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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, tm amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, t

Nr. 87.

Mittwoch, bey 12. April

1916

Amtlicher Teil.

Hers^ld, den 5. April 1916. Vergütungen für Kriegsleistungen.

Die den Gemeinden des Kreises Hersfeld aus­gestellten Vergütungsanerkenntnisse aus den Monaten August 1914, Mai und Juni 1915 über Forderungen für Naturalquartier, Stallung, Naturalverpflegung, Fourage und Botendienste sind zur Zahlung ange­wiesen worden.

Die Anerkenntnisse sind zwecks Einlösung bei der Königlichen Kreiskasse in Hersfeld vorzulegen.

I. M. 2075. Der Landrat.

I- V.

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 6. April 1916.

Wie mir der Kommissionär des Kreises, Ziegelei­besitzer Grenzebach in Niederaula, mitteilt, stehen noch kleinere Mengen an Stroh und Heu sowie Saat­kartoffeln (Industrie) ihm zur Abgabe an bedürftige Personen im Kreise zur Verfügung. Anträge auf Ueberweisung sind unter Beifügung einer Be­scheinigung des zuständigen Bürgermeisters über die Dringlichkeit des Bedarfs an den Obengenannten zu richten.

Tgb. No. i. 4136. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 5. April 1916.

Unter der Schafherde des Schäfers Elias Kranz in Hersfeld ist die Räude ausgebrochen.

Tgb. No. I. 4210. Der Landrat.

B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung.

WMWWWWWKWWWW pflanzliche und tierische Oele und Fette hat mit meiner Zustimmung die durch Verpflichtungsschein mit den Margarine- und Speise- fettfabrikensowie dem Margarine-und Speisefetthandel vereinbarten Groß-und Kleinhandelspreise mit Wir­kung vom 15. März 1916 wie folgt geändert.

Die Großhandelspreise dürfen für Margarine auf 1,88 Mk., die für Speisefette aller Art mit 100 v. H. Fettgehalt, wie Schmelzmargarine, Pflanzenfett, Kunst­speisefett usw. auf 2,15 Mk. die Kleinhandelspreise für den unmittelbaren Bezug der Verbraucher bei Margarine auf 2 Mark und bet Speisefetten aller Art mit 100 v. H. Fettgehalt auf 2,32 Mk. sämtliche Preise für das Pfund berechnet erhöht werden.

Durch diese Bekanntmachung werden die Angaben in den Berpflichtungsscheinen in der oben angegebenen Weise geändert, so daß der Absatz zu den neuen Preisen vom 15. März morgens ohne besondere Be- kanntmachung durch den Kriegsausschuß oder die Margarinenfabriken erfolgt.

Berlin, den 12. März 1916.

Der Reichskanzler:

I. A.: gez. Frhr. von Stein.

* * *

Hersfeld, den 4. April 1916.

Wird veröffentlich.

Tab. No. I. 2723. Der Landrat.

J. V.:

v. Heüemann, Reg.-Assesfor.

Biehhandelsverband für den Regierungsbezirk Caffel.

Caffel, den 10. April 1916.

Verordnung.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 27. März bs. Js. über die Errichtung einer Reichs­stelle für die Versorgung mit Vieh und Fleisch (Reichs- leischstelle) (Reichsgesetz-Blatt Seite 199) der Aus- ührungsanweisung der Herren Minister für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und des Innern vom 29. März 1916 und auf Grund des 88 2 und 7 der Satzung für die Regelung des Viehankaufs in dem Regierungs-Bezirk Cassel vom 8. Februar 1916 wird mit Zustimmung des Herrn Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Cassel für den Bezirk des Viehhandelsverbandes für den Regierungs-Bezirk Cassel hiermit angeordnet:

1. Die Ausfuhr von Schlachtvieh aus dem Re­gierungsbezirk Cassel ist verboten.

2. Die AuSfuhr von Nutzvieh ist nur mit Ge­nehmigung des Anständigen Landrats gestattet.

3. Der Ankauf von lebendem Rindvieh, Kalbern, Schweinen und Schafen zu Schlachtzwecken darf vor Donnerstag den 13. April M6, 2 Uhr morgens an nur noch an den Vorstand des Viehhandelsverbandes für den Reg. Bez. Cassel zu Cassel (Humboldlstraße 24) oder zu dessen Verfügung erfolgen.

Der Ankauf von Zucht- und Nutzvieh wird von dieser Anordnung nicht betroffen.

Dem Verbände sind auch die Lieferungen für Heer und Marine aus dem «erbandSbe-trk vertraglich

übertragen. Infolgedessen haben vom 13. April 1916 ab auch die Sendungen zur Verfügung der Zentral­stelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung und der Zentrale für die Beschaffung der Verpflegung der Marine nur noch nach Anweisung des Vorstandes des Viehhandelsverbandes für den Regierungs-Be- zirk Cassel zu erfolgen.

