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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

für den Kreis Hersfeld

ÄreisMott

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, nn . amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, i

Nr. 81.

Mittwoch, bett 5. April

1916

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 81. März 1916.

An die Herren Bürgermeister nnd Gutsvorsteher des Kreises.

Die 22. Vollversammmlung der Landwirtschafts­kammer für den Regierungsbezirk Cassel hat mit Ge­nehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten beschlossen, für das Rechnungs­jahr 1916 wiederum eine Umlage von -«fZweidrittel) vorn Hundert des Grundsteuerreinertrages zu erheben.

Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern werden in den nächsten Tagen die geprüften Hebe­listen zugehen. Ueber die bei der Prüfung vorge- fundenen Anstände sind besondere Verzeichnisse ange­fertigt worden, welche den Listen beigefügt sind. Die Anstände müssen bei Erhebung der Beiträge für 1916 erledigt werden.

Ich ersuche, in den Listen die Beiträge für 1916 einzutragen und wegen Erhebung der Beiträge das Weitere zu veranlassen. Für die Erhebung der Bei­träge von den einzelnen Beitragspflichtigen sind als Belag für die Gemeinderechnung besondere Listen an- zufertigen.

Die ausgefüllten Hebelisten sind mir bis spätestens zum 25. April d. J. einzureichen.

Wegen der Einzahlung der Beiträge an die Königliche Kreiskasse ergeht besondere Verfügung. Tgb. No. I. 3776. Der Lanörat.

I. B.:

p. Hedemann, Reg.-Assefsor.

«elanntmachilus,

betreffend Uebertragung von Malzkontingenten.

Vom 16. März 1916.

Der Bundesrat hat auf GrurWMMM setzes über die Ermächtigung des BundesratM^M« wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 fReichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1.

Verträge über die Uebertragung von Malz- kontingenten (§ 3 der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Malzverwendung in den Bier­brauereien vom 15. Februar 1915 Reichs-Gesetzbl. S. 97) dürfen im Gebiete der Norddeutschen Brau- steuergemeinschaft nur durch Vermittlung der Gersten- Verwertungsgesellschaft m. b. H. und in den übrigen Brausteuergebieten nur durch eine von den Landes­zentralbehörden zu bestimmende Zentralstelle zu den von diesen Stellen genehmigten Preisen abgeschlossen werden, gleichviel ob die Gerstenkontingente (§ 20 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Gerste aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 Reichs-Ge- setzblatt S. 384) mit übergehen oder die ent­sprechenden Malz- oder Gerstenmengen mitgeliefert werden sollen.

Verträge, die vor dem Inkrafttreten dieser Ver­ordnung abgeschlossen sind, sind nur insoweit gültig, als sie vor dem Inkrafttreten der Verordnung von einer Seite erfüllt oder bei der zuständigen Steuer­behörde angemeldet sind.

§ 2.

Der Preis für das Recht, je einen Doppelzentner Malz auszubrauen, darf fünfundzwanzig Mark nicht übersteigen.

Für die mitübertragenen Gersten- oder Malz­mengen dürfen höchstens der nachgewiesene Einstands­preis zuzüglich 5 vom Hundert Zinsen vom Tage der Aufwendung ab und die nachgewiesenen angemessenen Kosten der Ablieferung gezahlt werden. Für Gerste eigener Ernte setzen die im § 1 Abs. 1 bezeichneten Stellen den Preis fest.

8 3.

Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark wird bestraft, wer der Vorschrift im § 1 zuwiderhandelt.

8 4.

Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung können für das Gebiet der Norddeutschen Brausteuer- gemeinschaft von dem Reichskanzler, für die übrigen Brausteuergebiete von den Landeszentralbehörden er­lassen werden. Dabei kann bestimmt werden, daß die Vermittlung (§ 1 Abs. 1) ^unentgeltlich stattzu- finden hat.

§ 5.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.

Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 16. März 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Delbrück.

* » * Hersfeld, den 23. März 1916.

