Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ^ersfeld. Für Äe Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
für den Kreis Hersfeld
Wlatt
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Rr. 116.
Donnerstag, den 18. Mai
1916
Amtlicher Teil.
Betreten von Flugplätzen usw. und
Herangehen an Luftfahrzeuge.
Auf Grund des Artilels 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit §§ 4 und 9 des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und dem Reichsgesetz vom 11. Dezember 1915 wird für die Dauer des Kriegszustandes für den Bezirk des 11. Armeekorps im Interesse der öffentlichen Sicherheit nachstehende
Verordnung
erlassen:
1.
Wer Flugplätze, deren nähere Umgebung, sowie das zum Aufsteigen oder Landen von Luftfahrzeugen abgesperrte Gelände ohne Befugnis zu einer Zeit betritt, in der dort Uebungen oder Luftfahrten statt- finden, wird, wenn die bestehenden Gesetze keine höhere Freiheitsstrafen bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahr und beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft.
2.
Die gleiche Strafe trifft denjenigen, der an ein Luftfahrzeug ohne Befugnis herangeht, das außerhalb eines öffentlichen Weges auf einem anderen Grundstück, als den zu 1 gedachten, aufsteigt, landet oder niedergegangen ist.
3.
Dieselbe Strafe hat derjenige verwirkt, der über fremde Grundstücke sich einem aufsteigenden, landenden oder niedergegangenen Luftfahrzeug ohne Befugnis nähert.
4.
Eine Bestrafung im Fall 2 und 3 ist ausgeschlossen, wenn ein verunglückter Flieger Hilfe ver-
Der Kommandierende General, von Hangwitz, General der Infanterie.
* * *
Hersfeld, den 16. Mai 1916. Wird veröffentlicht.
I. 5501. Der Landrat.
J. B. :
F u n k e, Kreissekretär.
Hersfeld, den 18. Mai 1916.
Der Bürgermeister der Gemeinde Frielingen ist als solcher auf weitere 8 Jahre gewählt und von mir bestätigt worden.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
J. A. Nr. 5641. J. V. :
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 8. Mai 1916.
An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.
Aus gegebener Veranlassung weise ich besonders darauf hin, daß bei Anforderung von Löschmanrtzchaften zur Bekämpfung von Waldbränden dafür zu sorgen ist, daß die Mannschaften mit den notwendigen Werkzeugen ausgerüstet sind.
§ 44 Ziffer 4 des Feld- und Forstpolizei-Gesetzes vom 1 April 1880 bestimmt, daß mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft wird, wer bei W a l d b r ä n d e n von der Polizeibehörde oder den Forstbeamten zur Hilfe aufgefordert, keine Folge leistet, obgleich er der Aufforderung ohne erhebliche eigene Nachteile genügen könnte.
Zugleich mache ich auch auf die Polizeiverordnung vom 25. Februar 1908, Amtsblatt Seite 53, betreffend das Abrennen von Grasflächen pp. aufmerksam und ersuche auf die Durchführung ebenfalls ein besonders Augenmerk zu haben.
Tgb. No. i. 5121. Der Landrat.
v. H e d e m aV n, Reg.-Assessor.
Bus der Heimat.
* (E i n gutes H o n i g j a h r in Aussicht.) Aus Jmkerkreisen wird mitgeteilt, das die Bienen gut durchwintert haben mit mäßigem Futterverbrauch. Die Aussichten auf ein gutes Honigjahr 1916 sind gut. Der Tisch ist für die Biencu reich gedeckt.
8 Hersfeld, 16. Mai. In den nächsten Tagen ist Nachricht darüber zu erwarten, wieviel Einmachezucker auf die Provinz Hessen-Nassau entfällt.
