Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreb» vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Wte
für den Kreis Hersfeld
IMM
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im ' amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ! holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ;
Nr. 96
Sonntag, den 23. April
1916
Aftern.
Die Glocken läuten Ostern ein. Sie künden: Der Lenz ist erstanden! Osterbotschaft ist Frühlingsbotschaft. Neues Leben ersprießt auf Wiesen und Fluren, auf Feldern und Wäldern,- und wie draußen in der .Natnr fo soll auch drinnen im Menschenherzen der Frühling erstehen und den Willen mit frohem Hoffen, frischer Kraft und neuem Mut erfüllen. Drum mahnt der Dichter: „Die Kraft des Herrn weht durch die Lande wie Jugendhauch, o laßt sie ein!" Das Bild des Frühlings offenbart sieghaftes Leben: „Der Odem Gottes sprengt die Grüfte — Wacht auf! Der Oster- tag ist da!"
Im Erleben unsrer schweren Zeit beziehen wir alles auf den Krieg. Ostern ist uns heute, wie schon im Jahre zuvor, Kriegsostern, und da sehen wir in dem Ostern, das den Frühling bringt, das Zeichen und das Vorbild des Kampfes, den wir führen müssen, aber auch zugleich die Verheißung des vollen Sieges, den wir erstreben. Ein altes Liederwort singt: Der Frühling kommt mit Brausen. Das bedeutet: Der Frühling kommt als Kämpfer. Im Ringen mit des Winters letzter trotziger Tücke und Macht hat er sich die Herrschaft zu erstreiten. Aber er kämpft mit der Gewißheit, den endlichen Sieg zu erringen. Der Ostergeist als Frühlingsgeist gibt uns den Willen zum sicheren Sieg, auf den wir uns bereits im Ringen mit unsern Feinden den unbestreitbaren Anspruch errungen haben. Osterglaube ist Frühlingsglaube, Siegesglaube, der uns Kraft und Trost und die Zuversicht gewährt, die nicht zuschanden werden läßt.
Aber weit mehr noch als nur Frühlingsbotschaft bedeutet uns die Osterbotschaft. Mit dem Auferstehen der Natur begrüßt der christliche Osterglaube die Auf
standen! So
erstehung des Heilandes. Christ ist erst klingt es von Ostern zu Ostern durch
klingt es von Ostern zu Ostern durch die Jahr- ^WWWWMMMMMWW Fest des Sieges über Lüge, Tod und Teufel. Das Osterfest kündet jubelnd das Siegeswort: „Der Tod ist verschlungen in den Sieg: Tod, wo ist dein Stachel? Hölle, wo ist Dein Sieg?"
Keine Feindesmacht, nicht Gewalt noch Lüge, hat Jesu Christi Sieg vereiteln können. Er ward ans Kreuz geschlagen, aber er ist auferstanden. Als Jesus Christus auferstanden war, bekämpften ihn seine Feinde noch immer mit der Lüge. Sie gaben den Kriegsknechten, die sein Grab bewacht hatten, Geld, damit sie sagen sollten: Jesu Jünger seien des Nachts gekommen und hätten den Leichnam, während sie, die Wächter, schliefen, gestohlen. So sollte zuletzt noch die Lüge den Sieg des Auferstandenen der Welt verheimlichen. Wie damals Jesu Feinde durch Geld und Lüge den Sieg zu erkaufen wähnten, so versuchen es heute unsre Feinde. Aber wie am ersten Oster- tage kann auch am Kriegsostern von heute die Lüge den Sieg nicht behalten, nicht aufhalten, sondern wie einst siegt jetzt die heilige Sache der Wahrheit und der Gerechtigkeit. Jesu Sache hat zuletzt triumphiert. So werden auch wir am Ende triumphieren. Während des Dreißigjährigen Krieges sang tröstend und verheißend ein Osterlied: „Er war ins Grab gesenket,
des Dreißigjährigen Krieg« heißend ein Osterlied: „E „ .
der Feind trieb groß Geschrei; eh' ers vermeint und denket, ist Christus wieder frei und ruft Viktoria, schwingt fröhlich hier und da sein Fähnlein als ein Held, der Feld und Mut behält." Christus, der Held, der Feld und Mut behält, ist mit uns. Er begeistert uns mit seinem Siegeswillen, er verheißt uns den
Triumph.
Christ ist erstanden! Dieses Siegeswort ist unsers Kriegsosterns Wahlsprnch, der unserm Volke in seinem heiligen Kampfe um sein Recht Heil und Zukunft verbürgt.
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 18. April 1916.
Im Großherzogtum Reffen wird reisenden Personen aus anderen Kommunalverbänden Brot nur gegen Abgabe von Brotkarten ihres Heimatsortes verabfolgt. t ,
Die Kreiseingesessenen, die sich vorübergehend im Grvßherzogtnm Hessen aufhalten, müssen sich also mit Brot versorgen, soweit sie keine Brotkarten abgeben können. , ,
K. G. 1482. Der Landrat.
J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Cassel, den 17. April 1916.
