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Hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- a r < zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei D^tSluO^I Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

für den Kreis Hersfeld

ßwAt^üfAll Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 35

Freitag, den 11. Februar

1916

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 9. Februar 1916.

Im Anschluß an meine im Kreisblatt veröffent­lichte Bekanntmachung vom 5. Februar I. A. Nr. 1292 über die Bildung des Viehhändler-Verbandes für den Regierungs-Bezirk Cassel mache ich darauf aufmerk­sam, daß die Landeszentralbehörden unter dem 3. Februar ihre Anordnung vom 19. Januar 1916 über die Bildung von Viehhandelsverbänden dahin ergänzt haben, daß Zwangsmitglieder der Verbünde nur die­jenigen Viehhändler sind, welche im Verbandsbezirk ihre gewerbliche Niederlassung und bereits vor dem 1. Juli 1914 Viehhandel im Hauptberuf betrieben haben.

Nur Gewerbetreibende, bei welchen diese beiden Voraussetzungen vorliegen, sind also in die aufzu- stellende Nachweisung über die Zwangsmitglieder des Verbandes aufzunehmen.

Der Nachweis über das Vorliegen dieser Voraus­setzungen ist durch eine Bescheinigung der Polizeibe­hörde des Wohnortes der Viehhändler nach unten stehendem Muster zu erbringen. Die Bescheinigung ist der Anmeldung beizufügen. Soweit die Anmel­dungen bereits ergangen sind, ist die Bescheinigung nachträglich beizubringen, anderenfalls gilt die An­meldung als nicht erfolgt.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

I. A. Nr. 1515. I. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Belaimtmachung

über die Abänderung der Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung vom 9. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 647).

Vom 27. Januar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirt­schaftlichen Maßahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

In der Verordnung über die Kartoffelversorgung vom 9. Oktober 1915 in Verbindung mit der Verord­nung vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 647, 711) werden folgende Aenderungen vorgenommen:

1) § 7 wird gestrichen.

2) Im § 22 Satz 2 werden die Worteoder den auf Grund des § 7 Abs. 3 erlassenen Be­stimmungen" gestrichen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.

Berlin, den 27. Januar 1916.

Der Reichskanzler.

Im Auftrage: Freiherr von Stein. * * *

Hersfeld, den 9. Februar 1916.

Die Verordnung über die Kartoffelversorgung vom 9. 10. 15 ist abgedruckt im Kreisblatt Nr. 250/15."

Ministerialvertreter eine umfassende Erläuterung, worauf nach einer längeren Aussprache die Gründung eines Viehhandelsverbandes für den Regierungsbe­zirk Cassel beschlossen wurde. Sodann wurden die

vorgelegten Satzungen für die Regelung des Vieh- Handels im Regierungsbezirk Cassel durchberaten und schließlich genehmigt. Der Verband wird bereits am 15. Februar ds. Js. in Wirksamkeit treten. Zum Vorsitzenden ist Herr Landrat von Pappenheim zu Cassel ernannt worden.

Vor

Muster für die Bescheinigung der Ortspolizeibe­hörde:

Ich bescheinige hierdurch, daß der (Name, Wohn­ort) bereits vor dem 1. Juli 1914 den Viehhandel im Hauptberuf betrieben hat."

I. 1432.

Der Landrat.

I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Affessor.

(Siegel.)

. den.... Unterschrist.

1916.

Das dem Kreise für allgemeine Beleuchtungs­zwecke im Monat Februar überwiesene Petroleum beträgt nur derjenigen Mengen, die in den vor­angegangenen Monaten überwiesen worden sind. Alle Beteiligten weise ich hierauf mit dem Bemerken hin, daß daher auch auf die ausgegebenen Petroleum­karten nur G/w der bishsr zustehenden Mengen aus-

gegeben werden kann. J. I. No. 1493.

Der Landrat.

I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 5. F< Die Herren Bürgermeister und G

ebruar 1916.

utsvorsteher er-

innere ich nochmals an Einsendung der Kreishunde- steuerzuganslisten oder aber Erstattung von Fehlan­zeige mit Frist bis spätestens zum 15. d. Mts.

Der Vorsitzende des Kreisansschnsses.

I. A. No. 822. I. V.:

v. Hedemann Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 7. Februar 1916.

Der von der Gemeinde Friedlos angekaufte Zuchtbulle, Simmentaler Rasse, 18. Monate alt, gelb- schäck ist von der Körungskommission für zuchttauglich befunden worden.

Der Vorsitzende des Kreisansschnsses.

