Hersselder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei , Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
Sreisölolt
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Nr. 70
Donnerstag, den 23, März
1916
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 21. März 1916.
Die bestehenden Höchstpreise für Fleisch werden für den Kreis Hersfeld folgendermaßen anderweit
festgesetzt:
I. Schweinefleisch
a. zum Kochen ohne Beilage
b. Kotelett, Kammstück ohne Beilage
c. Gehacktes Schweinefleisch oder Bratwurst
d. Sulperknochen (Bein und Kopf-Spitzbein, Eisbein, Schnauze, Pfoten)
e. Cervelatwurst aus reinem Schweinefleisch
f. Rinderwurst
g. Schwartemagen und Sülze
h. Leberwurst
i. Blutwurst
k. Fleischwurst
I. Wurstfett
m. Frischer Speck
n. Schmalz roh
o. Schmälz ausgelassen
p. Geräucherter Speck
q. Magerer geräucherter Speck
r. Geräucherter Knochenschinken
s. Rollschinken
t. Lachsschinken
u. Schweinefleisch zum Hacken, Schnitzel oder Lende ohne Knochen
li. Kalbfleisch
a. Keule, Rücken, Kotelett
1,40 Mark
1,80 „
1,90
0,65
2,50 2,50 1,80 1,80 1,40 1,80 1,40 2,— 2,— 2,20 2,40 2,20 2,20 2,50
2,60
2,-
//
//
,7
//
//
7
c. Gehacktes oder zum Hacken
d. Hachsen
in. Hammelfleisch
Die bestehenden Höchstpreise
1,50 2- 1,90 1,00
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bleiben bis auf weiteres unverändert.
für
140 Rindfleisch
Höchstens Vs des Schlachtgewichts der Schweine üp ^^kt no^vM-itot....werdom --------------
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des Kreises öffentlich auszuhängen. Uebertretungen werden mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr
bestraft.
I. 3281.
Der Lanörat.
I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1911 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: §1.
Wer Leimleder in trockenem, nassem, gesalzenem, oder eingeäschertem Zustand mit Beginn des 26. Februar 1916 in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die vorhandenen Mengen, getrennt nach Arten und Eigentümern, unter Bezeichnung der Eigentümer und des Lagerorts dem Kriegsausschusse für Ersatzfutter, Gesellschaft mit beschränkter Haftung Berlin W. 10 Matt- häikirchstraße 10 (Kriegsausschuß), bis zum 4. März 1916 anzuzeigen. Anzeigen über Mengen, die sich mit Beginn des 26. Februar unterwegs befinden, sind von dem Empfänger unverzüglich nach Empfang zu erstatten.
Die gleiche Anzeige haben diejenigen Betriebe, die vom 26. Februar 1916 an Leimleder gewinnen, dem Kriegsausschuß unverzüglich zu machen, sobald 100 Doppelzentner nasse oder gesalzene Ware oder 10 Doppelzentner trockene Ware angefallen sind.
Die Leimleder verarbeitende Betriebe haben bis zum 4. März 1916 dem Kriegsausschuß anzuzeigen, welche Mengen trockenen und nassen Leimleders, getrennt nach Arten, sie in dem Zeitraum vom 1. September bis 30. November 1915 einschließlich ver- sotten haben.
§2 .
AIs Leimleder im Sinne dieser Verordnung sind anzusehen sämtliche Abfälle, die bei der Bearbeitung von Rohhaut entstehen, mit Ausnahme von Haaren, Hufen und Hörnern.
§3 .
Leimleder darf nur durch den Kriegsausschuß ab-
gesetzt und nach seinen Angaben verarbeitet werden. Jedoch dürfen Leimleder verarbeitende Betriebe ihre Borräte ohne Zustimmung des Kriegsausschusses nach
aßgabe folgender Vorschriften Betriebe, welche im Jahre li
Doppelzentner nasses oder gesalzenes oder nicht mehr
M
verarbeiten.
1915 nicht mehr als 400
zur Ueberlassung Verpflichtete hat den Durchschnittspreis durch Teilung des in dem genannten Zeitraum für die betreffende Leimlederart erzielten Gesamt- preises durch die gelieferte Gesamtmenge festzustellen und dem Kriegsausschusse binnen einer von diesem zu bestimmenden Frist, für einen Doppelzentner berechnet, anzuzeigen; ist der Verpflichtete nicht zugleich der Eigentümer, so trifft die Anzeigepflicht auch den Eigentümer.
