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Hersfelder Tageblatt

für den Kreis Hersfeld

Steisilott

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- ft*A*$AfhA« zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei MlZWb^ ^«rsfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, tm . amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jÄen Werktag nachmittags.

Nr. 118,

Sonnabend» den 20. Mai

1916

Amtlicher Teil.

Zucker für Bienen.

Nach § 4 der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10. April 1916 (Reichsgesetzblatt S. 265) haben Imker ihren Bedarf an Zucker zur Bienensütternng, soweit er nicht durch unversteuerten Zucker gedeckt wird, der von derLandeszentralbehörde zu bestimmenden Stelle anzuzeigen. Diese prüft die Anmeldung und reicht sie der Reichszuckerstelle ein.

Die Entgegennahme, Prüfung und Weitergabe der Bedarfsanzeigen ist übertragen worden

für den Regierungsbezirk Gaffel

dem Hessischen Bienenzüchterverein (Vorsitzender Herr Lehrer Kimpel in Cassel, Blücherstr. 3).

Die bis jetzt hier eingegangenen Anzeigen sind dem zuständigen Verein übermittelt worden.

Cassel, den 10. Mai 1916.

Der Oberpräsident, gez. H e n g st e n b e r g.

Merkblatt

betreffend die Sammlung von ausländischem Geld.

§ 1. Allgemeines. Das Zentralkomitee des Preußischen Landesvereins vom Roten Kreuz sammelt seit etwa einem Jahre umlauffähiges ausländisches Geld für die Zwecke des Roten Kreuzes, namentlich für die Verwundeten- und Krankenpflege. Die Samm­lung wird weiter fortgesetzt.

Dem Unternehmen liegt der Gedanke zu Grunde, daß sich ausländisches Geld bei vielen Personen, wenn auch nur in geringen Mengen, ungenutzt vorfindet, und daß es dem Roten Kreuz gern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Zu großen Mengen ver­einigt, haben diese Bestände erheblichen Wert. Das iMMM^iiiM eingesendete Geld nicht gewährt. Wer ausländisches Geld im Werte von wenigstens 25 Mark einliefert, erhält jedoch als Ehrenpreis eine aus Eisen hergestellte Erinnerungsmünze nach dem Entwürfe von Professor Gaul. Für je weitere volle 25 Mark wird je ein weiterer Ehrenpreis zuerkannt, wenn es gewünscht wird. Der Wertberechnung werden die Durchschnitts- frtedenskurse zu Grunde gelegt.

Die Erinnerungsmünze kann auch für 30 Mark deutschen Geldes bewilligt werden.

Werden Werte von mehr als 20 Mark, aber weniger als 25 Mark eingeliefert, so kann der Ehren­preis bewilligt werden, wenn der fehlende Betrag durch deutsches Geld ersetzt wird.

§ 3. Nichtumlauffähige Münzen. Es werden auch nicht umlauffähige ausländische und deutsche Münzen (ferner Denkmünzen u. dgl.) angenommen, doch können diese bei Bewilligung des Ehrenpreises nur zum Metallwerte angerechnet werden. Haben sie einen Sammelwert, so ist dieser maßgebend; es wird jedoch darauf hingewiefen, daß erfahrungsgemäß die meisten eingelieferten Münzen, selbst die älteren, keinen be­sonderen Sammelwert haben.

§ 4. Einlieferung. Die Einlieferung erfolgt ent­weder an die Hauptsammelstelle: Zentralkomitee vom Roten Kreuz Abteilung 6, Sammel- und Werbewesen 2, Berlin W 35, Schöneberger Ufer 13 (persönlich oder durch die Post) oder an eine der Nebensammelstellen.

§ 5. Nebensammelstellen. Alle Provinzial-, Zweig- und Ortsvereine werden gebeten, Nebensammelstellen zu errichten, wie sie an einzelnen Orten schon be­stehen.

Die Nebensammelstellen erhalten ein Drittel des Rohertrages ihrer Sammlungen, wenn dieser wenig­stens 100 Mark beträgt. Ihre Unkosten werden ihnen nicht ersetzt. Sammlungen, die vor dem 1. April 1916 bei der Haupksammelstelle eingegangen sind, werden hierbei nicht berücksichtigt, wenn der Verein nicht schon vorher als Nebensammelstelle angemeldet war.

