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Amtlicher Anzeiger

für den Kreis Hersfeld

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- L r zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei

^Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. ' *

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im ) amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- I holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, j

Nr. 38.

Dienstag, den 15. Februar

1916

Amtlicher Teil.

!--------;

Hersfeld, den 7. Januar 191«.

An die sämtlichen Schulvorstände des Kreises.

Nachstehend veröffentliche ich das Verzeichnis über den Bestand des bei der städtischen Sparkasse hier für die Schulverbände angelegten Schulbaufonds nach dem Stande vom 1. Januar 1916 sowie der dem Stamm­kapital zugeschriebenen Zinsen für das Kalenderjahr 1915.

Schulverband

Betrag des Baufonds am 31. 12. 15

Zinsen für 1915

Mark 1 Pf.

Mark 1 Pf.

A. Gesamtschulverbände.

Asbach

1212

70

40

65

Aua

535

25

18

Eitra

948

75

31

80

Friedewald

1384

30

46

30

Friedlos Gethsemane

1200

535

70

25

40

18

25

Goßmannsrode

535

25

18

Heimboldshaufen

1130

65

37

75

Herfa

535

25

18

Heringen a. W.

628

25

18

10

Holzheim-Kruspts

1070

65

36

05

Kathus

980

90

32

95

Kemmerode

535

25

18

Kerspenhausen

535

25

18

Lengers

809

40

26

90

Malkomes

535

25

18

Meckbach

980

90

32

95

Meugshausen

535

25

18

-

Obergeis

980

90

32

95

Ransbach

308

75

9

20

. Sffcrfe.rnhp ...... ..

Schenklengsfeld

1605

85

54

M

Sorga

1200

70

40

25

Unterhaun

980

90

32

95

Unterweisenborn

535

25

18

Wnstfeld

535

25

18

B. Einzelschulverbände.

Allendorf Allmershansen

535

496

25

45

18

16

60

Ausbach

980

90

32

95

Btedebach

535

25

18

Frielingen

, 535

25

18

Gersdorf

535

25

18

Gittersdorf

535

25

18

Gershausen

535

25

18

Hattenbach

535

25

18

Heenes

535

25

18

Heddersdorf

535

25

18

Hersfeld, israelitisch

535

25

18

Hillartshausen

535

25

18

Hilmes

535

25

18

Kalkobes

980

90

32

95

Kirchheim

980

90

32

95

Kleba

535

25

18

Kleinensec

535

25

18

Kohlhausen Lautenhausen

535

535

25

25

18

18

Mecklar

980

90

32

95

Motzfeld

535

25

18

Niederaula

1324

60

44

50

Niederaula israelitisch

535

25

18

Niederjossa

980

90

32

95

Oberhaun

535

25

18

Rohrbach Notensee

535

948

25

85

18

31

85

Solms

535

25

18

Schenklengsfeld israel.

157

35

4

60

Tann

535

25

18

--

Untergeis

535

25

18

Wehrshausen

535

25

18

Widdershausen

1200

70

40

25

Willingshain

535

25

18

-

Wippershain

901

30

10

Wölfershausen

694

22

80

Die Herren 'Bürgermeister und die Herren Ver­bau dsvorsteher der Schulorte des Kreises ersuche ich, dafür zu sorgen, daß die Beträge in der Schulrechnung in Einnahme und Ausgabe nachgewiesen und die vor­geschriebenen Einnahme- und Ausgabe-Beläge hierzu geschrieben werden.

I. 1388. Der Landrat.

J. V.:

V. Hedemann, Reg.-Assessor.

«ekan»tmachii»s, betreffend die Preise für Rohzucker und Zuckerrüben im -Betriebsjahr 191617.

Vom 3. Februar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 lReichs-Gesetzbl. S. 027) folgende Verordnung erlassen:

Der Preis des von den Rohzuckerfabriken im Betriebsjahr 191617 hergestellten Rohzuckers wird für 50 Kilogramm von 88 vom Hundert Ausbeute ohne Sack frei Magdeburg gegenüber dem in der Be­kanntmachung über den Verkehr mit Zucker vom 26. August 1915 lReichs-Gesetzbl. S. 516) für Lieferung bis zum 31. Dezember 1915 festgesetzten Preise um 3 Mk. auf 15 Mk. erhöht. Monatszuschläge werden nicht gewährt.

Der Bundesrat bestimmt aus dieser Grundlage die Preise, die für die einzelnen Fabriken frei Ver­ladestelle sowie für Rohzucker gelten, der außerhalb des Standorts der Fabriken eingelagert ist.

§ 2

Der im ß 1 Abs. 1 vorgesehene Mehrbetrag des Rohzuckerpreises ist ausschließlich zur Erhöhung der Rübenpreise zu verwenden, und zwar dürfen rüben- verarbeitende Fabriken in Verträgen über Lieferung von Zuckerrüben für das Betriebsjahr 1916 17 keinen niedrigeren Preis für 50 Kilogramm vereinbaren als 0,45 Mk. über dem im Betriebsjahr 191314 von ihnen für Kaufrüben gezahlten Preise. Verträge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu einem niedrigeren Preise abgeschlossen sind, gelten, soweit im Betriebsjahr 1916 17 zu liefern ist, als zu diesem Mindestpreis abgeschlossen.

