Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. ’
für den Kreis Hersfeld
Midi
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 62
Dienstag den 14. März
1916
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 7. März 1916.
Die diesjährigen Impf- und Nachschautermine für den Kreis Hersfeld werden wie folgt anberaumt: Station Hersfeld:
Impfung: Montag, den 10. April vormittags 10 Uhr Nachschau: Montag, den 17. April vormittags 10 Uhr Impfung: Dienstag, den 11. April vormittags 10 Uhr- Nachschau : Dienstag, den 18. April vormittags 10 Uhr Jmpflokal: Neue Turnhalle in Hersfeld.
Station Friedlos:
Impfung: Dienstag, den 11. April, nachmittags 4 Uhr Nachschau: Dienstag, den 18. April, nachmittags 4 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Grebe.
Station Rohrbach:
Impfung: Dienstag, den 11. April, nachmittags 6 Uhr Nachschau: Dienstag, den 18. April, nachmittags 6 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schilling.
Station Kleinensee:
Impfung: Donnerstag, den 27. April nachmittags 3 Uhr Nachschau: Donnerstag den 4. Mai, nachmittags 3 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Knies.
Station Holzheim:
Impfung: Freitag den 28. April, nachmittags 2 Uhr Nachschau: Freitag den 5. Mai, nachmittags 2 Uhr Jmpflokal: Schule.
Station Unterhaun:
Impfung: Freitag den 28. April nachmittags 4'-Uhr Nachschau: Freitag, den 5. Mai nachmittags 4V2 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Großcurth.
Station Obergeis:
Impfung: Montag, den 8. Mai, nachmittags 5 Uhr Nachschau: Montag, den 15. Mai, nachmittags 5 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Ernst.
Station Friedewald:
a) außerhalb der Schlachtviehmärkte 12° °
6) auf den Schlachtviehmärkten des Reg.-Bez. Cassel 15°/'o
c) auf den Schlachtviehmärkten außerhalb des Reg- Bezirks Cassel 18%.
§ 2.
Die Stallhöchstpreise für Rindvieh betragen:
Kühe und alte Ochsen.
Gewicht in Zentnern: Mastochsen bis zu 6 Jahren, Bullen, Färsen (noch nicht gekalbt) Zentnerhöchstpreis
11
und
mehr
100 Mk.
90 Mk.
10
95 „
85
9
90 „.
80
f f
8
85 „
75
ff
7
80 „
70
f f
6
75 „
65
ff
5
f f
70 „
60
ff
4
6o „
55
3
ff
60 „
das Lebendgewicht nüchtern
Maßgebend ist „
wogen (12 Std. futterfrei) oder gefüttert gewogen ab
züglich 5" <
ge-
Impfung: Donnerstag, den 11. Mai, nachmittags 3 Uhr
Nachschau : Donnerstag, den 18. Mai, nachmittags 3 Uhr
MWWWMWWWWKLi
Impfung: Donnerstag, den 11. Mai, nachm. IV- Uhr Nachschau: Donnerstag, den 18. Mai, nachm. M Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Daube.
■■■■■■
§ 3.
Die Stallhöchstpreise für Kälber betragen: unter 100 Pfd. 80 Pfg. f. ö. Pfd. von 100 bis 130 Pfd. 90 Pfg. f. d. Pfd. über 130 Pfd. 100 Pfg. f. d. Pfd.
§ 4.
Die Mitglieder des Viehhandelsverbandes dürfen bei Gesahr der Strafverfolgung bei einem Weiterverkauf von Rindvieh und Kälbern keinen höheren Aufschlag zu ihrem Einstandspreis nehmen, als Frachtkosten und 5% vom Einstandspreise für alle Handlungsunkosten und Handelsgewinn.
§ 5.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, außer den allgemeinen Strafbestimmungen mit Entziehung der Ausweiskarte bestraft.
§ 6.
Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Ver-
Kraft
znraten, Vertreter zu entsenden, damit die Anregungen im Lande weitgehenste Verbreitung finden.
1. Kriegslehrgang über Gemüsebau vom 20.—23. März 1916.
Im Bedarfsfälle Wiederholung vom 3.-6. April 1916.
2. Kriegslehrgang über die Verwertung der Früh- gemüse im Haushalte vom 15.—17. Mai 1916.
Im Bedarfsfälle Wiederholung vom 22.-24. Mai 1916.
