Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei .Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ............... .r---,iÄ
Nr. 20.
Dienstag, den 35. Januar
1916
Amtlicher Teil.
AelanntmschWg
Über die Einfuhr von Margarine aus dem Ausland.
Vvm 12. Januar 1916.
Auf Grund des § 13 der Verordnung des Bundesrats über Oele und Fette vom 8. November 1915 jReichs-Gesetzbl. S. 735) wird folgendes bestimmt:
I
Die Vorschrift im § 14 Abs. 2 der Verordnung über Oele und Fette vom 8. November 1915 jReichs- Gesetzbl. S. 735) wird auf Margarine ausgedehnt.
II
Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Ber- kündung in Kraft.
Berlin, den 12. Januar 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. D e l b r ü ck.
* * *
Hersfeld, den 19. Januar 1916. Wird veröffentlicht.
J. I. Nr. 888. Der Landrat.
J. B.:
Funke, Kreissekretär.
Aussiihrungrbrltimmmisen
über die Einfuhr von ™ „ ' aus dem Ausland.
Vom 12. Januar 1916.
Auf Grund des § 14 der Verordnung über Oele und Fette vom 8. November 1915 jReichs-Gesetzbl. S. 735) in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 12. Januar 1916 jReichs-Gesetzbl. S. 25) bestimme ich:
§1 .
Die nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen ^^■■tettLiiäfaiätoi^gbmgliiliri^^ darf uur lin in den Verkehr gebracht werden. Wer nach diesem Zeitpunkt Margarine aus dem Ausland einführt, hat sie an die Zentral-Einkaufsgesellschaft m. b. H. zu verkaufen und zu liefern.
§2 .
Wer aus dem Ausland Margarine einführt, ist verpflichtet, der Zentral-Einkaufsgesellschaft m. b. H. unter Angabe von Menge, Preis und Bestimmungsort unverzüglich nach der im Ausland erfolgten Verladung der Margarine Anzeige zu erstatten, auch alle sonstigen handelsüblichen Mitteilungen an die Gesellschaft weiterzuleiten. Er hat ferner den Eingang der Margarine und deren Aufbewahrungsort der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeigen und Mitteilungen erfolgen telegraphisch,- sie sind schriftlich zu bestätigen.
§ 3.
Wer auf Grund des 8 1 an die Zentral-Einkaufs- gefellschaft m. b. H. zu liefern hat, hat die Margarine bis zur Abnahme durch die Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren, zu behandeln und sie auf Verlangen der Gesellschaft an einem von ihr zu bezeichnenden Orte zur Besichtigung zu stellen. Er ist verpflichtet, etwaige Verladungsanweisungen der Gesellschaft zu befolgen.
§4 .
Die Zentral-Einkaufsgesellschaft m. b. H. foll nach Empsang der Anzeige von der Einfuhr, und wenn eine Besichtigung^vorgenommen wird, nach der Besichtigung erklären, ob sie die Margarine übernehmen will. Das Eigentum geht mit dem Zeitpunkt aus die Gesellschaft über, in dem die Uebernahmerklärung dem Veräußerer zugeht.
" 8 0.
Die Zentral-Einkaufsgesellschaft m. b. H. setzt den Uebernahmepreis fest.
§ 6.
Alle Streitigkeiten zwischen der Zentral-Einkaufsgesellschaft m. b. H. und dem Veräußerer über die Lieferung, die Aufbewahrung und den Eigentums- Übergang entscheidet endgültig ein Ausschuß.
Dieser besteht aus einem Vorsitzenden und vier Mitgliedern sowie deren Stellvertretern, die sämtlich vvm Reichskanzler ernannt werden.
Der Reichskanzler kann allgemeine Grundsätze aufstellen, die der Ausschuß bei seinen Entscheidungen befolgen soll.
Der Ausschuß bestimmt, wer dre baren Auslagen des Verfahrens zn tragen hat.
Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind geringfügige Mengen, die als Reiseproviant oder im Grenzverkehr aus dem Ausland cingefnhrt werden, sofern die Einfuhr nicht zu Handelszwecken erfolgt.
Inwieweit im übrigen Ausnahme von diesen Bestimmungen zugelassen werden, bleibt besonderer Anordnung Vorbehalten.
8 8.
Als Ausland im Sinne dieser Bestimmungen gilt nicht das besetzte Gebiet.
§9.
Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit
Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mk. wird bestraft, wer deu Vorschriften in §§ 1, 2 oder 3 zuwiderhandelt.
§ 10.
Diese Bestimmungen treten am 11. Januur 1916 in Kraft.
Berlin, den 12. Januar 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. D e l b r ü ck.
* * *
Hersfeld, den 19. Januar 1916. Wird veröffentlicht.
