Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be-
zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei $u5|lrlUu Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im s amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 25
Sonntag, den 30. Januar
wie
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 26. Januar 1916;
Die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden, in denen es an den erforderlichen Zuchtbullen mangelt, ersuche ich mir bis spätestens zum 2. k. Mts. hiervon Anzeige zu machen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusfes.
I. A. No. 996. I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Bus der Heimat«
* Für vergessene deutsche Kriege rs, d. h. für solche tapferen Kämpfer an allen Fronten, die keine Angehörigrn daheimgelassen haben oder deren Angehörige für ihre Lieben da draußen nichts zu tun vermögen, hat der bekannte „Bund für freiwilligen Vaterlandsdienst" zu Berlin W 9 im abgelaufenen alten Jahre eine sehr ausgedehnte Tätigkeit entfaltet. Ueber 90 000 solcher Vergessenen der deutschen Kriegsmacht zu Wasser und zu Lande wurden durch die Hilfsbereitschaft deutscher Brüder und Schwestern der Vergessenheit entrissen ; man beeilte sich, ihnen anstelle der fehlenden eigenen Familie eine warmherzige Stätte der dauernden Liebesfürsorge zu bereiten. Wieviel echter Dank dafür aus den erfreuten Herzen der überraschten Empfänger strömte, beweisen deren zahllose Zuschriften an die Wohltäter. Die Zahl der diesem Bund bekanntwerdsn- den Vergessenen wächst aber täglich um ein erhebliches. Heute sind schon weitere 30000 Adressen unterzubringen! Der Bund erbittet dazu herzlichst die treue Mithilfe von Stadt und Land. Wer bei dieser schönen, vaterländisschen einem unserer Helden das Gefühl der Vereinsamung nehmen und«" will, daß jemand in der Heimat seiner gedenkt, der verlange von dem Bund für freiwilligen Vaterlandsdienst in Berlin W 9 eine Adresse (oder mehrere). Herzlichster Dank wird nicht ausbleiben. Auch Schulen, Vereine, Stammtische und dgl. werden gebeten, sich an dieser besonderen Liebestätigkeit, die man auch als „Kriegspatenschaft" bezeichnet, zu beteiligen resp, dem Bund bei Gewinnung von Wohltätern behilflich zu sein.
§ Hersfeld, 29. Januar. Am 1. Februar 1916 tritt eine neue Bekanntmachung, Beschlagnahme und Bestandserhebung von Web- und Wirk- waren (W. M. 1000/11.15. K. R. A.) in Kraft. Diese Bekanntmachung, die anstelle der früheren Bekanntmachungen Nr. W. I. 734/8.15 K. R. A., W. M.231/9 15 K. R A., W. M. 1097/10. 15 K. R. A. und W. M 999/11. 15 K. R. A. tritt, umfaßt alle Web- und Wirk-
waren, gleichviel ob sie aus Schafwolle, Mohair, Kamelhaaren, Alpaka, Kaschmir oder sonstigen Tierhaaren, Kunstwolle, Baumwolle, Kunstbaumwolle, Bastfasern oder sonstigen Pflanzenfasern, aus Abfällen oder Mischungen der "genannten Spinnstoffe allein oder aus einer Zusammensetzung verschiedener Spinnstoffe, bei Sand- sack- und Strohsackgeweben auch unter Mitverwendung von Papier hergestellt sind. Insbesondere betrifft die Bekanntmachung: I. Stoffe zur Oberkleidung für Heer, Marine, Beamte und Gefangene, II. Schlaf- u. Pferdedecken (Woilache) und Deckenstoffe, III. Männer-Triko- tagen, IV. farbige Wäschestoffe und farbige Stoffe