Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
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für den Kreis Hersfeld
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Nr. 18.
Sonnabend, den 22. Januar
1916
Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich auf der 4. Seite.
Rede des Abgeordneten Werner in der Reichstagssitzung am Sonnabend den 15. Januar, bei der Beratung der Besoldungsfragen.
Meine Herren, man kann dem Herrn Kollegen van Calker dankbar sein, daß er die staatsrechtliche Seite der Kriegsbesoldungsordnung nicht aufgerollt hat) wir haben uns im August 1915 ausreichend da-> rüber ausgesprochen.
Alle Redner haben es für wünschenswert erklärt, wenn eine Besserung in der Mannschaftsbesoldung eintreten könnte. Dem schließlich mich an. Der Herr Kriegsminister — und ihm hat sich der Herr Reichsschatzsekretär angeschlossen — hat aber besonders darauf hingewtesen, welche Schwierigkeiten entstehen würden, wenn man einzelne Steine aus dem Besoldungsbau herausreißen wollte. Zweifellos müßten einer Aufbesserung der Gehälter der Mannschften sofort auch Aufwendungen für andere Klassen folgen.
Viel'"wichtiger erscheint es mir, daß die Mannschaften gut behandelt und verpflegt werden. In den Garnisonen und auf den Truppenübungsplätzen habe ich indes oft Klagen über mangelhafte Beköstigung vernommen. Ein alter Soldat hat mich darüber aufgeklärt. Er teilte mir aus seiner reichen Erfahrung mit, das liege hauptsächlich daran, daß viele Offiziere sich um die Verpflegung überhaupt nicht kümmerten, das sei aber ein großer Fehler. Von einer Kompagnie, bei der sich der Hauptmann um die Küche kümmere, würde man keine Klagen hören. Leute, die aus dem Felde beurlaubt waren, haben mir wiederholt erklärt, daß die Verpflegung im Felde und im Schützengraben meistens ausreichend und gut sei, soweit die Feldküchen
Kriegsteilnehmer und die Gestaltung der Zukunft der Kriegsteilnehmer und deren Familien. Der Generalfeldmarschall v. Hindenburg hat kürzlich herrliche Worte zur rechten Stunde gesprochen. Er führte aus: Das Reich muß die Gefahr beseitigen, daß ein großer Teil seiner tüchtigen und wirtschaftlich selbständigen Söhne verarmt aus dem Kriege heimkehrt oder Gefahr läuft, den Gläubigern in die Hände zu fallen und wirtschaftlich mit Frau und Kinder zusammenzu- brechen. Die großen Verschiebungen im Wirtschaftsleben der Nation, wie sie jetzt schon und ganz besonders nach Beendigung des Krieges vor sich gehen werden, müssen ein wirtschaftlich gesundes und entwicklungsfähiges Volk vorfinden.
Mit beachtenswerter Pünktlichkeit haben sich auch die preußischen Minister für Handel und Gewerbe, der Finanzen und des Innern der Sache angenommen'und in einem Erlaß an die Oberpräsidenten die Hinden- burgschen Wünsche zur Grundlage von Anweisungen gemacht, von denen zu erwarten ist, sobald sie nur richtig befolgt werden, daß sie alle die guten Zwecken erfüllen werden, die man von ihnen erhofft.
Es muß noch viel mehr für die Familien der Kriegsteilnehmer geschehen, (Sehr richtig!) Es darf bei den Familienunterstützungen nicht von den einzelnen Kommunen und Kreisausschüffen nach verschiedenen Gesichtspunkten verfahren werden, eine stramme einheitliche Durchführung auf dem Wege der Reichsgesetzgebung ist geboten. (Sehr richtig!) Es ist eine unabweisbare Pflicht des Reichstags und der verbündeten Regierungen dafür zu sorgen, daß die Daheimgebliebenen nicht hungern müssen oder der Not ausgesetzt sind, und daß für die heimkehrenden Veteranen und Invaliden besser gesorgt wird, als dies nach 1870-71 der Fall gewesen ist. (Sehr richtig!) Es sind Fälle bekannt, in denen nach langem Hin- und Herverhandeln und auf Grund von Beschwerden bei den Königlichen Regierungen endlich diese Unterstützungen vom 1. Dezember 1915 ab gegeben wurden. Diese Unterstützung hätten aber vom Tage der Einberufung des Mannes gegeben werden müssen, da ein ärztliches Attest vorlag, daß von Anfang au die Frau des Einberufenen genau so krank und arbeitsunfähig gewesen ist wie am 1. Dezember 1915. Es mußte sonach eine Nachzahlung stattfinden. (Hört! hört! rechts) Das sind Härten, die in den Kreise» der Kriegsteilnehmer Mißfallen und Unwillen auslösen müssen, wenn diese erfahren, daß die Daheimgebliebenen dem Kummer und Elend preisgegeben sind. Das Pflichtgefühl und der todesmutige Geist unserer Armee verlangt Gegenleistungen zu Hause. (Sehr richtig!)
