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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- ~ g <t zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei }Mt5löO^ Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. z v'

für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, f

Nr. SS.

Dienstag, den 18. April

1916

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 15. April 1916.

Am 25. April findet auf Grund der Verordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10. April 1916 Reichsgesetz-Blatt S. 261, abgedruckt im Kreis­blatt No. 91 eine Bestandsaufnahme von Verbrauchs­zucker statt.

Zur Anzeige verpflichtet ist, wer Zucker mit dem Beginn des 25. April 1916 in Gewahrsam hat. Vor­räte sind nur anzuzeigen, wenn sie im ganzen 10 Kilogramm übersteigen. Die Anzeige ist bei der Ortspolizeibehörde zu erstatten. Formulare hierfür sind nicht vorgeschrieben.

Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld­strafe bis zu 15 000 Mark wird bestraft, wer vor- fätzlich die Anzeige der Zuckerbestände innerhalb der gesetzten Frist nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht.

I. No. I. 4527. Der Lanörat.

I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersseld, den 17. April 1916.

Anordnung.

Auf Grund des Höchstpreisgesetzes von 4. August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914 wird für den Kreis Hersfeld mit Ausnahme der Stadt Hersfeld folgendes bestimmt:

i.

Der Höchstpreis für ein Ei beim Verkauf seitens des Erzeugers auf dem Lande wird auf den Betrag von 12 Pfg. festgesetzt.

il.

Wer den festgesetzten Höchstpreis überschreitet, ..........wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit --W» MB au WMW »<«tt W|rrW.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­öffentlichung im Kreisblatt in Kraft.

Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Asfessor.

Bekanntmachung

über die Rohfett-Nebernahmepreise.

Vom 11. April 1916.

Auf Grund des § 5 Satz 1 der Verordnung des Bundesrats über Rohfette vom 16. März 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 165) werden die Höchstgrenzen für die Rohfett-Uebernahmepreise wie folgt festgesetzt:

1) Für frisches Rinderfett:

Preisklasse i (Rohfettanfall von einem Schlachttier von mehr als 25 kg) 1,53 Mk. für "2 kg 11 (von mehr als 10 bis

25 kg)......1,22 in (von mehr als 5 bis 10 kg) .....0,82

iv (von 5 kg und dar­unter) ......0,51

2) Für die übrigen Rinder- und Schaffette:

1) Frisches Schaffett .....1,22 Mk. für ' - kg

2) Nicht frisches Rinderfett. . . 0,51 3) Nicht frisches Schaffett . . . 0,51

4) Abfallfette (die beim Reinigen und Schleimen der Därme ge­wonnenen Fette)......0,51

5) Fettbrvcken, soweit sie sich beim Verkauf von Fleisch ergeben . 0,51

Berlin, den 11. April 1916.

Der Reichskanzler.

Im Auftrage: Kautz.

Hersfeld, den 31. März 1916.

Nachstehend veröffentliche ich das Ergebnis der am 31. März ds. Js. stattgehabten Kreistagssitzung.

Punkt 1 der Tagesordnung.

Genehmigung des Kreishaushaltsvoranschlags für das Rechnungsjahr 1916. Die einzelnen Ein­nahme- und Ausgabeposteu sowohl des ordentlichen als auch des außerordentlichen vom Kreisausschuß vorgelegten Kreishaushalts-Boranschlags 1916 wurden "'^Gegen^d^in den Etat eingestellten Beträge wurde nichs zu erinnern gefunden.

Hierauf wurde

1. der ordentliche Etat auf 325 340 Mark

2. der außerordentliche Etat 1240 624

in Einnahme und Ausgabe festgestellt.

Im Rechnungsjahr 1916 - sollen wie im Bor jähr wieder 58"," der sämtlichen direkten SaatS- steuern alS Kreissteuern erhoben werden.

Der Kreistag beschließt ferner, sich mit der An­stellung eines Kreisobstbaumwärters, für welchen unter Titel VI. Ziffer 22. der Ausgaben des Kreis- hauShaltetats vorerst eine Jahresvergütung von 1200 Mark vorgesehen ist, einverstanden zu erkläre».

Hinsichtlich der Anstellung und Besoldung des anzustellenden Kreisobstbaumwärters wird demnächst besonderer Beschluß gefaßt werden.

Punkt 2 der Tagesordnung.

Einen Vorschlag des Kreisausschusses entsprechend wird vom Kreistag einstimmig beschlossen:

Bei Herstellung und Unterhaltung der innerhalb der Ortschaften an Landwegen belegenen Kandeln wird diejenige Gemeinde (Gutsbezirk), in deren Be­zirk die Kandel belegen ist, mit 2 3 der Kosten der Herstellung bezw. Unterhaltung gemäß § 10 des Kreis- und Provinzialabgabengesetzes vom 23. April 1906 vorausbelastet.

