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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ^Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Weite

für den Kreis Hersfeld

MM

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, i .......... ............................ . . , ^

Nr. 43.

Sonntag, den 20. Februar

1916

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 18. Februar 1916.

Ich mache darauf aufmerksam, daß in allen An­gelegenheiten des Viehhandelsverbandes für den Regierungsbezirk Cassel nicht an das Kgl. Landrats­amt Cassel, sondern an den Viehhandelsverband selbst nähere Adresse: Cassel, Humboldtstr. 24 zu schreiben und daß bei Ferngesprächen dessen Telephon- nummer 1806 in Anspruch zn nehmen ist.

Der Vorsitzende des Kreisansschnsses.

I. A. No. 1892. I. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assesfor.

Hersfeld, den 15. Februar 1916.

Dem Vernehmen nach besteht in weiten Kreisen der Bevölkerung die Ansicht, es sei nach dem 15. Februar den Besitzern von Schweinen verboten, ihre für den eigenen Verbranch gezogenen Tiere zu schlachten. Ich weise darauf hin, daß diese Auffassung durchaus unzutreffend ist. Ferner fällt auch der An­kauf von Vieh vom Landwirt zur Schlachtung für den eigenen Bedarf, falls er im örtlichen Verkehr ohne Bahnversand sich abwickelt, nicht unter die Be­schränkung der Anordnung vom 19. Januar 1916 und ist durchaus frei.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. A. Nr. 1670. I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assesfor.

Abgeordnetenhaus.

Im Abgeordnetenhause wurde am Freitag die Lage der Industrie besprochen. Berichterstatter über die Ausschußverhandlungen war der Abg. Hirsch-Essen (natl.), der besonders eine Erleichterung der Ausfuhr zrehung der Mannschaften als notwendig bezeichnete. Ferner müsse die Frauenarbeit sogleich nach dem Kriege wieder eingeschränkt werden. Abg. v. Hasset (kons.) stellte fest, daß die Industrie kriegstechnisch und -finan­ziell unerreicht dastehe. Erstaunlich sei es, daß in Deutschland alles Kupfer eingezogen würde, während in Belgien und Frankreich dies nicht geschehen sei. Jedenfalls bilden die Leistungen von Unternehmern und Arbeitern ein Ruhmesblatt in der Geschichte dieses Krieges. Abg. Hue (Soz.) forderte Neueinstellung rollenden Materials und endlichen Bau des Mittel­landkanals, der, wenn er jetzt bestünde, die Lebens­mittelversorgung sehr erleichtert hätte. Mit Eisen und Kohle sei Deutschland reichlich versorgt. Würde es Elsaß- Lothringen verlieren, so würde die Eisen­industrie mit ihren Millionen von Arbeitern tödlich getroffen werden. Abg. Rosenow (fortschr.) bemerkte, daß nicht alle Industrien stark beschäftigt seien. Es gebe auch dabei einen Mittelstand, für den rechtzeitig gesorgt werden müsse. Mit den Arbeitern seien die glänzendsten Erfahrungen gemacht worden. Deshalb sollte man ihren Organisationen Verständnis ent­gegenbringen. Abg. Dr. Röchling (natl.) sah einen großen Ausschwung nach dem Kriege voraus, während Abg. Borster (freit) 'die Anhörung von Vertretern der Industrie vor Erlaß einschneidender Verordnungen wünschte, wie dies bei der Landwirtschaft üblich sei. Nach kurzen Ausführungen des Abg. Giesberts (Ztr.) wurde die Erörterung geschlossen. Die Anträge des Hauptausschusses gelangten zur Annahme. Sonnabend Fortsetzung der Haushaltsberatung (Handel und Geld­verkehr).

Merkblatt zu den

Anträgen auf Rückführung der Leichen von gefallenen Kriegsteilnehmern in die Heimat.

