Einzelbild herunterladen
 

Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- ^-..^r.r< .^ zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei StI§|BIOu Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

für den Kreis Hersfeld

RMAtwMAU Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im

MmSOlull amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- !

holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. -

............... .....'

Mr. 23

Freitag, den 28. Januar

1916

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 25. Januar 1916.

Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich die Fleischbeschauer darauf hinzuweisen, daß die Vierteljahrskarten für die Fleichbeschaustatistik sowie die Tagebücher an den Herrn Kreistierarzt Hartmann in Homberg abzuliefern sind.

i. Nr. 1071. Der Landrat.

V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 20. Januar 1916.

Diejenigen Bürgermeister, welche meine Ver­fügung vom 9. Februar 1884 J. I. 1721 13. März 1908 I. 2862 Kreisblatt Nr. 20 und 33 betref­fend Revision der Feuerstätten "noch nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 5. Februar hieran

erinnert.

I. 834.

Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Aus der Keimet«

*(Klein-GeldinHcim-und S ch u lsp är- büchsen.) Im Hinblick auf die Knappheit an Kleingeld, weist der Herr Minister des Innern da­rauf hin, daß größere Mengen Münzen in Heim- und Schul-Sparbüchsen vorhanden sein dürften, die nur selten geleert zu werden pflegen. Es bedarf wohl nur dieses Hinweises, daß Besitzer dieser Spar­büchsen im vaterländischen Interesse für regelmäßige Leerung Sorge tragen werden.

* (Pacht- und Mietsstempel.) Es sei da- T||gtraufme!Äit^-ggw«M^

steuergesetz aufzustellenden Pacht-, Miets-, usw. Ver­zeichnisse spätestens bis zum 31. Januar 1916 den zuständigen Steuerstellen zur Verstempelung vor- zulegen sind,' auch die mündlichen Verträge sind zu versteuern. Die Verzeichnisse beziehen sich auf die im Kalenderjahr 1915 in Geltung gewesenen Pacht- und Mietsverträge. Wegen des in den letzten Tagen herrschenden Andranges bei den Steuerstellen und Stempelverteilern empfiehlt sich sofortige Versteuerung.

er

* (Auszeichnungen.) Der Reichsanzeig teilt mit daß die Kaiserin an 116 Hebammen für 40-jährige Tätigkeit in ihrem Berufe goldne Broschen verliehen hat, darunter 14 in der Provinz Hessen- Nassau. An weibliche Dienstboten wurden für 40- jährige Dienstzeit in derselben Familie, 191 goldene Dienstbotenmedaillen nebst Diplomen, davon 17 in Hessen-Nassau und endlich 374 Bronzene Denkmünzen an weibliche Dienstboten für 30-jährige Dienstzeit in derselben Familie, darunter 23 in der Provinz Hessen­

Nassau, verliehen.

* (Steuerliche Pflichten der Jagdvor­steher.) Die Stempelsteuerbehörden haben neuer­dings zahlreiche Anträge auf Bestrafung der Jagd­vorsteher gestellt, weil diese die Jagdpachtverzeichnisse den Vorschriften des § 16 Absatz le des Landesstempel­gesetzes vorn 26. Juni 1909 zuwider nicht versteuert haben. Die Jagdvorsteher haben alsdann bei ihrer veranwortlichen Vernehmung als Entschuldigungs­grund in der Regel angegeben, daß ihnen die Vor­schriften des Stempelsteuergesctzes nicht bekannt seien. Die Jagdvorsteher sowohl in den Guts- wie in den Gemeindebezirken haben die Pflicht, die Jagdpacht­verträge zu versteuern. Von dieser Verpflichtung werden die Jagdvorsteher nicht etwa dadurch ent­bunden, daß in dem Jagdpachtvertrage die Zahlung des Stempels dem Jagdpächter auferlegt worden ist, sie bleiben vielmehr für die rechtzeitige Versteuerung der Verträge in jedem Falle verantwortlich. Die Versteuerung der im Kalenderjahre 1915 in Geltung gewesenen Jagdpachtverträge hat spätestens bis zum Ablauf des Monats Januar 1916 zu erfolgen.

