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Amtlicher Anzeiger
Bezugsprebr vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. ^■- ......... ■ - ■ - ...................
Nr. 68,
NmtWer Teil.
Hersfeld, den 26. Februar 1916.
Der Kreisausschuß hat am 25. Februar 1916 be- schlossen, kleineren Landwirten und Tierhaltern im Kreise Beihilfen zur Beschaffung von Ferkeln im Höchstbetrage von 20,00 Mark für ein Ferkel zu gewähren, falls sich der betreffende Landwirt verpflichtet, das Schwein nach erfolgter Mast im Mindestgewicht von 100 kg dem Kreise zum Zwecke der Verwertung innerhalb des Kreises zur Verfügung zu stellen. Der Kreis verpflichtet sich demgegenüber, dem Landwirt den am Tage der Abnahme geltenden Höchstpreis zukommen zu lassen.
Die Beihilfe wird auch in solchen Fällen gewährt, in denen Landwirte, die sich bereits nach dem 1. Februar 1916 Ferkel beschafft haben, sich bereit erklären, obige Verpflichtung einzugehen. Anträge wegen Gewährung der Beihilfen sind an das Land- ratsamt zu richten.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
I. A. No. 2280. J. V.:
v. Hedemann, Neg.-Assessor.
Hersfeld, den 15. März 1916.
Es haben sich in letzter Zeit nach Mitteilung der Königlichen Eisenbahndirektion in Frankfurt 6 M. die Fälle erheblich vermehrt, in denen auf unbewachten Wegeübergängen Fuhrwerke überfahren wurden, die von ortsunkundigen Leuten, Kriegsgefangenen usw. gelenkt wurden.
Die Fuhrwerksbesitzer usw. werden auf diese Gefahren mit dem Ersuchen aufmerksam gemacht, in dieser Beziehung die größte Aufmerksamkeit walten zu lassen.
I. I. 2396. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemanv. Reg.-Assessor.
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Verordnung
über das Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände.
Vom 25. Februar 1916.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Kömg von Preußen rc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zu- stimmuna des Bundesrats, was folgt:
§ 1
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die Einfuhr entbehrlicher Gegenstände über die Grenzen des Deutschen Reichs bis auf weiteres zu verbieten und die zur Durchführung des Verbots erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
§ 2
Der Reichskanzler wird ein Verzeichnis derjenigen Gegenstände veröffentlichen, deren Einfuhr nach § 1 verboten ist.
Er ist ermächtigt, Ausnahmen von den Bestimmungen im § 1 zu gestatten.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver- kündung in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und betgedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 25. Febr. 1916.
(L. s.) Wilhelm.
Delbrück.
Bekanntmachung, betreffend Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände.
Vom 26. Februar 1916.
Auf Grund der Verordnung über das Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände vom 25. Februar 1916 tReichs-Gesetzbl. S. 111) bestimme ich folgendes:
Die Einfuhr der in der Anlage aufgeführten Gegenstände über die Grenzen des Deutschen Reichs wird bis auf weiteres verboten.
§ 2
Die Zollbehörden werden ermächtigt, bet einem bestehenden Veredlungsverkehr sowie im Ausbesser- ungs- und Rückwarenverkehr insoweit Ausnahmen von den Verboten des § 1 zuzulassen als sie zur Zulassung des genannten Verkehrs zuständig find.
Falls der Wert der einzuführenden Sendung fünfzig Mark «licht übersteigt, find die Hauptzollamter bezw. die von ihnen an bezeichneten Zollämter,
falls der Wert der Sendung fünfhundert Mark nicht übersteigt, find die ZoNdirektivbehörden er= mächtiät, in unbedenklichen Fallen Ausnahmen von den Einfuhrverboten zu gestatten.
§ 4
Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft.
Die Hauptzollamter werden ermächtigt, die Einfuhr von Gegenständen der in der Anlage bezeichneten Art zu gestatten, falls der Nachweis erbracht wird,
Weite
für den Kreis Hersfeld
^ ÄreisHatt
Dienstag, den 21. März
daß die Ware beim Inkrafttreten der Bekanntmachung bereits bezahlt war.
Berlin, den 26. Februar 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
D elbrück.
Anlage.
Lebende Pflanzen, Erzeugnisse der/ Ziergärtnerei der Tarifnnmmern X Mandarinen......
Traubenrosinen Ananas ......
Ingwer, Vanille.
Kaviar und andere Waren der rifnummer . . . . .
Langusten .....
Schmuckfedern .
Vogelbälge und deren Teile .
Likör......
Schaumwein .
Zuckerwerk und andere Waren Tarifnummer .
