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Herssel-er Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mar^. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Psg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, i

Nr. 112.

Sonnabend, den 13. Mai

1916

Amtlicher Teil.

Hersseld, den 8. Mai 1916.

Es ist mehrfach bekannt geworden, daß nach dem Erlaß der Käse-Verordnung vom 13. Januar 1916 (Reichsgesetzblatt S. 31) Käseher sie ller dazu über­gegangen sind, bei dem Verkaufe von Käse, der in Packungen, sogenannten Originalpackungen, wie z. B. Camembert verkauft wird, das Rohgewicht also das Gewicht des Käses mit der Packung als Reinge­wicht berechnen. Einzelne Käsehersteller haben Mit­teilungen über die Berechnungsweise ihrer Kundschaft durch besondere Rundschreiben oder Zettel zugehen lassen.

Eine solche Berechnungsweise widerspricht den Be­stimmungen der Käse-Verordnung. Die Preise sind in der Käse-Verordnung nach 'dem Gewichte des Käses festgesetzt worden. Als Gewicht kann hier nur das Reingewicht in Betracht kommen. Wenn das Gewicht der Packung mit in das zu berechnende Gewicht ein­geschlossen sein sollte, so hätte dies besonders bestimmt werden müssen. Solche Bestimmung ist in den zwei Fällen in § 1 Abs. 1, n Nx. 3 und 4 für die Früh­stücks- und Delikateßkäse, in Stücken von 60 oder 120 Gramm verpackt, ausnahmsweise zur Berücksichtigung besonderer örtlicher Verhältnisse ausdrücklich getroffen worden. Hieraus ist zu entnehmen, daß in den üb­rigen Fällen, in denen dies nicht besonders bestimmt ist, die Verpackung nicht in das Gewicht eingerechnet werden darf.

Hersteller und Händler sind aber auch nicht be­rechtigt, bei Anrechnung des Reingewichts des Käses neben dem Preise für dieses Reingewicht noch eine besondere Vergütung für besondere Packungen, soge­nannte Originalpackungen, zu verlangen. Es geht dies gleichfalls daraus hervor, daß die Verordnung in den genannten zwei Fällen, in denen sie für die Ver­packung aus besonderen Gründen eine Vergütung zu- ^^enwollt^esondereP^

Tgb. No. i. 5181. Der Lanörat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 11. Mai 1916.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher er­suche, ich die Vertreter (besonders Ehefrauen und nahe Angehörige) derjenigen Steuerpflichtigen, welche sich unter den Fahnen befinden, sofort auf ortsübliche Weise davon in Kenntnis zu setzen, daß für die Kriegsteilnehmer die in den Einkommensteuerbe­nachrichtigungsschreiben angegebene Frist für die An­bringung der Rechtsmittel nicht zu laufen beginnt, und daß die veranlagte Staatseinkommensteuer der­jenigen Kriegsteilnehmer, welche mit einem Etn-

kommen von mehr als 3000 Mk. veranlagt sind, Beginn des neuen Steuerjahres (1. April 1916

von

1916) ge­mäß § 70 des Einkommensteuergesetzes vorläufig außer Hebung bleibt.

Der Vorsitzende der Einkommenstener- Veranlagnngskommission.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung,

betreffend Ausführungsbestimmungen z» den Be- kanntmachnngen über die Höchstpreise von Petrolenm und die Verteilung der Petrolenmbestände vom 8. Juli 1915, 21. Oktober 1915 und vom 1. Mai 1818.

Auf Grund des § 6 der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Petroleum und die Verteilung der Petroleumbestände vom 8. Juli 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 420) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 350) wird folgendes be­stimmt :

§ 1.

Petroleum (§ 5 der Bekanntmachung vom 8. Juli 1915 - Reichs-Gesetzbl. S. 420 -) darf bis einschließ­lich 31. August 1916 zu Leuchtzwecken an Wtedcrver- käufer vom 1. Mai 1916 ab und an Verbraucher vom 1. Juni 1916 ab nicht mehr abgesetzt werden.