Soweit Aktionäre oder Gesellschafter einer Gesell­schaft mit beschränkter Haftung auf Grund des Ge­sellschaftsvertrages zur Lieferung verpflichtet sind, finden die Vorschriften im Abs. 1 sinngemäß An­wendung; in diesem Falle wird der feste Geldpreis zugrunde gelegt, der im Betriebsjahr 1913 14 für die auf Grund des Gesellschaftsvertrages gelieferten Rüben gezahlt ist.

Bei Fabriken, die für das Betriebsjahr 1913 14 Verträge über Lieferung von Rüben der im Abs. 1 und 2 bezeichneten Art nicht abgeschlossen Satten,- be- Kilogramm.

Bei Berechnung des Mindestpreises bleiben Ab­reden über Erhöhung des vereinbarten Preises mit Rücksicht auf den Zuckergehalt, den Gewinn der Zucker­fabrik oder sonstige Umstände sowie über Neben- lieferungen außer Betracht.

Der Reichskanzler kann weitere Bestimmungen treffen und Ausnahmen zulassen.

§ 3

Ergeben sich zwischen den Vertragschließenden bei der Frage, ob der § 2 Anwendung findet, sowie bei Anwendung des § 2 selbst Streitigkeiten, so kann jede Partei eine Entscheidung der höheren Ver­waltungsbehörde, in deren Bezirk die Fabrik gelegen ist, darüber beantragen, zu welchen Bedingungen die Rüben zu liefern sind. Die höhere Verwaltungs­behörde setzt die Bedingungen nach freiem Ermessen fest. Die Entscheidung ist endgültig und für die Ge­richte bindend.

Die Landeszentralbehörden bestimmen, welche Behörden als höhere Verwaltungsbehörden anzu- sehen sind.

§ 4

Kaufverträge über Rohzucker aus dem Betriebs­jahr 1916/17 Umrfen nicht abgeschlossen werden. Ver­träge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ge­schlossen sind, sind nichtig.

§ 5

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ber- kündung in Straft.

Berlin, den 3. Februar 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Hersfeld, den 9. Februar 1916.

In den Gemeinden Rohrbach, Reilos, Friedlos und Gittersdorf ist die Schafräude ausgebrochen.

J. I. Nr. 1570. Der Landrat.

I. B.:

v. Hedemann, Reg.- Assessor.

Bus der Heimat

* (B a u t S o n n e n b l u m e n a u!) Der Kern der Sonnenblume ist ein Körnerkraftfutter, dessen Wert für die Viehfütterung ebensowohl wie auch infolge seines Oelgehaltes für die Oelgewinnung sehr groß ist. Da die Sonnenblume auf jedem Boden gedeiht und ihr Ertrag an Körnern einer der reichsten ist, den überhaupt eine Körnerpflanze hervorbringt, so em­pfiehlt es sich, in diesem Frühjahr den Anbau von Sonnenblumen in besonders großem Umfang zu pflegen. Für,den Anbau kommen auch die Privat­gärten in Frage, da die Sonnenblume sich auch ganz besonders zur Grenzbeflanzung eignet. Jedenfalls ist dem Anbau von Sonnenblumen die größte Aufmerk­samkeit zn schenken, da die Sonnenblume auf zwei Knappheitsgebieten - Kraftfutter und Oel infolge ihrer Ertragsfähigkeit Abhilfe zu bringen vermag.

):( Hersfeld, 14. Februar. jDasSchnetden de r Hecken.) Es sei darauf aufmerksam gemacht, daß das Schneiden lebender Hecken nur bis zum 1. März

geschehen darf. Von da bis zum 31. Juli jeden Jahres ist es verboten. Das Abbrennen von Gras- flächen und Rainen darf nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde geschehen.

-n- Hersfeld, 14. Februar. (Lehrkursus für Kriegsbeschädigte.) Die Direktion des städtischen Schlachthofes in Hersfeld hat sich bereit erklärt, für Kriegsbeschädigte einen Lehrgang für Fleischbeschauer einzurichten. Der Unterricht soll am 1. März ds. Js. beginnen; die Ausbildung dauert ungefähr fünf Wochen, die Kosten für den Unterricht betragen etwa 50 Mark.

Gaffel, 12. Februar. (Todessprung in die Fulda.) Am gestrigen Sonnabend gegen V21 Uhr mittags be­trat ein junges Mädchen im Alter von etwa 16 Jahren das Renthofs-Rondel, legte seinen Hut sowie einen Abschiedsbrief an seine Eltern auf eine der Ruhebänke und sprang dann über die mehrere Fuß hohe Mauer hinweg in die Fulda, wo es sofort in den Fluten verschwand Schnell eilten von allen Seiten Leute herbei, um die Lebensmüde zu retten, allein vergeblich. Das Mädchen war untergegangen und kam nicht mehr zum Vorschein. Bisher konnte die Leiche noch nicht geborgen werden.