Wird veröffentlicht.

Der Landrat.

Hersfeld, den 30. März 1916.

Die Maul- und Klauenseuche in Unteralba, Be­zirk Dermbach, ist erloschen.

J. I. 3713. Der Landrat.

I. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assefsor.

Bus der Heimat«

* Ein Maikäferjahr steht uns nach mehr­fachen Anzeichen diesmal in Aussicht. Da der Käfer zu seiner Entwicklung 5 Jahre braucht, im heißen Jahre 1911 aber die Maikäfer besonders stark auf- traten, so ist schon aus diesem Grunde auf einen recht lebhaften Maikäferflug zu rechnen. Diese Annahme wird aber auch durch die Tatsache bestätigt, daß die Landwirte beim Umpflügen ihrer Felder schon jetzt

ungewöhnlich viele Puppen ^Engerlinge), sowie zahl­reiche lebende Käfer bloßlegen. Nach dem Volks­glauben bedeutet ein Maikäferjahr ein besonders fruchtbares Jahr.

):( Hersfeld, 3. April. Trotz vielfacher Warnungen werden noch immer feuergefährliche Gegenstände wie Streichhölzer, Spiritus, Benzin, Aether usw. den Feld­postsendungen beigepackt. Zahlreiche Brände bei den Feldpostanstalten und in den zu Feldpostbeförderung benutzten Fahrzeugen sind wahrscheinlich auf Selbst­entzündung solcher feuergefährlicher Gegenstände zu- rückzuführen und haben die Vernichtung von vielen Tausenden von Feldpostsendungen zur Folge gehabt. Es muß deshalb immer wieder dringend vor der ge­setzlich unter Strafe gestellten Versendung feuer­gefährlicher Gegenstände in Postsendungen gewarnt werden. Die Postanstalten sind verpflichtet, alle Fälle zur Anzeige zu bringen, in denen bei amtlicher Er­neuerung der Verpackung von Postsendungen und anderen Gelegenheiten die Versendung feuerge­fährlicher Gegenstände festgestellt wird. In den letzten Monaten sind auf Grund solcher Anzeigen viele Personen gerichtlich bestraft worden.

):( Hersfeld, 4. April. Nach den bestehenden poli­zeilichen Vorschriften sind die Feldtauben zur Saatzeit und zwar vom 1. April bis 1. Mai derart einzusperren, daß das Ausfliegen ins Feld unmög­lich ist.

Corbach, 3. April. Beim Waffenreinigen entlud sich in Medebach das Gewehr eines Soldaten und das Geschoß drang dem Landsturmmann Hast von dort in die Brust. Der Getötete hinterläßt die Witwe und sechs Kinder.

Nordhausen, 3. April. Der Mühlenbesitzer Ernst Braun aus Niedergebra hatte von dem ihm zum Mahlen Angewiesenen Brotgetreide 112 Zentner mit brandigem Hafer vermischt und als Hühnerfutter ver­kauft. Als die Sache heraus kam, wurde ihm sofort der Betrieb gesperrt. Während dieses Verfahrens judüiieereiiien Brief an den Landrat, in dem er ihm W»*»MR|^|^klktpeii M üblen ungünstiger als die großen. Die tf^eTfflFTÄ^itede des Landrats stellte deswegen noch Strafantrag wegen Beleidigung. Bon der hiesigen Strafkammer wurde B. zu vier Monaten Gefängnis und 100 Mark Geld­strafe verurteilt.

Fulda, 3. April. Auf dem letzten Schweinemarkt wurden bezahlt für Ferkel 45, 55 und 65 Mark das Stück je nach Alter und Qualität.

Frankfurt a. M., 3. April. Bei der Entleerung einer Grube auf dem Gelände Hanauer Landstraße 197 erstickte ein fünfundzwanzigjähriger Arbeiter durch Einatmen von giftigen Gasen. Ein anderer Arbeiter, der sich auch in der Grube befand, wurde bewußtlos ins Krankenhaus gebracht.