Der Preis darf jedoch für den Dopelzentner nicht übersteigen bei:
Rindleimleder ohne Schwefelnatrium Rindleimleder mit Schwefelnatrium Rindspaltleimleder
Rindsköpfe und Abschnitte, enthaart
Rindsköpfe mit Haaren Roßleimleder
Roßleimleder von Schildern Lammleimleder
Schafleimleder, Köpfe und Abschnitte Schasleimleder ohne Schabsel Schafleimleder mit Schabsel Ziegenleimleder, Köpfe und Abschnitte Kipsleimleder
5,00 ‘ 4,50 7,00 6,50 5,50 2,80 3,40 3,00 3,50 2,50 2,00 5,80 3,25 wird
Mark
dem
Der Preis von Maschinenleimleder Miuderwert ensprechend festgesetzt, darf jedoch der Preise der vorstehend angeführten Arten handgescho-
rener Ware nicht überschreiten.
Der Preis für trockenes Leimleder darf den vierfachen Betrag der im Abs. 2 bezeichneten Preise nicht übersteigen.
Fortsetzung auf der 4. Seite.
Bus der Heimat.
):( Hersfeld, 22. März. Zu Sachverständigen für alle Zweige des Baugewerbes für die Zeit vom 1. April 1916 bis 31. März 1919 wurden ernannt bezw. wiederernannt: Für handwerksmäßige Betriebe: Maurermeister Christoph Müller in Cassel,
als 100 Doppelzentner trockenes Leimleder gewonnen haben, dürfen das Leimleder trocknen. Betriebe, in
Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der preußischen konsolidierten 3V2prozentigen Staatsanleihe von 1886 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. April 1916 bis 31. März 1926 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden
vom 1. März d. Js. ab ausgereicht und zwar
durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin SW 68, Oranienstraße 92/94,
durch die Königliche Seehandlunq (Preußische Staatsbank) in Berlin W 56, Markgrasenstraße 38,
durch die Preußische Central-Genossenfchasts-Kasfe in Berlin C 2, am Zeughaus 2.
durch sämtliche preußischen Regierungs-Hauptkassen, Kreiskassen, Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlich verwalteten Forstkassen,
durch sämtliche Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und sämtliche mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen.
Vordrucke zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Abhebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Anweisungen, Talons) den Ausreichungsstellen einzuliefern sind, werden von diesen unentgeltlich abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind.
Berlin, den 21. Februar 1916.
Hauptverwaltung der Staatsschulden gez, v. B i s ch o f f s h a u s e n. • * *
Hersfeld, den 7. März 1916.
Wird veröffentlicht.
1. 2632. Der Landrat.
J. V.:
Funkle, Kreissekretär.
«tlauntmachms
über den Verkehr mit Leimleder. Vom 24. Februar 1916.
zum 8i. März iyie einicyiteyltm aas «ermreoer ms zu einem Drittel der Menge versieben, die sich in dem Zeitraum vom 1. September bis 30. November 1915 einschließlich insgesamt versotten haben. Bis zum 31. März 1916 darf Leimleder nur in dem Umfang eingeäschert werden, daß der jeweilige Vorrat an eingeäschertem Leimleder die Hälfte der in dem Zeitraum vom 1'.September bis 30. November 1915 einschließlich auf Gelatine oder Leim versottenen Leimledermenge nicht übersteigt.
Wer auf Grund dieser Vorschrift Leimleder versieben oder einäschern will, hat die dafür benötigten Mengen bis zum 4. März 1916 bei dem Kriegsausschuß anzuzeigen.
§ 4.
Wer Leimleder in Gewahrsam hat, hat es dem Kriegsausschuß auf Verlangen zu überlassen und auf Abruf zu verladen. Er hat es bis zur Abnahme auf- zubewahren und pfleglich zu behandeln. Auf Verlangen hat er dem Kriegsausschusse Probe gegen Erstattung der Portokosten einzusenden.
§ 5.
Der Kriegsausschuß hat auf Antrag des zur Ueberlassung Verpflichteten binnen 3 Wochen nach Eingang des Antrags, jedoch nicht vor dem 31. März 1916 zu erklären, welche bestimmt zu bezeichnenden Mengen er übernehmen will. Für Mengen, die er hiernach nicht übernehmen will, erlöschen die im § 3 vorgesehenen Beschränkungen. Das gleiche gilt, soweit er eine Erklärung binnen der Frist nicht abgibt. Ist der Verpflichtete nicht zugleich Eigentümer, so kann auch der Eigentümer den Antrag nach Satz 1 stellen.
