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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugsprrt» vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, hn f amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittag».

Nr. 84.

Sonnabend, den 8. April

1916

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 6. April 1916.

An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.

Am 15. April 1916 findet im Deutschen Reiche eine Viehzwischenzählung statt. Sie erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schale, Schweine, Ziegen, Federvieh und zahme Kaninchen. Die Militärpferde werden nicht gezählt. Die zahmen Kaninchen werden zum ersten Male gezählt.

An Formularen kommen zur Anwendung:

1) die Zählbezirksliste C und

2) die Gemeindeliste E, die Ihnen in den nächsten Tagen zugehen werden.

Sollten die Formulare nicht bis zum 10. ds. Mts. eingetroffen sein oder nicht für ausreichend befunden werden, ersuche ich mir umgehend zu berichten und im letzteren Falle den Mehrbedarf anzugeben.

Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 der der Gemeindeliste angedruckten Anweisung für die Behörden und die Einteilung der Gemeinden in Zähl- bezirke ist sofort vorzunehmen. Die Zählbezirke sind der Zählung vom 1. Dezember 1915 anzupassen. Nach Bildung der Zählbezirke sind sofort die Zähler zu bestellen und mit ihrer Tätigkeit vertraut zu machen. Insbesondere ist Ihnen zu eröffnen, daß Hanshalt- vugen, in denen nnr Kaninchen gehalten werden, nicht als vielhaltende Haushaltungen zu zählen sind. Jeder Zähler erhält zwei Zählbezirkslisten C. Das Zähl- ergebnis einer jeden viehhaltenden Haushaltung mit den zur Erhebung kommenden Viehgattungen ist vom Zähler unmittelbar in die Zählbezirksliste einzutragen. Das eine Formular der Zählbezirksliste ist zur Ur­schrift, die mit Tintenstift geführt werden darf, das andere zur Reinschrift zu verwenden. Letztere ist mit

Bus der Heimat

* (SchonetdieWiesen!) Auf unseren Wiesen draußen zeigt sich das erste junge Grün, zwischen dem hier und da auch bereits die ersten Blumen hervor­sprießen. Es ist erklärlich, daß das Menschenauge sich dieser ersten jungen Lenzpracht erfreut und daß man für die noch winterlich anmudente Stube daheim etwas von diesem jungen Blütenflor mit nach Hause nehmen möchte. Was jedoch bei dieser Gelegenheit schon im Frieden, gelinde gesagt, eine Unart war, wird jetzt im Kriege eine viel schwerwiegendere Ver­sündigung an unseren Fluren draußen. Wir meinen das gedankenlose Herumstampfen in den jungen Wiesen, bei dem durch einen einzigen Menschen in dem Bestreben, ein paar Blumen zu pflücken oft Hunderte und selbst taufende von Halmen geknickt und zertreten werden. Für den Landwirt, der gerade jetzt im Kriege auf jeden Halm seiner Heuernte an­gewiesen ist, bedeutet solch' eine zertretene Wiese schon im Frieden einen gewissen Schaden, jetzt zur Kriegszeit dagegen einen noch viel empfindlicheren, denn Ersatz für das fehlende Futter kann gegen­wärtig von nirgendwo beschafft werden. Haben alle jene, die im vorjährigen Frühjahr und Sommer ge­dankenlos die Wiesen zertreten haben, jemals darüber nachgedacht, daß ihrem vereinten Zerstörungwerke und dem dadurch verstärkten Futtermangel ein Teil der Butterknappheit im Winter aufs Konto geschrieben werden muß? Das mag lächerlich klingen, ist es aber durchaus nicht. Denn wo das Futter ausgeht, muß der Landmann sein Vieh abschlachten, und ein paar Hunderttausend Menschen können schon ganz be­trächtliche Grasmengen zerstören, wenn auch natur­gemäß der von einem einzelnen angerichtete Schaden nach der Meinung solcher Missetäternicht wert ist,

Durch die Lupe.

Ein Stückchen Zeitgeschichte in Versen.