* (Presse und Krieg. Seit April 1915 haben weiterhin rund 1300 Zeitungen ihr Erscheinen ein­stellen müssen,' danach beträgt jetzt die Gesamtzahl der infolge des Krieges eingegangenen Zeitungen und Zeitschriften rund 3000 Stück.

vhne vo

»(Keine Eingaben und B e schw er d en ohne volle Namens Unterschrift.) Schon einmal hat das stelln. Generalkommando die Be­völkerung ersucht, von Eingaben und Beschwerden ohne volle Namensunterschrift oder mit Angabe eines angenommenen Namens abzujehen, da solche Eingaben grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Wer andere bezichtigt, muß den Mut haben, mit seinem vollen Namen für seine Angaben emzuftehen. Es gibt nichts Erbärmlicheres und Verachtenswerteres als einen Verleumder oder Angeber, der zu feige ist, feinen Namen zu nennen oder sich unter einem falschen Namen verbirgt. Es befinden sich aber unter den Anzeigen ohne Namensunterschrift auch solche, deren Absender sich ihres Tuns nicht bewußt sind, vielleicht sogar in guter Absicht handeln. Aber anch

diese Anzeigen wandern unbedingt in den Papierkorb. An diesem Grundsätze hält das stellv. General­kommando fest. Alle Eingaben dagegen, die den richtigen Namen und die Wohnung des Einsenders nennen, werden stets nachgeprüst und beantwortet werden. Eine öfters wiederkehrende Beschwerde ist die, daß junge kräftige Leute noch in der Heimat im Garnisondienst oder in ihrem bürgerlichen Beruf seien, während ältere schon längst fern ihrer Familie in der Front ständen. Grundsätzlich gehört natürlich jeder kriegsverwendungsfähige Mann in die Front. Die sofortige rücksichtslose Durchführung dieses Grundsatzes würde aber oft eine Gefährdung oder Stillegung gewerblicher Betriebe mit sich bringen, deren Aufrechterhaltung für das Staatswohl ebenso notwendig ist wie der Ersatz des Feldheeres. Das gleiche'trifft für einen Teil der bei Behörden usw. beschäftigten Beamten zu. Es wird mit allen Mitteln angestrebt, so weitgehend und so schnell wie möglich die zur Aufrechterhaltung der genannten Betriebe notwendigen Kräfte durch nicht kriegsverwendungs­fähige Leute zu ersetzen. Das ist aber nicht immer sofort möglich. Die Bevölkerung kann darüber völlig beruhigt sein, daß die Frage, ob jemand notwendig

im Felde oder vorläufig in der Heimat zu verwenden ist, stets sorgfältig geprüft wird und daß für die Ent- fachliche Gründe maßgebend lind.

scheidung nur , , , Irgendwelche Bevorzugungen auf Grund persönlicher Beziehungen usw. sind ausgeschlossen. Glaubt aber dennoch jemand, eine Unrechtmüßigkeit entdeckt zu haben und sie zur Anzeige bringen zu müssen, so nenne er seinen vollen Namen, damit die Sache

untersucht werden kanü. Unannehmlichkeiten werden ihm dadurch'auch dann nicht erwachsen, wenn seine in gutem Glauben gemachten Angaben sich als un­begründet erweisen sollten.

§ Hersfeld, 27. Januar. Bei derLieferung des Getreides aus der Ernte 1915 sind zwischen den

rabenarttgen Vogel erlegen.

«MMOWWWMMMMM t*!^-5r^

------ landratliche Anordnung bedürfen auswartrge Hanöker zum Ankauf von Schlachtvieh im Kreise Hünfeld sowie Wiederverkäufer usw. eines vom Landrat von Hünfeld ausgestellten Erlaubnisscheines. Der Ver­kauf von Schlachtvieh an solche Personen ist verboten, wenn sie den landrätlichen Erlaubnisschein nicht

