Hersfel-er Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- * . #<
zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei
Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
für den Kreis Hersfeld
Misblatt
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- ■ Holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. । ----------------------- । ' -----------------■ -^.
Nr. 63
Mittwoch, den 15. März
1916
An unsere Leser!
Seit 19 Monaten steht das deutsche Volk gegen eine Welt erbitterter Feinde im schweren Kampfe um seine Existenz. In voller Erkenntnis ihrer vaterländischen Pflichten und mit einer inneren Geschlossenheit und Selbstlosigkeit, wie man sie noch nie erlebt, hat auch die deutsche Presse vom ersten Tage dieses Ringens an sich in Reih und Glied gestellt, um innerhalb des Kreises ihrer ernsten und verantwortlichen Aufgaben die Waffe zu führen, die ihr in die Hand gegeben ist.
Es ist bekannt, daß gerade das Zeitungswesen vom Kriege hart getroffen ist. Eine große Zahl deutscher Zeitungen wurde von vornherein in eine Notlage gebracht, und manche von ihnen hat inzwischen ihr Erscheinen einstellen müssen, denn längst schon hat, wie viele Gebiete des Wirtschaftslebens, auch unser Gewerbe mit bedeutenden Preissteigerungen der ihm notwendigen Materialien zu kämpfen.
Namentlich beginnen nunmehr auch in unserem Vaterlande auf dem wichtigsten Gebiete des Zeitungsbetriebes, auf dem Gebiete derPapterbeschaffung, ernste Schwierigkeiten, wie sie im Auslande und besonders bei unseren Gegnern längst beobachtet worden sind. Im engen Zusammenhänge hiermit steht eine Besorgnis erregende Steigerung der Papierpreise. Diese Tatsachen zwingen die deutsche Presse zu einer Einschränkung ihrer Ausgaben und Erhöhung ihrer Einnahmen damit ihr die Möglichheit bleibt, ihre Kriegsaufgaben auch weiterhin so zu erfüllen, wie das Vaterland es erwartet.
tragung eines Malzkontingents von irgend einer Seite erworben hat;
4) die Gerstenmengen, die die Brauerei etwa den bestehenden Bestimmungen zuwider ohne Vermittlung der Gersten-Verwertungs-Gesellschaft zur Verarbeitung auf das Kontingent erworben haben sollte;
5) die Vorräte an Gerste und Malz, die sie am 1.
Oktober 1915 besaß (§ 27 der Verordnung den Verkehr mit Gerste aus dem Erntejahr 1915
über
Dem unterzeichneten Vorstände des „Vereins Deutscher Zeitungsverleger", als der berufenen Organisation der deutschen Zeitungen, ist es unabweisbare Pflicht, das deutsche Volk auf diese Gestaltung der Dinge hinzuweisen. Und diese Bitte knüpfen wir daran: Möge jeder seinem alten, bewährten Blatte die Treue bewahren und möge jeder das im Vergleich
vom 28. Juni 1915);
— zu 2, 3 und 5:
ausgenommen sind Malzvorräte, die nach dem 15. Februar 1915 aus dem Auslande eingeführt sind —,
6) die Malzmengen, die die Brauerei im dritten Vierteljahr 1915 zur Herstellung von Bier im voraus aus der für das vierte Vierteljahr 1915 zugelassenen Malzmenge verwendet hat (Artikel 1 der Bekanntmachung wm 5 August 1915, betr. Aenderung der Verordnung, betreffend die Einschränkung der Malzverwendung in Bierbrauereien vom 16. Februar 1915),
7) die im eigenen landwirtschaftlichen Betriebe des Bierbrauers gewonnene, in den Betrieb der Bierbrauerei übernommene Gerste nach folgender Berechnung: Zusammenzuzählen sind die von der Bierbrauerei aus ihrem eigenen landwirtschaftlichen Betriebe anderweit für Betriebe mit Kontingent oder an die Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung oder als selbstgezogene Saatgerste zu Saatzwecken gelieferten Gerstenmengen. Die Summe ist von der Hälfte der Gerstenernte der Bierbrauerei abzuziehen. Bis zur Höhe der dann verbleibenden Gerstenmenge ist die in den Betrieb der Brauerei übernommene selbstgeerntete Gerste in der Anzeige mit aufzu- führen.