Kartoffelversorgnng.
Die am Mittwoch, den 26. April stattfindende allgemeine Erhebung der Vorräte an Kartoffeln und Kartosielerzeugnissen gibt mir Anlaß die Bevölkerung und die Behörden darauf hinzuweisen, daß diesmal die wirklichen Vorräte unter allen Umständen und mit allen Mitteln voll erfaßt werden müssen. Das gebieten unsere wirtschaftliche Abschließung und die ausgleichende Gerechtigkeit, die jedem das ihm zu
kommende gewähren kann, wenn die Bestände genau ermittelt werden. Für die landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebe wie für die Haushaltungen der Verbraucher gilt das gleichermaßen. Die Bestandsaufnahme vom 24. Februar hat vielfach unrichtige und zwar weitaus zu geringe Menge Angaben geliefert. Die beteiligten Behörden werden einer Wiederkehr solcher strafbaren Verdunkelungen vorzubeugen wissen. Sie sind befugt Durchsuchungen vorzunehmen und die Bücher der Anzeigepflichtigen einzufehen. Wenn davon im weitesten Umfange Gebrauch gemacht wird, so geschieht das im Dienste der Allgemeinheit und darf Niemanden zum Anstoß gereichen. Nr. 6498.
Der Oberpräsident der Provinz Heffen-Nassau.
Hersfeld, den 17. April 1916. Wird veröffentlicht.
Der Landrat.
J. B.: Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 17. April 1916.
Der § 19 der Satzungen des Viehhandelsverbandes für den Regierungs-Bezirk Caffel ist wie folgt abgeändert worden:
§ 19.
„Die Bekanntmachungen des Vorstandes erfolgen in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel."
J. A. Nr. 4600. Der Landrat.
B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Manntmochmg
Über die Bereitstellung von städtischem Gelände zur Kleingartenbestellung.
»^»M|nagnM||■^^^£g■ri■re
Der Bundesrat Hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1
Die Bekanntmachungen über die Sicherung der
Ackerbestellung vom
S. 210)
S. 557)
31. März 1915 (Reichs-Gesetzbl.
9. Sept. 1915 (Reichs-Gesetzbl.
finden auf städtische, zur landwirtschaftlichen
oder gärtnerischen Nutzung geeignete Grundstücke entsprechende Anwendung.
Artikel 2
Die Landeszentralbehörden erlassen die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. •
Berlin, den 4. April 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
D e l b r ü ck.
Pottzeiverordnung, betreffend den Vertrieb und die Benutzung von Petroleum-Ersatzmitteln.
Auf Grund der §§ 137, 139 des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) und der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) wird für den Regierungsbezirk Cassel folgendes verordnet:
§ 1.
Der Vertrieb von Petroleum-Ersatzmittel für Beleuchtungszwecke, welche schon bei einer Erwärmung auf weniger als 21 Grade des hundertteiligen Thermometers bei einem Barometerstände von 760 Millimeter gemessen, entflammbare Dämpfe entweichen lassen, ist verboten.
§ 2.
Die Bestimmungen des § 1 finden keine An- wendung auf Spiritus, welcher außer den nach der Branntwein - Steuer - Befreiungsordnung zulässigen Bergällungsmitteln keine weiteren Zusätze enthält.
§ 8.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Pottzeiverordnung werden, soweit nicht andere Strafvorschriften Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Cassel, den 22. März 1916.
Der Regierungs-Präsident.
Hersfeld, den 5. April 1916.
Wird veröffentlicht.
Tgb. No. I. 3815. Der Landrat.
I. B>:
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Bus der Heimat«
* Seit Alters her haben Landwirte einzeln eZiegenböcke im Schw einest«ll gehalten, und man verband damit den Glauben, daß dadurch
Seuchen ferngehalten würden. Tatsächlich liegt der Sache viel Wahres zugrunde, nicht aber so, daß er den Ziegen wie jeder anderen Tierart besonders eigentümliche Geruch die Seuchen fernhielte, sondern man hatte bei dem gewohnheitsmäßig lange festgehaltenen Brauch vergessen, daß der Aufenthalt der neugierigen, lebhaften und naschhaften Ziege im Schweinestall die Ratten, unsere schlimmsten Seuchenverbreiter, vertreibt. Auf diesem Wege wird also die Wirkung seuchenfreier Schweineställe erzielt, wenn darin Ziegen, ein Bock braucht es nun gerade nicht zu sein, untergebracht sind. Jeder Landwirt also, der sich an der Aufzucht von Ziegenlämmern beteiligt, hilft die Klein- milchviehzucht und ihre zeitgemäße Ausbreitung fördern, ohne daß er in seinem größeren Betriebe die Futterbelastung daraus allzu sehr merkt.