Verschiedenheiten entstanden. Die Schlichtung und Entscheidung liegt in den Händen eines in Berlin bei der Reichsgetreiöestelle bestehenden Schiedsgerich­tes. Die Landwirte sind nur in den seltensten Fällen in der Lage ihre Interessen bei dem Schiedsgerichte persönlich wahrzunehmen, trotzdem dies häufig er­wünscht sein würde. Die Kommunalverbände be­finden sich in der gleichen Lage. Unter Mitwirkung der Landwirtschaftskammer für die Provinz Branden­burg ist es gelungen, zwei Landwirte zu gewinnen, welche die Vertretung von Landwirten oder Kommu­nalverbänden bei dem Schiedsgericht der Reichsge­treidestelle übernehmen. Als Vergütung werden |be= ansprucht: für jede Vertretung in einer Streitsache bis zu 200 Zentner 5 Mk. und für Auskünfte jeglicher Art 3 Mk. einschließlich Schreibgebühr, aber aus­schließlich Porto, Telegramm- und Fernsprechgebühr. Die Namen der Landwirte sind: Oberamtmann und Rittergutsbesitzer Schliephacke in Berlin-Wilmersdorf, Brandenburgische Straße 24. (Fernsprecher: Berlin, Amt Pfalzburg 4166) und Okouomiedirektor Scharlau in Eberswalde, bei Berlin, Kaiser Friedrichstr. 1. An­fragen sind an die erstgenannte Adresse zu richten.

Casfel, 26. Januar. Der Landesausschuß des Regierungsbezirks Cassel tritt am nächsten Montag, vormittags 10 Uhr, im Ständehaus hier zusammen.

Casfel, 27. Januar. Dem Fleischermeister B. in der Entengasse waren seit einiger Zeit größere Men­gen Fleisch- und Wurstwaren entwendet worden. Er ließ nun aufpassen und es gelang, die Diebe, zwei Metzgergesellen, abzufassen. Ebenfalls abgefatzt wur­den zwei Zigeuner, die auf dem Philippinenhof einen größeren Geldbetrag zu stehlen versuchten. Ein Logisschwindler, der seine Vermieter in der Hollän­dischen Straße und der Orleansstraße nicht nur um das Geld für Wohnung und Essen brächte, sondern sie auch noch bestahl, wurde festgenommen.

Spangenberg, 26. Januar. Die vor einigen Tagen erwähnte Oberförsterei Stölzingen hat historische Bedeutung. Als nach der Besitzergreifung Kurhessens durch die Franzosen im Jahre 1806 der kurfürstliche Haus- und Staatsschatz vor den Spionen Jeromes in Wilhelmshöhe nicht mehr sicher war, wurde er von dem Hauptmann Mensing nach diesem inmitten des Stolzingergebirges fernab der Landstraße gelegenen Hof gebracht und drei Wochen lang hier verborgen. Von hier aus wurde der Schatz dann nach seinem Be­stimmungsorte Frankfurt a. M. überführt.

Marburg, 26. Januar. Vor acht Jahren wurde bei Willingshausen im Kreise Ziegenhain der Zigeuner Joh. Rausch von seinem Genossen Georg erschossen. Der letztere ging dann flüchtig und wurde erst im Herbst v. I. ergriffen. Jetzt verurteilte ihn das Landgericht wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten Geittngnis.

Aus dem Kreise Marburg, 25. Januar. Im Burg­walde, in der Nähe des Wollenbergs, bemerkte gestern der Förster Dreuling aus Warzenbach einen fremden Mann der- gerade im Begriff war, sich umzuzuziehen. Er nahm den Verdächtigen, nachdem er festgestellt hatte, daß es sich um einen aus dem Gefangenenlager

in Gießen entwichenen Engländer handelte, fest. Der Flüchtling trug in einem Sack Zivilkleider und- waren bei sich.

Biedenkopf, 26. Januar. Aus Gram über ihren alsvermißt" gemeldeten Sohn machte die Witwe bei Wilhelmshütte ihrem Leben durch Ertränken in der Lahn ein Ende.

Gerstnngen, 26. Januar. Auf der Eisenbahn­strecke Gerstungen-Bacha entgleiste zwischen den Stationen Widdershausen und Dankmarshaufen ein Güterzug. Der Personenverkehr wurde durch Um- steigen aufrecht erhalten, Personen wurden nicht verletzt, der Materialschaden ist gering.

