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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im ' amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- - holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, i

Donnerstag, den 10, Februar

1916

Amtlicher Teil.

Berlin W. 66, den 5. 1. 1916. Leipzigerstraße 5.

Die von den Militärpolizei-Organen erlassenen Polizeiverordnungen sind in Bezug auf die Strafgelder in gleicher Weise zu behandeln wie die der gewöhn­lichen (Zivil-) Polizeistelleu; die Strafgelder sind eben­falls von den Gemeindekassen zu vereinnahmen. Die Tatsache, daß die Militärpolizei Gebiete polizeilich ge­regelt hat, die von der gewöhnlichen Polizei nicht ge­regelt waren, ist bedeutungslos. Nr. 4235 11.15. C. O.

Kriegsministerium.

I. A.: von Wrisberg.

* * *

Hersfeld, den 5. Februar 1916.

Vorstehendes wird als Anweisung für die Orts- polizeibehöröen veröffentlicht.

I. I. Nr. 1470. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

An der Königl Lehranstalt für Wein-,

M-«. Gartenbau zu Geisenheim a. M. finden im Jahre 1916 folgende Unterrichtskurse statt:

1. Oeffentlicher Reblauskursus am 14. und 15.Februar. 2. Obstbaukursus in der Zeit vom 14. bis 26. Februar.

3. Baumwärterkursns in der Zeit vom 14. bis 26. Februar.

4. Pflanzenschutzkursus in der Zeit vom 15. bis 17. Juni.

5. Obstbaunachkursus in der Zeit vom 24. bis 29. Juli.

6. Baumwärternachkursus in der Zeit vom 24. bis 29. Juli.

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8. Obstverwertungskursus für Frauen in der Zeit vom 14. bis 19. August.

Das Unterrichtshonorar betrügt:

Für den Kursus 1: nichts.

Für den Kursus 2 und 5: Preußen 20 Mk., Micht- preußen (auch Lehrer) 30 Mk. Preußische Lehrer sind frei. Personen, die nur am Nachkursus (Nr. 5) teilnehmen, zahlen 8 Mk., Nichtpreußen 12 Mk.

Für den Kursus 3 und 6 wird ein Honorar von 10 Mk. erhoben. Personen, die nur am Nach­kursus (Nr. 6) teilnehmen haben 5 Mk. zn zahlen. Für den Kursus 4: Preußen nnö Nichtpreußen 10 Mk.

Für den Kursus 7: Preußen 10 Mk., Nichtpreußen 15 Mk.

Für den Kursus 8: Preußen 6 Mk., Nichtpreußen 9 Mk.

Anmeldungen sind unter Angabe der Staatsange­hörigkeit zu richten an die Direktion der Königlichen Lehranstalt. Wegen Zulassung zum Reblauskursus (Nr. 1) wollen sich Personen aus der Provinz Hessen- Nassau an den Herrn Oberpräsidenten in Cassel, Nicht­preußen an ihre Landesregierung wenden.

Weitere Auskunft ergeben die von der Lehran­stalt kostenlos zu beziehenden Satzungen.

Zum Schluß wird noch bemerkt, daß die unter 2, 3, 5 und 6 aufgeführten Kurse Veranstaltungen der Landwirtschaftskammer in Wiesbaden sind.

Der Direktor: Wortmann.

Hus der Heimat«

* (PreußischeRente n-Ver sicher ungs-An­stalt, Berlin W 66, Kaiserhofstraße 2.) Die Preußische Renten-Bersicherungsanstalt versichert nach dem Grundsätze der Gegenseitigkeit Renren für den Erlebensfall; einer ärztlichen Untersuchung bedarf es dabei nicht. Aeltere Personen, welche in der Lage sind, eine mehr oder minder hohe Kapitaleinzahlung zu leisten, versichern am besten sofort beginnende Renten, womit sie eine sofortige Erhöhung ihres Einkommens erzielen; jüngere Personen dagegen finden in der Versicherung von aufgeschobenen Renten (Altersrenten) ein bewährtes Mittel, kleine Kapitalien oder ihre laufenden Ersparnisse für ihre Altersversorgung nutz­bar zu machen. Der Jahresbetrag der von der An­stalt zu zahlenden Renten übersteigt Bereits 7/4 Milli­onen Mark. Die Zahlung erfolgt in sehr bequemer Art, je nach Vereinbarung mit der Anstalt gegen RenteNscheine oder ohne solche. Im letzteren Falle wird die Rente innerhalb des Deutschen Reiches den volljährigen rentenberechtigten Mitgliedern portofrei zugesandt, ohne daß es der Beibringung eines Lebens- zeugnisses bedarf. Neben dem Versicherungsgeschäft be­treibt die Anstalt auf Grund ihrer Allerhöchst geneh­migten Statuten eine öffeutliche Sparkasse. Besondere Vorteile gewährt diese Sparkasse u. a. insofern, als sie mit den Sparern auch durch die Post verkehrt (Post­scheck-Konto : Berlin Nr. 9562) und die Sparbücher zur Vermeidung der lästigen Hin- und Hersendung für