):( Hersfeld, 22. April. Eine neue Erhebung über die Kartoffelvorräte findet am Mittwoch, den 26. April statt. Die Bestimmungen darüber sind in amtlichen Bekanntmachungen im heutigen Anzeigenteil enthalten, auf welche besonders aufmerksam gemacht wird.
):(Hersfeld, 22. April. (Platzmusi k am 1. Oster- tag von 11.30-12.30 Uhr.) 1. Choral: „Es ist das Heil uns kommen her". 2. „Einzug der Gäste auf der Wartburg" aus Tannhäuser, v. R. Wagner. 3. „Herbstweisen", Walzer v. E. Waldteufel. 4. „Ach, könnt ich die Welt Dir schenken", Lied v. I. Hayden-Clarendon. 5. „Bunt durcheinander", Potpourri v. Gottlöber. 6. a) Die graue Felduniform,- b) Der Soldate, v. Kollo. — Am 2. Ostertag von 11.30—12.30 Uhr. 1. Die Ehre Gottes, v. Bethoven. 2. Ouvertüre über „Ach wie ist's möglich denn" v. Latan. 3. Lied: „Ach könnt ich die Welt Dir Denken", v. Clarendon. 4. Walzer: „Aus Liebe zur Kunst", v. Linke. 5. Operetten Revue, v. Moret". 6. a) Alte Kameraden, v. Teile; b)
Homberg, 20. April. Ein russischer Arbeiter zerschnitt auf dem Rittergut Niederbeisheim des Nachts sämtliche Pferdegeschirrre in kleine Stücke.
Caffel, 18. April. Ein 9jähriger Schulknabe hatte zufällig den Revolver seines Vaters aufgestöbert. Er hantierte mit der Waffe in Gegenwart seines 6 Jahre alten Schwesterchen, wobei sich plötzlich ein Schuß löste und dem kleinen Mädchen in den Leib drang, sodaß es blutüberströmt bewußtlos zu Boden sank. Das tödlich getroffene Kind wurde zwar sofort ins Rote Kreuz übergeführt, doch erwies sich die Kunst der Aerzte als vergeblich. Am Dienstag ist die Kleine ihren Verletzungen erlegen.
Cassel, 19. April. Am Montag nachmittag ist in Lehndorf die Ehefrau des zum Heere eingezogenen Schmiedes Emil Schnemann beim Klopfen der zum Sonnen ausgelegten Betten infolge Fehltritts durch das Dachfenster eines Wagenschuppens abgestürzt, i wobei sie einen Genickbruch erlitt, der ihren Tod zur Folge hatte. Die Verunglückte stand im 25. Lebensjahr und hinterläßt ein 1^ jähriges Kind.
Allendorf a. W., 10. April. Der Bürgermeister gibt bekannt: Vom 19. bis einschließlich 22. und fernerhin für jede volle Woche dürfen die Haus- haltuugen an Fleisch kaufen: a) Familien mit 1 bis einschließlich 4 Personen höchstens l1/; Pfund. b) Familien mit mehr als 4 Personen höchstens 3 Pfund, c) Familien mit mehr als 8 Personen höchstens 175 Gramm für die Person. Jedes gewünschte geringere Quantum muß von den Metzgern abgegeben werden. Jede Familie darf das vorstehende unter a bis c bezeichnete Quantum nur einmal in der Woche kaufen. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
Ohrdruf, 20. April. Ohrdruf verliert feinen „internationalen" Rnf: das Gefangenenlager wird zum 1. Mai aufgelöst. Die Insassen sollen anderen Lagern zugeteilt werden. Neuerdings war die Zahl der Gefangenen stark zusammengeschmolzen.
Eisenach, 20. April. In Ranis legte Fräulein Frieda Rödel, deren drei Brüder im Felde stehen, um ihre Eltern zu unterstützen, vor der Handelskammer in Erfurt, die praktische und theoretische Fleischergesellenprüfung ab, die sie mit „Sehr gut" bestand.
Schmalkalden, 20. April. In einer taubstummen Familie trug sich hier ein bedauerlicher Unglücksfall zu. Die Frau, welche mit der Zubereitung des Kaffees beschäftigt war, hatte den Kochtopf auf den Tisch gestellt. Das zweijährige Kind, das ebenfalls taubstumm ist, warf den Topf um und verbrühte sich derart, daß es an den Verletzungen starb.
Berndorf (WalSeck,) 22. April. Beim Betreten des Stalles fand ein hiesiger Buchhalter morgens eine wertvolle Kuh verendet vor. Die Untersuchung ergab das Vorhandensein eines Hundewurmes im Herzen der Kuh.
Hanau, 19. April. Beim leichtsinnigen Umgehen mit einem geladenen Gewehr schoß in Fechenheim ein siebzehnjähriger Gärtner einem inngen Mädchen die volle Ladung ins Gesicht. Das Mädchen liegt hoffnungslos darnieder.