3. Kriegslehrgang über die Verwertung des Frühobstes und der Gemüse im Haushalte vom 19.—21. Juni 1916.
Im Bedarfsfälle Wiederholung vom 26.-28. Juni 1916.
4. Kriegslehrgang über die Herstellung der Obst- und Beerenweine sowie der alkoholfreien Weine und Obstsäfte im Haushalte vom 13.—15. Juli 1916. Im Bedarfsfälle Wiederholung vom 20.—22. J^li 1916.
5. Kriegslehrgang über Winter-Gemüsebau vom 9.—11. Oktober 1916.
Im Bedarfsfälle Wiederholung vom 16.—18. Oktober 1916.
6. Kriegslehrgang über Obstbau für Gartenbesitzer vom 13.—18. November 1916.
Im Bedarfsfall Wiederholung vom 27. November—2.Dezember 1916.
Im Anschluß an die Lehrgänge werden 2 Ausstellungen von Frischobst und -gemüse sowie von Obst- und Gemüseöauerwaren veranstaltet.
Nähere Auskunft erteilt die Direktion.
Hersfeld, den 7. März 1916.
1.
Wird veröffentlicht. 2724.
Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Station Asbach: Impfung: Montag, den 22. Mai, nachmittags 3 Nachschau: Montag, den 29. Mai, nachmittags 3 Jmpflokal: Saal des Gastwirts Fink.
Station Niederaula:
Impfung: Montag, den 22. Mai, nachmittags Nachschau: Montag, den 29. Mai, nachmittags Jmpflokal: Saal des Gastwirts Stein.
3
3
Uhr
Uhr
Station
ngen:
Impfung: Montag, den 22. Mai, nachmittags Nachschau: Montag, den 29. Mai, nachmittags Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schmidt.
Station Kirchheim:
5
Uhr Uhr-
6
6
Impfung: Montag, den 22. Mai, nachmittags Nachschau: Montag, den 29. Mai, nachmittags Jmpflokal: Saal des Gastwirts Eydt.
Station Heringen:
Impfung: Donnerstag, den 25. Mai, nachm. 4' ; Nachschau: Freitag, den 2. Juni, nachmittags 41
Uhr Uhr
s Uhr achschau: Freitag, den 2. Juni, nachmittags 4% Uhr Jmpflokal: Gemeindehaus.
Station Widöershausen:
Impfung: Donnerstag, den 25. Mai, nachm. 3 Uhr Nachschau: Freitag, den 2. Juni, nachmittags 3 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schneider.
Station Schenklengsfeld:
Impfung: Freitag, den 23. Juni, nachmittags U -" Uhr- Nachschau: Freitag, den 30. Juni, nachmittags 1' 2 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Steinhauer.
Station Ransbach:
Impfung: Freitag, den 23. Juni, nachmittags 2l -’ Uhr Nachschau: Freitag, den 30. Juni, nachmittags 2' 5 Uhr Jmpflokal: Schule.
S ta tivn Heimboldshausen: Impfung: Freitag, den 23. Juni, nachmittags 4 Uhr Nachschau: Freitag, den 30. Juni, nachmittags 4 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Bock.
Station P h i l i p p s t h a l:
Impfung: Freitag, den 23. Juni, nachmittags 4% Uhr Nachschau: Freitag, den 30. Juni, nachmittags 462 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Zinn.
i. 2763. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Der Vorftan es Viehhandelsverbandes.
I. A.
gez. Rabe von Pappen heim.
Kgl. Landrat.
* * *
Wird veröffentlicht.
Die Königliche Gendarmerie und die Ortspolizei behörden des Kreises wollen strengstens darüber wachen, daß die Preise nicht überschritten werden.
Gleichzeitig nehme ich Veranlassung auf Folgendes hinzuweisen:
1. Von verschiedenen Seiten wird über das häufig vorkommende Schlachten tragender Tiere geklagt. Beim Vorkommen derartiger Fälle sind dieselben zu meiner Kenntnis zu bringen. Die Mitglieder des Viehhandelsverbandes werden angewiesen, tragendes Vieh zum Schlachten nicht zu kaufen oder zu verkaufen und sich beim Kauf entsprechend zu erkundigen.