Der Umfang der Leistung bestimmt sich nach dem alljährlich aufzustellenden Landwegebauvoranschlag.

Punkt 3 der Tagesordnung.

Der am 1. Juli ds. Js. ausscheidenden beiden Kreisausschußmitglieder:

1. Kommerzienrat F. Rechberg, hier

2. Bürgermeister O. Reinhard in Landershausen wurden für eine 6jährige Amtszeit einstimmig wiedergewählt.

Punkt 4 der Tagesordnung.

Die am 1. Juli ds. Js. ausscheidenden Kreis- deputierten :

1. Kommerzienrat F. Rechberg, hier

2. Rentner A. Reinhard in Unterweisenborn wurden einstimmig wiedergewählt.

Punkt 5 der Tagesordnung.

An Stelle der bisherigen Mitglieder der Land­wirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Cassel:

1. Rentner A. Reinhard in Unterweisenborn und

2. Domänenpächter R. von Pappenheim, früher in Wilhelmshof wurden für die sechsjährige Wahlperiode vom 1. Oktober 1916 ab

Rentner A. Reinhard in Unterweisenborn wiedergewählt und

Bürgermeister H. Groskurth von Unterhaun neugewählt.

der Kriegsleistungen im Mobilmachungsfalle:

1. Rentner H. Bätz, hier

2. Gutsbesitzer A. Reinhard in Unterweisenborn

3. A. Niemeyer Tann

4. Bürgermeister Rössing in Kerspenhausen sowie die Stellvertreter

1. Bürgermeister Groskurth in Unterhaun und

2. Gutspächter Eschstruth in Wilhelmshof wurden für die Kalenderjahre 1917, 1918 und 1919 einstimmig wiedergewählt.

Punkt 7 der Tagesordnung.

Als Taxatoren und Stellvertreter für die im Mobilmachungsfalle zusammentretende Pferdeaus- Hebuugskommission und zwar für die Jahre 1. April 1916 bis 1. April 1922 wurden die bisherigen

Taxatoren:

1. Rentner Adolf Reinhard in Unterweisenborn

2. Bürgermeister O. Reinhard in Landershausen sowie die Stellvertreter

1. Bierbrauereibesitzer H. Engelhardt, hier

2. Bürgermeister Groskurth in Unterhaun einstimmig wiedergewählt.

Für den aus dem Kreis verzogenen Domänen­pächter R. von Pappenheim wird als Taxator GutS- pächter H. Eschstruth in Wilhelmshof, für diesen als Stellvertreter Gutspächter Hold in Kirchheim ein­stimmig gewählt.

Punkt 8 der Tagesordnung.

An Stelle des verstorbenen Rentners G. Glieme- roth sen. hier wurde Gge. Gliemeroth jr. hier als Mitglied der Kreisvermittlungsbehörde einstimmig gewählt.

Punkt 9 der Tagesordnung.

Zur Prüfung der Kreiskommunalkassenrechnung für das Rechnungsjahr 1915 wurden die Herren:

1. L. Auel, hier

2. Fabrikant H. Seelig hier bestimmt.

Punkt 10 der Tagesordnung.

Die beiden bisherigen Abgeordneten für den Kommunallandtag

1. Landrat von Gruuelius hier

2. Bürgermeister Strauß wurden für die neue Wahlperiode einstimmig wiedergewühlt.

Außerhalb der Tagesordnung.

Dem Beschluß des Kreisausschusses vom 17. März ds. Js., wonach dem Herz-Jusu-Heim in Fulda eine einmalige Beihilfe von Tausend Mark bewilligt worden ist, wurde unter der Bedingung, daß der der­zeitig gültige Verpflegungssatz von 3 Mark für den Tag für Kriegsbeschädigte und Krüppel aus dem Kreis Hersseld in Zuknnft nicht überschritten wird, zuge­stimmt.

Der Vorsitzende des KreisanSschuffeS.

J. A. No. 3948. J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.____________

Unsere H Helden.

Mit demEisernen Kreuz" ausgezeichnet »urden: Res. Christian Grob, Rest-Nnf-Regt. 116,

Hersfeld. Unteroffizier Georg Manns 1., Kirch­heim. Johannes Führt, Jnf.-Regt. Nr. 36, Meck- bach. Res. Konrad Rüger, Res.-Jnf.-Regt. 71, As­bach. Wehrmann Johannes Neiffert, Res.-Jnf.-Regt. 71, Obergeis. - Res. Lingelbach, Jnf.-Regt. 87, Meckbach.