Wer eingelagertes Petroleum mit Beginn des 1. Mai 1916 in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die vorhandenen Mengen unter Bezeichnung des Eigen­tümers nnd des Lagerungsorts der Zentralstelle für Petroleumverteilung, ®. m. b. H. in Berlin, Schiff­bauerdamm 15 (Pctroleumzentrale) bis zum 15. Mai 1916 anzuzeigen. ' _

Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht auf Mengen, die 1) im Eigentume des Reichs, eines Bundesstaats oder Elsaß-Lothringens, insbesondere im Eigen- tume der Staatseisenbahnverwaltungen, der Heeresverwaltungen oder der Marineverwaltung stehen,

2) sich in Gewahrsam des Eigentümers befinden und ausschließlich für technische Zwecke im eigenen Betriebe des Eigentümers Verwendung finden sollen,

3) insgesamt 1000 Kilogramm nicht übersteigen.

§ 3-

Wer eingelagertes Petroleum in Gewahrsam hat, hat es der Petroleumzentrale auf Verlangen zum Höchstpreis zu überlasten und auf Abruf zu verladen. Er hat es bis zur Abnahme aufzubewahren und pfleg­lich zu behandeln. Auf Verlangen hat er der Petroleumzentrale Proben gegen Erstattung' der Portokosten einzusenden.

Ist das Petroleum beim Eintreffen des Abrufs der Petroleumzentrale in nicht versandfähigen Lager­behältern eingelagert, so hat die Petroleumzentrale die für die Versendung erforderlichen Fässer oder Tankwagen zu stellen.

Die Ueberlassungspflicht erstreckt sich nicht auf die im § 2 Abs. 2 bezeichneten Mengen.

§ 4.

Die Petroleumzentrale hat binnen zwei Wochen nach Eingang der Anzeige zu erklären, welche be­stimmt zu bezeichnenden Mengen sie übernehmen will. Für Mengen, die sie hiernach nicht übernehmen will oder hinsichtlich derer eine Erklärung binnen der ge­nannten Zeit nicht abgegeben wird, erlischt die Ueber­lassungspflicht.

Solange die Petroleumzentrale die Ueberlassung verlangen kann, darf über das Petroleum nur mit ihrer Zustimmung anderweit verfügt werden.

Der Empfänger von Petroleum, das sich mit Be­ginn des 1. Mai 1916 unterwegs befindet oder das nach diesem Zeitpunkt aus dem Ausland eingeführt wird, hat unverzüglich nach Eintreffen desselben an dem Bestimmungsorte der Petroleumzentrale tele­graphisch (TelegrammadressePetrolzentrale Berlin") Anzeige über die Mengen und die Verpackungsart zu machen.

Der Empfänger hat das Petroleum der Petroleum­zentrale auf Verlangen zum Höchstpreis zu überlassen. Standgeld, das für die Zeit nach Ablauf von 48 Stunden nach der Anzeige entsteht, hat die Petroleum-

Die PetÄWDWMMWWDMWWMWM nach Eingang der Anzeige zu erklären, ob sie das Petroleum übernehmen will. Für Mengen, die sie hiernach nicht übernehmen will, oder hinsichtlich derer eine Erklärung innerhalb der genannten Zeit nicht abgegeben wird, erlischt die Ueberlassungspflicht.

Solange die Petroleumzentrale die Ueberlassung verlangen kann, darf über das Petroleum nur mit ihrer Zustimmung verfügt werden.

§ 6.

Streitigkeiten über die aus §§ 3 bis 5 sich er­gebenden Verpflichtungen entscheidet die höhere Ver­waltungsbehörde endgültig.

§ 7.

Die Landeszentralbehörde bestimmt, wer als höhere Verwaltungsbehörde im Sinne dieser Ver­ordnung anzusehen ist.

