Hersfelder Tageblatt
für den Kreis Hersfeld KMlati
AMtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Telle 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ; holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, )
Nr. 61.
Sonntag, den 12. März
1916
Amtlicher Seil.
FuttermittelaMige
Es stehen zur Verfügung:
130 Ztr. Trockenschuitzel, Preis steht noch nicht fest,
12 Ztr. phosphorsaurer Kalk a Ztr. 12 Mark, frei Lager Hersfeld.
Bestellungen aus Schnitzel sind zu rich Herrn Lehrer Hetzel, Schenklcngsfelü, auf Kalk Unterzeichneten. Bestellfrist 8 Tage.
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Sonstige Futtermittel sind zur Zeit nicht vorhanden.
Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Au in Veri
if Grund des Artikels 68 der Reichsverfassung bindung mit §96 des Preußischen Gesetzes
über den Belagerungszustand vom 4. 6. 1851 und des Reichsgesetzes vom 11. 12. 15. wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit für die Dauer des Kriegszustandes für den Bezirk des 11. Armeekorps folgender
Befehl
die Einfuhr von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und Futtermitteln, vom 11. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 569) erhält folgenden Wortlaut:
Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Mais, Hülsen- früchte, Buchweizen, alle Produkte und Abfälle der vorgenannten Erzeugnisse, welche durch Vermahlen, Schälen oder Schroten gewonnen werden, allein oder in Mischungen — auch mit anderen Erzeugnissen —, sowie Malz sind, soweit sie aus dem Ausland eingeführt werden, an die Zentral-Einkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin zu liefern. Die in der Liste zur Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger, vom 28. Januar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 68) aufgeführten Futtermittel und Hilfsstoffe fallen nicht unter die Bestimmungen dieser Verordnung.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.
Berlin, den 4. März 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
* * *
Hersfeld, den 9. März 1916.
Wird veröffentlicht.
I. No. I. 2879.
erlassen:
Ausgeschlossen vom Gewerbebetrieb im Umher- ziehen (zu vergl. Titel 3 der Reichsgewerbeordnung) ist.
1. das Aufsuchen von Bestellungen auf Photographie- Vergrößerungen und -Verkleinerungen, welche dem Gedenken an Heeresangehörige oder an gefallene Kriegsteilnehmer zu dienen bestimmt sind, sowie sonstige dem gleichen Zweck dienende Nachbildungen und Gedenkblätter,'
2. das Feilbieten von Umrahmungen für Bildwerke und Gedenkblätter der unter 1 genannten Art.
bis zu einem Fahr, beim Vorliegen mildernder m- stände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.
Cassel, den 10. Febr. 1916.
Der Kommandierende General von Hangwitz,
General der Infanterie.
* * *
Hersfeld, den 7. März 1916.
Der Landrat.
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
über die
Wird veröffentlicht. 2297.
Der Landrat.
I. V. Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 7. März 1916.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
Die zur Körung und Nachschau vorhandenen Zuchtbullen und Ziegenböcke ersuche ich mir bis spätestens zum 10. April 1916 auf dem vorgeschriebenen Formular mitzuteilen.
Bei später eingehenden Mitteilungen erfolgt die Körung auf Kosten der betreffenden Gemeinde bezw. des Besitzers des Tieres.
Der Vorsitzende des Kreisausfchnffes.
I. 31. No. 2744. J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Die Maurerlehrlinge des Kreises Hersfeld, welche ihre Gesellenprüfung machen müssen, werden aufgefordert, sich bis zum 20. März ds. Js. bei dem Unterzeichneten zu melden und nachstehende Schriftstücke einzusenden:
1. Gesuch um Zulassung zur Gesellenprüfung.
2. Den eigenhändig geschriebenen Lebenslauf.
3. Das Zeugnis des Lehrmeisters.
4. Zeugnis der Volksschule.
5. Zeugnis der Fortbildungsschule.
6. Den Lehrvertrag.
Der Prüfungstermin wird den Betreffenden schriftlich mitgeteilt werden.
Hersfeld, den 6. März 1916.
Heinrich Bätza, Maurermeister.
Hersfeld, den 7. März 1916.
Wird veröffentlicht.
J. I. 2765.
Der Land rat.
Funke, Kreissekretär.