Wenn es auch begreiflich erscheint, daß viele An­gehörige gefallener Krieger den Wunsch haben, die sterblichen Ueberreste der im heldenmütigen Kampfe Gefallenen in heimatlicher Erde zu bestatten, um ihre Ruhestätten alsdann persönlich pflegen zu können, so mögen sie vor Ausführung des Planes doch folgendes bedeuten:

Ehren wir die Toten wirklich dadurch, daß wir sie in ihrer Ruhe stören und umbetten?

Der Opfertod für's Vaterland auf dem Schlacht- felde hat den Krieger wett herausgehoben aus dem engen Kreis der Familie. Nicht ihr allein mehr, sondern dem ganzen deutschen Volke ist er zu eigen geworden. Ihm gehört daher auch die Sorge um seine letzte Ruhestätte. Und wenn wir an die fernere Zu­kunft denken, ist nicht eine Volksgemeinschaft besser dazu imstande als eine einzelne Familie?

Mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln hegen und pflegen heute Vater und Mutter, die Gattin, die Kinder das Grab des gesallenen Helden. Wissen sie, ob in allen Fällen nach ihrem Tode diese Liebestätig- keit fortgesetzt wird oder auch nur fortgesetzt werden kann?

Ist nicht nach kaum 20 bis 30 Jahren ein Grab oft der Vergessenheit anheimgefallen, ja, muß es nicht

wegen der örtlichen Begrenztheit der Friedhöfe manch­mal einem andern Platz machen?

Wie anders ein Heldengrab auf dem Schlacht- felde! Nach langer, langer Zeit soll es noch zeugen von dem gewaltigen Ringen, soll es Zeugnis ablegen von dem todesmutigen Einsetzen der Persönlichkeit derer, die gegen eine Uebermacht von Feinden das Vaterland vor der Vernichtung, vor Plünderung und Brandschatzung bewahrten.

Und doch", wird mancher fragen,ist das Grab meines Gatten, meines Sohnes wirklich in würdigem Zustande."

Da, wo Zeit und Gelegenheit waren, hat treue Kameradschaft dem Gefallenen die letzte Ruhestätte bereitet, zeugen schlichte Denkmäler von pietätvollem Handeln. Und wo die Not der Zeit es noch nicht hat zur Herstellung einer würdigen Grabstelle kommen lassen, da wird mit deutscher Gewiffenhastigkeit vor­gesorgt werden.

Das Kriegsministerium hat es als eine Ehren­pflicht angesehen, Maßnahmen zu treffen, die geeignet erscheinen, alles für die dem deutschen Volke so teuren Grabstätten zu tun, was ihre dauernde und würdige Erhaltung gewährleisten kann.

Neben allen nur möglichen Feststellungen und Vorarbeiten, die der Sicherstellung von Grund und Boden dienen, erfolgt eine Bereifung der Krieger- grabstätten durch Mitglieder des Bundes deutscher Baumschulenbesitzer und der deutschen Gesellschaft für Gartenkunst, im Verein mit namhaften Künstlern und Architekten, damit schon jetzt die Grundlage für Pläne geschaffen wird, welche in ihrer Ausführung der Nachwelt Zeugnis ablegen sollen von der sitt­lichen Größe unseres Volkes in dieser gewaltigen Zeit.

Kein Grab, sofern es überhaupt aufzufinden ist, wird unbeachtet bleiben und der Dank des Vater­landes wird seinen gefallenen Söhnen auch über den

Darum störe man unsere Helden nicht in ihrem letzten Schlafe. Man denke auch an den Seemanns­tod, der manchen Braven unserer Marine ereilt hat. Niemand kann ihre sterblichen Ueberreste heimholen, niemand vermag ihre Ruhestätte zu schmücken.

Die würdigste Ruhestätte für einen gefallenen Krieger ist dort, wo er die Treue zum Vaterland mit dem Tode besiegelt hat.

Auch daran möge man denken, ob es nicht mehr im Sinne des Gefallenen liegen würde, daß die be­trächtlichen Kosten der Ueberführung besser für die Erziehung und Ausbildung der hinterlassenen Kinder oder minderjährigen Geschwister verwandt werden würden.

