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Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. ___________________________

geblatt

für den Kreis Hersfeld

Nr. 105,

Melier $

ß'vrtirftlrtH ®eI Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ! holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ;

Freitag, de« 5. Mai

1916

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 3. Mai 1916.

Infolge Neubau des Eisenbeton-Durchlasses im Wegezug Gersdorf-Willingshain muß vom 4. Mai d. J. ab dieser Wegezng in seiner Gesamtlänge für den Lastfuhrverkehr auf 4 Wochen gesperrt werden.

Es können daher nur Lasten bis zu 15 Ctr. über die Notbrücke bewegt werden. Tgb. No. i. 5144. Der Landrat.

I. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 2. Mai 1916.

An die sämtlichen Schulvorstände des Kreises.

Auf den als Beilage zum Regierungsamtsblatt No. 13. veröffentlichtenVerteilungsplan des Bedarfs der Alterszulagekasse pp. für 1918" mache ich besonders aufmerksam.

Die nach Aufstellung des Verteilungsplans ein­getretenen Veränderugen durch Einrichtung neuer Schulsteüen, Umwandlung oder Auflösung bestehender Schulstellen, welchefim Plan nicht berücksichtigt werden konnten, werden im Etatsjahr 1916 durch besondere Verfügungen geregelt.

Tgb. No. i. 4257. Der Lanürat.

I. B.:

Funke, Kreissekretür.

Hersfeld, den 28. April 1916.

Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 31. März ü. J. l. 3776 erinnere ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher an die Einsendung der Hebelisten über die Beiträge zur Landwirtschasts- kammer mit Frist von 3 Tagen.

Tgb. No. 1. 4604. Der Landrat.

I. V.: :

Hersfeld, den 1. Mai 1916.

Im Monat April d. Js. sind von mir den nach- benannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden.

A. Jahresjagdscheine:

a. entgeltliche:

am 14. dem Gutsbesitzer Herman Overbeck zu Hof Kühnbach,

7/4. Heinrich Gerlach in Hersfeld,

84. Apothehker Alfred Castendyk in Hersfeld, 17 4. Domänenpächter Johannes Friedrich Bingartes

27 4. Tuchfabrikanten Otto Braun in Herfeld, 28 4. Landw. Wilh. Wehner sen. in Kleinensee, 29'4. Bildhauer Adam Karpenstein in Sieglos, 29 4. Holzhändler Peter Schlößler in Hersfeld, 29 4. Ziegeleibesitzer Konrad Grenzebach in Niederaula,

b. unentgeltliche.

14 4. Jäger der Klasse ^. Franz Lehmann in Hersfeld.

B. Tagesjagdscheine:

Keine.

Der Landrat.

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung

über die Einfuhr von Rindern und Ziegen ans der Schweiz.

Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 26. August 1913 (K. B. Staatsanzeiger" Nr. 199) wird die Einfuhr von Rindern und Ziegen aus dem schweize­rischen Kanton Graubünden nach und durch Bauern vom 16. d. M. ab unter den Bedingungen wieder zu­gelassen, die in den Bekanntmachungen vom 25. Sept. und 6. Oktober 1908 (GBBl. S. 909 und 954) bezeich­net sind.

Die Ein- und Durchfuhr von Rindern und Ziegen ist hiermit aus allen Kantonen der Schweiz wieder gestattet. Schweizerische Einfuhrverbote werden hier­durch nicht berührt.

München, den 14. April 1916.

Königliches Staatsministerium desJnnern.

J. A.: Ministerialrat L uxe n bu rge r.

* *

Hersfeld, den 25. 4. 1916.

Wird veröffentlicht.

1. 4956. Der Landrat.

Funk e? Kreissekretär.

Verordnung, betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh nnd Ziegen aus der Schweiz.

Vom 27. März 1916.

In Abänderung der Verordnung vom 8. Novbr. 1915 IV. 18834/111. 11049 «Zentral- und BezirkSamtöbl. A. D. 831), betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von

Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz, wird bestimmt:

§1.

Die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus dem schweizerischen Kanton St. Gallen wird bis auf weiteres gestattet.

§2.

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.

Straßburg, den 27. März 1916.

Ministerium für Elsaß-Lothringen.

Abteilung für Landwirt- Abteilung schaft und öffentliche für Finanzen, Handel und Arbeiten. Domänen.

