Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, tm ' amtlichen Telle 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- I holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, i
Nr. 59.
Freitag, dem 10, März
1916
1. Wer Brotgetreide verfüttert, versündigt sich am Baterlande!
2. Wer über das gesetzlich zulässige Matz hinaus Hafer, Mengkorn, Mischfrucht, worin sich Hafer befindet, oder Gerste verfüttert, versündigt sich am Baterlande!
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 7. März 1916.
Auf Grund des § 12 Ziffer 1 und § 15 der Bekanntmachung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelnng vom 25. Septbr. 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 607 ff.) wird mit Zustimmung des Herrn Regierungspräsidenten hiermit angeordnet:
§ 1. Kaffee darf an die Verbraucher nur in gebranntem Zustande verkauft werden.
§ 2. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft.
I. I. 2716. Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
Hersfelö, den 3. März 1916.
Auf Ansuchen des Königlichen Proviantamts in Fulda ersuche ich die Herren Bürgermeister und Guts- vyrsteher, alle noch verfügbaren Mengen an Stroh, soweit sie nicht bereits seitens des Kreises zur Verteilung im Kreise angekaust sind, dem Proviantamt in Fulda anzubieten. Falls die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher die Vermittelung der Lieferung übernehmen, so gewährt ihnen das Proviantamt eine
Vermittelungsgebühr J. I. No. 2168.
von 8°/o.
in außerordentlichem Maße eingebürgert. Die Zahl der Konten, die am 30. September 1914 30 526 betragen hatte, ist auf 389 887 (Ende Dezember 1915) angewachsen, und die Gesamtsumme der Guthaben erhöhte sich in der gleichen Zeit von 1491 auf 4989 Millionen Mark.
Die Benutzung des Reichsschnldbuches ist ohne die geringsten Schwierigkeiten zu erlangen. Ein einmaliger schriftlicher Antrag, für den besondere Zeichnungsscheine (braun) da sind, genügt, um die Eintragung der gezeichneten Summe zu bewerkstelligeu. Alles weitere ergibt sich von selbst. Der Zeichnungsschein ist aus der ersten und vierten Seite zu unterschreiben. Das Reich bietet als besondere Vergünstigung den Schuldbuchzeichnern einen Nachlaß von 20 Pfennigen auf je 100 Mk. Nennwert des gezeichneten Betrages. Statt 98,50 werden also nur 98,30 Mk. berechnet. Auf diese Weise gewinnt der Erwerber einer Schulöbuchforderung den doppelten Vorteil eines verbilligten Ankaufs und bequemster Verwaltung der Reichsanleihe. Im übrigen sind die Zahlungsbedingungen die gleichen wie bet der Zeichnung auf Anleihestücke.
Selbstverständlich besteht zwischen dem Besitz einer bestimmten Summe in Anleihestücken und einem gleich hohen Guthaben im Reichsschuldbuch kein sachlicher Unterschied. Der eine Zeichner wird so gut Gläubiger des Reichs wie der andere, nur daß der Buchgläubiger zunächst aus die Aushändigung der Stücke verzichtet und dafür eine außerordentlich günstige Art der Vermögensverwaltung gewonnen hat. Anleihetitel und Zinsscheinbogen können verloren, gestohlen oder vernichtet werden. Jeder, der sie im Haus behält, setzt sich solcher Gefahr aus. Hinterlegt er die Schuldverschreibungen bei einer Bank, so hat er Kosten für Aufbewahrung und Verwaltung zu tragen. Gefahren und Kosten fallen bei der Buchschuld weg. Eine Vernichtung des Reichs-
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v. Heöemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, dön 7. März 1916.
An die sämtlichen Schulvorstände des Kreises.