Altenburg, 25. Januar. In Lobeck geriet die der Schule entwachsene Tochter des Gutsbesitzers Seife beim Betreten des Scheunenbodens mit den Haaren in die Transmission der Dreschmaschine und wurde beim Herumdrehen mit solcher Gewalt gegen das Dach geschleudert, daß die Ziegel herabfielen. Dadurch wurde man auf das Unglück aufmerksam, kam aber mit der Hilfe zu spät. Das Mädchen verschied infolge der schweren Verletzung in kurzer Zeit.

Büdingen, 24. Januar. Eine beachtenswerte Ver­fügung erließ der Kreisrat Dr. Boeckmann für den Kreis Büdingen. In Anerkennung der Nützlichkeit der Raben, Saatkrähen und Elstern ordnete er an, daß diese Vögel nur zur Saatzeit, wo sie in großen Massen auftreten und dann schädlich wirken, innerhalb eines Zeitraumes von je vier Wochen vom Beginn der Frühjahrs- und Herbstsaat an abgeschossen werden dürfen. In jeder Gemeinde sollen bis zu drei Per­sonen mit dem Abschuß betraut werden. Anderen Personen als diesen darf keine Schußerlaubnis erteilt werden. Nur die Förster, Forstwarte und privaten Jagdaufseher bleiben von diesem Verbot ausge­nommen ; sie dürfen das ganze Jahr hindurch jeden

mitführen.

Gersfeld, 27. Januar. Im Alter von 56 Jahren verstarb nach längerem Leiden am 20. d. Mts. der von hier gebürtige, in Rhöntouristenkreisen wohlbekannte Gastwirt Georg Braun auf dem hohen Kreuzberg.

Fulda, 25. Januar. Der Bischof Joseph Damian Schmitt zu Fulda hat zur strengeren Einhaltung der staatlicherseits angeordneten Einschränkung des Fleisch­verbrauchs eine Mahnung erlassen, die von allen Kanzeln der Diözese zur Verlesung kommt. Der Bischof bedauert darin lebhaft, daß die bundesratlichen Maßnahmen über Jnnehaltung der zwei fleischlosen Tage in der Woche allenthalbeu nicht den gewünschten Erwartungen entspricht, was eine beklagenswerte Schädigung aller, namentlich 6er ärmeren Volksschichten bedeutet; und weist daraus hin, daß es eine unab­weisbare Notwendigkeit ist im Interesse des Allge­meinwohles die angeordneten Maßregeln auch in pri­vaten Kreisen zu befolgen. Der Beigeordnete von Niederstoll bei Schlitz wurde von der Strafkammer zu 350 Mk. Geldstrafe verurteilt, weil er seine Ochsen mit Roggen gefüttert und außerdem mehrere Sack Hafer verheimlicht hatte.

Durch die Lupe.

Ein Stückchen Zeitgeschichte in Versen.

Montenegros Schicksalsstunde hat sich nunmehr doch erfüllt, nieder in den Staub gerungen liegt das erste Feindeswild. Wenn Nikita auch, der schlaue, uns entwischt zu rechter Zeit, Land und Leute seines Staates hat er dadurch nicht be­freit. Bangend und nUt schwerer Sorge sieht in Rom man nunmehr ein, auch Albaniens Gefilde dürften bald verloren fein, an der Adria zu herrschen war Italiens schönster Traum, doch nach Montenegros Falle findet er Erfüllung kaum. In Lyon, auf Frankreichs Boden, sitzt Nikita jetzt allein, wär' er ehrlich vorgegangen, konnt' er in Cetinje sein, konnte Ruhe dort und Frieden lange Jahre noch genießen statt wie jetzt der Heimat ferne seine Sünden abzubüßen. An der Sache selbst indessen ändert dieser Umstand nichts, höchstens hat er aufgeschoben noch die Stunde des Gerichts, hat verscherzt durch seine Ränke, was ihm Oesterreich geboten, weil er weiter tanzen wollte _ nach des Vierverbandes Noten. Ob mit Frieden oder ohne ist für Oesterreich völlig gleich, wenigstens besitzt es nunmehr beinah ganz Nikitas Reich, auch das letzte Stückchen wird es schon in kurzer Zeit besitzen und Nikitas List ver­mochte keinem Feinde was zu nützen.

Walter»Walter.

,ts,