Was die Kriegsbesoldung anlangt, so erscheint es mir nicht angebracht, auf alle Fragen, die damit verknüpft sind, heute einzugehen. Es müssen aber bestehende Härten bald beseitigt werden. Dem Feldwebelleutnant, der zur Klasse der Offiziere gehört, wird, wenn er Staatsbeamter ist, 70 Prozent abgezogen. Der Offizierstellvertreter, aber gehört zur Klasse der Unteroffiziere, und wenn er Beamter ist, hat er einen Abzug nicht zu erleiden. Der Feldwebelleutnant hat durch den öfteren gesellschaftlichen Verkehr mit den Offizieren und dadurch, daß er gezwungen ist, die zweite Wagenklasse zu benutzen, erhöhte Aus
gaben. (Zustimmung nnd Zurufe.) — Ja allerdings haben die Offizierstellvertreter Abzüge vom 1. Dezember 1915 ab gemacht bekommen, wie auch leider die schlechtbesoldeten Beamtenstellvertreter sich haben Abzüge gefallen lassen müssen.
Man sollte überhaupt Militärpersonen, die nur bis 2400 Mark beziehen, keinerlei Abzüge machen, sondern ihnen den bisherigen Bezug unverkürzt belassen. Im Dezember vorigen Jahres — das war eine schlechte Weihnachtsfreude für diese Leute — hat man mit Abzügen begonnen.
Im Hauptausschuß hatte man für die Unterstützung der Kriegsfrauen früher beansprucht, daß die Grenze von 2400 Mk. festgesetzt werde, d. h. daß bei dieser Einnahme die Unterstützung zu zahlen ist. Man sollte daher an Bezügen bis zu 2400 Mk. keine Kürzungen vornehmen, und die Kürzung vom 1. Dezember 1915 sollte rückgängig gemacht werden. (Beifall rechts.)
Wer kann es verstehen, daß man z. B. den Garnisonverwaltungsbeamten aus denTruppenübungs- plätzen, ausgerechnet während der Kriegsdauer die Teuerungszulage kürzt?
Noch weniger faßlich ist es, daß man an den kärglichen Bezügen der Unterinspekioren, zur Kriegszeit Beamtenstellvertreter, fortwährend Abzüge macht. Diese beklagenswerten Leute müssen in Schulden geraten ; denn mit einem so kleinen Einkommen ist dies nicht anders möglich.
Ich möchte noch eine andere Frage kurz berühren, über die ich bereits mit dem Kriegsministerium im schriftlichen Verkehr gestanden habe. Es betrifft die Beamtenstellvertreter, die früher als Einjährigfrei- willige ihrer Militärpflicht genügt haben. Diese Beamtenstellvertreter können heute, der Krieg mag solange dauern wie er will, nach den bestehenden Grundsätzen nicht befördert werden. Sie bleiben in ihren Stellungen, und es ist ihnen also jede Mög- ^^^^ hat mir erwidert, daß diese Frage im Kriegsministerium bereits erwogen würde, daß man aber wegen der Schwierigkeiten der Materie sich noch nicht habe schlüssig werden können. Das ist doch ein Beweis dafür, daß man auch im Kriegsministerium wenigstens anerkennt, daß eine Aenderung eintreten muß. Es handelt sich besonders um solche Beamtenstellvertreter, die seinerzeit auf Grund eines Erlasses des Kriegsministeriums beim Proviantamt Dienste geleistet und keinen Anspruch zur Beförderung zum Reserveoffizier mehr haben. Nun ist allerdings diesen Beamtenstellvertretern nicht damit gedient, wenn die Lösung der Frage noch lange auf sich warten läßt, vielleicht erst nach dem Abschluß des Friedens kommt. Diese Beamtenstellvertreter sollten genau so behandelt werden wie die Offiziersaspiranten; sie dürfen nicht schlechter gestellt sein als die ehemaligen Kameraden an der Front oder im Schützengraben, die schon längst zu Offizieren befördert worden sind. (Sehr richtig! rechts.)