sür Krankenbekleidung, V. farbige Futterstoffe, VI. rohe und gebleichte Wäsche- und Futterstoffe, Drillichanzugstoffe, VII. Segeltuche und Planstoffe, VIII. Sandsackstoffe. Alle vorgenannten Gegenstände werden beschlagnahmt. Die Art der Beschlagnahme und die von ihr betroffenen Mengen sind bei den einzelnen Gegenständen verschieden, wie sich im Einzelnen aus einer der Bekanntmachung beigefügten ausführlichen Uebersichtstafel ersehen läßt. Die Beschlagnahme umfaßt auch die in der Herstellung begriffenen Gegenstände, sobald ihre Herstellung beendet ist, sowie die Gegenstände, welche von einer Abnahmestelle des Heeres oder der Marine zurückgewiesen werden oder unerlaubt hergestellt sind. Bei der einschneidenden Wirkung dieser Bekanntmachung ' ' : ganze Reihe von Ausnahmebestimmungen von sichlagnahme aufgestellt. U. A. sind nicht beschlag-
ist eine
der. Beschlagnahme aufgestellt. U. A. sind nicht beschlagnahmt die im Gebrauch gewesenen oder in Gebrauch befindlichen Gegenstände; diejenigen Vorräte eines Eigentümers, die geringer sind als die in der Ueber- sichtstafel für die einzelnen Klassen festgesetzten Mindest- vorräte; alle am 1. Februar 1916 vorhandenen Stoffzuschnitte, alle Gegenstände, für welche Lieferungsverträge mit einer deutschen Heeres- oder Marinebehörde bis" zum 1. Februar 1916 abgeschlossen worden sind, 25% der an sich unter die Beschlagnahme fallenden Stoffmengen, die sich am 1. Februar 1916 im Besitz von Konfektionsbetrieben oder gemeinnützigen Nähstuben befinden, Gegenstände, die nach dem 8. Dezember 1915
vom Ausland eingeführt werden. Die beschlagnahmten Gegenstände, die bis auf weiteres getrennt von den be- schlagnahmefreien Vorräten zu verwahren sind, unterliegen einer Meldepflicht. Maßgebend für die Meldepflicht ist bei der ersten bis zum 1. März 1916 an das Webstoffmeldeamt der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums einzu- sendenden" Meldung der am Beginn des 1. Februar 1916 vorhandene Bestand. Außer den Meldungen, für die amtliche Meldescheine bei den Vertretungen des Handels (Handelskammern usw.) anzusordern sind, ist von jeder meldepflichtigen Qualität ein Muster dem Webstoffmeldeamt einzusenden. Außerdem hat jeder Meldepflichtige ein Lagerbuch zu führen, aus dem jede Aenderung in den Vorratsmengen und ihre Verwendung ersichtlich sein muß. Das Webstoffmeldeamt der Kriegs- Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums ist ermächtigt worden, das Eigentum an den beschlagnahmten Gegenständen gemäß der Bundesratsverordnung über die Sicherstellung von Kriegs- bedars auf die ihn bezeichneten Personen zu übertragen. Durch eine beim Königlich Preußischen Kriegsministerium gebildete Bewertungsstelle für Webstoffe wird zunächst grundsätzlich eine gütliche Einigung mit dem Eigentümer der beschlagnahmten Gegenstände angestrebt werden. Soweit diese nicht zustande kommt, muß die Preisfestsetzung durch das Reichsschiedsgericht für Kriegsbedarf gemäß der Bundesratsverordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf erfolgen. Die Bekanntmachuug enthält eine besonders große Anzahl von Einzelbestimmungen, die für jeden durch sie Betroffenen von Wichtigkeit sind. Ihr Wortlaut wird u. A. abgedruckt im „Hersfelder Tageblatt" Nr. 26.
