Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
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Wider
für den Kreis Hersfeld
Willst
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Nr. 60.
Sonnabend, den 11. März
1916
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 4. März 1916.
Die Schließung der Mühle des Müllers Rüger in Nippe ist angeordnet, weil sich der Inhaber in der Befolgung der ihm durch die kriegswirtschaftlichen Verordnungen auferlegten Pflichten als unzuverlässig gezeigt hat.
J. K. G. No. 719. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 9. März 1916.
In der Zeit vom 12. bis 15. März 1916 findet im Deutschen Reiche eine Bestandsaufnahme von Heu und Stroh statt. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich, auf die Erhebung in ihrer Gemeinde (Gutsbezirk) durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen. In der Bekanntmachung ersuche ich besonders hervorzuheben, daß es sich um eine Erhebung handelt, deren Ergebnis für das Wohl des Vaterlandes von allergrößter Bedeutung ist. Auch müssen die Strafbestimmungen ls. Ziffer 7 der Ausführungs Anweisung) in der Bekanntmachung enthalten sein. Außerdem stelle ich den Herren Bürgermeistern anheim, soweit irgend angängig, Schätzungskommissionen zu bilden (Ziffer 4 d der Ausführungsanweisung).
Alles übrige enthält die Ausführungsanweisung, welche.nebst den erforderlichen -Ortslisten bereits an die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher abgesandt ist.
Das Ergebnis der Erhebung ist mir bestimmt bis zum 16. ds. Mts., nötigenfalls telegraphisch, mitzu- teilen.
Die Vorlage der Ortsliste erwarte ich bestimmt bis znm 18. ds. Mts.
I. 2667. Der Landrat.
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Bekanntmachung
über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die Preisstellnng für den Weiterverkauf.
Vom 2. März 1916.
Auf Grund der §§ 1, 2, 10 der Bekanntmachung über die Regelung der Kartoffelpreise von: 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 711) wird folgendes bestimmt:
i.
Vom 15. März 1916 ab beträgt der Höchstpreis für Kartoffeln beim Verkauf durch den Kartoffelerzeuger im Großhandel für die Tonne:
in den preußischen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Posen, Schlesien, Pommern, Brandenburg, im Stadtkreis Berlin, in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg- Strelitz..........• . 90 Mark,
in der preußischen Provinz Sachsen, im Kreise Herrschaft Schmalkalden, im Königreich Sachsen, im Großherzogtum Sachsen ohne die Enklave Ostheim a. Rhön, im Kreise Blankenburg, im Amte Calvörde, in den Herzogtümern Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha ohne die Enklave Amt Königsberg i. Pr., Anhalt, in den Fürstentümern Schwarzburg - Sondershausen, Schwarzburg - Rudolstadt, Reuß ä L., Reuß j L. . . 92 Mark, in den preußischen Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen ohne den Regierungsbezirk Arnsberg und den Kreis Reckling- hausen, im Kreise Grafschaft Schaumburg, im Großherzogtum Oldenburg ohne das Fürstentum Birkenfeld, tm Herzogtum Braunschweig. ohne den Kreis Blankenburg und das Amt Calvörde, in den Fürstentümern Waldeck, Schaumburg-Lippe, Lippe, in mbect, Bremen und Hamburg . - • • • • 94 Mark, in den übrigen Teilen des Deutschen Reichs.............96 Mark.
Beginnend mit dem 15. April 1916 erhöhen sich am 15. jedes Monats, letztmalig am 15. Juni, die Preise für die Tonne um 5 Mark.
Bei der Festsetzung der KleinhandelShöchstpreise werden die Gemeinden keiner Beschränkung unterworfen. Die aus § 4 der Bekanntmachung über die Regelung der Kartoffelpresse vom 28. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 711) sich ergebende Verpflichtung der Gemeinden zur Festsetzung von vochstpreisen bleibt unberührt.
iv.
Die im Abschnitt I festgesetzten Höchstpreise gelten nicht für Frühkartoffeln aus der tonte 1916. Der
Preis für den Doppelzentner inländischer Frühkartoffeln darf beim Verkauf durch den Erzeuger 20 Mk. nicht übersteigen. Als Frühkartoffeln gelten Kartoffeln, die vor dem 15. August 1916 geliefert werden. Die Gemeinden sind zur Festsetzung von Kleinhandelshöchstpreisen für Frühkartoffeln (§ 4 der Bekanntmachung über die Regelung der Kartoffelpreise vom 28. Oktober 1915 - Reichs-Gesetzblatt S. 711 -) berechtigt, aber nicht verpflichtet.
v.
Die Bekanntmachung über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die Preisstellung für den Weiterverkauf vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Ge- setzblatt S. 709) tritt mit dem Ablauf des 14. März 1916 außer Kraft.