§ 8.

Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.

Berlin, den 1. Mai 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. D e I b r ü ck.

* * *

Hersfeld, den 8. Mai 1916. Wird veröffentlicht.

J. i. No. 5332. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bus der Heimat.

* (Zur Warnung!) Es soll vielfach vor­kommen, daß Fremde auf den Ortschaften und Einzel­gehöften Lebensrnittel wie Eier, Butter usw. aufkaufen. Wir machen darauf aufmerksam, daß dies strafbar ist und den Verkäufern teuer zu stehen kommen kann. Wer keinen vom Landratsamt ausgestellten Er­laubnisschein mit sich führt, ist zum Einkauf nicht berechtigt. Es wird ganz besonders darüber gewacht. Das Ueberschreiten der Höchstpreise wird ebenfalls unnachsichtlich bestraft.

* Einneues" Frühlingsbild, die ältere Gene­rationen an läuft vergessene Zeiten erinnern, ist jetzt draußen zu schauen: die im goldenen Blüteukleide prangenden R a p s f e l d e r. Nur etwas Geduld, bald wird wieder Oel geschlagen ! So weist die Kriegs­not uns wieder auf uns selbst an! Hoffentlich können wir uns bald ebenso an den blauen Naturtepptchen der Flachsfelder erfreuen. Oelpressc, Flachshechel, Spinnrad! Ja, der Krieg ist bekanntlich ein großer Lehrer und Erzieher, und die harte Not macht längst überwundenes" wiedermodern".

):( Hersfeld, 12. Mai. Zu der Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme Baumwollener Spinnstoffe und Garne (Spinn- und Webverbot) Nr. W. II. 1700 2. 16 KRA. ist ein Nachtrag (W. u. 5700 4. 16- KRA.) erschienen, dessen Anordnungen mit dem 10. Mai in Kraft treten. Durch diesen Nachrrag werden insbesondere die §§ ", 6 und 10 des Spinn- und Webverbots geändert und einige Bestimmungen der ursprüglichen Bekanntmachung hinzugefügt. Die

wichtigsten Aenderungen beziehen sich'auf die Kenn­zeichnung der Auslandspinnstoffe und Auslandgarne und auf die Erweiterung des § 10. Durch sie werden von der Vorschrift, daß auch vor dem 1. April 1916 abgeschlossene Vertrüge nach diesem Zeitpunkt nur unter Einhaltung der Höchstpretsbestimmungen erfüllt werden dürfen, bestimmte Ausnahmen zugelassen. Der Wortlaut der Nachtragsverordnung ist bei dem Kgl. Landratsamt und der Polizeiverwaltung hier einzusehen.

):( Hersseld, 12. Mai. An das Fernsprechnetz neu angeschlossen : BennoSchilde (Direktion) Maschinen­fabrik, Aug.-Gottliebstraße 7 Nr. 86. Paul Schilde, Direktor, Seilerweg 10 (86). Adolf Boleg, Ingenieur, Reichsbankstraße 7, Nr. 199.

Rotenburg, 9. Mai. In unserer Stadt soll, wie im vergangenen Jahre, einrauchloser Tag" statt- finden. Die dadurch ersparten Beträge der Tabak­raucher sollen gesammelt werden, um den im Felde stehenden Rotenburgern eine willkommene Zigaren- spende zuzuführen. ' Auch die ersparten Zündhölzer sollen mit berechnet werden.

