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Amtlicher Anzeiger
für den Kreis Hersfeld
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- L r zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei
^Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. ' *
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Nr. 38.
Dienstag, den 15. Februar
1916
Amtlicher Teil.
! —--------;
Hersfeld, den 7. Januar 191«.
An die sämtlichen Schulvorstände des Kreises.
Nachstehend veröffentliche ich das Verzeichnis über den Bestand des bei der städtischen Sparkasse hier für die Schulverbände angelegten Schulbaufonds nach dem Stande vom 1. Januar 1916 sowie der dem Stammkapital zugeschriebenen Zinsen für das Kalenderjahr 1915.
Schulverband
Betrag des Baufonds am 31. 12. 15
Zinsen für 1915
Mark 1 Pf.
Mark 1 Pf.
A. Gesamtschulverbände.
Asbach
1212
70
40
65
Aua
535
25
18
—
Eitra
948
75
31
80
Friedewald
1384
30
46
30
Friedlos Gethsemane
1200
535
70
25
40
18
25
Goßmannsrode
535
25
18
—
Heimboldshaufen
1130
65
37
75
Herfa
535
25
18
—
Heringen a. W.
628
25
18
10
Holzheim-Kruspts
1070
65
36
05
Kathus
980
90
32
95
Kemmerode
535
25
18
—
Kerspenhausen
535
25
18
—
Lengers
809
40
26
90
Malkomes
535
25
18
—
Meckbach
980
90
32
95
Meugshausen
535
25
18
-—
Obergeis
980
90
32
95
Ransbach
308
75
9
20
. Sffcrfe.rnhp ...... ..
Schenklengsfeld
1605
85
54
M
Sorga
1200
70
40
25
Unterhaun
980
90
32
95
Unterweisenborn
535
25
18
—
Wnstfeld
535
25
18
—
B. Einzelschulverbände.
Allendorf Allmershansen
535
496
25
45
18
16
60
Ausbach
980
90
32
95
Btedebach
535
25
18
—
Frielingen
, 535
25
18
—
Gersdorf
535
25
18
—
Gittersdorf
535
25
18
—
Gershausen
535
25
18
—
Hattenbach
535
25
18
—
Heenes
535
25
18
—
Heddersdorf
535
25
18
—
Hersfeld, israelitisch
535
25
18
—
Hillartshausen
535
25
18
—
Hilmes
535
25
18
—
Kalkobes
980
90
32
95
Kirchheim
980
90
32
95
Kleba
535
25
18
—
Kleinensec
535
25
18
—
Kohlhausen Lautenhausen
535
535
25
25
18
18
—
Mecklar
980
90
32
95
Motzfeld
535
25
18
—
Niederaula
1324
60
44
50
Niederaula israelitisch
535
25
18
—
Niederjossa
980
90
32
95
Oberhaun
535
25
18
—
Rohrbach Notensee
535
948
25
85
18
31
85
Solms
535
25
18
—
Schenklengsfeld israel.
157
35
4
60
Tann
535
25
18
--
Untergeis
535
25
18
—
Wehrshausen
535
25
18
—
Widdershausen
1200
70
40
25
Willingshain
535
25
18
—-
Wippershain
901
—
30
10
Wölfershausen
694
—
22
80
Die Herren 'Bürgermeister und die Herren Verbau dsvorsteher der Schulorte des Kreises ersuche ich, dafür zu sorgen, daß die Beträge in der Schulrechnung in Einnahme und Ausgabe nachgewiesen und die vorgeschriebenen Einnahme- und Ausgabe-Beläge hierzu geschrieben werden.
I. 1388. Der Landrat.
J. V.:
V. Hedemann, Reg.-Assessor.
«ekan»tmachii»s, betreffend die Preise für Rohzucker und Zuckerrüben im -Betriebsjahr 191617.
Vom 3. Februar 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 lReichs-Gesetzbl. S. 027) folgende Verordnung erlassen:
Der Preis des von den Rohzuckerfabriken im Betriebsjahr 191617 hergestellten Rohzuckers wird für 50 Kilogramm von 88 vom Hundert Ausbeute ohne Sack frei Magdeburg gegenüber dem in der Bekanntmachung über den Verkehr mit Zucker vom 26. August 1915 lReichs-Gesetzbl. S. 516) für Lieferung bis zum 31. Dezember 1915 festgesetzten Preise um 3 Mk. auf 15 Mk. erhöht. Monatszuschläge werden nicht gewährt.
Der Bundesrat bestimmt aus dieser Grundlage die Preise, die für die einzelnen Fabriken frei Verladestelle sowie für Rohzucker gelten, der außerhalb des Standorts der Fabriken eingelagert ist.
