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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Lersfeld. Für Ne Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis betragt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, tm ' amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ! holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, f

Nr. 114.

Dienstag, den 16, Mai

1916

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 11. Mai 1916.

Am 1. Mai 1916 ist der öffentliche Wetterdienst wieder ausgenommen wordeu.

Ich weise erneut auf die außerordentliche Be­deutung des Wetterdienstes für die ländliche Be­völkerung hin und empfehle dringend auch nach Ein­stellung des Aushanges sowohl die telegravhische Vorhersage als auch die Sondernachrichten von den einzelnen Wetterdienstellen zu beziehen.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, für die Gemeinden auf die Wetterkarte zu abonnieren und auch dafür Sorge zu tragen, daß die Vorhersagen an den bekannten Stellen zum Aushang gebracht werden. Tgb. No. 1. 5231 Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assesfor.

Bekanntmachung

über die Preise von Stroh und Häcksel.

Vom 28. April 1916.

Auf Grund des § 15 der Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Häcksel vom 8. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 743) wird folgendes bestimmt:

Artikel i

Die in der Bekanntmachung wegen Festsetzung anderer Preise tm Verkehr mit Stroh und Häcksel vom 12. Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 93) für Lieferungen in der Zeit vom 14. Februar 1916 bis 30. April 1916 einschließlich festgesetzten Preise bleiben bis zum 1. August 1916 in Kraft.

Der Höchstpreis für gepreßtes Stroh gilt nur für Stroh, das derartig gepreßt ist, daß mindestens 80 Doppelzentner auf einem Doppelwagen (großem Rungenwagen oder zwei kleinen Wagens verladen

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kttndung in Kraft.

Berlin, den 28. April 1916.

Der Reichskanzler.

Im Auftrage: Kautz. * * *

Hersfeld, den 8. Mai 1916.

Wird veröffentlicht.

J. No. 5316. Der Landrat.

J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Verordnung über den Ver­kehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915.

Vom 1. Mai 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Im § .12 Abs. 2 der Verordnung über den Ver­kehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 399) werden die Worteselbst oder deren Rohstoffe" gestrichen.

Artikel 2

Der Reichskanzler wird ermächtigt, den Text der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 399), wie er sich aus den Aenderungen durch die Verordnungen und Bekanntmachungen vom 5. August 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 489), 19. August 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 503), 13. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 584), 8. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 747), 19. Dezember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 831), 16. März 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 168), 24. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 193) und durch den Artikel 1 dieser Verordnung er­gibt, in fortlaufender Nummerfolge der Paragraphen und unter fortlaufender Numerierung der im § 1 ge­nannten Gegenstände durch das Reichs-Gesetzblatt be­kanntzumachen.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.

Berlin, den 1. Mai 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. D e l b r ü ck.

* *

Hersfeld, den 8. Mai 1916.

Wird veröffentlicht.

J. 1 No. 5332.

Der Landrat.

J. V.:

v. HedemaN n, Reg.-Assesfor.

Unsere D Selben.

Mildem E i s e r n e n K reu z ausgezeichnet wurden : Gefreiter Heinrich Hartwig,^Feld-Art.-Rgt. 95, Ober-

geiS; Hans Hugo, bei der Fuß-Artillerie Munition s- kolonne 280, Ausbach; Heinrich Hellwig, Res.-Jnf.-Rgt. 71, Ausbach! Res. Peter Licht, Feld-Art.-Rgt. 47, Landershausen,- Maschtnisten-Maat Willi Wennemuth, Niederaula.

Aus der Heimat«

* Der Goldregen blüht! Eltern, warnt eure Kinder vor den giftigen Blüten!

* Die Eisheiligen haben sich anständig be­nommen. Nach den aus Kurhessen, Süöhannover, dem Eichsfelde, Waldeck und Pyrmont und dem an­grenzenden Westfalen vorliegenden Berichten haben die drei letzten Nächte, deren kälteste die vergangene war, mit wenigen Ausnahmen Temperaturen über dem Nullpunkt gebracht. Von strichweisen unbe­deutenden Schäden abgesehen, kann man also den selt­samen Heiligen dankbar sein. Die Baumblüte war auch schon fast überall über den Ansatz hinaus und konnte deshalb selbst bei Frostschäden kaum noch Schaden nehmen.

