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HersWer Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- ^ « ,.

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei DuSihJtl Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. '

für den Kreis Hersfeld

Wlflti

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlicher» Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, i

Nr. 30.

Sonnabend, den 5, Februar

1916

Amtlicher Teil.

Auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit den §§ 4 und 9 des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und dem Reichsgesetz vom 11. Dezember 1915, so­wie mit der Allerhöchsten Order vom 31. Juli 1914, betreffend den Uebergang der vollziehenden Gewalt aus die Militärbefehlshaber, wird für den Bezirk des 11. Armeekorps nachstehende

Anordnung erlassen:

§1.

Für den Monat Februar 1916 wird jede Art Sonderausverkauf, wie Inventur oder Saison- Ausverkäufe, sogenannte weiße Wochen oder Tage, Propaganda-und Reklame-Wochen oder Tage, sowie jede andere, eine besondere Beschleunigung des Ber- kanfes bezweckende Veranstaltung, insbesondere die Ankündigung von Verkäufen zu herabgesetzten Preisen für Web- und Wirkstoffe und für Waren, die aus Web- oder Wirkstoffen hergestellt sind, oder bei deren Herstellung Web- oder Wirkstoffe verwandt sind, so­wie für alle Strickwaren verboten.

§2.

Zuwiderhandlungen werden gemäß § 9 b des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand mit Gefängnis bis zu einem Jahr und bei Vorliegen mildernder Umstände mit Hast oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.

Cassel, den 28. Januar 1916.

Der Stellv. Kommandierende General des 11. Armeekorps. gez. von Haugwitz, General der Infanterie. * * *

Hersfeld, den 3. Februar 1916.

Wird veröffentlicht-----------

17 1369. Der Landrat.

Ji V.:

v. Hedemann, Reg.-Affessor.

Bela«ktmachu«g

Die in § 5 Abs. 4 der Bekanntmachung vom 8. Januar 1915 (Nr. V. IL 206 11. 15. K. R. A.) bis zum 25. Januar 1916 gesetzte Frist zur Anmeldung der be­schlagnahmten Vorräte an Nußbaumholz und der ste­henden Nußbäume wird hiermit bis zum

16. Februar 1916 verlängert.

Cassel, den 27. Januar 1916.

Der Kommandierende General: gez. von Haugwitz.

General der Infanterie. , * * *

Hersfeld, den 3. Februar 1915.

Wird veröffentlicht.

I. 1. Nr. 1418. Der Landrat.

J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 2. Februar 1916.

Der auf Donnerstag, den 10. Februar ds. Js. in der Stadt Fulda angesetzte Viehmarkt wird unter den seither bekanntgegebenen Bestimmungen abgehalten. Mit dem Auftrieb darf um 7i> Uhr morgens begonnen werden.

Nach § 1 der Polizeiverordnnng vom 5. April 1914 «Amtsblatt Seite 182) ist der gewerbsmäßige Handel mit Klauenvieh im Stadtbezirke außerhalb des Marktplatzes verboten.

Auf Grund des § 47 der viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 1. Mai 1912 wird bestimmt, daß nach 9-1 Uhr vormittags Tiere nicht mehr zum Markt ge­bracht werden dürfen.

Besonders mache ich noch darauf aufmerksam, daß durch den 2. Zugang (vor der Lindenstraße) zum Vieh­marktplatz nur voruntersuchtes Vieh aufgetrieben werden darf.

Auf Grund des § 163 Absatz 4 der Ausführungs­bestimmungen zum Ausführungsgesetze zum Vieh- seuchengesetze vom 25. April 1911 wird ungeordnet, daß aus Orten, in denen Maul- und Klauenseuche herrscht, auch Personen von dem Besuche des Marktes ausge­schlossen sind.

i. 1340. Der Landrat.

J. :

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 31. Januar 1916.