Der Unterstaatssekretär: Der Unterstaatssekretär: I. V.: Cronau. Koehle r. * * * Hersfeld, den 25. 4. 1916.

Wird veröffentlicht. . 4956. Der Landrat.

i I. B.:

Funke, Kreissekretär.

Bekanntmachung.

Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der preußischen konso­lidierten R/sprozentigen Staatsanleihe von 1886 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. April 1916 bis 31. März 1926 nebst den Grneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden

vom 1. März d. Js. ab ausgereicht und zwar

durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin SW 68, Oranienstraße 92/94,

durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staats­

bank) in Berlin W 56, Markgrafenstraße 38, durch die Preußische Central-Genossenschafts-Kasse in Berlin C 2, am Zeughaus 2.

amtlich verwalteten Forstkassen, durch sämtliche Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und sämtliche mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen.

Vordrucke zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Abhebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Anweisungen, Talons) den Aus­reichungsstellen einzuliefern sind, werden von diesen un­entgeltlich abgegeben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind.

Berlin, den 21. Februar 1916.

Hauptverwaltung der Staatsschulden v. B i s ch o f f s h a u s e n. * *

Hersfeld, den 27. April 1916.

Wird veröffentlicht.

Tgb. No. I. 4563. Der Landrat.

I. V.:

Funk e, Kreissekretär.

Hersfeld, den 28. April 1916.

Für Ziegenhalter!

Ich ersuche alle diejenigen Viehbesitzer, die vor­aussichtlich im nächsten Winter Kleie oder sonstige Futtermittel für ihre Ziege« benötigen, sich bei mir zn melden.

Der Vorsitzende des Kreisansschnsses.

I. A. No. 5088. ' I. V.:

v. Hedeman n, Reg.-Assessor.

Aus der Heimat,

* (Send u n g e n ins F e l d.) Neuerdings werden vielfach Fläschchen mit Essigessenz 80 pro Stufiger Essigsäure ins Feld verschickt. Diese Säure gehört zu den ätzenden Flüssikeiten, die nach der Post­ordnung zur Postbesörderung nicht zügelnsten sind. Gleichzeitig wird aus Anlaß zahlreicher in letzter Zeit festgestellter Zuwiderhandlungen daran erinnert, daß auch Kalziumkarbid wegen seiner Feuergefährlichkeit mit der Post nicht versandt werden darf. Eine Ueber- tretung dieses Versendungsverbots würde strafgericht- liche Verfolgung nach sich ziehen.

* (Die S a mm I u u g fn r P i l l ka l len.) Für den Kreis Pillkallen sind im Regierungsbezirk Castel von der LandwirtschaftSkammer durch Sammlungen unter ihren Mitgliedern und Organisationen bis jetzt 29136 Mark aufgebracht worden. Außerdem fmö schon früher größere Mengen lebendes Geflügel ge­spendet worden.

§ Hersfeld, 3. Mai. In den Kreisen der kleinen Schweinezüchter, die ja den größten Teil der Slüweine- fleischprvduktivn bestreiken, gehen immer noch Be fürchtungen um über die zeitliche Ausdehnung der

Hausschlachtungsverbote, Befürchtungen, die für die Allgemeinheit die Gefahr in sich bergen, daß die dringend notwendige Aufzucht der Schweine ver­mindert wird. Es kann auf das bestimmteste versichert werden, daß nach übereinstimmendem Beschluß der in Frage kommenden obersten Staatsbehörden die Ver­bote höchstens bis zum 1. Oktober 1916 in Geltung bleiben werden.

Erfurt, 2. Mai. Wegen Vergehens gegen den Be­fehl des stellvertretenden Generalkommandos vom 1. Januar 1916 hatten sich zwei junge Leute unter 16 Jahren vor dem Schöffengericht in Erfurt zu verant­worten. Sie waren im März nach 6 Uhr abends ohne Begleitung ihrer Eltern oder Erzieher in einer Gastwirtschaft angetroffen worden; außerdem hatten beide auf der Straße Zigaretten geraucht. Einer der Angeklagten führte als Entschuldigung an:Wenn ich nicht rauche, lachen mich meine Kollegen aus!" Das Urteil lautete gegen jeden der jugendlichen Missetäter auf 30 Mark Geldstrafe.