Alle Mengen, die hiernach dem Absatz durch den Kriegsausschuß Vorbehalten sind, müssen von ihm abgenommen werden. Der zur Ueberlassung Verpflichtete hat dem Kriegsausschuß anzuzeigen, von welchem Zeitpunkt ab er zur Lieferung bereit ist. Erfolgt die Abnahme nicht binnen 2 Wochen nach diesem Zeitpunkt, so ist der Kaufpreis vom Ablauf der Frist mit 1 vom Hundert über den jeweiligen Reichsbankdiskont zu verzinsen. Mit dem Zeitpunkt, an dem die Verzinsung beginnt, geht die Gefahr des zufälligen Verderbens oder der zufälligen Wertverminderung auf den Kriegsausschuß über. Für die Aufbewahrung und pflegliche Behandlung von nassem oder gesalzenem Leimleder E 4) erhält der Verpflichtete vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs ab eine Vergütung von 0,05 Mk. für je angefangene 100 Kilogramm und jeden angefangenen Monat.
Der Verpflichtete hat dem Kriegsausschuß anzuzeigen, in welchem Zustand sich die Mengen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs befinden; im Streitfall hat er den Zustand nachzuweisen.
Hodes in Fulda, Sternmetzmeister Philipp Heinrich Kreis in Gelnhausen, Maurermeister Hugo Reising in Marburg a L. Für nicht handwerksmäßige Betriebe: Architekt Alexander Potente in Cassel, Terrasse 9, Bauunternehmer Rudolf Friede in Cassel, Landgrf. Karlstr. 35, Bauinspektor Baurat Wohlfarth in (Hanau, Regierungsbaumeister Wolff in Fulda, Bauunternehmer Hugo Reising in Marburg wL.
Hattenbach, 20. März. Vor wenigen Tagen wurde ein bei dem Gutsbesitzer Pape beschäftigter Knecht beim Verladen von Holz am Bahnhof in Niederaula von einem schweren Unfall betroffen. Ein Pferd schlug ihn so unglücklich gegen den Leib, daß er schwerverletzt dem Landkrankenhause in Hersfeld zugeführt werden mußte. Dort ist er gestern den schweren Verletzungen erlegen. Seine Dienstherrschaft bedauert aufrichtig das traurige Ende dieses treuen und gewissenhaften Knechtes.
Widdershaufeu, 16. März. Die Gemeindevertretung bewilligte in der heutigen Sitzung zur 4. Kriegsanleihe wiederum einen Betrag, so daß insgesammt 17 800 Mark bis jetzt gezeichnet sind.
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 * des Ge- »w» ^h«««.«, u. «« setzeS über die Ermächtigung des Bundesrats zu September 1915 im Diw
§ 6.
Der Kriegsausschuß hat für das von ihm übernommene Leimleder als Uebernahmepreis denjenigen Abschlutzpreis zu zahlen, den der betreffende Lieferer für die einzelnen Leimlederarten, frei Bahnwagen des Verladeorts, in der Zeit vom 1. April bis 30. chschnttt erhalten hat. Der
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wird,wie allgemein angenommen wird, auf den Hauptkriegsschauplätzen die Entscheidung fallen. Gewaltige, noch nicht übersehbare Ereignisse stehen bevor, und mit gespanntestem Interesse verfolgt das deutsche Volk den Verlauf dieses riesigen Ringens welches unsern Waffen den endgültigen Sieg bringen soll.
Mehr denn je verlangt daher der deutsche Leser eine Zeitung, die ihn in schneller und gedrängter Berichterstattung zuverlässig über alle Kriegsereigniffe unterrichtet.
Das Meiner lagen
wird es sich, wie seither, auch in Zukunft angelegen sein lassen, allen diesen Anforderungen zu entsprechen, wobei es durch einen ausgezeichneten Nachrichtendienst unterstützt wird.
Bestellungen auf das Hersfelder Tageblatt werden jederzeit von allen Postanstalten, Landbrieftxägern, sowie von unsern Austrägern und der Geschäftsstelle entgegen genommen.