Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für 5ie Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Smiel-er
für den Kreis Hersfeld
jwmt
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen TeUe 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- j holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ;
Nr. 110
Donnerstag, den 11. Mai
1916
Amtlicher Zeit
Hersfeld, den 8. Mai 1916.
In letzter Zeit mehren sich wieder die Klagen einzelner Bäcker in Hersfeld, daß sie mit dem ihnen überwiesenen Mehl nicht reichen. Dies hat seinen Grund darin, daß der Zusatz von frischen Kartoffeln nicht in dem Umfang erfolgt, wie es gesetzlich vorgeschrieben und auch unter Anwendung der erforderlichen Sachkunde und Sorgfalt durchaus möglich ist.
Da hierdurch die Menge des dem Publiknm zustehenden Brotes beeinträchtigt wird, so entsteht für den Kreis die Notwendigkeit, mehr Mehl auszugeben als ihm gesetzlich zur Verfügung steht, um die durch mangelnden Kartoffelzusatz entstandenen Lücken aus- zufüllen.
Die Herren Bäckermeister
die durch mangelhafte Verwendung von Kartoffelzusatz dies verschuldet haben, mache ich darauf aufmerksam, daß der Kreis in diesen Fällen das fehlende Mehl nicht an die Bäcker abgeben wird, die zu kurz gekommen sind, sondern an die, die mit ihrem Vorrat gereicht haben, so daß das Publikum alsdann bei diesen seinen Brotbedarf decken kann.
Tgb. No. K. G. 1647. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 20. Januar d. I. — Amtsblatt No. 4. — wird hierdurch erneut bekannt gegeben, daß der nächste Termin, der durch das Gesetz vom 18. Juni 1884 vorgeschriebenen Prüfung von Schmieden über ihre Befähigung zum Betriebe des Hufschlaggewerbes am Sonnabend, den 3. Juni d. I., vormittags 9 Uhr, in der Lehrschmiede, Wörthstr. 5 zu Cassel, abgehalten werden wird.
Cassel, am 8. April 1916.
berger, Bete Moritzstr. 15. l.
Hersfeld, den 8. Mai 1916.
Kreistierarzt Hartmann in Homberg, der mit der vertretungsweisen Versehung der Kreistierarztgeschäfte im hiesigen Kreise beauftragt ist, ist vom 5. bis 20. Mai d. I. beurlaubt. Sein Vertreter ist Kreistierarzt Dr. Meyer in Melsungen. Tgb. No. i. 5296. Der Landrat.
. J. V.:
v. H e d e ut a n n, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 5. Mai 1916.
Der Bürgermeister Hellwig in Kemmerode ist als solcher für weitere 8 Jahre gewählt und von mir bestätigt worden.
Der Vorsitzende des Kreisansschnsses.
I. A. No. 5258. J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 3. Mai 1916.
In letzter Zeit haben sich die Fälle nicht unerheblich vermehrt, in denen Fuhrwerke beim Passieren der Bahnübergänge durch die Eisenbahnzttge überfahren worden sind. Diese Unfälle sind fast ausschließlich auf den Nebenbahnen durch Unachtsamkeit der Geschirrführer herbeigeführt worden.
Dieser Umstand läßt es geboten erscheinen, den Wagenführern erneut die größte Vorsicht beim Uever- fahren von Eisenbahngeleisen zur ganz besonderen Pflicht zu machen. Ganz abgesehen davon, daß die Wagenführer beim unachtsamen Ueberfahren der Bahnübergänge ihr eigenes Leben gefährden, setzen sie sich auch einer Bestrafung auf Grund des § 316 Strafgesetzbuches aus.
Es kann daher nicht dringend genug zur Vorsicht gemahnt werden.
Tgb. 316. i. 5135. Der Landrat.
J. V.: ,
v. Hede m a n n, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 8. Mai 1916.
I» Neukirchen, Kreis Hünfeld, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Tgb. No. 4301. Der Landrat.
J. B.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung über Druckpapier.
Vom 18. April 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, nm während des Krieges die Versorgung der Zeitungen, Zeitschriften und Milderen periodisch erscheinenden Druckschriften mit Druckpapier sicherzustellen.
Insbesondere ist er befugt, Erhebungen über die zur Herstellung von Druckpapier erforderlichen Roh- und Hilfsstoffe anzuordnen.
§ 2.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um während des Krieges den Verbrauch von Druckpapier zu regeln.
Insbesondere, ist er befugt, Erhebungen über den Verbrauch von Druckpapier und die davon vorhandenen Vorräte anzuordnen sowie Anordnungen über Lieferung, Bezug und Verbrauch von Druckpapier zu treffen.
§ 3.
Von den auf Grund der §§ 1 und 2 getroffenen Anordnungen kann der Reichskanzler Ausnahmen zulassen.