Bekanntmachung
zur Aenderung der Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und Futtermitteln, vom 11. September 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 569).
Vom 4. März 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 827Holgcni>c Verordnung erlaffen :
Der | 1 Abs. 1 der Bekanntmachung, betreffend
KelanntmachAng
Preisfestsetzung bei Enteignung von Kartoffeln.
Vom 2. März 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung er-
):( Hersfeld, 11. März. Mit der Betriebseröffnung der Strecke Grcbenau-Alsfe ld am 1. April ds. Jahres werden auf folgenden Strecken einzelne Züge früher gelegt: a) Fulda-Bebra. Pz. 1230 Bebra ab 6.54 (bisher 7.07), Hersfeld an 7.15 (bisher 7.29.) Pz. 889 Fulda ab 4.40 (bisher 5.081, Bebra an 6.14 (bisher 6.40.) Pz. 846 Bebra ab 5.19 (bisher 6.25), Hersfeld an 5.41 (bisher 6.47.) Pz. 828 Hersfeld ab 6.12 (bisher 7.33), Fulda an 7.27 (bisher 8.45.) b) Hersfeld-Grebe- nau. Pz. 4754 Hersfeld ab 7.47 (bisher 8.36), Grebe- nau an 8.53 (bisher 9.54.) Pz. 4751 Grebenau ab 4.39 (bisher 5.35), Niederaula an 5.14 (bisher 6 09); in Niederaula ist Anschluß nach Hersfeld, Niederaula ab 5.18 Hersfeld an 5.45. Pz. 4757 Grebenau ab 4.36 (bisher 5.27), Niederaula an 5.20 (bisher 6.12); der Zug wird bis Hersfeld durchgeführt (Ankunft 5.52.) c) Hersfeld-Treysa. Pz. 1232 Niederaula ab 5.25 (bisher 6.22), Oberaula an 5.58 (bisher 6.51.) Pz. 1222 Hersfeld ab 6.33 (bisher 7.00), Treysa an 9.16 (bisher 9.37.) Pz. 1221 Oberaula ab 4.44 (bisher 5.48), Hersfeld an 5.45 (bisher 6.50.) Pz. 1223 Oberaula ab 6.26 (bisher 6.58), Hersfeld an 7.28 (bisher 7.54.) d) Bad Salzschlirf-Niederaula. Pz. 4729 Bad Salzschlirf ab 5.40 (bisher 6.07), Niederaula an 6.50 (bisher 7.17.) Pz. 4730 Niederaula ab 7.10 (bisher 7.32), Schlitz an 8.00 (bisher 8.08.) e) Gießen-Fulda. Pz. 519 Alsfeld ab 4.47 (bisher 5.15), Fulda an 6.00 (bisher 6.24.) Pz. 521 Gießen ab 5.37 (bisher 5.40), Fulda an 8.21 (bisher 8.22.) Pz. 542 Mücke ab 5.39 (bisher 5.42), Gießen an 6.32 (bisher 6.35.)
):( Hersfeld, 11. März. Platzmusik am Sonntag den 12. März. 1. Choral „Ach bleib mit deiner Gnade." 2. Ouvertüre „Entführung", von Mozart. 3. „Zug der Frauen zum Münster", aus Lohengrin, v. Wagner. 4. „Aus der Jugendzeit", Paraphrase von Friedemann. 5. „Der Vogelhändler", Potpourri von Zeller. 6. a. Marsch: „Wenn der Kaiser ruft", b. Marsch: „Rann an den Feind", beide von Blanken- burg.
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Bei der Enteignung von Kartoffeln ist der nach § 2 Abs. 4 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 339) in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 513) festzusetzende Uebernahmepreis um 30 Mark für die Tonne zu kürzen.
Der Betrag, um den der Uebernahmepreis gekürzt ist, fließt dem Kommunalverbande zu, aus dessen Bezirke die enteignete Menge in Anspruch genommen wird.
in
I.
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem 15. März 1916 Kraft.
Berlin, den 2. März 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
* * *
Hersfeld, den 7. März 1916.
Wird veröffentlicht. No. I. 2880.
Der Landrat.