I. I. Nr. 888. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersseld, den 18. Januar 1916.
Der Kreis Hersfeld beabsichtigt, eine größere Menge Saathafer für den Bedarf der Landwirte des Kreises im kommenden Frühjahr zur Verfügung zu halten. Um über die Höhe des Bedarfs rechtzeitig unterrichtet zu sein, ersuche ich alle diejenigen Landwirte, welche im kommenden Frühjahr Saathafer kaufen müssen, ihren Bedarf bei mir bis zum 5. Februar d. Js. anzumelden. Später eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
J. i. No. 696. Der Landrat.
J. B.:
v. Hedemann, Reg.- Assessor.
Unterrichtskizrsus an der Königlichen
Fachschule für die Kleineisen- und Slahl- waren-Industrie zu Schmalttalden.
Die Anstalt beginnt zu Ostern 1916 einen neuen Unterrichtskursus und nimmt hierzu neue Schüler auf.
Sie bietet befähigten jungen Leuten Gelegenheit, in den mit neuzeitlichen technischen Hilfsmitteln reich ausgestatteten Musterwerkstätten eine sorgfältige und fußende praktische Aüsbildung^^WWWffen- »nd Stahlverarbeitung, besonders in der Werkzeugtechnik, zu erlange», und jene zeichnerischen, fachtheoretischen und wirtschaftlichen Kenntnisse zu erwerben, welche unter den heutigen Anforderungen des Gewerbebetriebs für künftige Vorarbeiter und Werkmeister oder für selbständige Gewerbetreibende in der Kleineisen-, Werkzeug und Metallwaren-Jndustrie unbedingt erforderlich sind.
Aufnahmefähig sind junge Leute mit guter Ele- meutarschnlbildung nach erfüllter Schulpflicht.
Vorherige praktische Tätigkeit ist erwünscht, aber nicht Bedingung.
Die Kursusdauer beträgt je nach Fähigkeiten 2—3 Jahre, das Schulgeld für preußische Schüler 60 Mark, für solche aus dem nicht preußischen Deutschland 160 Mark jährlich.
Absolventen, welche die Reifeprüfung abgelegt haben, sind von der Gesellenprüfung befreit.
Minder bemittelten und würdigen Schülern preußischer Staatsangehörigkeit können Stipendien und Schulgelderlasse gewährt werden.
Nähere Auskunft auf Anfrage durch den Unterzeichneten.
Anmeldungen werden baldigst erbeten.
Der Direktor der Königl. Fachschule Beil.
* * *
Hersfeld, den 15. Dezember 1915.
Wird veröffentlicht.
i. 14256. Der Land rat.
I. V.:
v. H>edeman n, Reg.-Assessor.
Fortsetzung des Amtlichen Teils auf der 4. Seite.
Bus der Heimat«
* jKeiNe Fleischbrühe an fleischlosen Tage n !) Fleischbrühe ist als Fleischspeise im Sinne der Bekanntmachung zur Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauches vvm 28. Oktober 1915 anzusehen, die Verabfolgung von Fleischbrühe an den fleischlosen Dienstagen und Freitagen daher verboten.
* jKe i n e spekulative Zur ttckha lt uu g von Butter.) Verschiedentlich ist in der Oeffentlichkeit die Behanptung ausgetreten, daß bei Einführung der Bntterhöchstpreise große Mengen von Butter in Kühlhäusern usw. eingelagert und aus spekulativen Gründen künstlich zurückgehalten worden seien. Von der Regierung veranlaßte Erhebungen der Butterund Speisefettvorräte haben solche Gerüchte als unbegründet erwiesen.
-n- Hersfeld, 24. Januar. (Prüfung für Zeichenlehrer und Zeichen lehrerinnen.) Nach einer Bekanntmachung des Königl. Provinzial- schulkollegiums findet am 26. Juni d. I. und den folgenden Tagen in den Räumen der Königl. Kunstakademie zu Cassel eine Prüfung für Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen statt. Anmeldungen hierzu müssen bis zum 1. Mai d. I. an das Königl. Pro Vinzialschnlkollegium eingereicht werden.
§ Hersfeld, 24. Januar. Fräulein Käte und Ella Heller, z. Zt. tn einem Kriegslazarett in Frankreich tätig, erhielten die Rote Kreuz Medaille
>:j Hersfeld, 24. Januar. Der Obermatrose Willi Ruppert, der vor einiger Zeit mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde, erhielt jetzt die H e s s i sch e Tapferkeits-Medaille.
Cassel, 22. Januar. Zum Vorsitzenden der diesmaligen Schwurgerichtsperiode wurde Landgerichts- direktor Geheimer Justizrat Dr. Hempsing, zu seinem Stellvertreter Landgerichtsdirektor Dr. Rospatt ernannt.