§ 4.
Der Reichskanzler ist ermächtigt, die Durchführung der auf Grund der §§ 1 und 2 ergehenden Anordnungen einer oder mehreren unter seiner Aufsicht stehenden Kriegsgesellschaften zu übertragen.
Zur Deckung der entstehenden Verwaltungskosten kann er den Verbrauchern von Druckpapier Beiträge auferlegen.
§ 5.
Der Reichskanzler kann anordnen, daß Zuwiderhandlungen gegen die von ihm auf Grund dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft werden; auch kann er anordnen, daß Vorräte, die bei der Bestandsaufnahme verschwiegen werden, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden.
8 6.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 18. April 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.____
Hersfeld, den 25. April 1916. Wird veröffentlicht.
I. 4956. Der Landrat.
I. B.:
Funke, Kreissekretär.
Bus der Heimat.
* DieDarlehnskassen scheine z n 1 und
2 Mk. deren Beschreibung in der Nr. 208 des Deutschen Reichs- und Königl. Preußischen Staatsanzeigers vom 4. September 1914 sowie in anderen Blättern veröffentlicht ist, werden neuerdings, um. sie weniger schnell unansehnlich werden zu lassen, auf beiden Seiten mit einem Unterdrück versehen. Bei den Darlehnskassen- scheinen zu 1 Mk. besteht der Unterdrück auf der Vorderseite aus einem fein verschlungenen Linien- muster in braungrüner Farbe, während er auf der Rückseite aus Wellenlinien mit der regelmäßig wiederholten Wertbezeichnung „1 Mark" in blaugrüner Farbe gebildet wird. Der Darlehnskaffenschein zu 2 Mk. trägt auf der Vorderseite einen Unterdrück aus Linienmustern in rosa Farbe und auf der Rückseite einen solchen ebenfalls in rosa Farbe, welcher aus Wellenlinien und der Wertbezeichnung „2 Mark" in zahlreichen regelmäßigen Wiederholungen besteht. Es laufen infolgedessen zurzeit Darlehnskassenscheine zu 1 und 2 Mk. sowohl ohne als auch mit Unterdrück um.
* (S chützt die Wälder gegen F e u e r s g e - sahr.) Die Gefahr der Waldbrände hat wieder begonnen. Das trockene, warme Wetter der letzten Tage hat in Verbindung mit dem scharfen Winde das alte Gras, Unkraut und Laub in den Wäldern so ge- dürrt, daß jeder Funke, der hineinfliegt, zünden muß. Spaziergänger und Ausflügler können deshalb jetzt, wo die neuen Triebe die Ueberbleibsel des vergangenen Jahres noch nicht überwuchern, mit dem Feuer nicht vorsichtig genug sein. An einigen Orten hat es bereits Waldbrände gegeben, die glücklicherweise schnell unterdrückt werden konnten.
):( Hersfeld, 10. Mai. Einschränkung der Postpaketbestellung. Vom 15. Mai ab kommt die Nachmittags-Paketbestellung im hiesigen Ortsbe- stellbezirk bis auf weiteres in Wegfall.
Melfunge«, 8. Mai. Am Sonnabend nachmittag gegen 3 Uhr ertrank in dem Mühlengraben, unterhalb der Kaiserau, die zwei Jahre alte Tochter des Arbeiters Johannes Hofmann von hier. Das Kind war von seiner 10jährigen Schwester mit zum Spielen auf die Straße genommen worden. In einem unbewachten Augenblick fiel es in das Wasser und ertrank, ehe Hilfe kam. (
Cassel, 9. Mai. Vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts hatte sich, wie unser Kasseler Vertreter meldet, gestern ein Landwirt H. aus Großenritte wegen versuchter Ueberschreitung der Höchstpreise für Schweine zu verantworten. H. hatte int November v. JS. einem hiesigen Fleischermeister ein Schwein im Gewicht von 120 Kilogr. verkauft und dafür den bestimmten, vom Bundesrat festgesetzten Höchstpreis ver