I. A. No. 1422. I. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bekanntmach»««.

betreffend Aenderung der Verordnung über den Ver­kehr mit Gerste aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 384).

Vom 27. Januar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirt­schaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 7 Abs. 1 a der Verordnung über den Verkehr mit Gerste aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 384) erhält folgende Fassung:

selbstgezogene Saatgerste für Saatzwecke liefern, sofern sie sich nachweislich in den letzten zwei Jahren mit dem Verkaufe von Saatgerste befaßt haben, die Reichsfutter- mittclstelle bestimmt, in welcher Weise der Nachweis zu erbringen ist;"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ber- kündung in Kraft.

Berlin, den 27. Januar 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbritck.

* *

Hersfeld, den 9. Februar 1916.

Die Verordnung über den Verkehr mit Gerste vom 28. 6. 15 ist abgedruckt im Kreisblatt Nr. 17615." I. 1482. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Aelanntmachung

über die Abänderung der Bekanntmachung über die Regelung der Kartoffelpresse vom 28. Oktober 1915

Vom 27. Januar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

I

Die Bekanntmachung über die Regelung der Kar­toffelpreise vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 711) erhält folgenden § 3a:

Die Heeresverwaltungen und die Ma­rineverwaltung, die Reichskartoffelstelle und die von dieser ermächtigten Stellen und Personen sind an die Höchstpreise nicht ge­bunden. Sie unterliegen jedoch bei den An- und Verkäufen den Weisungen des Reichskanzlers."

II

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ber- kündung in Kraft.

Berlin, den 27. Januar 1916.

Der Reichskanzler.

Im Auftrage: Freiherr von Stein.

*

*

*

Hersfeld, den 9. Februar 1916.

Die Verordnung über die Regelung der Kar­toffelpreise vom 28. 10. 15 ist abgedruckt im Kreisblatt Nr. 258/15."

I. 1432.

Der Landrat.

I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hus der Heimat.

* (Gründung eines Viehhandelsver- bandes im Regierungsbezirk Cassel.) Im Sitzungssaale der Kgl. Regierung wurde gestern mit­tag eine Konferenz zur Syndizierung des Viehhandels im Regierungsbezirk Cassel abgehalten. Die Ver­handlungen leitete als Vorsitzender Herr Regierungs­Präsident Graf von' Bernstorff. Als Vertreter des Handelsministeriums war Herr Geh.Ober-Regierungs- rat Hoffmann, als Vertreter des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Herr Ländes- Oekonomierat Burghardt erschienen. An der Be­sprechung nahmen ferner teil: als Vertreter des Oberpräsidiums für Hessen-Nassau Herr Oberpräsidal- rat Dr. Dyes, von der Kgl. Regierung die Herren Ober-Regierungsrat Lewald, Regierungs- und Ge­werberat Dr. Löwenstein, Regierungsrat Spieß und Veterinärrat Schlitzberger; als Vertreter der Residenz­stadt Cassel Herr Stadtrat Roscnstock,- als Vertreter des Landkreises Cassel Herr Landrat von Pappenheim; der Vorsitzende der Landwirtschaftskammer für Kur- hessen, Herr Rittergutsbesitzer Maertens, sowie zahl­reiche Vertreter der größeren Städte und mehrerer Landkreise des Regierungsbezirks, Vertreter des Viehhandels, der Landwirtschaft und des Fleischerge­werbes aus Stadt und Land. Die aus den Land-

bandes im Regierun

wirtschafts- und Handelsministerien unterbreiteten Vorschläge über die Syndizierung des Viehhandels erhielten durch eingehende Darlegungen der beiden

Uslar, 9. Februar. Auf dem hiesigen Güterbahn­hofe fiel beim Verladen von Baumstämmen ein schwerer Buchenstamm dem Knecht Niemeyer auf den Kopf. Dem Unglücklichen wurde der Schädel zer­trümmert) er war sofort tot.

Hofgeismar, 9. Februar. Die Schweineseuche ist in dem Gehöft des Gastwirts Baum ausgebrochen.

Dudenrode bei Allendorf a. W., 9. Februar. Seit etwa acht Tagen wird ein 80jähriger Einwohner unserer Gemeinde vermißt. Der Greis hatte seine in Oberrieden wohnende Tochter besucht, ist dann in Geschäften nach Werleshausen gegangen und seitdem verschollen.