Nach § 17 des B. Sch. U. Gesetzes vom 28. Juli 1906 erstattet der Staat den Schulverbünden mit nicht mehr als sieben Schulstellen ein drittel desjenigen Teilbetrages der durch notwendige Bauten für Volks-
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Schuldbuch in zwei Exemplaren vorhanden ist, die räumlich von einander getrennt untergebracht sind.
schulzwecken, einschließlich des Grunderwerbs standenen Kosten, welche im Rechnungsjahre 500 für die Schulstellen überstiegen habe«.
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Die Schulverbände des Kreises werden aufge- sordert, etwaige Ansprüche auf Gewährung eines staatlichen Baubeitrages für das Rechnungsjahr 1915 bestimmt bis zum 20. März 1916 bei mir geltend zu machen.
Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Ich betone nochmals daß die Baukosten den Betrag von 500 Mark übersteigen müssen bei geringeren Baukosten wird ein staatlicher Baubeitrag nicht gewährt.
I. I. 2453.
Der Landrat.
v. He dem anr^ Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 6. März 1916.
An die Schulvorstände des Kreises.
Diejenigen Schulvorstände des Kreises welche meine Verfügung vom 6. Mai 1912, I. 5588, abgedruckt im Kreisblatt No. 56 1912, betreffend die Vorlage der Niederschrift über die Besichtung der Schulgebäude noch nicht erledigt haben, werden hieran mit Frist bis spätestens zum 15. ds. Mts. nochmals erinnert.
Ich mache gleichzeitig darauf aufmerksam, daß, wenn auch Mängel am Schulgebäude nicht vorgesunden werden, dennoch eine Niederschrift aufzu- nehmen ist, die von den Schulvorstandsmitgliedern, insbesondere auch dem Lehrer unterschrieben sein muß I. 2338. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 7. März 1916.
An die sämtlichen Schulvorstände des Kreises.
Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 16. März 1911 L 5331, Kreisblatt No. 59 1911, ersuche ich weiter auf die Wetterkarte der Wetterdienststelle Frankfurt a M. für die Schulen für das Jahr 1916
zu abonnieren.
J. । 2452.
Der Landrat.
J. V.: Funke, Kreissekretär.
Aeichrschuldbuch und Reichsanleihe.
Wer, statt die Stücke der fitafprozentige,, Reichs- anlcihcin natura zu zeichnen, eine Schnldbuchforderung erwirbt, schafft sich damit besondere Vorteile. Die Einrichtung des Reichsschnldbuches hat den Zweck, die größtmögliche Bequemlichkeit für die Aufbewahrung und Verwaltung der Reichsanleihen zu bieten. Während des Krieges hat sich das Reich-schuldbuch
Selbst wenn — was ganz unwahrscheinlich ist — eines der Bücher durch Feuer zerstört werden sollte, bleibt immer noch das andere, das mit dem ersten völlig übereinstimmt. Der Gläubiger erhält von der Schuldenverwaltung nur eine einfache Benachrichtigung, die aber kein Wertpapier ist und deren Verlust oder Zerstörung daher keinen Schaden bringt.
Sehr wichtig und bequem ist die Ueberweisung der Zinsen. Um Zinsscheine, deren richtige Abtrennung und Einlösung, braucht sich derSchuldbuchgläubiger nicht zu kümmern. Die Zinsen werden ihm auf Wunsch durch die Post (in der Regel portofrei) ins Hans geschickt, und zwar schon zehn bis zwölf Tage vor dem Zinstermin. Eine sehLMÜtzliche Verbindung zwischen Reichsschuldbuch und Sparkasse oder Kreditgenossenschaft kann sich aus der Zinszahlung ergeben. Wer z. B. ein Guthaben bei einer Sparkasse oder Kreditgenossenschaft in Anspruch genommen hat, um die vierte Kriegsanleihe zu zeichnen, und den Wunsch hegt, mit seiner Kasse in Verbindung zu bleiben und sein Guthaben allmählich wieder aufzufüllen, der kann sich die Zinsen fortlaufend direkt an die Spar- kafse oder Genossenschaft überweisen lassen. Das erspart ihm sogar die Zusendung durch die Post und er ist sicher, daß sein Sparguthaben sich selbsttätig wieder vergrößert. So dient eine Verbindung zwischen Reichsschuldbuch und Sparkasse auch zur Förderung der Spartätigkeit. Um diese Ueberweisung zu bewirken, genügt, wie für die Eintragung ins Schuldbuch überhaupt, ein einmaliger Antrag.
