Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im ' amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 39»
Mittwoch, den 16, Februar
1916
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 10. Februar 1916.
Schlachthofdirektor, Tierarzt Friedrich hier beabsichtigt in der Zeit vom 28. Februar bis 1. April ds Js. einen Kursus in der Trichinen- und Fleischbeschau abzuhalten.
Anträge auf Zulassung zum Kursus sind an Herrn Schlachthofdiriktor Friedrich zn richten.
i. 1602. Der Landrat.
I. V.;
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
Bekanntmachung
über die Verwendung von Verbrauchszucker.
Vom 3. Februar 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Verbrauchszucker darf, ausgenommen an Bienen, nicht verfüttert sowie zur Herstellung von Branntwein nicht verwendet werden.
Unter das Verbot fällt auch die Verarbeitung zu Futtermitteln.
§ 2
Verbrauchszucker darf zu technische« Zwecken (Seifenherstellung usw.) nur mit Genehmigung des Reichskanzlers verwendet werden.
Diese Vorschrift findet auf die Herstellung von Heil-, Genuß- und Nahrungsmitteln keine Anwendung.
§ 3
Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimm-
>' zur Ausführung dieser Vo'v'-dnung. Er kann Anönaymen zulapen. '^B^iK^^
§ 4
Wer den vorstehenden Vorschriften zuwider Verbrauchszucker verfüttert, zur Branntweinherstellung oder zu sonstigen technischen Zwecken verwendet, wird unbeschadet der verwirkten Steuerstrafe mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.
§ 5
Die für Verbrauchszucker geltenden Vorschriften finden auch auf Halberzeugnisfe jeder Art (Füllmassen usw.) Anwendung.
§ 6
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung, der § 2 am 1. März 1916 in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Reichskanzler.
Berlin, den 3. Februar 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
D e l b r ü ck.
«etauntmachmo.
Am 31. Januar 1916 ist auf Grund der §§ 11 und 6 der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung (Reichs-Gesetzbl. S. 607) durch die Reichsprüfungsstelle für Lebensmittelpreise eine Erhebung über die Verarbeitung von Rindern und Schweinen in der Fleischkonserven- fabrikation angeordnet worden.
Die Erhebung soll sich auf alle Betriebe im Deutschen Reiche erstrecken, die gewerbsmäßig Fleischkonserven herstellen. Die Inhaber von Betrieben dieser Art, welche eine Aufforderung zur Ausfüllung der Erhebungsbogen bisher nicht erhalten haben, werden hierdurch aufgefordert, sich unverzüglich schriftlich bei der Reichsprüfungsstelle für Lebensmittelpreise in Berlin W. 8, Wilhelmstraße 706, zu melden, die ihnen die Erhebungsbogen übersenden wird.
Berlin, den 5. Februar 1916.
Reichsprüfungsstelle für Lebensmittelpreise.
Freiherr von Stein, Unterstaatssekretär im Reichsamt des Innern.
Bus der Heimat»
* (Das späte Eintreffen der Feldpostsendungen.) Den militärischen Dienststellen gehen noch immer zahlreiche Beschwerden von Angehörigen im Felde stehender Soldaten darüber zu, daß die von ihnen abgesandten Päckchen und Pakete angeblich nicht in die Hände der Empfänger gelangen. Manche Beschwerden dieser Art sind in recht formlosem Ton gehalten und gehen, da solche Beschwerdeführer meist nicht den Mut haben, ihre Namen zu nennen, gewöhnlich „anonym" ein. Den mit Namensunterschrift versehenen Beschwerden wird stets in sorgfältiger Weise nachgegangen, doch ergibt sich fast immer, daß die ü>en- dungen unterdessen ordnungsmäßig eingetroffen find. Bei den ohnehin stark belasteten Behörden entsteht durchsolch voreilige Beschwerden nur unnötige Schreibarbeit. Bevor jemand zu dem Mittel der Beschwerde greift, möge er beöcnkcn, daß die Beförderung jeder
Sendung, namentlich bei den wenigen Eisenbahnen in: Osten, eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen muß und ebenso die Rückbeförderung des den Empfang bestätigenden Briefes. Tatsächlich gehen verschwindend wenig Sendungen verloren. Bei dieser Gelegenheit sei auch noch auf folgendes hingewiesen: Da nicht zu vermeiden ist, daß einzelne Sendungen unter Umständen mehrere Wochen bis zum Eintreffen gebrauchen, ist die Verschickung leicht verderblicher Sachen unzweckmäßig. Unsere Soldaten im Felde erhalten manche Lebensmittel — z. B. Fettwaren — reichlicher als die meisten Daheimgebliebenen. Solche Waren müssen in vollem Umfang der menschlichen Ernährung in der Heimat erhalten bleiben und dürfen keinesfalls durch Verderben verloren gehen. Daß wir mit Nahrungsmitteln durchhalten können und werden, sehen allmählich unsere Feinde ein. Dazu gehört aber auch, daß alle daheim und draußen verständig Haushalten.