die Sparer in Verwahrung nimmt. Die Anstalt ist eine öffentliche Versicherungsanstalt. Ihren Verhand­lungen und Anfertigungen ist durch Allerhöchste Kabi­nettsorder vom 9. Oktober 1883 die Gültigkeit öffent­licher Urkunden beigelegt. Die Anstalt steht seit ihrer Errichtung im Jahre 1838 unter der unmittelbaren Aufsicht des Preußischen Ministers des Innern, der dauernd bei ihr durch einen besonderen Kommissar (Staatskommissar) vertreten ist. Die Verwaltung liegt iu den Händen des Kuratoriums und der Direktion. Der Präsident und der Vizepräsident des Kuratori­ums werden von Sr. Majestät dem König von Preußen auf Vorschlag des Ministers des Innern ernannt ; die übrigen Mitglieder des Kuratoriums werden von der Generalversammlung der Mitglieder der Anstalt gewählt. Die Direktoren werden vom Kuratorium gewählt,' ihre Wahl bedarf der Bestätigung des Mi­nisters des Innern. Das gesamte Vermögen der Anstalt darf satzungsmäßig außer in sicheren Hypo­theken nur in mündelsicheren Werten angelegt werden und beträgt 125 Millionen Mark.

* (Postsendungen nach Japan.) Nach viel­fachen Klagen unserer kriegsgefangenen Landsleute in Japan kommen schon seit langer Zeit Postsendungen, die auf dem Wege über Schweden-Rußland-Sibirien an sie abgesandt waren, nicht mehr an. Es empfiehlt sich daher, diesen Weg nicht mehr zu benutzen und Sendungen an Gefangene in Japan nur noch mit dem Leitvermerküber Holland" oderüber die Schweiz" zur Post zu geben. Sendungen ohne Leitvermerk werden von der Post über Holland (Amerika) nach Japan befördert. Postanweisungen sind an die Ober­postkontrolle in Bern oder an das Königlich Nieder­ländische Postamt im Haag zu richten, wo sie in Post­anweisungen nach Japan umgeschrieben werden. Ueber alle Einzelheiten erteilen die Postanstalten auf An­fragen Auskunft.

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* (Das Reichsgericht zum Jugendschutz-

an

setz des kommandierenden Generals.) Daß seiner Beute nach hier gewandt, um sie in 6

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dierenden Generals auch für solche Fälle gilt, in denen die Jugendlichen die Tabakware nicht für sich,

sondern für Erwachsene einholen, will mancher immer noch nicht recht glauben. Es ist aber bestimmt so, und jetzt sogar durch Reichsgerichtsentscheidung fest­gelegt. Der 4. Strafsenat des Reichsgerichts hat nämlich folgende Entscheidung getrosten:Das Ver­bot des Oberbefehlshabers, an Personen unter 16 Jahren Zigarren und Zigaretten gewerbsmäßig ab- zugeben, ist auch dann als verletzt anzusehen, wenn die Jugendlichen angeben, daß sie die Zigarren und Zigaretten für Verwundete einkaufen. Dieser Bor­wand kann den Verkäufer nicht entschuldigen. Die Abgabe an Jugendliche ist schlechthin verboten, nicht bloß wenn die Jugendlichen selbst Verbraucher sind. Wollte man die Jugendlichen als Einkaufsbeauftragte Erwachsener zulassen, dann würde die Umgehung des Verbots sehr begünstigt."