4. Zum Ankauf von lebendem Schlachtvieh für den Viehhandelsverband für den Reg. Bez. Cassel sind alle mit einer Ausweiskarte des genannten Verbandes versehenen Verbandsmitglieder zugelassen.

Der Ankauf hat vorläufig noch zu den von dem Vorstände am 7. März bekannt gemachten und am 8. März in Kraft getretenen Stallhöchstpreisen für Rind­vieh zu Schlachtzwecken bezw. zu den für Schweine durch die Verordnung des Bundesrats vom 14. Feb­ruar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 99) festgesetzten Stall- Höchstpreisen für den Regierungs-Bezirk Cassel stets nach Lebendgewicht nüchtern gewogen zu erfolgen mit der Maßgabe, daß die Höchstpreise nur für beste Qualität den Verkäufern zugebilligt werden, für ab­fallende Qualitäten innerhalb der einzelnen Preis­gruppen aber unter Berücksichtigung des wirklichen Wertes nur niedrigere Preise als die Höchstpreise bezahlt werden sollen.

Für Kälber werden folgende Höchstpreise neu fest­gesetzt:

Für Kälber bis 40 kg. Lebendgewicht Mk. 70 für 50 kg. Für Kälber von 4075 kg. Lebendgewicht Mk. 100 für 50 kg. Für Kälber über 75 kg. Lebendgewicht Mk. 120 für 50 kg. Außerdem werden folgende Höchstpreise festgesetzt: Für Mastlämmer und Hammel über 1 Jahr alt Mk. 100 für 50 kg. Lebendgewicht.

Für Schafe und Böcke bis zu Mk. 85, für 50 kg. Lebendgewicht.

5. Hausschlachtungen sind von jetzt ab bis zum 30. Juni d. Js. verboten.

Der Vorsitzende: Der Stellv. Vorsitzende. Pappenheim. Rüdiger.

* * * i ÄWPff-WWWWOMWMW Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Unsere D Helden.

Mit demEisernen Kreuz" 2. Klasse wurden ausgezeichnet: Leutnant Hans Fasolo, Hersfeld. Unteroffizier Hans Witzel, Jnf.-Regt. No. 82, Kalkobes. Vizefeldwebel Otter, Oberstoppel. Wehrmann W. Otto, Hersfeld. Wehrmann Wilhelm Seelig, Kathus.

Auf demFelde der Ehre" fielen: Refervist Heinrich Maul, Kerspenhausen. Landsturmmann Gottlieb Döü, Hersfeld. Gefreiter Jacob Seitz, Asbach.

Zum Kamps gegen die Bermuagen derNeuen Mode".

Die Kundgebung des Generalkommandos gegen die Verirrungen und die Verschwendung in der weib­lichen Tracht hat bei der Bevölkerung in erfreulicher Weise Verständnis und Zustimmung gefunden. Von einer gewissen, hierbei stark beteiligten Seite kamen jedoch, wie vorauszusehen war, Gegenvor­

stellungen.

Da wird zunächst behauptet, der Erlaß des Generalkommandos habe sich gegen eineDeutsche Mode" gerichtet, die aus vaterländischen Beweggründen heraus jetzt hätte geschaffen werden sollen, um die bisherige Vorherrschaft ausländischerModen" zu brechen. Diese Behauptung ist unwahr. Die vorliegenden französischen Modeblätter beweisen mit hinreichender Deutlichkeit, daß diese neuesteMode" ihren Ausgangspunkt bei den Franzosen genommen hat, genau wie alle ihre Vorgängerinnen; diese Mode" ist also nicht deutsch, sondern französisch. Irgend ein vaterländischer Zweck, dem die neue Mode" zu dienen vermöchte, ist nicht erfindlich: sie dient ganz einfach den geschäftlichen Vorteilen derer, die diese Mvde-Rarrheiten ins Leben gerufen haben und denen an einem möglichst großen Verbrauch solcher Waren gelegen ist, gleichviel, ob dieser un­nötige Massenverbrauch die Wirtschaft des Einzelnen und der Gemeinschaft schädigt oder nicht.

Ferner wird behauptet, dieNeue deutsche Mode" bevorzuge gerade Sie schlichten Formen und wolle eine vernünftige Gegenwirkung bieten gegen die bisherigen unverständigen Uebertreibungen der zu engen Röcke. Auch diese Behauptung ist unzutreffend. Dem Generalkommando ist es garnicht beigekommen, für die sogenanntenHnmpelröcks" ein treten zu wollen, denen gegenüber die jetzigen Röcke in der Tat einen Fortschritt bedeuten. Der Erlaß des General­kommandos richtet sich in erster Linie gegen die Uebertreibungen und die Verschwendung in der neuen Tracht. Ein Blick in dieMode-^Zeituugeu Ende vorigen Jahre» und Anfang dieses Jahre» zeigt, daß

man die tollsten Uebertreibungen der neuen Tracht, den aufgeputztenGlocken-Rock" sowohl, wie die über­trieben hohen Stiefel mit den lächerlichen Stöckelab­sätzen, ungescheut angepriesen hatte: einfachere und vernüftige Formen gewannen erst neuerdings die Oberhand, nachdem von den verschiedensten Seiten Einspruch erhoben worden war gegen den bisherigen schädlichen Unfug. Es muß auch bemerkt werden, daß dieselbenMode"-Blätter, die jetzt den Anschein er­wecken wollen, als sümpften sie gegen die Torheiten der bisherigen zu engen Tracht, noch vor einem Jahre von dieser selben engen Tracht in ihrer blödsinnigsten Uebertreibung viele Tausende von Schnittmustern mit großer Betriebsamkeit unter das Volk gebracht haben.