Ueber die Lage der Kriegsgefangenen in Japan be­richtet ein Schreiben aus Yokohama vom 10. Januar d. Js. an den Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene in Frankfurt a. M. Der Bericht lautet:

Die Kriegsgefangenen von Tstugtan sind hier in Japan in elf verschiedenen Lagern untergebracht. Die Kriegsgefangenen sind im großen ganzen gut aufgeho­ben.'Wenn im Anfang nicht alles so klappte, wie es zu wünschen war, so muß dabei berücksichtigt werden, daß die Lebensweise und Ernährung der Japaner eine ganz andere ist, als die der Deutschen. Die kleinen Har­ten, die sich in bezug auf Wohnung und Ernährung fühl­bar machten, sind im Laufe der Zeit, smveit es hter überhaupt möglich ist, gemildert worden. Die japanische Regierung bat jedenfalls ihr bestes getan, mit däs Los der Kriegsgefangenen erträglich zu machen Die meisten Gefangenen hatten etwas Geld mstgebracht. Viele ma= reu hier im Osten lebende Reservisten und Kriegsfrei­willige, und diese werden wohl alle von ihren frühern Firmen uitb Freunden unterstützt.

Sofort nach Eintreffen der Gefangenen begannen die Hilfsausschüsse in Tokio, Yokohama und Kove ihre Tätigkeit. Durch monatliche regelmamge freiwillige Bei­träge der Deutschen. Oesterreicher und Ungarn in Ja­pan werden namhafte Summen gesammelt, außerdem find von unsern LandsleUten tu Deutschland in dankens­werter Weise größere Beträge zur Verfügung gestellt worden, so daß es möglich war, die Gefangenen von Altfang an mit Butter, Evarzbrot. Tee, Kaffee,, Kon­serven Schubern Unterzeug, Socken, Strohhüten u w. zu vcr oraem Ferner erhielt jeder Gefangene vom Felo- webel abwärts einen monatlichen Geldbeitrag. Auch ^urngerttte und Musikinstrumente sind an- aeW wird zwischen den deutschen Oesterreichern mib Ungarn nicht der geringste Unterschied gemacht. 9» allen Lagern sind eigene KU- chen einaertchttt, d. h. die Gefangenen haben ihre eige­nen Me sen und beköft selbst wozu ein Teil ihrer Löhnung und der gewährte Zuschuß benutzt wird. Die Ernährn na kann im ganzen als recht zufineden- siellendbeze chnet werden, unter Berüctsichtigiing der von den btcsiaett Hilfsanssibüssen gewährte», Beihilfe.

Die Kriegsgefangenen werden Mer MM zu Arven en verwandt, und so ist die durch das unfreiwillige Nichts­tun verursachte Langeweile wohl einer der größten Uebel- stände. Allerdings ist es den Gefangenen erlaubt, Spiele zu treiben, wie Tennis, Fußball, Turnen usw. Es haben sich in den verschiedenen Lagern Musikchöre, Gesang­vereine, Theatelwereinigungen u. dergl. gebildet, die nö­tigen Musikinstrumente, Geräte und Apparate sind von hier aus geliefert worden. Sehr große Nachfrage herrscht nach Lektüre: soviel auch in dieser Beziehung von den Plätzen im Osten getan worden ist, so würde doch eine weitere Zusendung von Büchern sehr willkonnnen sein. Postpakete können direkt an die verschiedenen Lager av- gesandt werben, ebenso Geldsendungen.