Seit sich an den Dardanellen die Entente einst blamiert, nahm man an, daß sowas künftig niemals wieder ihr passiert, daß sie künftig eifer­süchtig wachen würde unbedingt, daß nicht noch zum zweiten Male ähnliches das Schicksal bringt. Dennoch will es beinah scheinen, daß es aber­mals so weit uud die Welt sich nächstens wieder an dem gleichen Schauspiel freut Denn man sagt, in Saloniki werde jetzt mit aller Kraft an dem Rückzug der Entente schon nach Möglichkeit geschafft. Seit der Brite eingesehen, daß in Griechenland er nie seine Seide spinnen könne in gewohnter Perfidie, seit er es erleben mußte, daß sich Venizelos gar zum Verrat am Vater­lande doch zu stolz und schade war, seit er alles dies begriffen wird's dem Briten wieder schwül, auch der Bluff von Saloniki ward ihm ein ge­wagtes Spiel und es zeugt von seinen Aengsten, daß er jetzt schon sich bemüht, diese Sache abzu- brechen ehe erst das Unheil blüht.---Unter­dessen geht im Westen unser Anglist rüstig fort, enger schließen unsre Kreise täglich sich von Ort zu Ort, und man sieht den Zeitpunkt nahen, wo sich lautlos aber fest um Verdun der deutsche Riegel bis aufs letzte schließen läßt. Frankreich kann es nicht verhüten ob es noch so gut sich wehrt, weil der Sieg in diesem Kampfe doch dem Deutschen nur gehört, denn der Deutsche kann allein nur richtig das Rezept erfassen, selbst zu handeln und die andern während dessen reden

lassen.

Walter-Walter.

zum 16. April 1916 an die Gemeindebehörde oder den Zählungsausschuß zur Prüfung zurückzusenden. Bei der letzten Zählung waren die Zählbezirkslisten zum größten Teile nicht vom Zähler durch Namensunter- fchrift beglaubigt. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haben auf die Vollständigkeit der Zäül- bezirkslisten auch besonders in dieser Beziehung hin zu achten. Nach erfolgter Prüfung der Zählbezirks­listen und Beseitigung etwa Vorgefundener Mängel sind die Listen von den Herren Orts- und Gutsvor­stehern zu beglaubigen.

Auf Grund der Zählbezirkslisten ist von den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern alsdann die Gemeindelisten E in drei Stücken anfzustellen. Zwei Stücke der Gemeindeliste sind mir mit der Reinschrift und der Urschrift der Zählbezirksliste bis znm 17. April 1916 bestimmt einzureichen. Die dritte Gemeindeliste verbleibt bei der Ortsbehörde.

Ich bemerke noch, daß bei der letzten Viehzählung sehr häufig eine mißverständliche Auffassung bezüglich der Anfertigung der Zählbezirkslisten C und der Gemeindelisten E festgestellt worden ist. Ich hebe deshalb nochmals hervor, daß in die Zählbezirksliste C alle Haushaltungsvorsteher oder Viehbesitzer, bei denen sich Vieh der zu erhebenden Gattungen be­findet, nacheinander einzutragen sind. Der Nachweis des Viehbesitzes mehrerer Haushaltungen, z. B. der auf dem Gute vorhandenen Tagelöhner, auf einer Zeile ist unzulässig. In die Gemeindeliste E ist nur die Hauptsumme aus jeder Zählbezirksliste zu über­nehmen ; eine nochmalige Einzelaufführung der Vieh­besitzer wie in der Zählbezirksliste ist unstatthaft. Es ist streng darauf zu achten, daß die Listen C als Zählbezirksliste und E als Gemeindeliste und nicht umgekehrt verwendet werden. Vordrucke früherer Zählungen dürfen nicht benutzt werden. Reicht eine Liste nicht aus, so ist, wie vorgeschrieben, eine zweite, dritte usw. zu verwenden; das An kleben von Fahnen ist verboten.

Endlich mache ich den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern des Kreises die vorschriftsmäßige und gewissenhafte Ausführung der Zählung sowie die ge­naue Einhaltung der gesetzten Fristen zur ganz be­sonderen Pflicht.

i. 4100. Der Landrat.

J. V. v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

wie nach-

ferner ein.

n, wor

§ Hersfeld, 6. April. Am 4. April 1916 ist eine Bekanntmachung in Kraft getreten, die eine Regelung der Arbeit in den Web-, Wirk- und Srickst offen verarbeitenden Gewerbe­zweigen vornimmt. Die Vorschriften dieser Be-