Die sämtlichen Angaben sind in Doppelzentnern >'^« • Mol?. ist im Verhältnis von 75 : 100 in
-M-vmrmrnpe, geringfügige stehenden Pr
erungen mit sich bringen werden.
):( Hersfeld, 14. März. (Beratung des städt» ischen Haushaltsvoranschlags für 1916 mit den zugehörigen Nebenvo ran schlügen durch die Stadtverordnetenversammlung a m 8. u. 9. März.) Nach Erledigung der übrigen Punkte der Tagesordnung trat die Stadtverordnetenversammlung am 8. ds. Mts. zunächst in die Beratung der Voranschläge der städtischen Nebenkassen ein. Der Voranschlag der städt. Forstkasse wurde in Einnahme und Ausgabe auf 49 271,05 Mk. festgestellt und damit in der vom Magistrat beschlossenen Form genehmigt. Ebenso wurden an dem Voranschlag des st ä d t i s ch e n Gaswerks keinerlei Aenderungen vorgenommen und derselbe in Einnahme und Ausgabe im ordentlichen Teil auf 155622,31 Mk., im außerordentlichen Teil auf 13 268,36 Mk. festgestellt. Der Voranschlag des städtischen Wasserwerks schließt ab in Einnahme und Ausgabe im ordentlichen Teil mit 49434,— Mk., im außerordentlichen Teil mit 2543,91 Mk. und wurde ohne Einwendungen genehmigt. Beim Voranschlag des städtischen Elektrizitätswerks wurden bei der Einnahme 2500 Mk. für Stromabgabe an die Eisenbahnstation zugesetzt und demgemäß die Ausgabe für Stromlieferung durch die Firma A. Rechberg um 1300 Mk. erhöht. Der an die Sadtkasse abzuliefernde Reingewinn konnte hiernach um 1200 Mk. höher, also mit 7896,72 Mk., eingestellt werden. Der Voranschlag schließt nunmehr in Einnahme und Ausgabe ab, im ordentlichen Teil mit 43400 Mk., im außerordentlichen Teil mit 2355,69 Mark. Daran anschließend wurde der Voranschlag derHolzmagazins- kasse ohne Aenderung angenommen und in Einnahme und Ausgabe auf 13 281 Mk. festgestellt. In gleicher Weise wurde der Voranschlag der städtischen Armenkasse genehmigt und in Einnahme und Ausgabe auf 18 290 Mk. 70 Pfg. festgestellt. Der Voranschlag der städtischen Sparkasse schließt in Einnahme und Ausgabe mit 4 534 455,87 Mk. ab und wurde ohne Einwendungen genehmigt. Dem Reservefonds wurden 11162,05 Mk. zugeführt. Derselbe er-
Verein DeutscherZeitungs-Verlegere. V. in Magdeburg. Der Vorstand:
Dr. Rob. Faber (Magdeburgische Zeitung), Vorsitzender Rob. Bachem (Kölnische Volkszeitung) Stellvertr.
Vorsitzender
Dr. A. Gerstenberg (Hildesheimer Allgemeine Zeitung) A. Helfreich (Münchener Neueste Nachrichten) Otto Kloß (Fränkischer Kurier, Nürnbergs Dr. A. Knittel (Karlsruher Zeitung) Kommerzienrat Dr. Krumbhaar (Liegnitzer Tageblatt) Geh. Hofrat Dr. Reichardt (Dresdener Nachrichten) Dr. Kurt Simon (Frankfurter Zeitung) Rechtsanwalt Hans Ullstein (Vossische Zeitung) Dr. Wolf (Schwarzwälder Bote, Oberndorf) A. Wyneken (Künigsberger Allgemeine Zeitung).
Bezugnehmend auf die vorstehenden Ausführungen des Vereins Deutscher Zeitungsverleger geben die unterzeichneten Tageszeitungen von Hersfeld bekannt, daß sie zwar von einer Erhöhung des Bezugpreises am 1. April d. J. absehen, daß sie diese Erhöhung am 1. Juli jedoch vornehmen müssen. Die Preiserhöhung für Druckpapier, die bisher etwa 20 Prozent betrug und die nach dem 1. April eine weitere Steigerung von 40 Prozent erfahren wird, ist damit leider nicht zum Stillstand gekommen. Auch für den 1. Juli hat der Verein Deutscher Papierfabrikanten eine weitere Erhöhung der Papierpreise in bestimmte Aussicht gestellt.
