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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durlbdie Post be- ~ , .

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei

Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

für den Kreis Hersfeld

KMIlltt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- ! holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittag«. |

Nr. 66

Sonnabend, den 18. März

1916

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 7. März 1916.

Die diesjährigen Impf- und Nachschautermine für den Kreis Hersfeld werden wie folgt anberaumt: Station Hersfeld:

Impfung: Montag, den 10. April vormittags 10 Uhr- Nachschau : Montag, den 17. April vormittags 10 Uhr- Impfung : Dienstag, den 11. April vormittags 10 Uhr Nachschau: Dienstag, den 18. April vormittags 10 Uhr Jmpflokal: Neue Turnhalle in Hersfeld.

Station Friedlos:

Impfung: Dienstag, den 11. April, nachmittags 4 Uhr Nachschau: Dienstag, den 18. April, nachmittags 4 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Grebe.

Station Rohrbach:

Impfung: Dienstag, den 11. April, nachmittags 6 Uhr Nachschau: Dienstag, den 18. April, nachmittags 6 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schilling.

Station Kleinensee:

Impfung: Donnerstag, den 27. Aprilnachmittags 3 Uhr Nachschau: Donnerstag den 4. Mai, nachmittags 3 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Knies.

Station Holzheim:

Impfung: Freitag den 28. April, nachmittags 2 Uhr Nachschau: Freitag den 5. Mai, nachmittags 2 Uhr Jmpflokal: Schule.

Station Unterhaun:

Impfung: Freitag den 28. April nachmittags 4^ Uhr Nachschau: Freitag, den 5. Mai nachmittags 4 2 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Großcurth.

Station Obergeis:

Impfung: Montag, den 8. Mai, nachmittags 8 Uhr Nachschau: Montag, den 15. Mai, nachmittags 5 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Ernst.

Station Friedewald:

Impfung: Donnerstag, den 11. Mai, nachmittags 3 Uhr Nachschau: Donnerst««, ben 1.8. Mai. nackmittaas 3 Uhr

Reimboldshausen, Kemmerode, Goßmannsrode, Recke- rode, Rotterterode.

Zur Station Holzheim: Kruspis, Stärklos.

Zur Station Unterhaun: Rotensee, Oberhaun, Sieglos, Eitra, Wippershain.

Zur Station Widdershausen: Leimbach.

Zur Station Heringen: Bengendorf, Wölfers- hausen, Lengers.

Zur Station Obergeis: Oberförsterei Neuenstein, Ana, Untergeis, Gittersdorf.

Zur Station Schenklengsfeld: Oberlengsfeld, Unterweisenborn, Landershausen, Conrode, Wüstfeld, Lampertsfeld, Schenksolz, Dinkelrode, Hilmes, Malkomes.

Zur Station Ransbach: Wehrshausen, Ausbach, Forsthaus Stöckig.

Zur Station Heimboldshausen: Unterneurode, Gethsemane, Harnrode, Röhrigshof.

Die Impfung ist unentgeltlich.

Außer denjenigen, welche sich a«s ^k«. Er­schließung impfen lassen wollen, unterliegen der

aus freier Ent-

Jmpfung im Jahre 1916:

1. jedes im Jahre 1915 geborene Kind, sofern es

nicht nach ärztlichem Zeugnis Blattern überstanden hat.

die natürlichen

1. Kommerz ienrat F. Rechberg, hier,

2. Rentner A. Reinhardt in Unterm«

nterweisenborn

für einen sechsjährigen Zeitraum (§ 25 der Kreis- ordnung.)

5. Wahl zweier Mitglieder für die Landwirtschafts­kammer des Reg.-Bez. Cassel für die Zeit vom 1. Oktober 1916 bis 1. Oktober 1922.

6. Wahl von 4 Sachverständigen und 2. Stellvertretern zur Abschätzung der Kriegsleistungen im Mobil­machungsfalle, für die Jahre 1917 bis 1922 (§ 33 des Reichsgesetzes vom 13. Juni 1893.)

7. Neuwahl der Taxatoren für den Pferde­aushebungsbezirk Kreis Hersfeld für die Zeit vom 1. April 1916 bis 1. April 1922.

8. Wahl eines Mitgliedes der Kreisvermittelungs­Stelle des verstorbenen Rentners G.

behörde an

Gliemeroth sen. hier.