J. V.: Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 7. März 1916.
In dem Gehöfte des Bauers August Gatterdam in Hofaschenbach Kreis Hünfeld ist die Maub Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
I. 2786. Der Landrat.
I. V.: Funke, Kreissekretär.
UNd
1. Wer Brotgetreide verfüttert, versündigt sich am Vaterlande!
2. Wer über das gesetzlich zulässige Maß hinaus Hafer, Meugkoru, Mischfrucht, worin sich Hafer befindet, oder Gerste verfüttert, versündigt sich am Vaterlande!
Bus der Heimat. '
* Die neuen F ü n s z i g - M a r ks ch e i n e lDarlehnskassenscheine) sind 15 cm. breit und 10 cm. hoch. Sie bestehen aus Hanfpapter, das als fortlaufendes natürliches Wasserzeichen eine von Lorbeerzweigen umgebene Krone trägt. Auf der Rückseite befindet sich links ein aus gemischten (roten, blauen, grünen und gelben) Pflanzenfasern bestehender Streifen.
* (N u r Kilopakete an deutsche Gefangene.) Wegen der Schwierigkeiten, die einzelne fremde Verwaltungen bei der Uebernahme von über 1 Kilogramm schweren Päckchen an Kriegs- und Zivilgefangene im Auslande machen, ist ungeordnet worden, daß Päckchensendungen an die Gefangenen nur noch bis zum Gewicht von 1 Kilogramm zulässig sind. Schwerere Sendungen dürfen die Postanstalten nur als Pakete (mit Paketkarte) zur Postbeförderung an- nehmen.
Wahrnehmung der Amtsanwaltsgeschäfte beim hiesigen Amtsgericht wurde Herr Stadtrevisor Möller beauftragt.
):( Hersfeld, 11. März. Den Feuerwehren in Niederaula, Solms und Mengshausen ist seitens-der hessischen Brandversicherungs-Anstalt für zeitiges Eintreffen auf dem Brandplatze und für hervorragende Tätigkeit bei Bekämpfung des Schadenfeuers zu Hof Engelbach eine Prämie von je 20 Mk. bewilligt worden.
Rotenburg a. d. F., 9. März. Ein Unglücksfall mit tödlichem Ausgang hat sich in der vergangenen Nacht in dem benachbarten Dorfe Beiseförth zugetragen. Der Schuhmachermeister Johannes Rhode, ein in weiteren Geschäftskreisen bekannter Handwerksmeister, kehrte vom Geschäft zurück, geriet in der Dunkelheit vom Wege ab, stürzte infolge Fehltrittes in die hochgehenden Fluten des Mühlgrabens und ertrank, da der einige siebzig Jahre alte Herr sich nicht zu helfen vermochte und Hülfe nicht rechtzeitig zur Stelle war. •
Friedrichroda, 9. März. Der Stadtrat hatte vor einiger Zeit in der städtischen Verkaussstelle Butter um 4 Pfg. über den Höchstpreis verkaufen lassen, um einem zu großen Einnahmeausfall vorzubeugen. Wegen dieser Angelegenheit ist der Stadtrat angezeigt und der Senator Hörchner mit 30 Mk. bestraft worden. Auf Berufung ist die Strafe auf 10 Mk. ermäßigt worden. Um auch diese Strafe von Senator Hörchner abzuwenden, haben die Stadtverordneten in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen, ein Gnadengesuch an den Herzog zu richten.
Kriegrdichtuag.
Unsere Zeit.
Es geht die Zeit mit schwerem Schritt Und trägt ein eisern schwer Gewand — Wir alle, alle müssen mit Und Hand in Hand.
Ihr Finger weist geradeaus,
Nicht rückwärts sehn, nicht seitlich ab!
Wohl winkt noch mancher Muffle Strauß Und manches Grab!
Wir aber wollen vorwärts schaun
Und in die helle Zukunft sehn, Wir wollen voller Gottvertraun Wie eine Mauer stehn!
Stets nimmermüd in schwerem Lauf, Stets auf der Wacht trotz Not und Tod — Schon steigt am Himmel glühend auf Der Zukunft Morgenrot.
Es geht in gleichem Schritt und Tritt, Fürs deutsche Land, fürs Vaterland, — Das ganze Volk geht tapfer mit — Und alle Hand in Hand!
. J. Linböerg.