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der
Der Anzeiger.preis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig im amtlichen Telle 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ; gelungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, t
1916
Nummer des Zolltarifs vom 25. Dezcmb.
1902
38, 39 41—44
51
53
55, 219
67
118
123, 124, 219
148, 531
149, 531, 563, 566
178, 179
181
Alabaster, Marmor)
Waren daraus.....j
Künstliche Riechstoffe, Riech- und Schönheitsmittel
Waren aus Seide der Tarifnummern^ Baumwolltüll..... Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände, ganz oder teilweise aus Seide der Tarifnummer Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände aus anderen Ge-
202
234, 680, 682, 683
685, 686, 687, 691
692
354 bis 358
402 bis 404
406, 408, 410, 411
452
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Spitzen oder Stickereien bestehen, der Tarif-Nummer .... 518—520
Künstliche Blumen und Teile davon^' ^0-672
Schuhe aus Gespinstwaren, ganz oder
teilweise aus Seide . Menschenhaare und Waren Fächer.....
Hüte, Mützen
Hutstumpen aus Filz . .
daraus
Handschuhe ganz oder teilweise aus Leder ....... Pelzwaren...... Ausgestopfte Tiere, Teile davon. . Waren aus tierischen Schnitzstoffen
der Tarifnummer .
Waren aus Zellhorn u. andere Waren der Tarifnummer .
Ausländische Brief- und Wvhltätig- keits- (Wohlfahrts-) Marken .
Gemälde......
Edelstelsteine der Tarifnummer
Bildwerke aus Steinen aller Art, Luxusgegenstände aus Stein
Gold- und Silberwaren
Feine Eisenwaren, Kunstschmiedearbeiten .
Schreibfedern aus Stahl .
Waren aus unedlen Metallen der
deutschen Volkes. Sie können es auf den Schlachtfeldern nicht besiegen, deshalb wollen sie es durch den wirtschaftlichen Zusammenbruch zum Erliegen bringen. Und das wird ihnen nicht glücken, solange es noch eine deutsche Reichsmark gibt.
Die Ehrenpflicht ist mit so großen Annehmlichkeiten ausgestattet, daß es keine Ueberwindung innerer oder äußerer Schwierigkeiten gibt:
Der kleinste Betrag ist unterzubringen; denn die Stückelung der M« Reichsanleihe und der 412" 0 Reichsschatzanweisungen reicht bis zu 100 Mark.
Man braucht nicht sofort bares Geld; denn die Einzahlung braucht erst am 18. April zu beginnen und erstreckt sich über drei Monate bis zum 20. Juli.
Der Zeichner hat die Wahl zwischen Reichsanleihe und Reichsschatzanweisungen. Im Wert dieser Papiere besteht kein Unterschied. Im Preis sind die Schatzanweisungen um SW0 billiger als die Reichsanleihe, weil ihr Zinsschein auf IVAn lautet, während die Reichsanleihe mit 5°/» ausgestattet ist. Die Schatzanweisungen werden aber nach durchschnittlich 11 Jahren zum Nennwert zurückbezahlt. Der Besitzer gewinnt dabei den Unterschied zwischen dem Ausgabepreis (95° 0) und dem Nennwert und wird dadurch für den geringeren Zins der Zwischenzeit entschädigt.
Die Unkündbarkeit bis 1924 bei der Reichsanleihe
bedeutet nicht, daß der Zeichner bis dahin nicht über sein Kapital verfügen kann; er ist in keiner Weise gebunden, kann seine Anleihe veräußern, verpfänden usw. Die Unkündbarkeit bedeutet nur, daß das Reich bis dahin den Zinsfuß nicht herabsetzen kann, das Papier also sicher bis 1. Oktober 1924 den Zinsfuß von 5 Prozent genießt. Will das Reich am 1. Oktober 1924 oder später den Zinsfuß herabsetzen, so muß es die Anleihe kündigen und den Inhabern die Wahl lassen, ob sie sich mit geringer verzinslichen Papieren begnügen oder das Kapital bar und zwar zum Nennwert zurückgezahlt erhalten wollen.
Wer erst nach Monaten über Barmittel verfügen '' —..... " ” ' it Hilfe der Darlehens-
517
527
528 bis 530
532, 602, 604, 606
533
bis 542, 565 514, 540
562
564, 565
566
601 bis 608
640
657, 658, 673
677
678 -
690, 692
771, 776
836, 837
840
Tarifnummern..... 883—888
Maschinen, Werkzeuge und andere
Waren der Tarifnummer ... 891
Maschinen und Teile davon der Tarifnummern ...... 895-897
Webstühle....... 900
Tonwerkzeuge..... 937—944
Kinderspielzeug..... 946
* $ *
Wird veröffentlicht.