* (Künstliche Düngemittel.) Der Bundesrat hat am 11. Mai eine Bekannntmachung erlassen, nach der die Paragraphen 25 der Verordnung, betreffend Einwirkung von Höchstpreisen, auf laufende Verträge vom 11. November 1915, auf Verträge über Lieferung von künstlichen Düngemitteln entsprechende Anwendung finden. Bisher konnten Händler, die laufende Ver­träge mit Herstellern nach der einen und mit Ver­brauchern nach der anderen Seite abgeschlossen hatten, die beide über den Höchstpreisen lagen, vom Verbraucher nur den Höchstpreis fordern, mußten dagegen dem Her­steller den höherenBertragspreis weiterzahlen. Dieser Unbilligkeit wird durch die Verordnung sin Ende ge­macht. Die erwähnten Paragraphen der Bekannnt­machung vom 11. November 1915 ermöglichen die An­rufung eines Schiedsgerichts, das nach freiem Ermenen

anuar, dem Tage des Inkrafttretens der

geltenden Berbraucherhöchstpreise für künstliche Dünge- Mittel abgeschlossen wurden oder bei denen Lieferum vor dem 13. Mai 1916 '

mürben oder bet denen Lieferung erfolgt ist, erstreckt sich das durch die vorliegendeBekanntmachung gewährte Zugeständnis nicht. Auch bei Verträgen mit Verbrauchern, die bis­her sich automatisch nach den Höchstpreisen ermäßigten, tritt jetzt im Streitfälle das Schiedsgericht in Tätig­keit. (W.T.B.)

):( Hersfeld, 15. Mai. Die Apfelbäume haben ihren weißen, rötlich angehauchten Blütenmantel umgehängt und noch selten hat sich Auge und Herz av solcher reichen Blüten Pracht erfreuen können als in diesem Jahre. Bleiben wir von schädlichen Witterungseinflüssen bewahrt, so dürfen wir einer reichen Obsternte entgegensehen. Auch die Fruchtan- ...... " ' " zu den schönsten

reichen Obsternte entgegensehen. Au sätze der Beerensträucher berechtigten Hoffnungen. Ein Gang durch die prä

Hoffnungen. Ein Gang durch die prächtige Maienwelt ist darum ein herrlicher Genuß. Mit Freude und Dankbarkeit sehen wir ringsum segenverheißendes Blühen und Werden. In üppiger Fülle sprossen Gras und Klee hervor und auch die Getreidefelder mit ihrem dunkelgrünen saftigen Gewände fesseln unser Auge mit Wohlgefallen. Das Urteil kundiger hiesiger Landsleute geht dahin, daß in Gärten, Feld und Wiesen noch selten alles so gut stand, wie in diesem Jahre. So werden die Aushungerungspläne unserer Feinde, wills Gott, auch diesmal schmählich zunichte werden, mit Vertrauen dürfen wir den folgenden Monaten entgegensehen, möge uns auch dann in den kommenden Monaten der langersehnte

Frieden beschert werden.

):( Hersfeld, 15. Mai. Zum Leutnant d. R. be­fördert wurdeVizewachtmeister F e y e r a b e n ö von hier.

Homberg, 11. Mai. Die Stadt hat einen größeren Posten gesalzenen Speck erworben und bringt ihn jetzt in Kleinstücken zum Preise von 2,05 Mark das Pfund zum Verkauf auf Grund einer gleichzeitig ausgegebenen Speckkarte.

Biedenkopf, 15. Mai. Die Höstmenge an Fleisch (mit eingewachseuen Knochen) und Fleischwareu jeder Art, die in den gewerblichen Schlächtereien unseres Kreises eingekauft werden dürfen, wurden bis auf weiteres für den Kopf der Bevölkerung auf wöchent­lich 1' 2 Pfund, Kinder unter sechs Jahren die Hälfte, festgesetzt. Jeder Haushalt erhält ein Fleischbuch.

Eschwege, 13. Mai. Nach einer neuen Fleischver- brauchsordnung unseres Magistrats darf für die Zeit von heute bis zum nächsten Freitag an Fleisch, frischer Wurst, Speck und Fett nur höchstens ein halbes Pfund auf den Kopf verabfolgt werden. Als Kontrolle dient die Brotkarte, deren linke obere Ecke vom Verkäufer abgeschnitten wird.

Eschwege, 14. Mai. Die Bintzersche Mühle ist neuerdings wieder wegen Unzuverlüssigkeit geschlossen worden.

Schmalkalde«, 13. Mai. Unsere Stadt hat mit Gültigkeit vom 5. Juni Fleischkarten eingeführt. Auf

den Kopf der Bevölkerung darf für die Woche nicht mehr als ein Viertelpfund Fleisch abgegeben und ent­nommen werden. Darauf darf eine Knochenzulage von 20 vom Hundert angerechnet werden. Einwohner, die aus Hausschlachtungen noch Borräte besitzen, haben sich des Bezugs von Fleisch zu enthalten.

Vacha, 13. Mai. In der Wohnung ihrer Eltern erschoß sich gestern nachmittag Frau Schwarz von hier. Was die junge Frau in den Tod getrieben hat ist noch unbekannt.