* Ueber Hilfeleistung älterer Schulkinder bei landwirtschaftlichen Arbeiten hat der Minister der geistlichen und Unterrichts-An- gelegenheiten an die Regierungen folgende Verfügung erlassen: Die Schwierigkeiten der ordnungsmäßigen und rechtzeitigen Durchführung der landwirtschaftlichen Arbeiten, die zu meinem Runderlasse vom 5. März 1915 Anlaß gegeben haben, bestehen im laufenden Jahre fort und haben sich durch die fortgesetzte Einziehung wehrfähiger Männer eher noch gesteigert. Es ist daher unerläßlich, daß auch weiterhin ältere Schulkinder zur Hilfeleistung bei landwirtschaftlichen Arbeiten, Gartenbestellung usw. nach Maßgabe des bezeichneten Runderlasses und seiner Ergänzungen dem Bedürfnis entsprechend beurlaubt werden. Die empfindliche Störung, welche der durch den Lehrermangel ohnehin schon erschwerte Unterricht durch häufige Beurlaubung zahlreicher Schulkinder verkenne ich, nicht. Indessen müssen im Hin- Müf auf die Notwendigkeit, zur ^we&M&w «u. Volksernährung einen ausreichenden Betrieb namentlich auch in den kleineren Wirtschaften unbedingt aufrecht zu erhalten, alle anderen Rücksichten zurückstehen. Zu der Umsicht und Pflichttreue der Lehrer, Lehrerinnen und Schulaufsichtsbeamten habe ich das Vertrauen, daß sie auch die gegenwärtigen Schwierigkeiten nach Möglichkeit zu überwinden wissen werden, durch eine sorgfältige Sichtung der Stoffpläne unter Ausscheidung des weniger Wichtigen zugunsten des Unentbehrlichen, wie auch durch eine den Umständen angepaßte Ausnutzung der Unterrichtszeit, um z. B. auch durch stärkere Förderung der jüngeren Schüler bei Abwesenheit der älteren die Möglichkeit zu gewinnen, sich vorübergehend vorzugsweise der älteren anzunehmen. Damit der Umfang der Beurlaubungen innerhalb der Grenzen des Notwendigen bleibt, ist unter den obwaltenden Umständen mit besonderer Sorgfalt darauf Bedacht zu nehmen, daß die einzelnen Abschnitte der Sommer- und Herbstferien auf diejenigen Zeiten gelegt oder verlegt werden, in denen für den betreffenden Schulort die Heranziehung der Schuljugend zu landwirtschaftlichen usw. Arbeiten besonders dringend ist. Die Königliche Regierung wolle hiernach, insonderheit auch wegen Anweisung der Ortsschulinspektoren, das Weitere veranlassen.