Wir geben uns schon heute der Hoffnung hin, daß unsere verehrten Leser die am 1. Juli zur zwingenden Notwendigkeit gewordene Erhöhung der Bezugspreise von 10 Pfennig für den Monat als eine unumgängliche Maßregel ausnehmen werden.
Die Anzeige haben der Zentralstelle zu erstatter alle gewerblichen Bierbrauereien,
a. denen die Zentralstelle diese Bekanntmachung besonders übersendet,
b. denen diese Bekanntmachung zwar nicht besonders zugeht, bei denen aber die nach den vorstehenden Ziffern 1—7 berechneten Gerstenmengen mehr als das um Vs herabgesetzte Gerstenkontingent ausmachen.
Die Zentralstelle stellt für die Anzeige Vordrucke auf Wunsch zur Verfügung.
Wer der Verpflichtung zur Erstattung der Anzeige zuwiderhandelt, wird nach § 7 der Bekanntmachung vom 11. Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 96) mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft.
Wegen der Ablieferung der zuviel bezogenen Gersten- oder Malzmengen erfolgt spätere Bestimmung.
für die Jahre 1915 bis 1917 festgestellt worden und scheidet deshalb diesmal bei der Beratung aus. Nach Erledigung der Voranschläge der städtischen Nebenkassen wurde in der Beratung des Hauptvoranschlags eingetreten. Unter Abt. in 5 des ordentlichen Teils wurden als Ablieferung vom Elektrizitätswerk, entsprechend der zum Elektrizitätswerksetat gemachten Aenderung, 1200 Mk. mehr eingesetzt, sodaß dieselbe nunmehr mit 78 96,72 Mk. angenommen wurde. Bei Abteilung ix „Steuern und Abgaben" wurden die Steuerzuschläge in der seitherigen Höhe beibehalten, sodaß also 185«° Zuschläge z: kommensteuer und 200% Zuschläge zu d,
iur Staatsein-
kommensteuer und 200«" Zuschläge zu den Realsteuern auch im Etatsjahre 1916 erhoben werden. Im übrigen wurden zu den vorgesehenen Einnahmen des ordentlichen und außerordentlichen Teils Einwend-
ZerWer Tageblatt.
KtröDkr Zeitung.
Amtlicher Teil
Auf Grund des § 1 Absatz 3 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 11. Februar 1916 zur Ausführung der Verordnung über die Herabsetzung der Malz- und Gerstenkontingente der gewerblichen Bierbrauereien (Reichs-Gesetzbl. S. 96) und auf Grund der vorstehenden Bestimmungen der Reichsfutter- mitte (stelle ergeht an die gewerblichen Bierbrauereien, welche Gerste über das um ein Fünftel herabgesetzte Gerstenkontingent hinaus bereits bezogen haben, hiermit die Aufforderung,
der Zentralstelle bis zum 15. März 1816 anzuzeigen: 1) die Gerstenmengen, die die Brauerei durch Vermittlung der Gersten-Vermertungs-Gesellschaft auf ihr.Kontingent erhalten hat, gleichviel, ob sie
mittlung der Gersten-Vermertung^' auf ihr Äimtiuöent erhalten hat, gleich, an die Bierbrauerei selbst oder für st
äc an eine
Mälzerei geliefert sind;
2) die Gersten und Malzmengen, die |tc zugleich mit dem entsprechenden Malzkontingent von einer anderen Bierbrauerei erworben hat;
8) die Malzmengen, die sie ohne gleichzeitige lieben
Die abzuliefernden Gersten- und Malzmengen sind bis zur Ablieferung sorgfältig zu bewahren und pfleglich zu behandeln. Ebenso ist ganz allgemein bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesrats über die weitere Herabsetzung der Kontingente mit den Mengen zu verfahren, die über drei Viertel des Kontingents hinaus bezogen sind.
Danach dürfen Bierbrauereien, die mehr als drei
Danach dürfen Bierbrauereien, die mehr als drei Viertel des Kontingents bezogen haben, die über- schietzende Menge bis zum 31. März 1916 keinenfalls verarbeiten oder vermälzen.