Die Bnchschnld ist vollständig kostenfrei. So lange sie besteht, kann der Inhaber nicht darüber verfügen, weil ja die Wahl des Reichsschnldbuches voraussetzt, daß der Erwerber der Buchforderung das Kapital auf eine längere Zeit fest anlegen kann. Eine Verpflichtung dazu geht er aber nur für Dauer der Sperre ein, die diesmal bis 15. April 1917 läuft. Nach diesem i Tage kann die Buchschuld auf Antrag gelöscht und der in Frage kommende Anleihebetrag in Schuldver- ! schreibungen ausgehändigt werden. Da die Schuld- I buchforderungen ebenso wie die Stücke selbst von der Reichsbank und den Darlehnskassen beliehen werden, so hat der Erwerber eines Guthabens im Reichsschuldbuch einen gewissen Spielraum, der ihn unter Umständen des Zwanges enthebt, die Buchschuld kündigen zu müssen. Der Antrag auf Löschung zum Zwecke der Ausreichung von Schuldverschreibungen ist nicht kostenfrei: vielmehr sind für je 1000 Mk. 75 Pfg., mindestens aber 2 Mk., zu zahlen. Indiskrete Mitteilungen über die Eintragungen sind ausgeschlossen. Auskunft über den Inhalt des Buches erhalten nur die dazu Berechtigten. Auch für den Fall des Todes kann man versorgen, indem man eine zweite Person, etwa die Ehefrau, mit eintragen läßt, | die dann nur die Sterbeurkunde vorzulegen braucht, um über Kapital und Zinsen verfügen zu können.
Das Reichsschuldbuch bietet jedem, der Reichs- anleihe zeichnet (für die Schatzanweisungen kommt es nicht in Betracht) eine äußerst bequeme und vollständig sichere Unterkunft für die Anleihe.
Bus der Heimat.
* (Auf richtige Adressen achten.) Häufig treten in der Postzuführung an in Lazaretten befindliche Personen Verzögerungeu ein, weil die Adrefsenangaben zu allgemein gehalten sind. Z. B. genügt nicht die Bezeichnung „An Grenadier A., Lazarett Königsberg i. Pr.", sie muß vielmehr heißen „An Grenadier A., Grenadier-Regiment 1. Festungslazarett v Königsberg i. Pr.", oder „An Musketier Karl Müller Jnfantrie-Regiment 41 Vereinslazarett Königsberg i./Pr." Bei oft vorkommenden Familiennamen ist die Angabe des Vornamens auf der Adresfe ratsam.
* (Keine O st erkalten i n s Feld.) Bon amtlicher Seite wird mitgeteilt, daß Ende März eine Bekanntmachung der Heeresverwaltung über die Einschränkung des Versandes von Öfter- und Pfingst- karten zu erwarten sei; ein Austausch solcher Karten zwischen der Heimat und dem Feldheere müsse unterbleiben.
):( Hersfeld, 9. März. Wegen der Kupferbeschlagnahme werden neuerdings öfters verzinkte Weißblechkessel, wie sie für Wäsche und Aufwasch üblich sind, zur Speisenbereitung verwendet. Es besteht aber die Gefahr, daß das Zink in die Nahrung über- geht und Gesundheitsstörungen verursacht. Namentlich bei allen säuerlichen Speisen ist das anzunehmen. Der Verkäufer so zubereiteter Speisen kann sich strafbar machen. Aber auch im Haushalt soll man bei der Zubereitung von Speisen verzinkte Kochgefäße lieber nicht verwenden und namentlich nicht Pflaumen- und anderes Obstmus darin bereiten.