Die Nebensammelstellen halten die eingelieferten Gegenstände so weit als möglich nach Einlieferern ge­trennt und senden sie. von Zeit zu Zeit unter Angabe von Namen und Wohnung der Einlieserer an die Hauptsammelstelle. Hier wird der Wert der einzelnen Einlieferungen nach den für die Hauptsammelstelle maßgebenden Grundsätzen festgestellt. Diese Feststellung ist für die Berechnung des Gewinnanteils unbedingt maßgebend. Der Gewinnanteil wird ausgezahlt, so­bald die Nebensammelstelle es beantragt.

Die Ehrenpreise werden durch die Hauptsammel- stelle zuerkannt und den Einlieferern durch Bermitt­lung der Nebensammelstelle übersendet, falls nichts anderes bestimmt wird.

§ 6. Werbung für die Sammlung. Die Neben- sammelstellen werben innerhalb ihres Bezirkes für die Sammlung durch die Zeitungen, bei Behörden, Schulen. Vereinen usw. Das Zentralkomitee wird sich nach Möglichkeit der Werbung in den Bezirken, für die Nebensammelstellen bestehen, enthalten. Doch sind Eingriffe in die Tätigkeit der Nebensammelstellen nicht

immer zu vermeiden; namentlich ist es nicht möglich, die für die Presse bestimmten Bekanntmachungen in einzelnen Bezirken zu unterlassen.

Der Vorsitzende des Zentralkomitees.

v. Pfuel.

Bus der Heimat.

* (Flaschenspiritus.) Zur Behebung des durch die Sperre der Abgabe von Flaschenspiritus einge­tretenen Notstandes soll durch die Großvertriebsstellen der Spirituszentrale eine Menge von 25 Prozent des früheren Verbrauches an Flaschenspiritus wieder ab­gegeben werden, und zwar 20 Prozent davon zum bis­herigen Bezugspreise von 55 Pfg. für den Liter gegen von den Gemeinden zu verteilende Bezugsmarken, restliche 5 Prozent zum Preise von 1,50 Mark für den Liter ohne Bezugsmarken.

* (Mehr Kleingeld.) Der Bundesrat läßt mit Rücksicht auf den starkeu Kleingeldbedarf weitere 10- und 5 Pfennigstücke aus Eisen bis zur Höhe von je 5 Millionen Mark herstellen

* (Hitzfrei nach der neuen Sommerzeit.) Die Einführung der neuen Zeit in den Schulen machte eine Abänderung der gesetzlichen Bestimmung über den Ausfall des Unterrichts an heißen Sommertagen notwendig. Während bisher für den schulfreien (hitzfreien) Nachmittag der Thermometerstand um 10 Uhr vormittags maßgebend war, ist die gesetzliche Be­stimmung für die kommenden Monate dahin abge­ändert worden, daß am nachmittag der Unterricht aus- zufallen hat wenn das Thermometer vormittags 11 Uhr im Schatten 25 Grad (Celsius zeigt.

* Von der Landesversicherungsanstalt Hessen- Nassau, deren Bezirk die Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden sowie das Fürstentum Waldeck um- berhaupt bewilligt: 11747 9llter§=

' von

10 978 357.70 Mk., 9170 Krankenrenten im Gesamt- jahresbetrage von 1698 620.20 Mk, 1126 Witwen- und Witwerrenten im Gesamtjahresbetrage von 88 996.20 Mk., 58 Witwenkrankenrenten im Gesamtjahersbetrage von 4618.20 Mk , 6864 Waisenrenten im Gesamtjahres­betrage von 515 533. Mk., zusammen 91451 Renten mit einem Gesamtjahresbetrage von 15 005 014.90 Mk. Es bleiben noch zu zahlen 4 237 401 Mk. für die Zeit ab 1. März d. I.

* Paketsendungen an Marineangehörige in der Türkei sind fortan nicht mehr an Paket- sammelstellen des 1. Ersatzbataillons in Kiel und der 2. Torpedodivision in Wilhelmshaven, sondern dem Militär-Paket-Depot in Leipzig zur Weiterleitung zuzuführen. Die Pakete müssen dementsprechend neben der vollen persönlichen Adresse der Empfänger die Aufschrift tragen:Durch Militär-Paket-Depot Leipzig." In den Versandbedingungen tritt eine Aenderung nicht ein.