Berlin, den 3. März 1916.
Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung. Burckhardt.
Hus der Heimat
* (Aeltere Zahlkarte n.) Die Frist für den Aufbrauch der vor dem Inkrafttreten des Postscheck- Juli 1914) hergestellten blauen Zahlkarten Nachnahmekarten und Nachnahme-Paket-
gesetzes (1. Juli 1914) hergestellten blauen Zahlkarten sowie der Nachnahmekarten und Nachnahme-Paketkarten mit anhängender Zahlkarte ist vom Reichspostamt bis Ende September 1916 verlängert worden.
):( Hersfeld, 14. März. Mit dem 15. März 1916 tritt eine neue Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise und Beschlagnahme von Leder anstelle der bisherigen Bekanntmachung über die Höchstpreise für Leder vom 1. Dezember 1915, durch die die bisher gültigen Grundpreise für Leder bei einer ganzen Anzahl von Sorten erheblich herabgesetzt werden. Die neue Bekanntmachung enthält auch im Einzelnen noch verschiedene Abweichungen von der bisherigen. Alle Anfragen von Privatpersonen, Firmen, Verbänden oder anderen nicht amtlichen Stellen sind, soweit sie sich aus die festgesetzten Preise beziehen, an die Geschäftsstelle der Gutachterkommission für Lederhöchstpreise, Berlin W 8, Behrenstraße 46 zu richten. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einzusehen. Abdrücke der Bekanntmachung sind bei der Meldestelle der Kriegs-Rohstoff- Abteilung für Leder und Lederrohstoffe, Berlin W. 8, Behrenstraße 46, erhältlich.
ungen nicht erhoben. Bei Beratung der Ausgabe wurden unter Abt. I 1 für die bauliche Unterhaltung des Rathauses 60 Mk. mehr eingestellt, weil es für wünschenswert gehalten würde, den Rathaussaal mit elektrischer Lichtanlage zu versehen. Ferner wurde der Verlag unter Abt. I 32 für Unterhaltung der Plätze um 750 Mk. für Instandsetzung des Marktplatzes, und um 250 Mk. für Instandsetzung und Bepflanzung des Platzes am Reinchen erhöht. Bei Beratung der Abt. VII „Kirchliche Zwecke" wurde für wünschenswert gehalten, dahin zu wirken, daß die Ausführung des Frauengestühls in der Stadtkirche bald zur Ausführ-
en
ung gebracht werde. Ein entsprechendes Ersuche soll an die zuständigen Behörden gerichtet werden. B
ei
Abt. VIII 65 c wurde der Verlag für das Inventar der gewerblichen Fortbildungsschule von 60 Mk. auf 100 Mk. erhöht und endlich zur Gleichstellung der Einnahme mit der Ausgabe der unter Abt. XI 8 zur Verfügung der Stadtbehörden bereitgestellte Verlag von 5300 Mk. auf 5400 Mk. erhöht. Gegen die sonstigen Ansätze des Etats wurden Einwendungen nicht erhoben. Für Hoch- oder Stratzenbauten sind diesmal Beträge nicht ausgeworfen. Es kommen nur kleine Waschküchenbauten für das Stadtwagehaus und für den Friedhofswärter zur Ausführung. Bei Berücksichtigung der vorgenommenen Aenderungen schließt der Hauptvoranschlag nunmehr ab im ordentlichen Teil mit 851215,70 Mk. im außerordentlichen Teil mit 6500 Mk. insgesamt also mit 857 715,70 Mk.
Bebra, 11. März. Dem Bremser Prall aus Bebra wurden kürzlich abends beide Beine abgefahren. P. wurde dem Krankenhause zugeführt; hier ist er noch in der Nacht seinen Verletzungen erlegen.
Cassel, 11. März. Die Pflicht, Zeitungen zu lesen. In einem ihm am 2. März vorliegenden Prozesse hat sich auch das Reichsgericht auf den Standpunkt gestellt, daß Gewerbetreibende amtliche Zeitungsbekanntmach- ungen, die ihren Gewerbebetrieb betreffen, lesen müssen. Das Nichtkennen solcher wird als eine Fahrlässigkeit betrachtet, die den Gewerbetreibenden unter Umständen strafbar macht.