* (Steigerung des Anbaues der Zuckerrüben.) Der preußische Landwirtschaftsminister hat die Landwirtschaftskammern ersucht, nachdem durch Bundesratsverordnnug vom 3. d. Mts. die Wünsche der Landwirtschaft auf Erhöhung der Rohzucker- und Rübenpreise nach Möglichkeit erfüllt worden sind, mit allen erdenklichen Mitteln dahin zu wirken, daß der Anbau von Zuckerrüben nunmehr auch so weit verstärkt wird, als es unter den bestehenden Betriebsverhältnissen irgend angängig erscheint.
* Es ist vielfach die Ansicht verbreitet, es sei nach dem 15. Februar den Besitzern von Schweinen verboten, ihre für den eigenen Verbrauch gezogenen Tiere zu schlachten. Diese Ansicht ist durchaus irrtümlich. Es wird ferner darauf hingewiesen, daß auch der Ankauf von Vieh vom Landwirt zur Schlachtung für den eigenen Bedarf, falls er im örtlichen Verkehr ohne Bahnversand sich abwickelt, nicht unter die Beschränkungen der Anordnung vorn 19. Januar 1916 fällt und durchaus frei ist.
* (Bürgerliche Kleidung statt Uniform. Bürgerliche Kleidung im Dienste zu tragen, ist jetzt vom Reichspostamt allen Beamten und Unterbeamten der Reichspost- und Telegraphenverwaltung gestattet worden. Dienstkleider müssen nur noch angelegt werden, wo sie unbedingt nötig erscheinen. Die Dienstkleidung dürfte damit in der Hauptsache auf den äußeren Dienst beschränkt bleiben, wo es nötig ist, daß die Beamten als solche erkannt werden.
* (Der Kaffeepreis.) Wie Wolffs Büro erfährt, läßt die Entwickelung der Kaffeepreise auf den für die deutsche Einfuhr maßgebenden Märkten für einen guten Konsumkaffee einen Kleinverkaufspreis von 2,30 Mark für das Pfund gerösteten Kaffee angemessen erscheinen. Solange dieser Preis eingehalten wird, beabsichtigt nach unseren Informationen die Regierung in den Kaffeehandel nicht eittzugreisen.
Caffel, 14. Februar. (Bevorstehende Vermählung des jüngsten Kaisersohnes.) Die Vermählung des jüngsten Kaisersohnes, Prinz Joachim, mit der Prinzessin Maria Auguste von Anhalt findet am 11. März in Potsdam statt. Das Prinzenpaar soll bekanntlich in Caffel im sogenannten Prinzenhause Wohnung nehmen.
Falkenberg, Kr. Homberg, 13. Februar. Auf dem hiesigen Rittergute, welches in der Schweinezucht und -Mast hervorragendes leistet, wurden vier Eber gemästet, wovon der erstere 710 Pfund Schlachtgewicht hatte, der zweite und dritte hatten ebenfalls ein Gewicht von 600 Pfund bezw. 550 Pfund. Die Tiere sind an Schlächter in Caffel verkauft worden.
Rintel«, 12. Fe bruar. Der „Rintelner Anzeiger" erhält aus Steinbergen folgende Mitteilung: Ein hiesiger Einwohner hatte im Laufe der Zeit nicht weniger als 8500 Mark in Gold zusammengespart und diesen Schatz vorsichtig in seiner Behausung in Hut gehalten. Als die Aufforderung, das Gold bei den öffentlichen Kassen einzuzahlen, erging und der Besitzer dieses Schatzes fürchtete, daß vielleicht die Goldstücke in ihrem Werte herabgesetzt werden könnten, trug er die gesamte Summe zur Rintelner städtischen Sparkasse. Nach dem Aussehen der Goldstücke mußten diese schon viele Jahre in dem alten leinenen Beutel, in welchem sie zur Sparkasse gebracht wurden, geruht haben. Wenige Tage darauf brächte ein anderer Mann von hier 2500 Mark in Gold zu derselben Sparkasse als Einlage.
Eisenach, 14. Februar. Der deutsche Lehrerverein hält am 13. und 14. Juni ds. Js. in Eisenach im Saale des „Fürstenhof" eine außerordentliche Vertreterversammlung ab. Gegenstand der Beratungen bilden einige dringende Vereinsaufgaben, deren Erledigung keinen längeren Aufschub verträgt. Insbesondere wird die Versammlung zur Frage der
. Lebrerkriegerdank" Stellung nehmen.