):( Hersfeld, 9. Februar. Der vom Beamtenver­ein am Sonnabend anberaumte Unterhaltungs- abend erfreute sich eines guten Besuches, insbe­sondere waren eine größere Anzahl Damen der Ein­ladung gefolgt. Nach einem flotten Marsch, gespielt von einigen Herren des Orchestervereins, erklärte Herr Feldwebel-Leutnant Lämmerzahl vom hiesigen Bataillon den von ihm selbst verfertigten, dem Obers­berg und Umgegend angepaßten Kriegsschauplatz. Der Obersberg bot mit seinen der heutigen Kriegs­technik entsprechend angelegten Schützengräben, Unter­ständen, Geschützständen pp. gegen den anstürmcnden Feind eine gute Verteidigungsstellung. Die in allen Teilen mit großem Verständnis und vieler Geduld angefertigte Arbeit hat bewiesen, daß der Herr Ver- fertiger mit persönlichen Erfahrungen und großem Interesse gearbeitet hat. Reicher Beisall wurde den überaus interessanten Ausführungen zuteil. Während der darauf folgenden Besichtigung des Kunstwerkes wurden noch einige Konzertstücke sehr gut gespielt. Durch eine Tellersammlung konnten dem roten Kreuz 20 Mk. überwiesen werden.

):( Hersfeld, 9. Februar. Vorgestern abend über- fielen 2 N üuber auf der Landstraße zwischen Forst­haus Svrga und dem Dorfe Malkomes den Bierwagen der Engelhardtschen Brauerei von hier. Einer der­selben fiel den Pferden in die Zügel, während der an­dere den Fahrburschen zur Herausgabe seiner Bar­schaft zwang, die nur in etwa 20 Mark bestand. Hierauf verschwanden die Räuber in dem Wald. Wie wir hören, sind die Täter bereits ermittelt und fest- genommen.

Heinebach, 6. Februar. Im nahen Eonnefeld herrscht seit einiger Zeit die Diphtheritis, der schon mehrere Kinder zum Opfer gefallen sind. Auch in Baumbach (Kr. Rotenburg) und in Wichte tritt diese Krankheit in bösartiger Weise auf.

Udenhausen, 7. Februar. Von Herben Schicksals­schlägen infolge des Krieges wurde die Familie Jo­hannes Wiederhvld hier betroffen, welche drei Söhne zu den Fahnen ziehen sah. Während der eine Sohn als Schwerverwundeter seiner Genesung, entgegensieht,

traf jetzt vor kurzer Zeit die Nachricht ein, daß der Sohn Konrad bei einem Truppentransport aus dem Zuge gefallen und überfahren sei. Wenige Tage nach­her erhielt die Familie über den dritten Sohn Lud­

in Lud-

wig, der auf Urlaub kommen wollte und erwartet wurde, die Mitteilung, daß er beim Abholen des Ur­laubsscheines mit mehreren Kameraden durch eine einschlagende Granate den Tod gefunden haben. Für die sehr beliebt gewesenen Brüder fand in großer Trauerversammlung ein erhebender Trauergedächt­nisgottesdienst statt.

Hann. Münden, 7. Februar. Heute Nachmittag um 4 Uhr ist auf dem hiesigen Bahnhof ein gräßliches Unglück passiert. Die 22jährige Arbeiterin Härtung, die die Eisenbahnwagen in Ordnung zu halten hatte, war im Begriff, aus dem Maschinenschuppen Wasser zu holen und lief arglos mit dem Eimer über das Geleis. In demselben Augenblick kam eine Maschine in der Richtung nach Nordhausen, erfaßte die Be­dauernswerte und verstümmelte sie schrecklich.

Obergebra, 7. Februar. Der 57jährige Landwirt Heinrich Wedler wurde, als er seinem Vater bei einem Streit in Erbschaftssachen zu Hilfe eilte, von seinem 48 Jahre alten geistig zurückgebliebenen Bruder Gustav niedergeschlagen und durch einen Stich in die Halsschlagader getötet. Der Mörder floh, wurde aber in Bleicherode gestellt und verhaftet. Sein Opfer hinterläßt Frau und sieben Kinder.