§ 2
Der im ß 1 Abs. 1 vorgesehene Mehrbetrag des Rohzuckerpreises ist ausschließlich zur Erhöhung der Rübenpreise zu verwenden, und zwar dürfen rüben- verarbeitende Fabriken in Verträgen über Lieferung von Zuckerrüben für das Betriebsjahr 1916 17 keinen niedrigeren Preis für 50 Kilogramm vereinbaren als 0,45 Mk. über dem im Betriebsjahr 191314 von ihnen für Kaufrüben gezahlten Preise. Verträge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu einem niedrigeren Preise abgeschlossen sind, gelten, soweit im Betriebsjahr 1916 17 zu liefern ist, als zu diesem Mindestpreis abgeschlossen.
Soweit Aktionäre oder Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Grund des Gesellschaftsvertrages zur Lieferung verpflichtet sind, finden die Vorschriften im Abs. 1 sinngemäß Anwendung; in diesem Falle wird der feste Geldpreis zugrunde gelegt, der im Betriebsjahr 1913 14 für die auf Grund des Gesellschaftsvertrages gelieferten Rüben gezahlt ist.
Bei Fabriken, die für das Betriebsjahr 1913 14 Verträge über Lieferung von Rüben der im Abs. 1 und 2 bezeichneten Art nicht abgeschlossen Satten,- be- Kilogramm.
Bei Berechnung des Mindestpreises bleiben Abreden über Erhöhung des vereinbarten Preises mit Rücksicht auf den Zuckergehalt, den Gewinn der Zuckerfabrik oder sonstige Umstände sowie über Neben- lieferungen außer Betracht.
Der Reichskanzler kann weitere Bestimmungen treffen und Ausnahmen zulassen.
§ 3
Ergeben sich zwischen den Vertragschließenden bei der Frage, ob der § 2 Anwendung findet, sowie bei Anwendung des § 2 selbst Streitigkeiten, so kann jede Partei eine Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk die Fabrik gelegen ist, darüber beantragen, zu welchen Bedingungen die Rüben zu liefern sind. Die höhere Verwaltungsbehörde setzt die Bedingungen nach freiem Ermessen fest. Die Entscheidung ist endgültig und für die Gerichte bindend.
Die Landeszentralbehörden bestimmen, welche Behörden als höhere Verwaltungsbehörden anzu- sehen sind.
§ 4
Kaufverträge über Rohzucker aus dem Betriebsjahr 1916/17 Umrfen nicht abgeschlossen werden. Verträge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung geschlossen sind, sind nichtig.
§ 5
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ber- kündung in Straft.
Berlin, den 3. Februar 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Hersfeld, den 9. Februar 1916.
In den Gemeinden Rohrbach, Reilos, Friedlos und Gittersdorf ist die Schafräude ausgebrochen.
J. I. Nr. 1570. Der Landrat.
I. B.:
v. Hedemann, Reg.- Assessor.
Bus der Heimat
* (B a u t S o n n e n b l u m e n a u!) Der Kern der Sonnenblume ist ein Körnerkraftfutter, dessen Wert für die Viehfütterung ebensowohl wie auch infolge seines Oelgehaltes für die Oelgewinnung sehr groß ist. Da die Sonnenblume auf jedem Boden gedeiht und ihr Ertrag an Körnern einer der reichsten ist, den überhaupt eine Körnerpflanze hervorbringt, so empfiehlt es sich, in diesem Frühjahr den Anbau von Sonnenblumen in besonders großem Umfang zu pflegen. Für,den Anbau kommen auch die Privatgärten in Frage, da die Sonnenblume sich auch ganz besonders zur Grenzbeflanzung eignet. Jedenfalls ist dem Anbau von Sonnenblumen die größte Aufmerksamkeit zn schenken, da die Sonnenblume auf zwei Knappheitsgebieten - Kraftfutter und Oel — infolge ihrer Ertragsfähigkeit Abhilfe zu bringen vermag.
):( Hersfeld, 14. Februar. jDasSchnetden de r Hecken.) Es sei darauf aufmerksam gemacht, daß das Schneiden lebender Hecken nur bis zum 1. März
geschehen darf. Von da bis zum 31. Juli jeden Jahres ist es verboten. Das Abbrennen von Gras- flächen und Rainen darf nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde geschehen.
-n- Hersfeld, 14. Februar. (Lehrkursus für Kriegsbeschädigte.) Die Direktion des städtischen Schlachthofes in Hersfeld hat sich bereit erklärt, für Kriegsbeschädigte einen Lehrgang für Fleischbeschauer einzurichten. Der Unterricht soll am 1. März ds. Js. beginnen; die Ausbildung dauert ungefähr fünf Wochen, die Kosten für den Unterricht betragen etwa 50 Mark.
Gaffel, 12. Februar. (Todessprung in die Fulda.) Am gestrigen Sonnabend gegen V21 Uhr mittags betrat ein junges Mädchen im Alter von etwa 16 Jahren das Renthofs-Rondel, legte seinen Hut sowie einen Abschiedsbrief an seine Eltern auf eine der Ruhebänke und sprang dann über die mehrere Fuß hohe Mauer hinweg in die Fulda, wo es sofort in den Fluten verschwand Schnell eilten von allen Seiten Leute herbei, um die Lebensmüde zu retten, allein vergeblich. Das Mädchen war untergegangen und kam nicht mehr zum Vorschein. Bisher konnte die Leiche noch nicht geborgen werden.