Gudensberg, 8. Februar. Hier ereignete sich dieser Tage eine höchst merkwürdige Geschichte. Der Land­wirt Brede hatte von einem auswärtigen Fleischer­meister eine größere Anzahl Zwanzig- und Zehn­markscheine für ein Schwein erhalten und war eben im Begriff, sie noch einmal nachzuzählen, als er die Schritte seiner Frau hörte. Aus irgend einem Grunde wollte er das Geld nicht sehen lassen, raffte es schnell zusammen und warf es in das in der Stube stehende Butterfaß. Schnell eilte er noch dem Fleischermeister nach, um diesen zu bestimmen, seiner Frau nichts über den Preis zu sagen. Man sprach noch einige Minuten, ohne daß der Landwirt an seine Zehn- und Zwanzig­markscheine dachte. Kaum wollte der Fleischermeister jedoch den Hof verlassen, als er durch das Fenster der WopttftNve eneyie <uvn .,_

um zu hören, was da vorgefalle» wäre und erfuhr nun folgendes: Während der Landwirt sich im Haus­flur mit ihm unterhalten hatte, war die Dienstmagd in die Wohnstube getreten und hatte, ohne vorher in das Butterfaß hineinzusehen. die Milch in das Faß geschüttet und sofort tüchtig darauf losgebuttert. Als der Landwirt in die Stube trat, sah er schreckens­bleich die Arbeit der Magd und versuchte von seinen Zehn- und Zwanzigmarkscheinen noch zu retten, was zu retten war. Indes: die Magd war fleißiger ge­wesen, als es sonst ihre Art war, die schönen Scheine waren bereits vollkommen zu Brei gerührt.

Hannover, 7. Februar. Heute morgen 5 Uhr hat die Ehefrau Auguste Heimbach hier den Stellmachermeister Heinrich Brinke durch zwei Schüsse in den Kopf aus einem Revolver getötet. Die Heimbach ist festge­nommen und dem Gerichtsgefängnis zugeführt, sie hatte in einem Tobsuchtsanfall die Fensterscheiben der im Erdgeschoß befindlichen Wirtschaft eingeschlagen. Auf die Mitteilung der Wirtin begab sich der Hausbesitzer, Stellmachermeister Brinke, nach der Wohnung der Frau Heimbach, um diese zur Rede zu stellen. Kaum hatte er die Vorplatztür geöffnet, trat ihm die Frau ent­gegen und schoß ihm ohne weiteres mit einem Revolver zwei Kugeln in den Kopf, durch die Brinke auf der Stelle getötet wurde.

Hanau, 8. Februar. Im nahen Kesselstadt ist der Hofgeistliche Friedrich Hufnagel, ein bekannter Heffe, im 76. Lebensjahre gestorben. Der Verstorbene war lange Jahre Mitglied der Landessynode in Cassel.

Hanau, 8. Februar. Ein hessischer Lehrer, der als Unteroffizier die Kämpfe in Serbien mitgemacht und dabei auch längere Zeit im Ungarischen zugebracht hat, fand Gelegenheit, sich in der Gegend von Semendria mit einer jungen Schönen anzufreunden, die trotz ihrer sechzehn Jahre für die deutschen Soldaten in Liebe entbrannt war und ihn schließlich, als er lange den serbischen Kriegsschauplatz verlassen hatte, mit dem folgenden Schreiben beglückte: geerter K. ich er graife Die Feder mit Bester gesund Hatt ich Las auch grisen und Fill mal Kisen. maine gcdanken sind nur Vai aich Lider K. ich machtaich so gern zu aid) komen Lider Fraind Blaibitz gesund Bis aus wider Sejen ich Las aich alle Fill mal grisen und kisen und froje wider sen wir Lasen unsere Bekannten alle grisen und khisen ich winsch auch fill klik und fegen. Barbara Schwarz."

Frankfurt a. M., 8. Februar. Als gestern abend die in Jdstetn wohnhafte Fabrikarbeiterin Auguste Engel nach Hause kam, sand sie ihre vier Kinder im Alter von neun Monaten bis fünf Jahren erstickt vor. Das Zimmer war mit Rauch angefüllt. Ueber die Entstehungsursache des Rauches konnte nichts festgestellt werden.

Aschaffenburg, 8. Februar. Eine Frankfurter Jagdgesellschaft kaufte in verschiedenen Orten ihres hiesigen Jagdbezirkes Rauchfleisch, Würste, Eier und Butter auf und wollte sie nach der Jagd mit nach Frankfurt nehmen. Am Aschaffenburger Bahnhof aber beschlagnahmte die Polizei die Waren, die dann auf dem Wochenmarkt verkauft wurden.