Schließlich wird noch behauptet, durch das Zurück­weisen derNeuen Mode" würde eine Schädigung der Volkswirtschast herbeigeführt. Diese Behauptung ist sinnlos. Volkswirtschaftlich schädlich wirkt allein der jahraus jahrein unvermittelt plötzliche Wechsel derMode", der den Einzelnen geradezu zwingt, immer neue Kleider anzuschaffen, und alte, die noch ganz gut brauchbar sein könnten, als wertlos wegzu- werfen. Im Kriege vollends, wo alles darauf an- kommt, dem Einzelnen den schweren Kampf des wirt­schaftlichen Durchhaltens zu erleichtern, wo Hoch und Niedrig empfindliche Einschränkungen aller Art auf sich nehmen muß, ist die Narretei derNeuen Mode" ein volkswirtschaftliches Verbrechen.

Ein Jeder kleide sich schlicht und reckt, ohne Rück­sicht auf alte oder neueMode" und ohne vor seinen Mitmenschen durch käufliche Aeußerlichkeiten sich aus­zeichnen zu wollen. Wer sich hervorzutun wünscht, der hat dazu in der jetzigen Zeit überreiche Gelegen­heit in den Werken der Pflichterfüllung und der Nächstenliebe.

Hus der Heimat

* Eine Verordnung üb.er Kasse, Tee Sie bisher ^^^n bestehende BefugnE^s^^^^s- kanzlers, den Verkehr mit diesen Gegenständen zu regeln, dahin ausgedehnt wird, daß der Reichskanzler nunmehr auch Bestimmungen über den Verbrauch dieser Gegenstände treffen kann. Weiterhin kommen die betreffenden Bestimmungen nun auch für Kaffee-Er­satzmittel in Anwendung. Die entsprechenden Be­stimmungen des Reichskanzlers sind schon für die nächste Zeit zu erwarten.

* (Viehfutter.) Es ist wohl nicht genügend be­kannt, daß das Heidekraut, zumal in den jüngeren Trieben ein wertvolles Futter für Schafe, Kühe, Pferde und Schweine abgibt. Die im Winter und zeitigen Frühjahr gehauene Heide schlägt im Sommer wieder aus und bildet dann im Herbst und nachfolgenden Winter eine für Schafe sehr gute und für Rindvieh und Pferde recht annehmbare gesunde Weide. Alle Landwirte sollten die Möglichkeit, Heide als Futter zu gewinnen, reichlich benutzen. Weiter sei darauf hin­gewiesen, daß mit allen Kräften für genügend Winter- futter an Heu und Stroh für den nächsten Winter ge­sorgt werden muß, und deshalb alles im Walde sich darbietende Futter zur Ersparnis von Heu und Stroh im kommenden Sommer verwertet werden muß. Stroh darf unter keinen Umständen zur Einstreu benutzt werden.

):( Hersfeld, 11. April. Die Handelskammer in Caffel gibt bekannt: Noch immer gehen zahlreiche Anträge, betreffend die Ausfuhr-, Durchfuhr- und Einfuhrverbote, beim Reichsamt des Innern ein, die unter Beachtung der Bekanntmachung im Reichsanzeiger Nr. 37 vom 12. Februar 1916 hinsicht­lich der Ernennung eines Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligungen letzterem zuzufenden ge­wesen wären. Zur Vermeidung von Verzögerungen wird dringend empfohlen, Anträge, betreffend die Ausfuhr-, Durchfuhr- und Einfuhrverbote, sofern sie nicht zunächst den Zentralstellen für Ausfuhrbe­willigungen zuzustellen sind, nicht an das Reichsamt des Innern, sondern an den Reichskommiffar für Aus- und Einfuhrbewilligung, Berlin W 10, Lützow- ufer 8, zu richten.

Caffel, 9. April. Die Stadtverordnetenversamm­lung beschloß, die Hundesteuer um 10 W. von 25 M. auf 35 M. für den einzelnen Hund zu erhöhen. Wer zwei Hunde hält, muß für den zweiten und wer mehr hält, auch für jeden folgenden den Steuersatz von 50 M. (bisher 25 M.) bezahlen. In jetziger Zeit, wo die Lebensrnittel so teuer sind, brauchten nicht so viele Hunde gehalten zu werden.

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