):( Hersfeld, 9. März. (Stadtverordnetensitzung am 8. März nachmittags 4 Uhr.) Erschienen warenHerrStadtverordnetenvorsteher Becker, äjÄÄäijM
Hirschberge r. Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Herr Stadtverordnetenvorsteher des in diesen Tagen verstorbenen Herrn Polizeikommissars Pathe mit Worten des Dankes für die der Stadt geleisteten treuen Dienste. Die Versammlung ehrte das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen. In Erledigung des 1. Punktes der Tagesordnung erfolgte hierauf durch Herrn Bürgermeister Strauß die Verpflichtung des neu gewählten Schriftführers der Stadtverordnetenversammlung und seines Stellvertreters. Zu Punkt 2 der Tagesordnung stimmte man der durch den Magistrat erfolgten Wiederwahl des Herrn Bürgermeisters Strauß zum Vorsitzenden desGewerbegerichts und des Herrn Magistratsassessors Dr. S ch e f f e r zum stellvertretenden Vorsitzenden zu. — Die Firma August Gottlieb A.-G. hat die Anlage eines Gehwegs an der Südseite der Landeckerstraße bis zum Haupteingang der Jutespinnerei beantragt, dessen Kosten auf 3500 M. veranschlagt worden sind. Der Magistrat hat beschlossen, die Anlage nur dann ausführen zu lassen, wenn die Antragstellerin bereit ist, die entstehenden Kosten so lange vorzulegen, bis dieselben nach dem vollständigen Ausbau des Straßenzugs mit der Firma auf die von dieser zu zahlenden Anliegerbeiträge verrechnet werden können. Die Versammlung stimmte dem Magistratsbeschlusse zu. — Zu Punkt 4 der Tagesordnung wurde die durch eine Kommission vorgeprüfte Jahresrechnung der Elektrizitätswerkskaffe für das Etatsjahr 1913 in Ein-
nähme und Ausgabe auf 37792,85 Mk. festgestellt und dem Rechnungsfüh 7
Magistrat dazu nachträglich ausgesprochenen Nachbe- willigung wurde zugestimmt. Zum 5. Punkt der Tagesordnung erstattete Herr Bürgermeister Strauß in Gemäßheit des § 66 der Städteordnung für die Provinz Hessen-Nassau den Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten für das Etatsjahr 1914. Die Versammlung nahm davon Kenntnis und Herr Stadtverordnetenvorsteher
rer Entlastung erteilt. Einer vom
Becker dankte dem Herrn Bürgermeister namens derselben für seine Ausführungen. Nach einer kurzen Einleitung wurde hierauf zur Beratung des städtischen Haushaltsvoranschlags geschritten. Bericht darüber folgt demnächst.
Hönebach, 4. März. Ein bedauerlicher UnglückS- fall ereignete sich gestern Nachmittag auf dem hiesigen Bahnhof. Der Holzhauer Johannes Steinhauer stürzte beim Verladen von Holz in den Eisenbahnwagen, und so unglücklich auf den Hinterkopf, daß er bewußtlos von der Stelle gebracht werden mußte. Der herbei- aeholte Arzt stellte eine schwere Gehirnerschütterung
Rhitta, 6. März. Der Gefreite Jsaac Oppenheim im Jnf.-Rgt. 188, Sohn des Flachshändlers Josef Oppenheim hier, wurde mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet.
Hanau, 7. März. Der älteste aktive Unteroffizier des deutschen Heeres, der Vizewachtmeister und Regimentssattler Hermann Hofmeister im Thüringischen Ulanenregiment Nr. 6. (Hanau) beging am 4. März seinen 80. Geburtstag. Hofmeister trat am 3. Oktober 1856 bei den 6. Ulanen ein und machte in dem Regiment die Feldzüge 1866 und 1870 71 mit.