Cassel, 12. Februar. Die Strafkammer des hiesigen Landgerichts verurteilte gestern nach 6'Mündiger Verhandlung den vermögenden, bisher unbestraften Mühlenbesitzer August Winter aus Wolfhagen wegen Nahrungsmittelfälschung in Vebindung mit Betrug zu einem Jahr Gefängnis und 1000 Mark Geldstrafe oder weiteren 200 Tagen Gefängnis, weil er wie die Beweisaufnahme ergab, in verschiedenen Fällen für Landwirte und Bäckermeister Mehl lieferte, das bis zn 10,40/0 Zusätze von feingemahlenem schwefelsaurem Kalk aufwies, sodaß nach Genuß des aus diesem Mehl verbackenen Brotes die Leute von Verdauugstörungen aller Art, Leibweh und starkem DurMfall Befallen wuroen. Einrgem-Lau 0 wlcren, oenen er MW»-1ÄMM Vieh lieferte, hatte er die Kleie mit größeren Mengen Gips vermengt; so wurde ein Fall festgestellt, wo der Kleie 22,7"" schwefelsaurer feingemahlener Kalk beige­mischt worden war; die Kühe, die man mit dieser Kleie gefüttert hatte, erkrankten und gaben längere Zeit hindurch keine Milch. Die zur landwirtschaftlichen Versuchsanstalt der Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Gaffel in Harleshausen gebrachten Proben von Brot, Mehl nnd Kleie enthielten sämtlich erhebliche Zusätze von Gips; man konnte sich diesen Um­stand zunächst nicht erklären, dann aber ließ man eine Haussuchung bei dem Mühlenbesitzer vornehmen, wo man sehr große Vorräte Futterkalk und Gips fand, die er zum Vermischen des Mehles oder der Kleie verwendet hatte. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Gefängnis beantragt.

Fritzlar, 12. Februar. Bei den Wiederherstellungs­arbeiten am hiesigen Dom wurden in letzter Zeit wieder zwei hervorragende Funde gemacht. Zunächst wurde in einer gewölbten Grabgruft vor dem Sakramentshause 1 Bronzefigürchen, 11 Zentimeter groß, gefunden, das wohl den Hl. Johannes darstellt. Während diese Figur in die ersten Jahrzehnte des 13. Jahrhunderts zu setzen ist, fällt das vor wenigen Tagen entdeckte neue Fundstück in die 2. Hälfte des­selben Jahrhunderts. Es ist eine prächtig erhaltene, gemalte, überlebensgroße Figur aus Sandstein, ein sogenannter Gnaöenthron.

Frielendorf, 10. Februar. Ein entsetzlicher Un­glücksfall hat sich heute in dem benachbarten Spieß­kappe l ereignet. Während des Betriebes in seiner Sägemühle war der Sägemühlenbesitzer Kohl im Schneideraum anwesend. Plötzlich flog ein langer spitzer Splitter von der Vorderkante einer Bohle ab und drang mit der Wucht eines Geschosses Herrn Kohl in die linke Kopfseite; der Splitter war in das linke Auge eingedrungen und ragte hinter dem Ohre am Hinterkopf wieder heraus. Der Unglückliche, welcher sofort bewußtlos niederfank, konnte von dem einge­drungenen Splitter nicht sofort befreit werden, alle Versuche schlugen fehl. Man packte ihn in einen Kutschwagen, fuhr ihn zur Bahn und von dort mit dem nächsten Schnellzug nach Marburg zur Universitäts­klinik, woselbst sofort eine Operation vorgenommen wurde. Ob es gelingt, Kohl am Leben zu erhalten, erscheint zweifelhaft.

Heiligenstadt, 10. Februar. Drei hiesige Schul- knaben im Alter von 9, 11 und 13 Jahren drangen nachts in einen vor der Stadt gelegenen Garten ein, erbrachen das Gartenhaus, worin sich eine Hithner- und Kaninchenzucht befindet. Sie stahlen einen Zucht­hahn und drei Hühner, die sämtlich an Ort und stelle abgeschlachtet und dann mitgeuommen wurden. Der Staatsanwaltschaft in Nordhausen ist Anzeige erstattet worden.

' Frankfurt a. M., 11. Februar. Als Mittwoch vor­mittag der Schweinemarkt eröffnet wurde, befand sich in der weiten Halle kein einziges Tier das zum Ver­kauf stand. Am schwarzen Brett stand zwar ein Auf­trieb von 234 verzeichnet, doch diese waren längst vor Marktbeginn in sicheren Händen. Am Wiesbadener Markt standen 109 Schweine zum Verkauf.

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