):( Hersfeld, 19. Mai. Der bei Flugzeugnot­landungen entstehende Flurschaden wird erfahr­ungsgemäß trotz dringender Warnungen seitens der Flugzeuginsassen in der Hauptsache von den Zuschauern (Ortseinwohner usw.) verursacht. Die Heeresver­waltung kommt für den durch die Zuschauer bewirkten Flurschaden nicht auf, vielmehr können dafür nur die letzteren haftbar gemacht werden.

):( Hersfeld, 19. Mai. Ueber die am 16. ös. Mts. stattgefundene Verhandlung vor dem Schwurgericht in Cassel gegen den Maurer Jakob Brandau und den Waldarbeiter Adam Otter aus Malkomes wegen Straßenraubes wird berichtet: Brandau hatte den Feldzug gegen Rußland mitgemacht, war in der Schlacht bei den Masurtschen Seen schwer verwundet worden, so daß er am 24. Februar 1915 als erwerbs­unfähiger Invalide aus dem Heeresverbande entlassen werden mußte; er hat den linken Arm verloren und sein linker Fuß ist steif geblieben. Mit dem jüngeren Waldarbeiter Adam Otter unterhielt er ein Freund­schaftsverhältnis. Am 31. Januar d. Js. befanden sich beide Angeklagte in der Wirtschaft in Malkomes, als der Bierkutscher der Engelhardtschen Brauerei aus Hersfeld dort war; er hatte gerade einen größeren Geldbetrag einkassiert und erzählte, daß er immer viel Geld mit sich führe, da er jetzt auch das Inkasso für die Braue­rei ausübe. Durch diese Erzählungen kamen die beiden Angeklagten auf den unglücklichen Gedanken, den Bierkutscher Fen zu Überfällen und ihm das Geld abzunehmen. Die Einzelheiten wurden näher be­sprochen und am 7. Februar abends zwischen 10 und 11 Uhr kam die Tat zur Ausführung. Otter hatte einen Revolver zu sich gesteckt. Da Brandau schon mehrfach mit dem Fey mitgefahren war, wußte er ge­nau, wie dieser über Malkomes und Sorga nach Hers­feld zurück zu fahren pflegte: an einer Fichtenschonung an der Landstraße zu Sorga hielt Brandau das Ge­spann an, indem er den Pferden in die Zügel fiel, während Otter mit erhobenem Revolver dem Feu zu- rief:DaS Geld oder das Leben !* Fey hatte einen derartigen Schreck bekommen, daß er ohne weiteres

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einen Zwanzigmarkschein herausgab; Otter rief ihm zu:Das schickt nicht, Du mußt mehr herausgeben!" Fe.y zeigte feinen Geldbeutel und beteuerte, daß er nicht mehr Geld habe; Otter befühlte den Beutel, es war tatsächlich nichts mehr drin; er verschwand mit den 20 Mk., die er nachher dem Brandau gab, der den größten Teil für sich verbrauchte. Die Angeklagten wurden bald darauf ermittelt; .sie waren geständig und gaben auch heute die ihnen zur Last gelegten Straftaten zu. Die Geschworenen billigten ihnen da­her in weitestem Maße mildernde Umstände zu und das Gericht verurteilte Brandau zu 2 Jahren und 3 Monaten/Sefängnis, Liter zu 1 Jahr und 9 Monaten Gefängnis wegen räuberischer Erpregung; mit Rück­sicht aus das Geständnis der beiden Angeklagten, wurden ihnen von dieser Strafe je 3 Monate aus die erlittene Untersuchungshaft in Anrechnung gebracht. Beide Angeklagten traten ihre Strafe sofort an.

Niederjoffa, 16. Mai. In der hiesigen Pseifferschen Schmiedewerkstätte ereignete sich heute ein Unfall, indem der Lehrling Heinrich Stein aus Oberjossa mit der linken Hand in die Bohrmaschine geriet, wobei ein Finger äbgequetscht, ein anderer verletzt wurde. Der Verletzte wurde dem Laudkrankenhause in Hers­feld zugeführt.

