gewaltsamen Vorstoß unter allen Umständen über den Finkenberg zu unternehmen.
Die Kompagnie Hersseld hat Anschluß rechts (bei Sassendorf) an andere Truppen der Division.
Der Zweck der Uebung, eine Zeit lang in den herrlichen frischen Waldungen sich herumzutummeln, wurde völlig erreicht. 'Nach beendeter Uebung lagerten Freund und Feind an schönen schattigen Waldplätzen, und dann ging es nach Schlitz. Der Umzug durch das Städtchen unter Vortritt des Hersfelder Trommler- und Pfeiferkorps sollte die Jungmannen davon überzeugen, daß sich eine eingehende Besichtigung des freundlichen Städtchens mit seinen vielen alten Gebäuden wohl verlohne. Die längere Rast in dem geräumigen Garten „Zum Deutschen Haus" verschaffte hierzu denn auch die beste Gelegenheit. In einzelnen Trupps zogen die jungen Leute durch die Stadt, um sie gründlich in Augenschein zu nehmen. Die freundlichen Schlitzer Führer und Jungmannen hatten die ganze Zeit über sich der Hersfelder angenommen. Die Rückreise nach Hersfeld erfolgte abends 6 Uhr von Schlitz aus.
Der herrliche Tag und die gewonnenen Eindrücke werden gewiß noch lange in angenehmer Erinnerung der Hersfelder Jungmannen bleiben.
Bus der Heimat.
* (Einstellung der Spiritusabgabe zu Leucht- und Kochzwecken.) Die auf Veranlassung des Herrn Staatssekretärs des Innern bei der Spirituszentrale nunmehr erfolgte gänzliche Einstellung der Spiritusabgabe für Leucht- und Kochzwecke macht es für jedermann, der noch kein Gas oder Elektrizität hat, rätlich, jetzt bald die nötigen Schritte zu tun, damit die Leitungen gelegt werden, denn bei der beschränkten Zahl
über die ganze Sommerszeit zu verteilen. Deshalb sehe sich jeder beizeiten vor,' er entgeht dadurch späteren Schwierigkeiten und verschafft sich zudem, je eher desto besser, gutes Licht und mancherlei Vorteile gegenüber der alten Beleuchtungsart. Für Kochzwecke ersetzt Gas vortrefflich Spiritus.
Rotenburg, 22. Mai. Die Preisprüfungsstelle für den Kreis Rotenburg hat die Einführung von Fleisch- karten für erforderlich bezeichnet, aber nur für die Orte Rotenburg, Bebra und Sontra. In die übrigen Gemeinden wird mit Rücksicht auf die kleinen Vieh- vorräte kein Fleisch mehr abgegeben. Es darf auf die Person in der Woche nur 1 Pfund Fleisch abgegeben werden. Die Fleischkarte berechtigt zum Bezug der vorgeschriebenen Fleischmenge nur soweit Fleisch vorhanden ist. Um die Ansammlung der Käufer in den Fleischerläden möglichst zu vermeiden, soll die Verkaufszeit für Gruppen von Kartennummern im Voraus festgesetzt werden. Der Höchstpreis für Rindfleisch ist allgemein auf 2 Mark, gegen bisher 1,70—1,80 Mk. und für Kalbfleisch auf 1,70 Mark und für Schweinefleisch auf 1,80 Mk. das Pfund festgesetzt. In ähnlicher Weise wie für Fleisch soll auch der Verkauf der Butter- und Eiermengen, die von den Händler abgeliefert werden müssen, geschehen. (Die Händler müssen nämlich > s aller angekauften Mengen bei ihrer Orts- polizci abliefern.). An Butter darf in der Woche nicht mehr als - Pfund pro Person abgegeben werden. Der Kreiskommnnalverband hat ferner von der Fa. Schimmelpfeng Hersfeld Zucker bezogen, den sie für 30 Pfg. verkaufen läßt. - Der Königliche Kreisarzt hält wieder an jedem ersten und dritten Mittwoch vormittags von 8-9 Uhr eine Sprechstunde für unbemittelte Kranke kostenfrei ab.
Rotenburg, 22. Mai. Heute sind 25 Jahre verflossen, seitdem die Schwester Mathilde Engelbach die Leitung der hiesigen Kleinkinderschule übernommen hat. Sie hat in dieser Zeit als „Kindertante" eine sehr segensreiche Tätigkeit entfaltet und sich viel Freunde erworben. Der Jubclarin wurde viel Aufmerksamkeit zuteil.
Caffel, 28. Mai. Von einer Anzahl Schulkinder, die einen Ansflng in den Habichtswald unternommen hatten, wurde in einem Busche am Zieaenkopf eine männliche Leiche aufgefunden. Die PerrönUchkeit konnte nicht mehr festgestellt werden, da die Leiche, welche schon mehrere Monate dort gelegen haben man. schon stark in Verwesung übergegangen war. Es schien sogar, als ob während des Winters die Füchse die Leiche schon angefreiten hatten. Irgendwelche Äusweispapicre wurden bei der Leiche nicht vorge- funden. Nicht einmal das mutmaßliche Alter des Mannes läßt sich angeben.
Fritzlar, 20. Mai. Ein Kindesmord ist in dem benachbarten Dorfe Großenglis vorgekomme«. Ein neunzehnjähriges Mädchen, das bei einem Landwirt diente, wird der Tat beschuldigt.
WettoranSsichts« jü» Mittwoch de« 25. Mai. Heiter, trocken, tagsüber warm.