1. 2625.
Hersseld, den 2. März 1916.
Der Landrat.
J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Die letzte» Zeichnungstase.
Am Mittwoch, den 22. März, mittags 1 Uhr, werden die Zeichnungslisten der vierten deutschen Kriegsanleihe geschlosien. Nur noch wenige Tage stehen dem deutschen Volk zur Verfügung, um eine Ehrenpflicht gegen das Vaterland zu erfüllen.
Die Beteiligung an den Kriegsanleihen ist eine Ehrenpflicht, weil das Geld dazu dient, die Fortführung des Krieges bis zum siegreichen Ende zu ermöglichen: weil die tapferen Krieger, die den stählernen Wall zum Schutze des Vaterlandes bilden, nicht um die Früchte ihres Ringens gebracht werden dürfen; weil es gilt, das Deutsche Reich, das vor 45 Jahren zusammengeschmiedet wurde und sich seitdem zu Macht und Ansehen erhob, in seiner Größe zu erhalten. Die Feinde lauern auf die Erschöpfung des
leren
Darlehenskassen beleihen die älteren Kriegsanleihen und andere deutsche Staatspapiere mit 75 Prozent des Wertes, sonstige gute Wertpapiere mit einem etwas geringeren Prozentsatz. Die jährlichen Kosten betragen nur 51« Prozent (gegen 5* - für Darlehen, die nichts mit der Kriegsanleihe zu tun haben), und die Darlehenskassen drängen den Kunden nicht mit der Rückzahlung.
Es dars keine Bedenken geben, die von der Zeichnung zurückhalten. Die vierte deutsche Kriegsanleihe muß Zeugnis ablegen von der Siegeszuversicht und der ungebrochenen Widerstandskraft des deutschen Volkes. Deshalb: Auf zum Sieg!
Bus der Heimat«
* (Feindliche Machenschaften gegen die vierte Kriegs ante ihe.) Die verzweifelten englischen Versuche, unseren Anleiheerfolg zu beeinträchtigen, hat der Reichsschatzsekretär in seiner Reichstagsrede mit folgenden Worten gebrandmarkt: Unsere Feinde wissen, was es heißt, wenn uns mit der neuen Kriegsanleihe der vierte Schlag gelingt, ehe der stärkste von ihnen, ehe England zum dritten Schlage auszuholen vermag. Unfähig, uns gleichzukommen, arbeiten sie diesmal mit allen Mitteln, unseren neuen Erfolg zu vereiteln. Ihre Press- organisation verbreitet überall, soweit britischer Drah- und Funkspruch und — nicht zu vergessen — britisches Geld reicht, die wahnwitzigsten Lügen über unsere Finanzlage. Zahlungseinstellungen von Winkelgeschäften werden zum Bankerott von Welthäusern gemacht. Banken, die vor Jahr und Tag liquidiert oder fusioniert haben, und angesehene Firmen, die unversehrt dastehen, werden bankerott gesagt. In Deutschland selbst werden, offenbar von feindlichen Agenten und Spionen, Gerüchte in Umlauf gesetzt, die unsere Bevölkerung Kopfscheu machen und von der Zeichnung auf die Kriegsanleihe abhalten sollen, Erfindungen, deren Urheber und Verbreiter garnicht derb genug am Kragen gepackt werden können, wo immer sie sich zeigen. Allen diesen Treibereien wird es nicht gelingen, dem deustchen Volke den Kopf zu verwirren. Das Deutsche Reich hat für seine Anleihen sein Wort und seinen Kredit verpfändet. Das deutsche Volk selbst mit feiner ganzen Tüchtigkeit und Arbeitskraft, der deutsche Boden mit seinem ganzem Reichtum stehen hinter unseren Kriegsanleihen und sind für unsere Kriegsanleihen.
§ Hersfeld, 20. März. f.K ri egsan leihe und K riegsda u e r.> WahrscheinlichdurchAuslandsagenten veranlaßt, wollen in Land und Stadt Gerüchte im Umlauf sein, daß Zeichnungen auf die Kriegsanleihe den Krieg verlängern würden. Das Gegenteil ist wahr! Je allgemeiner und ausgiebiger tür diese Anleihe Beträge gezeichnet werden, um so kräftiger wird nnferen Gegnern zum Bewußtsein gebracht, daß die Macht und Entschlossenheit des deutschen Volkes, den Sieg zu erringen, auch im Wirtfchaftskampfc unüberwindlich ist. Nur dadurch können unsere Feinde über zeugt werden, daß eine Fortführnng des Krieges für sie aussichtslos ist.