Cassel, 12. Februar. Die Strafkammer des hiesigen Landgerichts verurteilte gestern nach 6'Mündiger Verhandlung den vermögenden, bisher unbestraften Mühlenbesitzer August Winter aus Wolfhagen wegen Nahrungsmittelfälschung in Vebindung mit Betrug zu einem Jahr Gefängnis und 1000 Mark Geldstrafe oder weiteren 200 Tagen Gefängnis, weil er wie die Beweisaufnahme ergab, in verschiedenen Fällen für Landwirte und Bäckermeister Mehl lieferte, das bis zn 10,40/0 Zusätze von feingemahlenem schwefelsaurem Kalk aufwies, sodaß nach Genuß des aus diesem Mehl verbackenen Brotes die Leute von Verdauugstörungen aller Art, Leibweh und starkem DurMfall Befallen wuroen. Einrgem-Lau 0 wlcren, oenen er MW»-1ÄMM Vieh lieferte, hatte er die Kleie mit größeren Mengen Gips vermengt; so wurde ein Fall festgestellt, wo der Kleie 22,7"" schwefelsaurer feingemahlener Kalk beigemischt worden war; die Kühe, die man mit dieser Kleie gefüttert hatte, erkrankten und gaben längere Zeit hindurch keine Milch. Die zur landwirtschaftlichen Versuchsanstalt der Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Gaffel in Harleshausen gebrachten Proben von Brot, Mehl nnd Kleie enthielten sämtlich erhebliche Zusätze von Gips; man konnte sich diesen Umstand zunächst nicht erklären, dann aber ließ man eine Haussuchung bei dem Mühlenbesitzer vornehmen, wo man sehr große Vorräte Futterkalk und Gips fand, die er zum Vermischen des Mehles oder der Kleie verwendet hatte. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Gefängnis beantragt.
Fritzlar, 12. Februar. Bei den Wiederherstellungsarbeiten am hiesigen Dom wurden in letzter Zeit wieder zwei hervorragende Funde gemacht. Zunächst wurde in einer gewölbten Grabgruft vor dem Sakramentshause 1 Bronzefigürchen, 11 Zentimeter groß, gefunden, das wohl den Hl. Johannes darstellt. Während diese Figur in die ersten Jahrzehnte des 13. Jahrhunderts zu setzen ist, fällt das vor wenigen Tagen entdeckte neue Fundstück in die 2. Hälfte desselben Jahrhunderts. Es ist eine prächtig erhaltene, gemalte, überlebensgroße Figur aus Sandstein, ein sogenannter Gnaöenthron.
Frielendorf, 10. Februar. Ein entsetzlicher Unglücksfall hat sich heute in dem benachbarten Spießkappe l ereignet. Während des Betriebes in seiner Sägemühle war der Sägemühlenbesitzer Kohl im Schneideraum anwesend. Plötzlich flog ein langer spitzer Splitter von der Vorderkante einer Bohle ab und drang mit der Wucht eines Geschosses Herrn Kohl in die linke Kopfseite; der Splitter war in das linke Auge eingedrungen und ragte hinter dem Ohre am Hinterkopf wieder heraus. Der Unglückliche, welcher sofort bewußtlos niederfank, konnte von dem eingedrungenen Splitter nicht sofort befreit werden, alle Versuche schlugen fehl. Man packte ihn in einen Kutschwagen, fuhr ihn zur Bahn und von dort mit dem nächsten Schnellzug nach Marburg zur Universitätsklinik, woselbst sofort eine Operation vorgenommen wurde. Ob es gelingt, Kohl am Leben zu erhalten, erscheint zweifelhaft.
Heiligenstadt, 10. Februar. Drei hiesige Schul- knaben im Alter von 9, 11 und 13 Jahren drangen nachts in einen vor der Stadt gelegenen Garten ein, erbrachen das Gartenhaus, worin sich eine Hithner- und Kaninchenzucht befindet. Sie stahlen einen Zuchthahn und drei Hühner, die sämtlich an Ort und stelle abgeschlachtet und dann mitgeuommen wurden. Der Staatsanwaltschaft in Nordhausen ist Anzeige erstattet worden.
' Frankfurt a. M., 11. Februar. Als Mittwoch vormittag der Schweinemarkt eröffnet wurde, befand sich in der weiten Halle kein einziges Tier das zum Verkauf stand. Am schwarzen Brett stand zwar ein Auftrieb von 234 verzeichnet, doch diese waren längst vor Marktbeginn in sicheren Händen. — Am Wiesbadener Markt standen 109 Schweine zum Verkauf.
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