Hünfeld, 2. Mai. Der Kreis gewährt an Prämien für das Einfängen eines Wiesels oder einer Kreuz­otter 50 Pfg., einer Krähe 10, eines Sperlings 3 und für die Ablieferung eines Kräheneies 2 Pfg.

Verwendung der Weidenrinde zur Fasergewinnung.

Veröffentlichungen des Preußischen Landwirtschasts- ministerrums.

Seit langer Zeit sind aus der beim Schälen der Korbweideu gewonnenen Rinde in einfacher Weise Fasern als Bindematerial für Gärtnereien usw. gewonnen worden. Die derzeitige Knappheit an Faserstoffen hat zur Ansfindung besserer Verfahren der Faserabscheidung geführt. Die gewonnene Faser kann für sich zur Herstellung roher Gewebe und zur Beimischung zu anderen Faserstoffen als Ersatz für Werg beim Gewehrreinigen usw. Verwendung finden. Fasergewinnung noch brauchbar ist, steht noch nicht fest. Die Faserausbeute beträgt 1020" ' der luft­trockenen Rinde.

Die Rinde muß in lufttrockenem Zustand zur Fasergewinnung abgeliefert werden; in größere Hau­fen frisch zusammengebrachte Rinde schimmelt und ist dann zur Fasergewinnung weniger geeignet. Be­sonders wertvoll ist solche Rinde, die in geordneten Bündeln zusammengelegt wird. Wenn die Schälstücke gleich beim Schälen in dieser Weise geordnet werden, sind besondere Kosten dafür kaum aufzuwenden. Die Rinde wird von den auf Fasergewinnung eingerichteten Fabriken in lufttrockenem Zustand abgenommen. II. a. hat sich die Firma H. Sternberg jr., Berlin R. O., Meperbeerstraße 14, bereit erklärt, lufttrockene un­geordnete Rinde zum Preis von 4 Mk. für 100 kg frei Waggon des Abfenders abzunehmen.

Die in Deutschland in einer Schälperiode (No­vember bis Junis anfallende Rinde wird aus 6000 Tonnen geschätzt. Davon wird 1 - in der Winterfchäl- zeit November bis März, - in der Frühjahrsschälzeit April bis Juni gewonnen.

Die Weidenrinde kann also zur Deckung des in­ländischen Faserbedarfs einen namhaften Beitrag liefern. Die Weidenschälbetriebe sollten daher im Interesse der Allgemeinheit auf eine sorgsame Ge­winnung, Behandlung und auf rechtzeitige Abliefe­rung der gewonnenen Weidenrinde bedacht sein.

Berlin, den 18. April 1916._______________________

Durch die Lupe.

Ein Stückchen Zeitgeschichte in Versen.

Wieder einmal ging ein Frösteln in des Vier­verbandes Staaten durch die Herzen aller Leser als sie von den Türkentaten in der Zeitung lesen mußten, die im fernen Orient Englands Tigrisheer sich singen samt dem Führer Townshend. Dreizehntausend gleich auf einmal mußten dort die Waffen strecken, ach wie mag vor Wut in London jetzt man mit den Zähne blecken! Denn des Briten­volkes Anselm hat für alle Zeiten jetzt bei des Orientes Völkern etwas Schimmel angefeyf. Aeußerst paffend muß man fernes grade jetzt es wirklich nennen, daß man auch in Irland anfing. England richtig zu erkennen, daß man mutig 'ich zur Wehre gegen Englands Druck erhob, wenn in London auch die Clique ihre Hände rang darob. ---- Wenig freundlich hat indessen sich Amerika benommen, dem Herrn Wilson scheint beim Essen erst der Appetit zu kommen, täglich werden seine Wünsche - deutlicher und dreister noch, während er erst jüngst vor England promt und brav zu Kreuze kroch. Nun, wir sehen ohne Sorgen alle die Ent­scheidung nah'u, unsere Regierung findet sicher das, was wohlgetan. Wird sie es für bester halten. auch noch diesmal nachzugeben, werden nur uns selbstverständlich darin ebenfalls noch geben, glaubt sie aber, daß es besser, WVsvnS Ucbermut zu wehren, werden wir eS froh begrüben, wenn wir diese Nachricht hören.

Walter-Walter.