Sollten solche Gedanken dennoch den einen oder anderen nicht davon abhalten, die eigenen Wünsche nach Ueberführung seines gefallenen oder verstorbenen Angehörigen voranzustellen, so wären für die Rück­führung der Leichen nachstehende Bedingungen zu er­füllen :

Gesuche um Rückführung von Leichen sind an das stellvertretende Generalkommando zu richten, das für den Wohnort des Gesuchstellers zuständig ist.

In den Gesuchen muß dargelegt sein:

a) daß es sich um ein Einzelgrab handelt; Massen- und Reihengräber dürfen nicht geöffnet werden; auch Ausnahmen werden in keinem Falle zuge- laffen. Anträge dieser Art an das Kriegs­ministerium, wie sie häufig gestellt werden, um das zu erreichen, was von den stellvertretenden Generalkommandos in gewissenhafter Auslegung der Bestimmungen versagt wurde, sind nutzlos.

b) wo das Grab Hegt; die Angabe muß so ge= nau als irgend möglich sein, tunlichst ist eine Skizze beizufügen; bei kleinen schwer auffind­baren Orten ist auch auf die nächst größere Ort­schaft (Stadt usw.) Bezug zu nehmen;

c) wer die Ueberführung bewirken soll; grund­sätzlich muß ein Verwandter oder Freund zugc- zogen werden, der bei Erkennung der Leiche mitmirkt; bei Begräbnisanstalten ist deren Ver­trauenswürdigkeit darzulegen;

d) daß sich der Gesuchsteller allen Bedingungen unterwirft, die von der Militärbehörde ausge­stellt werden.

Reise und Ueberführung dürfen nur mit der Eisenbahn und Pferdefuhrwerk geschehen. Die Ver­wendung von Kraftwagen ist verboten. Die Be­förderung der Leichen auf den im Militärbetrieb be= sindlichen Bahnen erfolgt frachtfrei, auf den übrigen Bahnen nach den Bestimmungen der Berkehrsordnung.

Für Ueberführung der Leichen der an übertrag­baren oder gemeingefährlichen Krankheiten Ver­storbenen gelten die gleichen Bestimmungen wie im Frieden.

Für Ueberführung nach Friedensschluß werden auf den Eisenbahnen die halben Gebühren erhoben werden.

Kriegsministerium.

Bus der Heimat«

* (Die fleischlosen Tage.) Amtlich. Dem Ver­nehmen nach läuft das Gerücht um, die Reichsregierung

werde anstatt der zwei bestehenden vier fleischlose Tage einführen. Wir stellen fest, daß dies Gerücht auf freier Erfindung beruht.

* (Kaffeevorräte.) Amtlich. Wie wir erfahren, hat die im Januar d. Js. durch den Reichskanzler an- geordneteBestandsaufnahme derKaffeevorräte ergeben, daß für absehbare Zeit ausreichende Bestände zur Befriedigung des deutschen Konsums vorhanden sind.