Tiefeuort, 7. Februar. Ein junges Mädchen aus Dönges hat heute früh bei ihren Verwandten in Eisenach durch Erhängen ihrem Leben ein Ende ge­macht, vermutlich wegen eines Nervenleidens. Die

macht, vermutlich wegen ei Mutter des Mädchens ist auf aus dem Leben geschieden.

die gleiche Art vor kurzem

Eisenach, 7. Februar. Von einem Unbekannten wurde kürzlich auf einem Gute in Martinsfeld ein

Ochse gestohlen. Der Täter hatte sich inzwischen mit seiner Beute nach hier gewandt, um sie in Geld um-

eis wurde

Flelschermetfrer, verr Louis Sulzner, aufmerksam, er schöpfte Verdacht und es stellte sich heraus, daß der Anbieter der gesuchte Dieb war. Der teure" Ochse wurde seinem rechtmäßigen Besitzer

wieder zugestellt, während sich des Diebes die Polizei annahm, die ihn dem hiesigen Amtsgericht zuführte.

Hildbnrghausen, 8. Februar. In Üntertriebel kam der fünfjährige Sohn des Mühlenbesitzers dem Treibriemen der Mühle zu nahe, wurde erfaßt, herum­geschleudert und zu Tode gedrückt, ehe das Mühlwerk zum Stehen gebracht werden konnte. Die Mutter des Kindes, die es retten wollte, erlitt schwere Verletzungen.

Sondershausen, 7. Februar. Das Tageblatt für Sondershausen hat sein Erscheinen eingestellt.

Erfurt, 6. Februar. Das Erfurter Schöffengericht verurteilte einen Lehrling und ein 14jähriges Mädchen aus Erfurt, die den brieflichen Verkehr einer in Er- fnrt wohnenden Pariserin mit einem kriegsgefangenen Franzosen vermittelt hatten, zu einem Verweise. Schärfer wurde eine Frau bestraft, die einem bei der städtischen Müllabfuhr beschäftigten kriegsgefangenen Russen ein Stück Brot gegeben hatte. Sie wurde zu 40 Mark Geldstrafe verurteilt.

Erfurt, 5. Februar. Die gerichtsärztliche Unter­suchung der in der Abortgrube des städtischen Abfuhr­hofes gefundenen Leiche hat ergeben, daß es sich um eine etwa 2025 Jahre alte weibliche Person handelt. Die ganze Sachlage läßt mit Bestimmtheit annehmen, daß ein Verbrechen vorliegt.

Duderstadt, 6. Februar. Bei Aufräumungs­arbeiten im Schutt eines abgebrannten Hauses an der Haberstraße fand ein Arbeiter mehere Stücke Metall unter der Erde, welche anfänglich für wertlos angesehen wurden. Bei näherer Untersuchung durch einen Goldschmied stellte sich heraus, daß es ein Stlberschatz war. Da die früheren Eigentümer des Hauses schon sehr lange tot sind und der jetzige Be­sitzer von dem Schatz nichts weiß, so fällt nach § 984 des Bürgerl. Gesetzbuchs die Hälfte dem Finder und die andere Hälfte dem jetzigen Hausbesitzer zu. Ob es sich bei diesem Schatz um zusammengeschmolzene Silber- gegenstände oder um Münzen, die bei früheren Bränden geschmolzen, handelt, ist noch nicht festgestellt.

Alfeld, 8. Februar. Bei der Nachprüfung der Be­stände an Brotgetreide hat sich gegenüber der Be­standsaufnahme vom 16. November v. J. ein Mehr im hiesigen Kreise von rund 20 000 Zentner ergeben, das sind etwa ' Zentner auf den Kopf der kreisein- gesessenen Bevölkerung. An Hafer hat die Nach- schätzung ein Mehr von etwa 6000 Zentner gebracht.

Frankfurt a. M., 7. Februar. Im Dachgeschoß Affensteinerweg 19 entstand Samstag nachmittag ein Brand, auf den man durch dichte Rauchwolken auf­merksam wurde. Das Feuer wurde durch Soldaten gelöscht. Leider ist ein Kind von Jahren verbrannt. Man fand es tot in seinem Bettchen. Die Entstehungs- ursache des Brandes ist nicht ermittelt. Man ver­mutet, daß das Kind mit Streichhölzern gespielt hat.