Ich habe die erfolgte Wiederwahl des bisherigen Bürgermeisters Witzel in Stärklos für einen weiteren 8jährigen Zeitraum bestätigt.

Der Vorsitzende des Kreisansschusses.

I. A. Nr. 968. J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 31. Januar 1916.

Der von der Gemeinde Kruspis angekaufte Zucht­bulle, Simmentaler Rasse, 16 Monate alt, hellschäck ist von der Körungskommission für zuchttauglich be­funden worden.

Der Vorsitzende des Kreisansschnsses.

J. A. Nr. 1023. I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 31. Januar 1916.

Der von dem Gutspächter August Graf zu Hof Engelbach vorgestellte Zuchtbulle, Simmentaler Raffe, 18 Monate alt, gelbschäck ist von der Körungskom­mission für zuchttauglich befunden worden.

Der Vorsitzende des Kreisansschnsses:

I. A. Nr. 1022. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Affessor.

Hersfeld, den 31. Januar 1916.

Der von der Gemeinde Oberlengsfeld angekaufte Zuchtbulle, Simmentaler Rasse, 16 Monate alt, gelb­schäck ist von der Körungskommission für zuchttauglich befunden worden.

Der Vorsitzende des Kreisansschnsses:

I. A. Nr. 1024. I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bus der Heimat.

* (Wann erhalten die kriegsbeschädigten Mannschaften die Verstümmelungszulage?) Ueber die Gewährung der Berstümmelungszulage monatlich 27 Mark herrscht in den beteiligten Kreisen große Unklarheit. Kriegsbeschädigte, denen neben der Rente die Berstümmelungszulage nicht zugesprochen worden ist, fühlen sich häufig gegenüber anderen Rentenempfängern, die scheinbar eine gleich schwere Verletzung oder Gesundheitsstörung erlitten, Prüfung einmal durch den Truppenteil bezw. durch das Bezirkskommando, sodann durch das stellv. Generalkommando kann unbedingt damit gerechnet werden, daß die Verstümmelungszulage, wenn sie im Gesetze ihre Grundlage findet, auch gewährt wird. Das Wort Berstümmelungszulage darf nicht irre­führen. Nicht jede Verstümmelung gewährt einen Anspruch auf die Zulage. Nach dem Gesetz über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichs­heeres usw. vom 31. Mai 1906 § 13 erhalten Unter­offiziere (dazu rechnen auch Feldwebel) und Gemeine, die infolge einer Dienstbeschädigung oder Kriegsdienst- beschädigung eine Hand oder einen Fuß oder die Sprache oder das Gehör auf beiden Ohren verloren haben, außer Rente und Kriegszulage (diese 15 Mark monatlich nur bei Kriegsdienstbeschädigung) eine verstümmelungszulage von je 27 Mark monat­lich. Außerdem kann die Berstümmelungszulage be­willigt werden: a) bei Störung der Bewegungs- und Gebrauchsfähigkeit einer Hand, eines Armes, eines Fußes, eines Beines, wenn die Störung dem Verlust ! des Gliedes gleichzuachten ist. b) bei Erblindung eines Auges im Falle nicht völliger Gebranchsfähig- keit des anderen Auges (die Sehfähigkeit des anderen Auges muß um die Hälfte herabgesetzt sein, dies braucht aber nicht auf Dienstbeschädigung zurückzu- führen sein.) c) bei schweren Gesundheitsstörungen, wenn sie fremde Pflege und Wartung nötig machen (kann bei schwerem Siechtum bis zum Betrage von 54 Mark erhöht werden.) d) bei Geisteskrankheit (zur Deckung der Anstaltskosten gleichfalls Erhöhung bis zum Betrage von 54 Mark zulässig.) Mit vorstehendem sind aber auch die Fälle, in denen eine Ver­stümmelungszulage gewährt werden kann, erschöpft. Der Verlust eines Fingers oder einiger Finger ist nicht als Verstümmelung im Sinne des Gesetzes an- zusehen. Aus dessen Wortlaut geht vielmehr hervor, daß die Hand als Ganzes aufgefaßt werden muß. Vom gleichen Gesichtspunkt aus sind Zehenverluste zu beurteilen. Nur unter den oben angegebenen Be­dingungen kann der Verlust, Versteifung, Entstellung, Störungen der Bewegungs- und Gebranchsfühigkeit einzelner Finger oder Zehen znr Gewährung einer Berstümmelungszulage führen, wenn nämlich dadurch eine so hochgradige Störung der Bewegungs- und Gebranchsfühigkeit der Hand, des Fußes herbeigeführt wird, daß sie dem Verluste der Hand, des Fußes gleichzuachteu ist. Ob eine derartige Störung vorliegt, wird in jedem einzelnen Falle von den maßgebenden militärischen Stellen eingehend geprüft.