9. Wahl einer Kommission zur Prüfung der Kreis- kommunalkafsenrechnung für das Jahr 1915.

10. Neuwahl der Abgeordneten zum Kommunallandtag für die Wahlperiode vom 18. Jaunar 1917 ab aus die Dauer von 6 Jahren.

Der Vorsitzende des Kreisausschnffes.

I. A. No. 3102. J. V.:

v. Hede mann, Reg.-Assessor.

daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort

2. die Kinder, die im Jahre 1915 ohne Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben.

3. jeder Schüler einer öffentlichen oder Privatschule, welcher

a. in diesem Jahre das 12 Lebensjahr zurückge­legt oder

b. den Nachweis der geschehenen Impfung, oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch denjenigen der Wiederimpfung nicht erbracht hat.

Die Herren Ortsvorstände haben Vorstehendes, namentlich die Termine zu wiederholtenmalen be­kannt machen zu lassen, und dafür Sorge zu tragen,

Hersfeld, den 11. März 1916.

Dem Vernehmen nach befinden sich im Kreise bei einzelnen Landwirten noch kleinere Mengen ver­käuflichen Strohes. Alle diejenigen, welche noch Be­darf an Stroh haben, mache ich hierauf aufmerksam mit dem Ersuchen, sich unter Vorlage einer ent­sprechenden bürgermeisteramtlichen Bescheinigung denZiegeleibesitzerKonrad Grenzebach in Niederaulc _ wenden, der sich freundlichst bereit erklärt hat, den

an

a zu

Station Sorg«

Impfung: Donnerstag, den 11. Mai, nachm. 1^ Uhr Nachschau: Donnerstag, den 18. Mai, nachm. 1' 2 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Daube.

Station Asbach:

Impfung: Montag, den 22. Mai, nachmittags IV2 Uhr Nachschau: Montag, den 29. Mai, nachmittags l12 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Fink.

Station Nieder«nla:

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daß die Impflinge sauber gewaschen, und mit reiner Wäsche und Kleidern erscheinen.

Bei der Bekanntmachung der Termine ist gleich­zeitig ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 1 des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 Eltern,

Nachweis verkäuflicher Strohmengen zu Futterzwecken bis zu der gesetzlich freigegebenen Höchstmenge von 4 Tonnen beim Verkäufer zu ermitteln. Landwirte, welche Stroh in dem angegebenen Umfange noch zu MiiHiriiiiiM

kauf von Stroh in jeder Menge über die Grenzen des Kreises ist ohne meine schriftliche Genehmigung

untersagt.

I. 2966.

Impfung: Montag, den 22. Mai, na«' Nachschau: Montag, den 29. Mai, nau Jmpflokal: Saal des Gastwirts Stein.

chmittags 3 Uhr «chmittags 3 Uhr

Station Frielingen:

Impfung: Montag, den 22. Mai, nachmittags 5 Uhr

Nachschau: Montag, den 29. Mai, nachmittags 5 Uhr

Nachschau: Montag, den 29. Mai, nachm Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schmidt.

Station Kirchheim:

Impfung: Montag, den 22. Mai, nachmittags 6 Uhr Nachschau: Montag, den 29. Mai, nachmittags 6 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Eydt.

Station Heringen: Impfung: Donnerstag, den 25. Mai, nachm. 4!

Impfung: Donnerstag, den 25. Mai, nachm. 4'. 2 Uhr

Nachschau: Freitag, den 2. Juni, nachmittags 4^2 Uhr

Jmpflokal: Gemeindehaus.

Station Widders

e n:

Impfung: Donnerstag, den 25. Mai, nachm. 3 Nachschau: Freitag, den 2. Juni, nachmittags 3 Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schneider.

Station Schenklengsfeld:

Impfung: Freitag, den 28. Juni, nachmittags 1^ 2 Nachschau: Freitag, den 30. Juni, nachmittags iVs Jmpflokal: Saal des Gastwirts Steinhauer.

Station Ransbach:

Uhr Uhr

Uhr

Uhr

Impfung: Freitag, den 23. Juni, nachmittags 212 Uhr Nachschau: Freitag, den 30. Juni, nachmittags 2* 2 Uhr Jmpflokal: Schule.

S ta t io n Heim b0 ldshaüs e n: Impfung: Freitag, den 23. Juni, nachmittags 4 Uhr Nachschau: Freitag, den 30. Juni, nachmittags 4 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Bock.

Station Philippsthal:

Impfung: Freitag, den 23. Juni, nachmittags 4 2 Uhr Nachschau: Freitag, den 30. Juni, nachmittags 41/2 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Zinn.