VI. /
Diese Bestimmung tritt mit dem 15. März 1916 in Kraft.
Berlin, den 2. März 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. D e l b r ü ck.
* * * Hersfeld, den 7. März 1916. Wird veröffentlicht.
J. No. I. 2880. Der Landrat.
B.:
Funke, Kreissekretär
Abgeordnetenhaus.
Im Abgeordnetenhause wurde am Donnerstage zunächst der Haushalt der Gestütsverwaltung verhandelt. Abg. du Maire (kons.) wünschte eine Vermehrung der Remontepferde sowie höhere Preise für ostpreußische Pferde, da sonst deren Aufzucht nicht lohnend sei, während Abg. Brors (Ztr.) besondere Förderung der rheinischen Pserdezucht für notwendig hielt. Minister Frhr. von Schorlemer erklärte, daß diese Wünsche seitens der Landwirtschaftsverwaltung
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setzung. Die preußische Gestütsverwaltung werde ihr Augenmerk besonders auf die Retablierung des Zuchtmaterials, vornehmlich des ostpreußischen richten. Der Haushalt wurde bewilligt, ebenso ohne Aussprache der Haushalt der Ansiedelungskommission. Beim Haushalt der Eisenbahnverwaltung stellte Abg. v. d. Groeben (kons.) die großen Leistungen der Eisenbahnen fest und betonte die Notwendigkeit, daß die Eisenbahnen fest in der Hand Preußens blieben. Das liege auch im Interesse des Reiches. Minister v. Breitenbach dankte für die Anerkennung der Leistungen der Eisenbahnen und behandelte in längeren Ausführungen die Frage der Uebertragung der Eisenbahnen auf das Reich, wobei er auf die Entwickelung der Eisenbahnen in den letzten 40 Jahren und auf den vergeblichen Versuch Bismarcks einer solchen Uebertragung hinwies. Jetzt sei das ganze Bahnnetz einheitlich gestaltet trotz des föderativen Aufbaues des Reiches. Niemals haben die Eisenbahnverwaltungen den Reichsgedanken vernachlässigt, sondern seien bestrebt gewesen, sie als eine Einheit zu verwalten. Lediglich materielle Dinge würden vorhanden sein, die eine Uebertragung auf das Reich erwünscht erscheinen ließen. Diese müßte daher außerordentliche Wirkungen auf die Einzelstaaten haben. Alles in allem sei die preußische Regierung der Frage des Ueberganges nicht geneigt, weil sie auch in Zukunft ihre ganze Kraft einsetzen werde zur Förderung der gemeinsamen Interessen des Reiches. Weiter besprach der Minister eine Reihe von Borschlägen des früheren Ministerialdirektors Kirchhoff und betonte dabei, daß sich Verkehrssteuern nicht umgehen ließen. Der Minister schloß, daß er sich als Verwalter eines großen Erbes aus bismarckischer Zeit fühle und daran nicht rütteln lassen wolle) er müsse einen festen Boden haben. (Beifall.) Das Haus vertagte sich sodann auf Freitag:- Fortsetzung.
Bus der Heimat.
* (Ausdehnung der K r i e g s b e i h i l f e n für Beamte.) Die Regierung hatte im September vorigen Jahres den gering besoldeten Beamten, die ein oder mehrere Kinder unter 15 Jahren zu unterhalten haben, Kriegsbeihilfen gewährt, die einen wenigstens teilweisen Ausgleich für die starke Steigerung der Lebensmittelpreise bilden sollen. Diese Bcrodnnng ist • nunmehr dahin erweitert worden, daß die Gewährung der Kriegsbeihilfen auch solchen Unterbeamten zusteht, denen beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die unentgeltliche Unterhaltung eines oder mehrerer Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder obliegt. Ferner ist bestimmt, daß bei der Festsetzung des für die Gewährung von Kriegsbeihilfen in Betracht zu ziehenden Diensteinkommens zwar die den Beamten neben ihrer Besoldung zustehenden Militärpensionen, nicht aber die Kriegs- und Verstümmelungszulagen zu berücksichtigen sind.
8 Her-feld, 10. März. (Zeichnet d i e vierte
Kriegsanleihe!) Das meiste Spargeld auf unseren Dörfern wartet noch seiner besten zeitgemäßen Bestimmung. Kam doch am Sonntag nach dem Gottesdienst ein bescheidener Mann zu seinem Pfarrer und sagte: Ich will 3000 Mk. Kriegsanleihe zeichnen. Nach 5 Minuten waren es schon 4500 Mk. — Darum für unsere Dörfer ein kurzer Rat: Zunächst in dieser Woche an jedem Ort eine aufklärende Versammlung, in der alle Bedenken besprochen und beseitigt werden. Dann aber müssen von den Pfarrern und Lehrern und anderen einflußreichen Leuten Besuche von Haus zu Haus folgen, damit man an den Einzelnen heran- kommt und ihm seine Hilfe anbietet. Endlich vergeht die Sparer im Felde nicht und schickt ihnen Zeichnungsscheine ! Es ist wahr: „Wer zahlt, was er kann, hilft mit zu Sieg und Frieden! Wer nicht zahlt, verlängert den Krieg!