Krpspis, 17. Mai. Herrn Pfarrer Reinhold, seit Oktober vorigen Jahres als Hilfspfarrer in Sontra tätig, ist die hiesige Pfarrstelle übertragen worden.

Gaffel, 18. Mai. Vor dem Schwurgericht hatte sich, die 23jährige Dienstmagd Kröner aus dem Kreise Fritzlar zu verantworten, die angeklagt war, am 3. April ihr uneheliches Kind vorsätzlich getötet zu haben. Die Verhandlung ergab, daß sich die Angeklagte der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat Die Ge- schworeuen verneinten die Schuldfrage nach vor­sätzlichen Kindesmord und verurteilten die Angeklagte zu sechs Monaten Gefängnis.

Gaffel, 16^Mai. Die Prüfungsstelle für Draht- ^vom"l^^Mai^r^Km untergebracht. Die Annahme von Dcahtungen findet wie bisher vormittags von 9 bis 12l 2 Uhr, nachmitags von 5 bis 6l 2 Uhr statt. Fernsprechanschluß 1183.

Caffel, 18. Mai. Ihre Majestät die Kaiserin nebst Gefolge trifft zum diesjährigen Sommeraufenthalte am 1. oder 2. Juni ds. Js. in Wilhelmshöhe ein. Die Schloßräume werden bereits instand gesetzt. Die Dauer des Aufenthaltes ist noch nicht festgelegt.

Gaffel, 18. Mai. Die Felder in der Umgebung stehen ausgezeichnet. So steht der Roggen in Nieder- zwehren einen Meter hoch und ist dabei im Halm stark entwickelt. Der Hafer steht sehr gut und ver­heißt damit, daß nach entbehrungsreichem Winter unsere armen Gäule bald wieder der und nicht der Metzger sticht.

Arolsen, 18. Mai. Die Befürchtung, daß Waldeck die Zuweisung von 8000 Zentnern Kraftfutter verlieren könne, hat sich glücklicherweise nicht bestätigt. Nach anfänglichem Zaudern haben unsere Landwirte den Vorteil erkannt und von den angeforderten 1600 Schweinen 1370 fest gezeichnet. Demgemäß ist die Mästung mit dem zum Vorzugspreise von 16 Mark gelieferten Futter in vollem Gange. Immerhin gibt es noch ganze Gemeinden, in denen nicht ein Schwein gezeichnet ist. Der Regierungsbezirk Cassel zeichnete für eigene Rechnung 4800 Stück.

Fritzlar, 18. Mai. Die Heereslieserung von 1738 Ztr. Heu 30000 Ztr- Stroh ist dem Kreise aufgegeben worden.

Marburg, 18. Mai. Der Kreisausschuß hat Höchst­preise für Reh-Wildbrett festgesetzt, *e sich zwischen 30 Pfg. und 1,35 Mark bewegen.

Kloster Hain«, 18. Mai. In der nahen Grau- wacke, auf dem Gelände des Hospitals, ist man bei Schürfungen auf Eisenerze gestoßen. Falls die Aus­beute der Erzlager als lohnend erachtet wird, kann man auch auf Verwirklichung der alten Hoffnung auf Wetterführung der Bahnlinie Gemünden Zimmersrode bis zu den Ortschaften der Bunstruh rechnen.

Heff.-Lichtenau, 17. Mai. Zur Unterstützung der Bestrebungen auf Förderung der Ziegenzucht erklärte sich das hiesige Rittergut Junkerhof bereit, 150 Ziegen- lämmer gegen ein Weidegeld von 7 Mark für das Stück, den Sommer über aus die Weide zu nehmen.

Ustar, 17. Mai. In Volpriehaufen fiel heute morgen das 1: »jährige Mädchen des im Helde stehenden Erdarbeiters Klemme in ein auf dem buß- boden steheuden Waschfaß und ertrank.

Göttingen, 16. Mai. Eine Riesenkochkiste aus Rädern wird unsere Stadtverwaltung demnach': durch die Straßen der Stadt fahren und aus ihr für die Minderbemittelten ein schmackhaftes Effen für 15 Pfg. der Luer reichen laßen.

Netterauslichte« für Lonnabeub den 30. Mai.

Heiter, trocken, tagtüber warm.