kanntmachung berühren alle gewerblichen Betriebe, in denen die Anfertigung oder Bearbeitung von Männer­oder Knabenbekleidung, Frauen- und Kinderbe­kleidung, oder von weißer und bunter Wäsche, oder von Gebrauchsgegenständen, die ganz oder über­wiegend aus Web-, Wirk-, Strickstoffen, Wollen oder Filzen hergestellt sind, im großen betrieben wird. Die gleichen Vorschriften finden aber auch An­wendung, wenn es sich um gewerbliche Betriebe der bezeichneten Art handelt, in denen außer dem In­haber oder Leiter mindesten 4 Arbeiter jArbeiterinnen) beschäftigt sind. Die Vorschriften der Bekanntmachung wollen eine gleichmäßige Ausarbeitung der vor­handenen Vorräte an Web-, Wirk- und Strickwaren sowie einen gleichmäßig bleibenden Verdienst der in den bezeichneten Betriebe« beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen, sowie nach Möglichkeit eine dauernde Beschäftigung der Arbeiter und Arbeiterinen erzielen. Die Regelung der Verteilung der Arbeit läuft deshalb in ihren verschiedenen Bestimmungen darauf hinaus, daß in einer Woche nicht mehr zu- geschnitten und nicht mehr verteilt werden darf als in der nächst folgenden Woche verarbeitet werden kann. Die Regelung der Lohnzahlung ist eine ver­schiedene, je nachdem die Arbeitnehmer innerhalb oder außerhalb des Betriebes des Arbeitgebers beschäftigt sind. Soweit nicht bestimmt ist, daß die Lohnsätze nicht geringer als die am 1. Februar 1916 gezahlten

stehend dankend quittiert wird:

Für das Rote Kreuz:

3. Februar-Rate der Hersfelder Volks­spende

Ueberschuß des Wohltätigkeits-Konzertes am 19. März

bisheriger Bestand

davon weiter verausgabt heutiger Bestand

Für denFrauendank":

Zahlung von Frau K. Engelhardt

Mk. 244.95

226.80

Mk.

471.75

470.06

Mk.

941.81

150

Mk.

..81

K. Engelhardt Ungenannt

Herrn Professor Klippert Herrn Schmidt, Gittersdorf

Spende von Frl. M. Rehn, Hier (für ab­geliefertes Metall)

heutiger Bestand

amtliche»

//

sein dürfen, ist genau vorge Zehntel der Lohn nur unter

Februar 1916 gezahlten eschrieben, um wieviel ' dem Stande vom 1.

irf. Soweit die übertragene Mindestlohn nicht erreichen

100

10

10

5

9.51

Mk. 139.51

die

Februar 1916 sinken dar

Arbeit den zulässigen ' , ______...

würde, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz des Lohnbetrages aus eigenen Mitteln zu- zulegen. Auch für die Kündigung von Arbeitnehmern in den ersten 2 Monaten nach Erlaß dieser Be­kanntmachung sind bestimmte Anordnungen getroffen.

Nicht nur an den Tagen, an denen man etwas wichtiges unter ihnen vermutet, sondern

Hersfeld, den 81. März 1916.

Der von der Gemeinde Motzfeld angekaufte Zucht­bulle, Simmentaler Rasse, 14 Monate alt rotgelbschäck ist von der Körungskommission für zuchttauglich be­funden worden.

Der Vorsitzende des Kreisausschnffes.

I. A. No. 3811. ' I. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Aneßor.

tragen morden. Der Wortlaut der ausführlichen Bekanntmachnng deren wesentliche Teile in den einzelnen Gewerbebetrieben ausgehängt werden müssen, ist bei den Polizeibehörden einzusehen.

Unter den amtlichen Bekanntmachungen werden fast Tag für Tag Bestimmungen wirtschaftlichen Inhalts verzeichnet, die man in dieser ernsten Zeit wissen und befolgen muh, Einmal im Interesse des allgemeinen Wohles und dann auch um sich vor Strafe zu schützen.

8 Reckerode, 6. April. Dem Reservist August beim Res.-Jnf.-Regt. 71, 11 Komp., wurde iserne Kreuz" verliehen.

Schäfer dasE

Hersfeld, den 5. April 1916.

Ich erinnere an die Einsendung der Hundesteuer- Hebeliste für das Rechnungsjahr 1916 sowie an Vor­lage der Hundesteuerzugangsliste für das IV. Kalender- vierteljahr des Rechnungsjahres 1915 mit Frist bis zum 15. ds. MtS.

Der Vorsitzende deS Kreisausschnffes.

J. A. No. 4114. J. B.:

v. Hedemann, Reg-Assessor.

Friedberg, 5. April. Da im Kreise der Preis für frische oberhessische Landeier künstlich hochgehalten wird, verfügte das Kreisamt, daß der Einkaufspreis beim Landwirt für frische Landeier im Kreise Friedberg höchstens 12 Pfennig das Stück betragen darf. Der Kleinhandelsverkaufspreis wurde auf höchstens 14 Pfennig für das Stück festgesetzt. Falls diese Preist nicht innegehalten werden, droht das Kreisamt mit dem Erlaß eines Ausfuhrverbote».

Perlen Feldherr , Äg.

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