Bebra, 6. März. Der landwirtschaftliche Kreis- verein hielt gestern nachmittag im Schlüter'schen Gasthof dahier seine Frühjahrsversammlung ab, die außerordentlich zahlreich besucht war. Herr Tenter, Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer, hielt einen sehr lehrreichen Vortrag über: Bestellung und Düngung im Frühjahre 1916. Hiernach sprach Herr Oberamtmann Braun-Cornberg über: Wirtschaftsberatung durch Vermittlung der Landwirtschaftskammer. Der Redner besprach die Grundsätze dieser Neueinrichtung der Landwirtschaftskammer, die bezweckt, in den landwirtschaftlichen Betrieben, wo der seitherige Leiter eingezogen ist, durch Stellung eines Beraters den Frauen usw. helfend zur Seite zu stehen. Die Versammlung erklärte sich mit der geplanten Einrichtung einverstanden, doch sprach sie in einer Entschließung den Wunsch aus, daß die Beratung möglichst wenig Kosten verursachen, diese sich vielmehr nur auf die Barauslagen des Berarers beschränken möge. Es wurden dann noch mehrere Vereinsangelegenheiten besprochen und der seitherige Vorstand einstimmig wiedergewählt.
WMMMMWWWMs- WW» eine unscheinbare Tafel, auf der zu lesen ist: Hier wohnte August Heinrich Hoffmann von Fallersleben geb. 1798 gest. 1874. Der Verkehrs- und Verschönerungsverein beschloß nun diese Tafel durch eine neue schönere zu ersetzen auf der geschrieben steht: „Hier mohnte der Dichter des Liedes „Deutschland, Dentschland über alles." Die Anbringung der neuen Tafel soll mit einer schlichten Feier am 2. April d. J. an dem Geburtstage des Dichters verbunden werden.
Gera, 7. März. Wegen Beleidigung des deutschen Heeres war der Maschinist Huber vom Schöffengericht in Gera zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte Klatschereien über angebliche Kriegsgreuel weiter erzählt. Gegen das Urteil legte der Amtsanwalt und der Angeklägte Berufung ein, die aber jetzt beide als unbegründet zurückgewiesen wurden.
Fulda, 7. März. Hier rechnet man mit der Erhöhung der Einkommensteuer von 15. Proz. und der Grundsteuer von 20 Prozent. Das ergäbe 177 Prozent Zuschlag zur Staatseinkommensteuer und 198 Prozent der Grundsteuer. Seither wurden 162 Prozent bezw. 178 Prozent erhoben.
Durch die Lupe.
Ein Stückchen Zeitgeschichte in Versen.
Aller Lügenkunst zum Trotze — hat in London und Paris — jeder dennoch längst begriffen, — daß die Lage ziemlich mieß, — daß Verdun, — das stark bewehrte, — auf des Messers Schneide steht — und vielleicht in naher Zukunft — gänzlich wohl verloren geht. — Wer bei uns im Heimatlande — dieses noch nicht glauben mag, — braucht nur in der Zeitung lesen — wie sich Frankreich Tag für Tag — mit der ganzen Kunst der Lüge — zu beweisen jetzt bemüht — was uns schon aus alten Tagen — ein genug bekanntes Lied: — daß Verdun schon längst als Festung — keine Spur von Wert besitzt, — daß es eigentlich dem Franzmann — vielmehr schädlich ist als nützt, — daß Soldaten und Kanonen — längst nicht mehr darinnen sind, — und so weiter und so weiter, — und der Franzmann wäre blind, — wenn er auch noch klagen wollte, — daß ein so vergess'nes Nest — sich vor Deutschlands Truppen schließlich — nicht für ewig halten läßt.--— Wären wir nicht schon seit langem — just aus dieses Lied geaicht, — ließen wir uns wohl betölpeln — noch durch solches Wort vielleicht, — doch die Leiter unsrer Heere — haben besser längst erkannt — was ein solcher Trumpf bedeutet — wenn er fest in unsrer Hand. — Eins jedoch verdient am Ende — schließlich wohl betont zu werden: — Beut Verdun für Frankreichs Ziele — wirklich nichts als nur Beschwerden, — ei, da müßten die Franzosen — nächstens sich ja extra freuen, — wenn wir sie von solchem Ballast — gleich für alle Zeit befreien ! Walter-Walter.