Vacha, 13. Mai. Gestern Abend wurde noch spät die Tochter des Weichenstellers Bernhard aus Dorn­dorf in das hiesige Krankenhaus eingeliefert. Das junge Mädchen hat in der Porzellanfabrik Stadtlengs­feld gearbeitet, war dort in das Getriebe gekommen, und schwer verletzt worden.

Frankenberg, 12. Mai. Im benachbarten Vier- münden erkrankte der Metzger Zarges an Milzbrand verdächtigten Erscheinungen. Er hat auf dem dortigen landgräflichen Gute zwei Schweine notgeschlochtet und und dabei, wie das bei Metzgern meist üblich ist, das Messer zwischen die Zähne genommen. Die Schweine sind verbrannt worden, weil Milzbrandverdacht vor- liegt.

Kaisershageu (Eichsf.), 12. Mai. Die Leiche der seit dem Osterfeste vermißten kleinen Minna Meyen berg wurde aus der Unstrut geborgen. Der Kopf des Kindes wies Verletzungen auf, auch war Blut aus Mund und Nase getreten. Es ist nochmicht festgestellt, ob Verbrechen oder Unfall vorliegt.

Zeitz, 12. Mai. Seit einer Reihe von Wochen ar­beitet man zwischen Groitzschen und Näthern mtt einem Dampfbagger, dessen Bewachung während der Nacht einem bejahrten Manne übertragen ist. Dieser wurde in der Sonntagsnacht von drei Kerlen über­fallen, gewürgt, gebunden und seines Wochenlohnes sowie der Taschenuhr beraubt. Als er aus seiner iBetäubunae^ zu entfernen und dann die Gendarmerie zu benach­richtigen.

Scharzfeld, 13. Matz In Asche gelegt wurden die Scheune und die anschließenden Stallungen des Landwirtes Oehne, das Anwesen des Landwirts und Schmiedemeisters Große und durch Funkenflug das eine Strecke weiter gelegene Wohnhaus nebst Scheune des Zimmermanns W. Dietrich. Der Schaden ist sehr groß.

Rudolstadt, 11. Mai. Bei Schwarza stieß der Lokomotivenfeuermann Hopfe aus Eichicht beim Heraussehen aus der Maschine mit dem Kopfe gegen einen Signalmast und erlitt so schwere Verletzungen, daß er alsbald starb. Der Verunglückte hinterläßt eine Frau und neun Kinder.

Vaake, 11. Mai. Wie jetzt feststeht, ist der gestern hier angeschwemmte Leichnam derjenige des Invaliden Georg Wichmann aus Volkmarshausen. Der Ver­storbene war seitdem die Nachricht vom Heldentod seines ältesten Sohnes eingetroffen war und auch sein zweiter Sohn eingezogen wurde, geistig nicht mehr normal und hat also in diesem Zustand seinem Leben ein Ende gemacht. Bor 8 Tagen entfernte er fich heimlich vom Hause. Er war infolge eines ihm in der Zuckerfabrik zugestoßen Unfalles Rentenempfänger und war an der rechten Hand gelähmt.

Göttingen, 15. Mai. Notgeschlachtetes Vieh darf im Stadtkreise Göttingen nicht mehr für eigenen Be­darf verwendet werden, sondern ist zwecks Ver­teilung an die Bevölkerung an die Viehverteilungs­stelle auf dem Schlachthofe abzuliefern, die auch den Uebernahmepreis festsetzt.

Büdingen, 10. Mai. Zwischen jungen Burschen " " ---------- ' in deren

egner das

kam es in Altenstadt zu einer Schlägerei, Verlauf einer der Messerstecher seinem G,

Messer mit solcher Wucht in den Hals stieß, daß der junge Mann nach kurzer Zeit an Verblutung starb. Einige andere Burschen wurden ebenfalls erheblich

verletzt.

Gr.-Ropperhansen, 13. Mai. Von einem schwer« Schicksalsschlag wurde gestern nachmittag die Familie des Schmiedemeisters Adam Kühn hier, der im Felde steht, betroffen. Hier find z. Z. Gefangene mit Holzzerkleinern für diesen Sommer- und den nächsten Winterbedarf beschäftigt. Die Kinder wollen auch gerne mithelfen, und in einem unbewachten Augen­blick hat das zweijährige Söhnchen der Familie Kühn mit noch mehreren Kindern sich auch daran versucht. Dabei wurde dem Kinde das linke Händchen fast gänzlich durchschlagen.

Fulda, 13. Mai. Der Ende Januar in dem holländischen Grenzort Sittard festgenommene Zigeuner Ebender ist, da die Auslieferuttas-Ver- Handlungen mit Holland abgeschlossen find, in das hiesige Amtgerichtsgefäugnis eingeliefert worden. Kurz nach seiner Ankunft wurde er einem mehr­stündigen Verhör unterzogen.