Dabei gehören zur:

Station Hersfeld-Land folgende Gemeinden: Bingartes, Meisebach, Kalkobes, Heenes, Allmers- hausen mit Hählgans.

Zur Station Sorga: Petersberg, Kathus, Ober- rvde, Wilhelmshof, Hermannshof.

Zur Station Friedewald: Motzfeld, Lautenhausen, Herfa, Hillartshausen.

Zur Station Friedlos: Mecklar, Meckbach, Reilvs.

Zur Station Rohrbach: Biedebach, Tann.

Zur Station Asbach: Beiershausen, Kerspen- Hausen, Roßbach, Kohlhausen, O. F. Nieder«»!«, F. H. Falkenbach, Hilperhausen.

Zur Station Niederaula: Mengshausen, Solms, Niederjossa, Engelbach, Hattenbach.

Zur Station Frielingen: Willingsyain, Gersdorf, Heddersdorf, Allendorf.

Znr Station Kirchheim: Gleba, Gershausen,

Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt, oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geld­strafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, einer Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft werden. Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einforderung der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impspflichtig werdenden Zög­linge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäfts ergangenen Vorschriften ein Ver­treter -er Ortspolizeibehörde und (für die Wieder­impfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpfge- schäftstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung des Jmpflokales und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstations- orte Sorge zu tragen. Das Jmpflokal muß gehörig feucht gereinigt und gelüstet sein. Auch muß es mit zweckmäßigen Sitzgelegenheiten für den Jmpfarzt und die Mütter der Impflinge, mit einem Tische zum Aufstellen der Jmpfgeräte und mit der nötigen Wasch- gelegenheit ausgestattet sein. Wo diese Einrichtungs- gcgenstände fehlen, müssen sie beschafft und rechtzeitig bereitgestellt werden.

I. 2763. Der Landrat.

I. V.:

v. Hede mann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 9. März 1916.

Nachstehend veröffentliche ich die Tagesordnug für die auf Freitag den 31. März ds. Js. anberaumte

Kreistagssitzung.

1. Feststellung des Kreishaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1916.

2. Beschlußfaßung über Borausbelastung der Ge­meinden bei Verteilung der Kosten für Kandel- Pflasterungen an den Landwegen innerhalb der Ort­schaften, gemäß § 10 des Kreis- und Proviuzialab- gabengesetzes vom 23. April 1906.

3. Wahl zweier Kreisausschußmitglieder an Stelle der am 1. Juli 1916 ausscheidenden Mitglieder:

I. Kommerzienrat F. Rechberg, hier,

2. Bürgermeister O. Reinhard, Landershausen.

4. Neuwahl zweier Kreisdeputterter an Stelle der am 1. Juli 1916 ausscheidenden:

Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

verbot.

Auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Be­lagerungszustand verbiete ich im Interesse der öffent­lichen Sicherheit bis auf weiteres ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Stellvertretenden Gene­ralkommandos

1. Nußbäume aller Art zu fällen,

2. Verträge abzuschließen, die auf den Erwerb nicht gefällter Nutzbäume gerichtet sind.

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Borliegen mildernder Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.

Cassel, den 28. Februar 1916.

Der Stellv. Kommandierende General des 11. Armeekorps.

von Haugwitz

General der Jnfantrie.

Hersfeld, den 10. März 1916.

Wird veröffentlitcht.

I. 2795. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung, betreffend Regelang des Verkehrs von aus dem Aus­land eingeführtem Schmalz (Schweineschmalz).

Vom 4. März 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirt­schaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen :

§ l'

Das nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung aus dem Ausland eingeführte Schmalz lTchweine- schmalz) darf nur durch die Zentral-Einkaufsaefell- schaft m. b. H. in Berlin in den Verkehr gebracht werden. Wer nach diesem Zeitpunkt Schmalz aus dem Ausland einführt, hat es an die Zentral-Einkaussge- sellschaft m. 6. H. in Berlin zu verkaufen und zu liefern.

Wer aus dem Ausland Schmalz einführt, ist ver­pflichtet, der Zentral-Einkaufsgesellschaft m. b. H. unter Angabe von Menge, Preis und Bestimmungsort un- verzüglich nach der im Ausland erfolgten Verladung des Schmalzes Anzeige zu erstatten, auch alle sonstigen handelsüblichen Mitteilungen an die Gesellschaft meiterzuleiten.Erüatferner -enEingang-es Schmalzes

Fortsetzung auf der 4. Seite.