):( Hersfeld, 17. Mai. Am 16. Mai 1916 ist eine Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Be- standserhebung von L u m p e n und neuen Stoff- abfällen aller Art in Kraft getreten. Durch sie sind sämtliche vorhandenen und weiter anfallenden Lumpen (auch carbonisierte) und neue Stoffabfälle, die aus tierischen oder pflanzlichen Spinnstoffen oder
deren Mischungen bestehen, beschlagnahmt. Ausgenommen sind lediglich die Lumpen und Stoffabfälle in Privathaushaltungen und die nach dem 1. Mai 1916 aus dem Auslande eingeführten. Trotz der Beschlagnahme ist jedoch die Veräußerung und Lieferung der beschlagnahmten Gegenstände erlaubt, sofern sie nicht an einen Berarbeiter der Gegenstände geschieht. Erreichen die beschlagnahmten Borräte eines Eigentümers eine Menge von 10 000 kg, so ist die Veräußerung nur noch an eine der von der Kriegs-Roh- stoff-Abteilung beauftragten Sortierbetriebe zulässig, deren Namen in den amtlichen Blättern veröffentlicht sind. Erreichen die beschlagnahmten Vorräte jedoch eine Menge von 30 000 kg, so ist der Verkauf nur noch an die Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft oder an die Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoffabfällen zulässig. Beide Gesellschaften haben zur Bewirtschaftung der Lumpen eine Lumpenverwertungszentrale gebildet. An Berarbeiter dürfen die beschlagnahmten Gegenstände ausschließlich von der Kriegs- wollbedarf-Aktiengesellschaft, Berlin oder der Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoffabfällen, Berlin, veräußert oder geliefert werden. Eine weitere Verarbeitung der beschlagnahmten Gegenstände ist im allgemeinen nur insoweit zulässig, als sie sich bereits bei Inkrafttreten der Bekanntmachung im Vorbereitungsverfahren befanden. Im übrigen ist die Verarbeitung in bestimmten einzelnen Fällen erlaubt. So dürfen Betriebe, die Lumpen oder Stoffabfälle zu Spinnstoffen verarbeiten, zehn vom Hundert der bei Inkrafttreten der Bekanntmachung vorhandenen Bestände, in keinem Falle jedoch mehr als 10 000 kg, Seilereien und Seilfabriken, die bei der Seilerwaren- Herstellung anfallenden Abfallstücke verarbeiten: auch die übrigen Lumpen oder Stoffabfälle verarbeitenden Betriebe, Papier-, Pappen-Fabriken usw. dürfen bestimmte Mengen verwenden. Eine monatliche Meldepflicht der beschlagnahmten Gegenstände und die Ver- pfltc^tungsuetnerSrtfl^
der betroffenen Gegenstände besitzen. Zu beachten ist insbesondere, daß trotz der Beschlagnahme das Sortieren der Lumpen und Stoff- abfälle erlaubt und erwünscht ist. Gleichzeitig ist am 16. Mai 1916 eine zweite Bekanntmachung erschienen, durch die Höchstpreise für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art festgesetzt werden. Hiernach dürfen die Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft, Berlin und die Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoffabfällen, Berlin, keine höheren Preise zahlen, als die in der der Bekanntmachung beigefügten Preistafel für die einzelnen Sorten von Lumpen und Stoffabfällen bestimmten sind. Da die festgesetzten Höchstpreise diejenigen Preise sind, die von den beiden Gesellschaften höchstens bezahlt werden dürfen, so muß beachtet werden, daß die übrigen erlaubten Veräußerungsge- schäfte über Lumpen und neue Stoffabfälle zu einem entsprechend niedrigeren Preise vorgenommen werden müssen. Ebenso gelten die festgesetzten Preise lediglich für die in der Preistafel bezeichneten Sortiments bester Qualität, sodatz für minderwertige Sortimente ein entsprechend niedrigerer Preis in Ansatz zu bringen ist. Beide Bekanntmachungen enthalten eine größere Anzahl von Einzelbestimmungen, die für Interessenten von Wichtigkeit find: die Bekanntmachung über die Höchstpreise enthält insbesondere eine umfangreiche Preistafel. Der Wortlaut dieser Bekanntmachung ist bei dem Kgl. Landratsamt und der Polizeiverwaltung hier einzusehen.
):( Hersfeld, 17. Mai. Unteroffizier Heinrich Ries von hier, Res.-Jnf.-Regt. Nr. 71, wurde zum Vizefeldwebel befördert.
):( Hersfeld, 16. Mai. Die Musterunigsaus- weise der Jahresklasse 97 sind auf der Polizeiwache in Empfang zu nehmen.
Rotenburg, 16. Mai. Nicht im Kreise Rotenburg, sondern in Bebra ist den Bäckern der Mehlverkauf untersagt worden.
Gaffel, 15. Mai. Das Schwurgericht verurteilte heute, wegen versuchten Straßenraubes den 26jährigen Schmied Justus Bannenberg aus Rengershausen und den 19jährigen Arbeiter Karl Thöne aus Grebenstein zu zwei Jahren drei Monaten Zuchthaus, und fünf Jahren Ehrverlust bezw. wegen Beihilfe zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis. Beide Angeklagten hatten am Morgen des 6. Februar eine Schaffnerin der Großen Kasseler Straßenbahn Überfällen und ihr die Tasche mit Wechselgeld zn rauben versucht.
Eassel, 16. Mai. Wegen der Bterkttapphett halten viele Casseler Gastwirte ihre Wirtschaften in der Zeit von zwei bis sechs llbr nachmittags geschlossen.
Hofgeismar, 16. Mai. In der nahegelegenen Steinmühle (Besitzer Schleukerj überraschte die Dienstmagd heute morgen beim Betreten des Viehstalles einen Mann, der, nur mit Hemd und Hose bekleidet, ein bluttriefendes Messer in der Rechten schwenkte. Er hatte soeben zwei Schweinen den Garaus gemacht. Der unwillkommene Schlächter wurde in Gewahrsam gebracht. Wie verlautet, handelt es sich um einen beschränkten Einwohner aus dem nahen Kelze.