):( Hersfeld, 18. Februar. (Neue Mittel zur Erzielungvon Höchstertrügen in der Land­wirtschaft.) Wohl uns, daß wir eine leistungsfähige Landwirtschaft behalten haben. Für sie gilt es jetzt noch in verstärktem Matze, dem Lande und dem Vieh die höchsten Erträge abzuringen. Aber dieser Kamps ist schwer und muß vielfach von Frauen geführt werden, weil die Männer zu den Fahnen geeilt sind. Solche Frauen verdienen des ganzen Volkes Dank und Anerkennung! Wo jedoch verständige Nachbarn noch ihrem Friedensberufe nachgehen können, da müssen sie den Schwächern ratend und helfend zur Seite stehen. Jeder diene, soweit er irgend kann, mit seiner Kraft und seiner Erfahrung dem Nächsten! Aus solchen Erwägungen heraus hat der Vorstand der Landwirtschaftskammer Cassel eine neue Ein­richtung geschaffen, die zwar nicht nur führerlosen Betrieben zu gute kommen und nicht nur im Kriege sich bewähren soll, aber für diese Fälle jetzt doch in erster Linie beachtenswert ist. Der bereits 2 Jahre bestehenden Buchstelle «Abteilung für Buchführung, Rechnungswesen und Steuerberatung für praktische Landwirte) ist die Bermittlung allgemeiner Wirt- schaftsberatungen übertragen worden. Letztere wird unter selbstverständlicher, aber noch besonders zuge­sicherter Verschwiegenheit von den Direktoren der landw. Winterschulen und bewährten landwirtschaft­lichen Praktikern ausgeübt, die sich dafür bereits zur Verfügung gestellt haben. Ihre Zahl wird sich vor- jeden Kreis einige bewährte Führer bereit sind, ihre reiche Erfahrung sowie ihr bestes Wissen und Können in den Dienst der Ratsuchenden, die sich zunächst an die Buchstelle, Cassel, Weißenburgstr. 12 wenden, zu stellen. Dabei kann es sich nicht um die Beantwortung von Tagesfragen handeln, sondern um die allgemeinen Grundsätze der Betriebseinrichtung und Wirtschafts­führung. Auch dauernde Oberleitung von Gutsbe­trieben kommt in betracht. Alles Nähere, auch über die Gebühren, deren Erhebung nicht ganz zu ver­meiden ist, die aber verhältnismäßig gering sind, ist von der Buchstelle der Landwirtschaftskammer Cassel zu erfahren. Ihr liegt die Buchführung einer stetig steigenden Zahl von Landwirtschaftsbetrieben des Be­zirkes ob, aus der meistens die wichtigsten Schlüffe für Betriebseinrichtung und -Führung zu ziehen sind, die auch die sicherste Beurteilung des Wirtschaftser­folges ermöglicht; deswegen ist auch der Buchstelle die Vermittlung der Wirtschaftsberatung übertragen worden. Da von der neuen Einrichtung eine Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung er­wartet werden darf und diese allen Schichten der Be­völkerung zu gute kommt, ist der Wirtschaftsberatung voller Erfolg zu wünschen.

):( Hersfeld, 19. Februar. (Platzmusik am 20. Februar 1916.) 1. ChoralGroßer Gott wir loben Dich. 2. OuvertüreOrpheus in der Unterwelt", C. Binder. 3. WalzerDonaumärchen", von Translateur. 4.Pilgerchor und Lied an den Abendstern" aus Tann­häuser, von R. Wagner. 5. PotpurriOperetten Revue", von Fetras. 6. a.Musinnan", Marsch von Carl; b.Frei weg", Marsch von Latann.

-n- Mengshansen, 18. Februar. Welche Wohltat durch die Trockenlegung zwischen der Fulda und frü­heren Aulabrücke nicht nur den Bewohnern von Mengshausen sondern auch den auf der rechten Seite der Fulda gelegenen Ortschaften erwiesen worden ist, kann man jetzt wieder so recht deutlich sehen. Durch die starken, anhaltenden Schnee- und Regenschauer ist die Fulda schon mehrere Tage über ihre Ufer ge­treten und hat das ganze Tal weithin überschwemmt. Glücklicherweise hindert das Hochwasser jetzt den Ver­kehr nicht mehr. Ein jedes kann trocken zur Bahn gelangen und ruhig seinem Berns nachgehen. Alle können sich freuen, daß es den großen Bemühungen unseres Herrn Landrat seiner Zeit gelungen ist, den schönen Plan zur Ausführung zu bringen.

Rotenburg a. d. F., 17. Februar. Der Voranschlag der Stadt für das neue Steuerjahr sieht eine Erhebung aller Steuerarten von 200 v. H. vor gegen 150 in den letzten Jahren.

1. Wer Brotgetreide verfüttert versündigt sich am Batcrlandc!

2. Wer über das gesetzlich zulässige Matz hinaus Hafer, Mengkorn, Mischfrucht, worin sich Hafer befindet, oder Gerste verfüttert, versündigt sich am Baterlaude!