2. Die Heeresverwaltung und die militärischen Kommandostellen werden in Zukunft keine Karten ausstellen, die neben den von den Biehhandelsver- bänden ausgegebenen Karten Gültigkeit haben.
3. Jedes Tauschgeschäft mit Vieh gilt als Kauf resp. Verkauf.
4. Weder die Schlußscheine über stattgehabte Verkäufe, noch Anträge auf Aufnahme in den Verband sind an die persönliche Adresse des Vorsitzenden des Verbandes, sondern an den Viehhandelsverband für den Reg.-Bez. Cassel selbst zu richten.
Der Vorsitzende des Kreisansschnsses.
J. A. No. 2969. I. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung!
Das Lanöratsamt ist in der Lage Sommerrübsen- saat zu vermitteln.
Interessenten werden hierdurch aufgefordert, ihren Bedarf umgehend evtl. telephonisch anzumelden.
Hersfeld, den 13. März 1916.
Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
»der die Einfuhr von pflanzliche» und tierische» Oelen und Fetten sowie Seifen.
Vom 4. März 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirt- schaftltcheie Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 sReichs-Gösetzbl. S. 327) beschlossen:
§ 1
Pflanzliche und tierische Oele und Fette jeder Art — mit Ausnahme von Butter, Margarine und Schmalz — sowie Seifen, die aus dem Ausland eingeführt werden, sind an den Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin zu liefern.
Der Reichskanzler kann die näheren Bedingungen für die Lieferung festsetzen und erläßt die erst
order-
lichen Ausführungsbestimmungen. Er kann bestimmen, daß Zuwiderhandlungen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu ein= tausendfünfhundert Mark bestraft und daß neben der Strafe die Stoffe, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden.
§ 3
Der Reichkanzler kann Ausnahmen zulassen. Er kann Vorschriften über die Durchfuhr von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten sowie Seifen erraffen.
Der Reichskanzler kann die Vorschriften dieser Verordnung auf Lacke und Firnisse, Oelsäuren
Fettsäuren ausdehnen.
§ 4
Als Ausland im Sinne dieser Verordnung nicht das besetzte Gebiet.
§ 5
und
gilt
Die Verordnung tritt mit dem Tage der kündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den
Ver-
Hersfeld, den 10. März 1916.
Stroröneng
Über Festsetzung von Zuschlägen zu den Stallhöchstpreisen für Schweine, sowie von Stallhöchstpreisen für Rindvieh.
Auf Grund der Verordnung über die Einrichtung von Viehhandelsverbänden vom 19. Januar 191« wird für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel folgendes angeordnet: (
Die zulässigen Preisausschläge zu den jetzt geltenden Stallhöchstpreisen für Ä-chweme beim Weiterverkauf betragen:
Btlanntmachung.
An der Königlichen Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau zu Geisenheim a Rhein finden zur Förderung und Sicherstellung der Volksernährung durch Unterweisung der Bevölkerung int Obst- und Gemüsebau, und in Obst- und Gemüseverwertung die nachstehenden Lehrgänge kostenfrei statt, in denen außer Bortrügen über Obst- und Gemüsebau und Bekämpfung wichtiger Schädlinge des Obstes und der Gemüse auch solche über die Bedeutung des Obstes und der Gemüse als Nahrnngsmitt«, sowie über ihre Zubereitung in der Küche gehalten werden.
Außerdem werden auch praktische Anleitungen im Kochen des Obstes und der Gemüse erteilt.
An diesen Lehrgängen können Männer und Frauen unentgeltlich teilnehmen. Vereinen ist an-
Zeitpunkt des Außerkraftretens.
Berlin, den 4. März 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
* *
Hersfeld, den 9. März 1916. Wird veröffentlicht.
I. No. I. 2879.
Der Landrat.
I V. :
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
Bus der Heimat«
):( Hersfeld, 13. März. Mit dem ^Eisernen Kreuz" ausgezeichnet wurde: Leutnant d. R. Wölbing, Feld-Art. Rgt. Nr. 47.
):( Niederaula, 13. März. Herr Bahnmeister Möller aus Niederaula, welcher seit 1. Oktober 1914 auf dem westlichen Kriegsschauplatz tätig ist und für Mut und Unerschrockenheit bei feindlichen Fliegerangriffen mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet ist, wurde nun auch zum Ober 6 a hn metster befördert.