§ Hersfeld, 29. Januar. Einen Steckbrief erläßt die Kommandantur des Kriegsgefangenenlagers ticken Krieas-
gefangenen, wercye V
Gefangenenlager, entwichen sind: Kosma ^Katzer, Emeljan Kobenko, Kiril Ogy. Jegor Dudkin, Wassili Arabe, Tichon Pantschenko, Dimitrij Aleksenko, Pawl Turkewitsch. Ihre Sprache ist russisch. Es besteht die Möglichkeit, daß es ihnen gelungen ist, sich Zivilkleider zu beschaffen, sodaß es angebracht ist, jeden Verdächtigen auf Ausweispapiere und Sprache zu prüfen. Für Personen, die sich um die Ergreifung verdient machen, stehen Geldbelohnungen in Äussicht.
):( Hersfeld, 29. Januar. Platzmusik am 30. Januar 1916, vormittags von 11.30 bis 12.30. 1.
Choral, „Lobe den Herrn". 2. Ouvertüre über das Lied, „Ach wie ist's möglich dann," von Satan. 3. „Wotans und Feuerzauber aus Walküre, von
Abschied" Wagner. Brehms. Schreiner. Scherzer.
4. Ungarische Tänze No. 5 und 6, 5. Potpouri „Bund Durcheinander", 6. Bayrischer Avanziermarsch — —
R. von von von
-n- Hersfeld, 29. Januar. (Kriegsjugendwehr Hersfeld.) Zu der aus Anlaß des Geburtstags Sr. Majestät des Kaisers am nächsten Sonntag stattfindenden Abendunterhaltung werden sich die Junglnannen mit ihren Angehörigen nach den diesen ausgehändigten Einlaßkarten recht zahlreich einfinden. Die Leitung hofft aber auch, daß auch andere Einwohner der Stadt, die ein Interesse für die vaterländische Bestrebungen der Jugend haben, zu dem Abend erscheinen werden. Um die Anzahl der Jungmannen und deren Angehörige genau feststellen zu können, werden an diese Karten zu 'ermäßigtem Preise nur in gelber Farbe verabfolgt," während alle übrigen Besucher im Besitze von roten Karten sein müssen. Der Reinerlös ist für Zwecke der Jugendpflege bestimmt.
Rotenburg, 28. Januar. Vom 1. Februar ab ist der Preis für "das Pfund Brot im Kreis Rotenburg von 14% aus 14 Pfg. herabgesetzt worden. — Der Preis für das zur Verabfolgung aus den Mühlen zur Anweisung kommende Roggenmehl ist vom genannten Tage ab aus 28 Mark 50 Pfg. für den Doppelzentner (ohne Sack) festgesetzt worden.
die Familie des
Oberfuhl, 27. Januar. Von schwerem Leid wurde
’ "" ' - hiesigen Bergmanns Herrn. Sauer heimgesucht. Am Montag Abend hatte sich das älteste, vierjährige Töchterchen durch Unvorsichtigkeit mit einer Stricknadel einen tiefen Stich unterhalb des rechten Augapfels beigebracht, der wahrscheinlich eine Verletzung des Gehirns herbeigeführt hatte, infolge davon das Kind heute Nachmittag verstorben ist.
Kirchhain, 26. Januar. Dem Landrat des hiesigen Kreises, Frhrn. von und zu Gilsa, wurde das Eiserne Kreuz 1. Klasse verliehen.
Göttiuaeu, 27. Januar. Der bei dem Neubau der hiesigen Eisenbahn-Werkstätte auf den Maschwiesen
beschäftigte 18jährige Schlossergeselle Pallas von hier stürzte so unglücklch vom Gerüst, daß er nach einigen Stunden verstarb.
Treffurt a. d. Werra, 25. Januar. Ein eigenartiges Wiedersehn hatte hier ein auf Urlaub weilender Dragoner. Einen hier in der Landwirtschaft be- schästigten russischen Gefangenen erkannte er zufällig als seinen Gegner im Gefecht wieder, den er seinerzeit gefangen genommen und zurücktransportiert hatte.
Merseburg, 27. Januar. Im benachbarten Neuschau kam der 75 Jahre alte Schäfer, Ludwig Schaaf, als er den Gemeindebullen führte, zu Falle, worauf das Tier dem am Boden liegenden Manne auf die Brust trat und ihm so schwere Verletzungen zufügte, daß er starb.