Ein kleiner Geldzuschuß ist vielen der Gefangenen am angenehmsten, um sich einmal eine Flasche Bier, Tabak, Schreibpapier und ähnliches taufen zu können. Manche der besser Gestellten verzichten freiwillig aus Geldzuschuß zugunsten ihrer ärmern Kameraden, es sind auch schon verhältnismäßig größere Summen von Den Gefangenen gesammelt worden zur Unterstützung der Gefangeuen in Sibirien. Dort herrscht teilweise ganz entsetzliche Not, und wenn wir auch von hier aus in Si­birien, soweit es überhaupt in unsern Kräften steht, zu lindern suchen, so sind doch die Zahl und die Mittel der in Ostasien lebenden Deutschen nicht sehr groß, und dann haben alle schwer unter den jetzigen Verhältnissen zu leiden, so daß unsere Hilfe nicht weit reicht. Zusammen- gefatzt: 9tot leiden die Kriegsgefangenen in Japan nicht, Liebesgaben in irgendeiner Form sind natürlich immer willkommen." . ± .

Diese Nachricht ist ja recht erfreulich: es fragt sich nur, so sagt dieKöln. Ztg.", i-^ wir diese Ausführun­gen entnehmen, ob der von dem Ausschuß uns nicht genannte Verfasser des Berichtes unparteiisch und un­terrichtet genug ist, um mit solcher Bestimmtheit ein so allgemeines Urteil zu fällen.

Möglichste SelWerforimz.

Das herannabende Frühjahr ist der geeignete Zeit­punkt, eine möglichst weitgehende Selbst Versorgung durch Eiaenerzeuguna vorMbereiten. Diese Lelvstoerwrarma

braw^mmr^gni^WRiniKmw um Tret neirerKttberi und künftigen Knappheit nach Möglichkeit vorsubeugen und ste in ihren Wirkungen abzuschwächen.

Deshalb müssen auch innerhalb aller Bevölkerungs- kreife die Vorurteile gegen eigene Betätigung auf Gar- ten- und Brachland fallen. Die Auffassung, daß allein geldlicher Besitz genügt, um Sie leiblichen Bedürfnisse zu befriedigen, findet in der Kriegswirtschaft nicht mehr ben Rückhalt wie früher.

Die im Lande Zurückgebliebenen gehören einer Heimarmee an, in, beten Reihen jeder Einzelne für das Wohl der Gesamtheit und ben Sieg mitzuringen und mitzukärnpfen hat, und da wir nun einmal durch den Krieg in Ernährn,»gsfrageil auf unS selbst gestellt und auf unsere eigene Erzclrguna angewiesen sind, so muß ttacb den Erfahrungen der bisherigen Kriegswrrtschast die Erzeugung vergrößert werben.

Da aber die Landwirtschaft diese Aufgabe unmöglich allein zu leisten vermag, so fällt der Heimarmee die Pflicht zu, diese Lücke aufzufüllen. Es gibt genügend Bau- und Brachland, das innerhalb und außerhalb des Weichbildes der Städte diesen Zlvecken dienstbar gemacht werden kann, und es sind ausreichend Ställe und zu Stallräumen geeignete Untertünfte vorhanden, in denen Viehzucht und Dtilcherzengung getrieben werden taun.

Darum gilt es Hand anzulegen! An der Einsicht dürfte es allerwärts nicht fehlen. Aus der Einsicht »nutz der Wille fommen, das Nötige zu tun. Es ist eine uaterlänbifdx Pflicht, an der Vergrüßeruna der Erzeu­gung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mitzuarbeitelt, und es liegt schließlich nur im eigensten Privattmeresse, der Wirkung von Teuerung und Knappheit auf den eigenen Haushalt durch teilweise Selbstversorgung zu begegnen.

Durch diese ist aber auch erst die Sparsauckeit im Interesse der Volkswirtschaft möglich, durch die jeder Abfall aus Küche und Haushalt verwertet werden kann und Durch die die während der Kriegszeit besonders kompliziert gewordenen Beziehungelt zivischen Erzeu- e, Versorgung und Verbrauch vereinfacht werben en.

Das nahende Frühjahr mahnt 5« beschleunigter Tätigkeit. Möge die Zeit nicht ungetkützt versireiMen und die Kriegsergebnisse der wimannce sich würdig den . fliege rissen Taten in Ost und West an die Seite stelle»».