8 Hersfeld,3.Februar. (Vorzeitige Gehilfen­prüfung militärpflichtiger Lehrlinge.) Junge Leute, die jetzt gleich von der Lehrstelle aus zum Kriegsdienst einrücken müssen, können rechtlich in die unangenehme Lage kommen, nach Beendigung des Krieges ihre Lehrzeit fortfetzen bezw. die Ge­hilfenprüfung noch nachholen zu müssen. Um dieses zu vermeiden, können solche Lehrlinge, die bereits drei Lehrjahre hinter sich haben, für den Fall, daß sie bei der Musterung für tauglich befunden wurden, sofort eine Prüfung beantragen. Die Handwerks­

kammern, bezw. die Prüfungsausschüsse nehmen solche Anträge entgegen. Die Anmeldungen zur vorzeitigen Gehilfenprüfung müssen an die Vor­sitzenden der Prüfungsausschüsse, die bei den zu­ständigen Handwerkskammern zu erfahren sind; un­mittelbar eingereicht werden. Den Anträgen sind beizufügen: ein kurzgesaßter, selbstgeschriebener Lebenslauf des Lehrlings: ein Lehrzeugnis des Lehrherrn: sonstige Zeugnisse aus der Volks-, Fort- bildungs- oder Fachschule: der Lehrvertrag, bezw. der Nachweis über die erfolgte Eintragung in die Lehr­lingsrolle der Handwerkskammer oder der zuständigen Fachvereingung bezw. Innung. Besonders ist darauf hinzuweisen, daß denjenigen Lehrlingen, die sich der Prüfung entziehen oder infolge der plötzlichen Ein­ziehung zum Heeresdienst eine solche vor oder nach diesem nicht ablegen, empfindliche Nachteile in ihrem Fortkommen später erwachsen, da dann in Zukunft die Zulassung zur Meisterprüfung, durch welche nur noch das Recht zur Anleitung von Lehrlingen er­worben werden kann, von der Ablegung der Gehilfen- prüfung abhängig ist.

§ Hersfeld, 4. Februar. (Aus dem Schul­wesen der Provinz.) Im verflossenen Jahr wurden in den Ruhestand versetzt 1 Rektor, 4 Haupt­lehrer, 10 Lehrer, 1 Lehrerin und 1 technische Lehrerin (im Vorjahr: 1 Rektor, 1 Hauptlehrer, 22 Lehrer, 3 Lehrerinnen und 2 technische Lehrerinnen: 1913: 4 Hauptlehrer, 1 Mittelschullehrer, 30 Lehrer, 4 Lehrerinnen und 2 technische Lehrerinnen: 1912: 1 Rektor, 4 Hauptlehrer, 35 Lehrer, 2 Lehrerinnen, 1 technische Lehrerin und 1 Handarbeits-Lehrerin.) Ge­storben sind im aktiven Dienst 3 Rektoren, 2 Haupt­lehrer, 13 Lehrer und 2 Lehrerinnen: außerdem haben im vergangenen Jahr gegen 70 den Heldentod für das Vaterland erlitten.