Göttingeu, 21. Januar. Während einer kurzen Abwesenheit der Ehefrau Hecke in Gelliehausen hatte ihr fünfjähriges Söhnchen eine Zeitung in Brand ge steckt. Sein nur mit einem Hemd bekleidetes drei jähriges Schwesterchen kam der brennenden Zeitung zu nahe und stand im Nu in Hellen Flammen. Da nicht sofort Hilfe zur Stelle war, ist das Kind furchtbar verbrannt. In der Göttinger Klinik ist es bald nach der Einlieferung unter großen Schmerzen gestorben.
Alfeld, 22. Januar. Bei einer Jungenrauferei während der Vesperpause in einer hiesigen Fabrik wurde der Lehrling Böthe durch einen Stich mit dem Dolchmesser in den Oberschenkel so schwer verletzt, daß er infolge zu großen Blutverlustes durch Verletzung der Hauptschlagader trotz Bemühungen dreier Aerzte starb.
Usingen, 22. Januar. Amtlichen Feststellungen zufolge wurden im Kreise die festgesetzten Höchstpreise dadurch umgangen, daß neben dem Höchstpreis hohe Trinkgelder und unangemessen hohe Vergütungen für Transportkosten usw. gezahlt wurden. Der Landrat warnt die Kreisbewohner vor solchen Machenschaften und droht Käufern und Verkäufern mit der Ver- hängung schwerer Strafen.
Vermehrter Gemüseanbau zur
Veröffentlichungen des Preußischen Landwirtschaftsministeriums.
Schon im vorigen Jahre sind beträchtliche Mengen von Nahrungsmitteln durch vermehrten Gemüsebau gewonnen worden, wenngleich die außerordentliche Trockenheit des letzten Vorsommers vielfach die Erfolge der aufgewendeten Bemühungen wesentlich herabgemindert hat. Dies darf aber keineswegs davon abhalten, im kommenden Frühjahr diese Bestrebungen mit gesteigertem Eifer wieder auszunehmen, und wenn die Witterungsverhältnisse des Jahres 1916 normale sind, was nach dem ganz ungewöhnlich trocknen Jahr 1915 anzunehmen ist, wird auch der gewünschte Erfolg nicht ausbleiben. In den landwirtschaftlichen Betrieben wird dem Gemüsebau in der Kriegszeit schon an sich eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt, es ist aber erwünscht, daß sich andere Berufskreise, namentlich die städtische Bevölkerung, mehr als bisher dem Gemüsebau zuwenden. Manches Stück Land, das bisher gar nicht kultiviert wurde oder als Ziergarten usw. Verwendung fand, kann für diesen Zweck herangezogen werden. Es wäre falsch, zu glauben, daß solche kleinen Hilfen für das große Ganze keinen Ausschlag geben. Wenn auch die Arbeit des Einzelnen nur einen kleinen Beitrag liefert, so ergibt die Summe aller Beträge doch einen namhaften Erfolg.
- An Anweisungen für die Ausführung solcher Kulturen fehlt es nicht, sowohl in Fachschriften wie in der lokalen Presse ist in dankenswerter Weise immer wieder auf den Wert des Kleingemüsebaues hingewiesen, sind die erfolgreichsten Arten und Sorten genannt und Anleitungen zur Kultur gegeben worden. Ein wesentliches Verdienst könnten sich die bestehenden gärtnerischen Institute erwerben, wenn von ihnen noch in höherem Maße als bisher die Bestrebungen zur Förderung des Gemüsebaues in der Kriegszeit unterstützt würden. Musterhaftes hat in dieser Beziehung der Palmengarten in Frankfurt a. M. geleistet. Schon im letzten Jahre wurde ein Teil der sonst der Pflanzen- und Blumenzucht dienenden Kulturländereien, Gewächshäuser und Mistbeetanlagen dem Nutzgartenbau gewidmet, es wurden Musterpflanzungen angelegt und den zahlreichen Be- uchern des Gartens vorgeführt, infolgedessen steigerte ich die Nachfrage nach Kleingartenland im Umkreise >er Stadt erheblich. Die in dem Garten erprobten Sorten der Hauptgemüsearten, wie Frühkartoffeln, Bohnen, Erbsen, Tomaten, Zuckermais, Kohl, Salat, Spinat, Wurzel- und Knollengewächse aller Art wurden den Interessenten bekanntgegeben, so daß die Verwaltung des Palmeugartens den Mittelpunkt für die die Förderung des Gemüsebaues im Hausgarten betreffenden Bestrebungen bildete. Es wäre dringend erwünscht, daß die bestehenden Garteninstitute ähnlicher Art eine gleichartige Wirksamkeit entfalten. Der geeignete Zeitpunkt hierfür ist gekommen, da gerade jetzt zur Winterszeit das Erforderliche eingeleitet und vorbereitet werden muß.