Die Tagung wird durch einen BegMßnngsaWvKMW M 12. Juni eingeleitet werden, dagegen sind, dem Ernst der Zeit entsprechend, festliche Veranstaltungen jeder Art ausgeschlossen.
Coburg, 12. Februar. König Ferdinand von Bulgarien wird voraussichtlich am 16. Februar, dem Sterbetage seiner Mutter, hier eintreffen. Er wird am Bahnhof, wo eine kleine Ehrenpforte errichtet wird, von der Stadtvertretung empfangen und begrüßt werden.
Hana«, 13. Februar. Der Oberbürgermeister unserer Stadt, Dr. Gebeschus, gibt amtlich bekannt: „In der Stadt ist das Gerücht verbreitet, daß Herrn Bürgermeister Hild und mir je mehrere Zentner Fleisch, mir außerdem noch zwei Zentner (oder Sack) Mehl gestohlen seien. Mir ist im Sommer 1915 ein Stück Speck im Gewicht von 2 bis 3 Pfund, das ich als Vergleichsstück für von der Stadt gekauften Speck für diese aufhob, gestohlen worden. Im übrigen ist weder Herrn Hild noch mir irgend etwas, noch sind uns Lebensmittel in irgend einer Menge gestohlen — weil bei uns nichts zu stehlen war und ist, weil mir keine Lebensmittelvorräte haben. Daß die Behauptung oder Verbreitung des Diebstahlsgerüchts die Behauptung enthält, wir hätten die Lebensmittel unter Mißbrauch unserer amtlichen Stellung für uns gesichert und daß diese Behauptung die schwerste Beleidigung ist, die man Beamten, welche mit der Verteilung der knappen Lebensmittel an die Bevölkerung betraut sind, zufügen kann, dürfte auch dem hirnlosesten Schwätzer klar sein. Ihm dies durch die Gerichte noch klarer zu machen, werde ich mich bemühen und bitte meine Mitbürger, mich hierin zu unterstützen, indem sie mir diejenigen Personen namhaft machen, die das Diebstahlgerücht weitererzählen."
Frankfurt a. M., 14. Februar. Ein Stromerleben führt der 48 Jahre alte „Reisende" Karl Dietrich von Treysa. Sein Strafregister ist von beträchtlicher Länge. Eines Tages bummelte er auf dem Frankfurter Hauptbahnhof herum. Als er auf einem Bahnsteig einen leeren D-Zug stehen sah, beschloß er, den Zug zu revidieren, ob da nichts liegen geblieben fei. Die Lebensmitteltasche eines Schaffners war alles, was er fand. Die Eßwaren ließ er sich gut schmecken, die Tasche wanderte ins Pfandhaus. Dafür schickte ihn nun die Frankfurter Strafkammer 1 Jahr und 9 Monate ins Zuchthaus.
Frankfnrt, 12. Februar. Ein seit einiger Zeitbei ihrer verheirateten Schwester in Frankfurt zu Besuch sich aufhaltendes Mädchen war zum Einkauf in die Markthalle geschickt worden und wurde dort durch die herandrängenden Frauen derart gedrückt, daß es jetzt seit Wochen nicht unbedenklich darniederliegt. Nach der Erklärung des Arztes ist ihm durch das starke Gedränge ein inneres Blutgefäß geplatzt, das unter Umständen einen dauernden Nachteil veranlassen kann.
Flörsheim (Nassau), 11. Februar. Der 14 Jahre alte Peter Mannheimer und der 16jährige Lehrling Peter Spielmann, beide von hier, gerieten in letzterer Zeit wiederholt in Streit, in dessen Verlauf Spiel- mann seinem Gegner zwei Messerstiche in den Unterleib beibrachte. Der Knabe starb infolge Verblutung. Der Messerstecher wurde verhaftet.