Auf demFelde der Ehre" fielen: Landsturm­mann Franz Pforr, Hersseld. Landsturmmann Hans Hclwig, Hersfeld. Landsturmmann Peter Stang, Hersfeld. Musketier Wilhelm Fischer, Kat- hus. Unteroffizier Karl Götz, Hersfeld. Gefreiter Johann Heinrich Horn, Obergeis.

Bus der Heimat«

* (Die Verteilung des Zuckers.) Nach einer amtlichen Auslassung über die Einrichtung einer Reichszuckerstelle können die Kommunalverbände und Gemeinden auf die von Privaten eingehamsterten Mengen, soweit sie 10 Kilogramm übersteigen, zurück­greifen. Verweigern die privaten Besitzer die Ueber- lassung, so kann ihnen das Eigentum durch Beschluß der zuständigen Behörde entzogen werden. Bei den überstattlichenReserven" mancher Haushaltungen wird die Anwendung der Erwerbsbefugnis vielfach am Platze sein. Jedenfalls werden bei der Zuteilung von Zucker die vorhandenen Haushaltsvorräte berück­sichtigt werden müssen. Die Bekanntmachung des Bundesrats ordnet eine Zuckerbestandsausnahme für den 25. April an. Auch Privathaushaltungen haben ihre Borräte, soweit sie 10 Kilogramm übersteigert, anzuzeigen. Auf die Zuckerfabriken erstreckt sich diese Aufnahme nicht.

§ Hersfeld, 17. April. Gegen die Verschwendungs­und Vergnügungssucht Jugendlicher weist das Gene­ralkommando im Anschluß an seine Verfügung vom 13. März A. II. H. 514 hin, daß soweit wie irgend möglich die Polizeibeamten darauf achten und alle

Vergnügungssucht Jugendlicher alsbald zur Anzeige bringen: M überall grundsätzlich dahin zu streben, daß aus dem ungewöhnlich hohen Arbeitsverdienst der Kriegszeit den Jugendlichen ein Sparguthaben für die Friedens­zeit verbleibt.

):( Hersfeld, 17. April. Befördert zum Leutnant d. R. Offizieraspirant, im Feldart.-Regt. 51, Eckstein,- zu Leutnants der Landwehr-Infanterie i. Aufgebots M 0 ckewitz, Weiß jetzt im Res.-Jnf.-Regt. 71.

Homberg, 13. April. Bei der Aufnahme-Prüfung zum Eintritt in die Präparanden-Anstalt wurden von 48 Schülern, die sich dazu eingefunden hatten, nur 26 ausgenommen.

Aus dem Kreise Marburg, 14. April. Auf eigen­artige Weise kam im Nickelschen Basaltsteinbruch in Dreihausen der 43 Jahre alte Arbeiter Cloos ums Leben. Bei der Arbeit rutschte ihm das Brecheisen aus und schnellte ihm so ins Gesicht, daß er hinter­rücks zu Boden stürzte. Er schlug dabei mit dem Hinterkopse auf eine Schiene und gab unter den Händen seiner hinzueilenden Kameraden seinen Geist auf. Der Mann hinterläßt eine Frau mit drei Kindern.

Frankfurt a. M., 15. April. Aus Höchst wird der Kleinen Presse" der folgende, die Einmütigkeit unserer Gegner kennzeichnende Vorfall gemeldet: Seit längerer Zeit arbeiten in einem hiesigen Betriebe zahlreiche Franzosen zu allseitiger Zufriedenheit. Der Burgfriede erlitt aber jählings eine Störung, als dieser Tage vier gefangene Engländer in die Fabrik eintraten. Mit Händen und Füßen wehrten sich die Franzosen gegen ein gemeinschaftliches Arbeiten mit denKanalern"; sie erklärten, sofort in das Lager zurückkehren zu wollen, wenn man ihnen ein gemein­sames Arbeiten mit denBundesgenossen" zumute.

Verzeichnis

der bei L. Pfeiffer Depositenkasse Hersseld zu HerSfeld ferner eingegangenen Spenden, worüber wie nach­stehend dankend quittiert wird:

Für das Rote Kreuz:

Zahlung von Ungenannt Mk. 2.

Herrn Adam Jckler, Mecklar 5 4. Februar-Rate der Hersfelder Volksspende 180^5 Zahlungaus Sammelbüchse Nr. 41 (beiHerrn Gastwirt Eydt, Niederjoffa) 5.97 Sammelbüchse Nr. 45 (bei Herrn Hirschhäuser, hier ,, 1.47 Mk. 194.69 bisheriger Bestand 791.81 heutiger Bestand Mk. 986 30

Für denFranendank":

Zahlung von Ungenannt Mk. 10

Zinsen von L. Pfeiffer Depofitenk. HerSfeld ,.45

bisherig« Bestand 189 51

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