Biedenkopf, 16. Mai. Niedrige Höchstpreise sind
heute in unserem Kreis für Schweinefleisch festgesetzt worden. Frisches Schweinefleisch darf nicht mehr als 1,50 Mark, Speck 1,80 Mark, geräuchert 2,00 Mark, Roll- und Nußschinken 2,40 Mark, Schmalz 2,20, Flomen 1,90, Mettwurst 2,20 kosten. Zwei Drittel des Schweines müssen frisch verkauft, ein Drittel muß verwurstet werden.
Eschwege, 15. Mai. Unter einem Haufen Heu und Stroh verdeckt, wurde in der Scheune eines Gutsbesitzers imDorfe Hermuthsachsen die Leiche eines Mannes gefunden. Ausweispapiere wurden bei dem gutgekleideten Unbekannten, der aus einer auswärtigen Sadt in die hiesige Gegend gekommen zu sein scheint, nicht vorgefunden. Die Staatsanwaltschaft hat die Leiche beschlagnahmt. Eine Gerichtskommission hat sich zur Aufklärung der Todesursache an Ort und Stelle begeben. .
Stadtilm, 15. Mai. Eine hiesige Kriegerfrau, deren Mann sich in Gefangenschaft befindet, unterhielt seit einiger Zeit mit einem 16jährigen Lehrling unerlaubte Beziehungen. Nachdem die Polizei auf das Treiben aufmerksam geworden war, entfernte sich die Frau in Begleitung ihres Liebhabers nachts aus ihrer Wohnung. Am folgenden Morgen wurden beide zwischen Singen und Gösselborn ausgefunden. Der junge Mann war tot, die Frau lebte noch, war aber ohne Besinung. Neben ihnen lag eine leere Lysolflasche, deren Inhalt sie zu sich genommen hatte. Die Frau wurde im hoffnungslosem Zustand ins hiesige Krankenhaus gebraät.
Fulda, 15. Mai. Einer hier aus Aachen weilenden Dame wurde am hellen Vormittag bei einem Gang dnrch die Anlagen am Frauenberg von einem jnngen Burschen das Sandtäschchen mit Inhalt ans der Hand gerissen. Der Taugenichts verschwand eiligst mit seiner Beute.
Hilders (RhöB, 14. Mai. 9000 Bachforellenjähr-
Gelnhausen, 16. Mai. Weil sie ihre Kartoffelvorräte zu gering angegeben hatten, wurden 14 Landwirte aus Aufenau vor der Strafkammer in Hanau zu Geldstrafen von 75—300 Mark verurteilt.
Frankfurt a. M., 16. Mai. Als^gestern nachmittag der Landgerichtsdirektor Dr. Komorowsky in einer Klagsache als Vorsitzender der Strafkammer ein Urteil verkünden wollte brach er plötzlich von einem Schlage getrogen tot zusammen. Der Verstorbene ist 54. Jahre alt geworden. Er war s. Zt. von Danzig nach Frankfurt versetzt worden.
Sem Waren-Rtgimtat 14 gewidmet.
Wer nennt mir jenes Regiment,
Das Opfer viel gebracht, Das man auch Zierde Cassels nennt;
Im Osten Hält's die Wacht.
Auf Frankreichs Erde floß sein Blut
Bei manchem kühnen Ritt:
Dort zeigte es schon Heldenmut — In Gräben es auch stritt.
Als dann im Osten brach herein
Der rohe Ruffenmann, von Hindenburg verstand es fein, Ihn rauszuschmeißen dann.
Da kam Befehl von hoher Seit': „Auf! flinkes Reiterkorps!" Auf! Auf! Nach Ost zum neuen Streit, Den Russen haut aufs Ohr!
Er rief: „Das laßt gesagt Euch sein!" Tu' jeder was er kann!
Dort gab es Arbeit gar zu viel,
Im Jagen ging es drauf:
Nur „Vorwärts" war der Reiter Ziel, „Zurück" des Feindes Laus.
Kosakenvolk, und noch viel mehr,
Wich stets vor ihrer Lanz': Zwar gaben sie auch Opfer her
In diesem wilden Tanz.
Kommando kam zum Stellungskampf:
„Grabt Euch in Gräben ein!" Seid Ihr umvUllt vom Pulverdampf, Zielt sicher nur und fein!
Dann auf der Russen stürmend Heer
Schoß jeder mächtig drauf, Kar'bincr und Maschin — Gewehr, Sie türmten Leichen auf.
Wer nennt mir jenes Regsment ..Sieg oder Tod sein Brauch? „Husaren 14- es man nennt, „von Hessen-Homburg" auch.
Hersfeld. Mar Bauer, Ober-Postschaffner.