Burg-Gemüude« (Oberhefsen), 27. Januar. Durch ein gewaltiges Großfeuer wutden hier die Wirtschaftsgebäude der Schlagmühle und ein angrenzendes Sägewerk vollstärdig vernichtet. Der Schaden ist sehr bedeutend.
Darmstadt, 27. Januar. Die großherzogliche Regierung hat die Erweiterung des Schlachtverbotes angeordnet und folgendes verfügt: Um die künftige Versorgung der Hessichen Städte mit Fleisch, Milch und Vieherzeugnissen zu schützen und zu vermeiden, daß Jungvieh und Milchkühe zur Schlachtung in Hessen angekauft und außer Landes gebracht werden, ist der Verkauf und das Schlachten von Milchkühen und jungen Rindern bis zu 2 Jahren verboten. Ausnahmen sind nur im Falle eines dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses vom Kreisamt zuzulassen. Das Schlachten von eingeführten Tieren ist erlaubt. Die Ausführung von Großvieh, Kälbern und Schweinen ist nur mit besonderen Erlaubnisscheinen durch das Kreisamt zuzulassen. Die Verordnung tritt sofort in Kraft.
Fukda, 26. Januar. Im hiesigen städtischen aoii ein? Reibe fleuch
diebstähle ausge lose Burschen von etwa 16 Jahren auf frischer Tat zu ertappen und der Polizei zu überliefern.
Frankfurt a. M., ^4. Januar. Wegen Vergehens gegen die Verordnung des Bundesrats über den Wucher mit Artikeln des täglichen Bedarfes hatte sich der Kolonialwaren-Händler Hermann Zumloh vor dem Schöffengericht zu verantworten. Er hat in den Monaten August, September und Oktober Mehl, das er für 22 Mark den Zentner bezog, zu 30 Pfg. das Pfund verkauft, also das Pfund mit einem Gewinn von 8 Pfg. „Sie hätten es alle so verkauft", brächte Zumloh zur Entschuldigung vor. Das Gericht hielt diesen Gewinn für übermäßig im Sinne der Verordnung, zumal der Angeklagte selbst angab, daß sich in Friedenszeiten die Händler mit einem Nutzen von 4 Pfennig am Pfund Mehl begnügt hätten, und erkannte auf eine Geldstrafe von 300 Mark mit Veröffentlichung des Urteils in drei hiesigen Zeitungen.
Höchst a. M., 26. Januar. Die Stadtverwaltung verkauft von morgen ab an Einwohner mit einem Einkommen von weniger als 2100 Mark Eier zum Preise von 10 Psg. das Stück. Mehr als 5 Eier zugleich werden nicht abgegeben.
MDilhe ^ritten.
Sonntag, den 30. Januar.
Vormittags ValO Uhr: Herr Pfarrer Uloth.
Vormittags 11 Uhr: Kindergottesdienst (Sonntagschule) Nachmittags Va6 Uhr: Herr Pfarrer Scheffer.
Petersberg.
Vormittags ValO Uhr Gottesdienst.
Unterhauu.
Vormittags 9 Uhr Gottesdienst.
Mittwoch, Abends 8 Uhr Kriegsbetstunde in der Stadtkirche.
Donnerstag, Abends 8 Uhr Gottesdienst in der Hospitalkapelle.
Kathol. Gottesdienst.
Sonntag, den 30. Januar 7 Uhr: Hl. Messe %10 Uhr: Amt, Predigt u.
Christenlehre.
%3 Uhr: Andacht
Werktags «/»8Uhr -hl.Messe Gelegenheit zur hl. Beichte: Sonnabend, b. einem fremden Geistlichen.
5 und 8 Uhr.
Sonntag Va7 Uhr
Freitag abend 8 Uhr Bitt-Andacht.
Männer-Apostolat.
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