langt. Der Meister hatte das Schwein sest gekauft, indessen gebeten, es solange noch stehen zu lassen, bis er es abholen werde, alsdann sollte der Preis gültig sein, den das Schwein dann wiege. Der Meister wollte verhindern, daß das in verhältnismäßig gutem Zustande befindliche Schwein nun etwa schlechter gefüttert würde. Es gingen einige Tage darüber hin und gerade wollte der Meister das Schwein holen lassen als er eine Karte von dem Landwirt H. erhielt, wonach dieser zu dem ausgemachten Höchstpreis von 126 Mk., also bereits 50 Pf. mehr, als eigentlich nach der Bundesratsbestimmung nur gezahlt zu werden brauchte, noch einen Zuschlag von lO°o verlangte, weil nach seiner Ansicht durch das gute Futter, das dem Schweine gereicht worden sei, das Gewicht des Schweines sich so gehoben habe, daß nunmehr eigentlich schon die nächste Preisziffer der Bundesratsverordnung inbetracht kommen müßte. Die Viehverkaufszentrale, an die sich der Meister wandte, glaubte, daß hier eine Ueberschreitung der Höchstpreise vorlege und übergab die ganze Angelegenheit der Staatsanwaltschaft die gegen den Landwirt Anklage wegen versuchter Ueberschreitung der Höchstpreise erhob. Das Schöffengericht zu Cassel verurteilte den Landwirt im Sinne der Anklage zu 50 Mk. Geldstrafe und in die Kosten des Verfahrens. Hiergegen erhob der Landwirt Berufung und ließ durch seinen Verteidiger geltend machen, daß er ja tatsächlich nichts anders getan, als den Meister zu zwingen versucht habe, das Schwein endlich abzuholen, da ihm das weitere Futtern lästig würde. Lediglich in diesem Zusammenhänge will er in einer allerdings ungeschickt ausge- drücktenRedewendung gedroht haben, daß dann, wenn er das Schwein jetzt nichtabholen lasse, ein Aufschlag von 10° ° eintreten mußte, weil ja sonst die noch höheren Preise der Bundesratsverordnung für die nächste Gewichtsstaffel inkraft treten müßten. Die Strafkammer konnte sich nach eingehender Beweisausnahme der
Iflecinilstit^a?^^ äbgefaßten
Schreiben zum Ausdruck kommen sollte, zumal er tatsächlich nie mit höheren Forderungen an den Meister herantrat. Sie hob das Urteil des Schöffengerichts auf, erkannte auf Freisprechung und legte alle Kosten der Staatskasse auf.
Gaffel, 6. Mai. Der Streik der Stuckkateure ist jetzt nach drei tügiger Dauer beendet. Die Unternehmer haben eine tägliche Teuerungszulage von 25 Pfg. zugestanden, was etwa dem entspricht, was auch die Bauarbeiter von ihren Unternehmern erlangt haben.
Hofgeismar, 9. Mai. Ein tödlichen Ausgang hat der Unfall des beim Sattlermeister Brand beschäftigten Lehrlings Hans Meister genommen, der unter ein durchgehendes Gespann geriet und überfahren wurde. Der Bedauernswerte ist heute seinen Verletzungen erlegen.
Göttingeu, 9. Mai. Der Magistrat gibt beim Verkauf von belgischem Rhabarber auf je 5 Pfund Rhabarber eine ein halbes Pfund Zucker gewährende Zuckermarke, um so das Einkochen zu fördern.
Erfurt, 8. Mai. In dem weimarischen Dorf Uüe- stedt bei Erfurt schlachtete ein Landwirt ein Borstentier heimlich im Keller. Damit der Brühgeruch die verbotene Hausschlachtung nicht verrate, seifte der Mann das Schwein gehörig ein und rasierte es nach allen Regeln der Kunst. Doch beim Wurstmachen drangen süße Düfte in die Nachbarschaft. Der Fall kam zur Anzeige. Behördlicherseits wurde alles beschlagnahmt und nach Weimar geschafft.
Fulda, 6. Mai. Eine Anzahl ungültiger Brotkarten hatte ein Bäckermeister von hier im Rathaus angeblich aus Jux weggenommen. Die Schöffen diktierten ihm eine Gefängnisstrafe von einer Woche, da man mit solchen Karten heute in der ernstön Zeit keinen Jur treibe.
Frankfurt a. M., 6. Mai. In der vergangenen Nacht wurde der 77jährige Privatier Ernst Heymann in seiner Wohnung ermordet. Die Tat scheint gegen 12 Uhr nachts verübt worden zu sein, denn um diese Zeit hat ein Mitbewohner des Hauses schwache Hilferufe gehört. Der Mörder hat sein Opfer dadurch erstickt, daß er ihm ein Taschentuch tief in den Mund preßte. / .,y
SerjeitWs der bei L. Pfeiffer Depositenkasse Hersfeld zu Hersfeld fernereingegangenen Spenden, worüber wie nachstehend dankend quittiert wird:
Für das „Rote Kreuz": Zahlung von Frau Schüler, Starklos Mk. 10.—
„ „ Herrn Johs. Völker, BeicrS-
bisheriger Bestand „ 1451.7t
Heutiger Bestand Mk. 1466.71
Für „Franeudank": Zahlung von Frau Dr. Wittich__________Mt. 3.
WetterauSsichte« für Donnerstag den 11. Mai.
Wechselnd bewölkt, stellenwiese Nieder schlage, kühl-