-n- Hersfeld, 4. Februar. Auf den am Sonnabend den 5. d. Mts., abends 8V2 Uhr, in der Lullusquelle stattfindendenUnterhaltungsabend des Beamten- MWM^MMWMMLMDWMWWMWMWWWMM selbstgefertigten Modells eines Schützengrabens mit sämtlichem Zubehör stattfindet, sei auch an dieser Stelle besonders aufmerksam gemacht.

Bebra, 4. Februar. Der Landwirt und Mühlen- besitzer Christoph Rehwald hier schlachtete gestern ein Schwein, das ausgeschlachtet, das ansehnliche Gewicht von 657 Pfund hatte. Die Speckschicht wies eine Höhe von la Zentimeter auf.

Salzungen, 2. Februar. Das Erscheinen einge­stellt hat mit dem 1. Februar der von Rüsams Buch­druckerei herausgegebeneSalzunger Anzeiger", der bereits im 28. Jahrgang stand.

Ilmenau, 2. Februar. Der 42jährige Postschaffner Albert Wagner von hier wurde ertappt, als er im Abort des Postgebäudes Feldpostpäckchen ihrer Um­hüllung entledigte und deren Inhalt sich aneignete. Wagner, der die Entwendung von etwa 50 Päckchen zugestanden hat, wurde verhaftet.

Schmalkalden, 2. Febr. Wahrscheinlich in einem Anfall geistiger Störung warf dieser Tage eine Frau ihre drei Kinder aus dem Fenster der Wohnung auf die Straße. Auf das Geschrei der Kinder eilten Nach­barsleute znr Hilfe herbei. Die Kinder hatten, da die Wohnung im Erdgeschoß liegt, nur ganz gering­fügige Verletzungen davongetragen. Die Frau wurde ins Krankenhaus gebracht.

Schlitz (Oberhessen), 2. Februar. Hier erfolgte im Hofe der Borderburg die Aufstellung und erste Nagelung des von dem Grafen von Schlitz genannt von Goertz gestiftetenSchlitzer Schildes". Ein weißer Nagel kostet 20 Pfg., ein schwarzer Nagel 50 Pfg. Um der Nachwelt die Namen der Nagler zu bewahren, müssen sich diese in ein Buch einschreiben.

Fulda, 3. Februar. Weil der Landwirt Theodor Bogel in Zell( Kreis Fulda) bei der Bestandsaufnahme von Getreide im November 15 Zentner Roggen zu wenig aus Fahrlässigkeit angab, verurteilte ihn das Schöffengericht Fulda zu einer Geldstrafe von 75 Mk. und in die Kosten des Verfahrens.

Hanau, 2. Februar. In ihrer heutigen Plenar­sitzung hat die Handelskammer zu Hanau folgende Entschließuug einstimmig angenommen: Angesichts der erhöhten Bedeutung, welche die künftige Wasserstraße vom Rhein znr Donau nach dem Kriege zu gewinnen verspricht, und mit Rücksicht auf die nahe Vollendung der Mainkanalisierung auf der Strecke Offenbach HanauAschaffenburg spricht sich die Handelskammer zu Hanau neuerdings dafür aus, daß zum Vorteil Hanaus und seines Hinterlandes Handel, Industrie und Verbrauch, sowie namentlich auch als Grundlage für Hanaus industrielle Zukunftsentwicklung der kanalisierte Main durch eine Anlage nutzbar gemacht witd, welche im Rahmen der finanziellen Möglich­keiten den gegenwärtigen Bedürfnissen zu entsprechen und eine spätere Weiterentwicklung ausreichend sicher­zustellen geeignet ist. Hierzu erscheint der Handels­kammer aufgrund der vorliegenden Pläne eine Hafen­anlage oberhalb der Steinheimer Brücke technisch wie wirtschaftlich am zweckmäßigsten.