Casiel, 11. Mai. Ein dreizehnjähriger Schulknabe wurde hier verhaftet, der vor einiger Zeit vor einem Gasthause in der Holländischen Straße am hellen Tage Wagen und Pferd entführt hatte. In einem Fuhr­mannsgeschäft in der Schützenstraße tauschte er den Wagen gegen einen anderen um und fuhr mit diesem nach dem Bahnhöfe, wo er sich zur Abfuhr landwirt­schaftlicher Produkte gegen Bezahlung anwerben ließ. Eine Zeit lang verdiente er auf solche Weise schönes Geld. Abends stellte er das Geschirr in einem Gast­haus in der Müllergasse ein und nahm selbst als der angebliche Sohn eines Landwirts aus einem Nachbar­dorfe in der Gaststube Platz. Hier fanden sich denn auch bald Personen, die das stattliche Pferd käuflich erwerben wollten. Als die sich nach und nach steigernden Angebote 1700 Mark erreicht hatten, hielt der Junge die Zeit für gekommen, das Fuhrwerk los- MDWWWWMDMDMM Haber mißtrauisch und er verlangte das Einverständ­nis des Vaters. Um dieses zu beschaffen, entfernte sich der Junge, blieb aber verschwunden, bis ihn die Polizei ausfindig machte.

Waltershanseu, 11. Mai. Der Stadtrat gab einigen Klassen der Bürgerschule schulfrei, damit die Schüler und Schülerinnen Maikäfer gegen Vergütung sammeln und dadurch unsere Stadt von der herrschenden Maikäferplage befreien. Es wird auch die Bevölkerung aufgefordet, sich gleichfalls an der Maikäfervertilgung rege zu beteiligen. Der Stadtrat zahlt für das Liter Maikäfer 10 Pfennig und verkauft sie dann an Hühner­besitzer für 5 Pfennig.

Gerstungeu, 10. Mai. Vorgestern in der Abend­stunde begab sich der Schlosserlehrling Karl Kaminskp nach dem nahenTümpel" und erstieg einen hohen Baum, sei es, um Maikäfer zu fangen oder aus ähn­lichem Grunde. Er stürzte rücklings herunter und büßte sein junges Leben ein. Als ältester Sohn war er neben verschiedenen unversorgten Geschwistern der Mutter eine gute Stütze und dies um so mehr, als in der letzten Zeit verschiedentlich Krankheit in der Familie einkehrte. Das Gefühl der allseitigen Teil­nahme wird zugleich von dem Mahnruf an die Jugend begleitet, solch gefährlichen Pfaden möglichst fernzu­bleiben.

Durch die Lupe

Ein Stückchen Zeitgeschichte in Versen.

Aus Herrn Wilsons letzte Note ward ihm Ant­wort jetzt zuteil, die geschickt und voll Finessen das zu straff gespannte Seil ganz alluräblich retzt gelockert, ohne daß man sagen kann Deutschland habe seinem Rufe irgend etwas a «getan. Zwar man hat auf Wilsons Note schließlich sich bereit

derselben

gezeigt, daß man, wenn es irgend möglich, dem scharfen Standpunkt weicht, aber in in

Weise müht man sich, dahin zu zielen, auch Herr Wilson möge endlich jetzt mit öffnen Karten spielen. Trocken und mit harten Worten hält ihm Deutschlands Note vor, daß er nur für unsre Klagen stets bisher ein taubes Ohr und Ver- ständnismangel zeigte, während er zu gleicher Zeit für die Wünsche der Entente immer gern und prompt bereit. Meint man's überm große» Teiche - wirklich ehrlich und korrekt, - dann kann Deutich­land auch verlangen, daß man drüben nrcht er­schreckt, wenn es beißt, auch England einmal andre Seiten zuzukebren, statt beständig nur dem Deutschen zu verhindern, sich zu wehren.--- Ist Herr Wilson, wie er angibt, wirklich ganz und gar neutral, wird er jetzt an Englands Türe" harter klopfen diesesmal, wird er auch dem Britenvolke seine rauhe Seite zeigen; sieht man aber, daß ihm solche gegen England nicht zu eigen, nun dann hat zumindest jeder auf der Erde eingesehn, wie um Wilson und die Briten schließlich doch die Dinge stehn, und die Welt wird ohne Murren sicherlich es dann begreifen, wenn wir dann darauf verzichten vor Amerika zu kneifen.

Walter-Walter.