Ich will noch mit wenigen Worten auf die angeregte Kürzung der Offizierbezüge eingehen. Wollte man eine solche vom Hauptmann ab aufwärts vornehmen, so müßte dabei nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit verfahren werden. Die meisten Offiziere haben in dem Krieg Großes geleistet, so daß wir mit Stolz auf ihre Leistungen blicken können. Der Herr Kollege Kreth hat mit Recht auf die Tapferkeit unserer Soldaten hingewiesen, aber auch betont, daß tapfere Soldaten vor allem auch tüchtige Führer haben müssen. Wir haben in Deutschland vorzügliche Führer, die unseren Truppen als leuchtendes Vorbild dienen. Bei dieser Veranlassung will ich nicht unerwähnt lassen, daß auch das deutsche Unteroffizierkorps sich im allgemeinen vorzüglich bewährt hat und für feine Leistungen dankbare Anerkennung verdient. Unseren Truppen ist es bewußt, daß sie unter ihren bewährten Führern von Sieg zu Sieg schreiten. Tüchtige Führer erhöhen aber den Kampfmut der Mannschaften und deren Siegeszuversicht. (Sehr gut.)
Nun hat der Herr Staatssekretär des Reichsschatzamtes auSgeführt, daß die Bezahlung, die die Truppen erhalten, nicht etwa im kaufmännischen Sinne ausgelegt und gedeutet werden dürfe. Ganz gewiß nicht! Aber auch die Bezüge, die die höheren Offiziere erhalten, kann man nicht nach kaufmännischen Grundsätzen bewerten.
Für einen Generalfeldmarschall Hindenburg und andere Heerführer handelt es sich wahrlich nicht um den Erwerb von Geld. Diese Herren haben gern ihre Talente und Kräfte zur Verfügung gestellt aus dem Gefühle wahrer Vaterlandsliebe. Dafür kann das deutsche Volk diesen genialen Feldherren, und namentlich unserm Hindenburg, dem Retter Ostpreußens und damit des gesamten Vaterlandes, nicht dankbar genug sein.
Wie soll das deutsche Volk dem Kaiser, der Führung und dem tapferen Heere seine Schuld abtragen ? Dazu gehört ein Idealismus der Gesamtheit und jedes einzelnen, ein Idealismus, der besteht aus wahrer Vaterlandsliebe, aus Opfermut, aus Mitleid, ein Idealismus all dessen was wir überhaupt als wahre Menschlichkeit bezeichnen. (Lebhafter Beisall.)
Bus der Heimat.
* (Belohnung für Entdecker von Brandstiftern.) Die Hessische Brandversicherungsanstalt hat allgemein eine Belohnung von 300 Mark demjenigen zugesichert, durch dessen Tätigkeit ein Brandstifter endeckt und dergestalt überwiesen wird, daß seine rechtskräftige Verurteilung durch das Schwurgericht erfolgt.
* (Warnung an alle Angehörigen russischer Kriegsgefangener.) Die Kriegsgefangenenhilfe Hannover gibt folgende dringende Warnung an alle Angehörigen russischer Kriegsgefangener bekannt: Wir möchten nicht verfehlen, die Aufmerksamkeit des Publikums auf den folgenden Artikel zu lenken, den wir der russischen Zeitung „Nowoje Wremja" vom 8. Dezember 1915 entnommen haben: „Vor einigen Tagen entdeckte ein Beamter der militärischen Zensur bei Untersuchung eines aus dem Auslande eingetroffenen Postpaketes, das für einen Kriegsgefangenenen bestimmt war, in einer Tafel Schokolade einen beschriebenen Zettel, der bei Herstellung der Schokolade in diese eingeschlossen worden war. Man nimmt an, daß die Methode, Briefe zu senden, in großem Umfange angewendet wird. Jn- folgedessen befahl der Oberkommandierende, alle Kriegsgefangenen darauf aufmerksam zu machen, daß Postpakete für Kriegsgefangene überhaupt nicht mehr angenommen werden, falls derartige Briefsendungen aus der Heimat nicht innerhalb eines Monats unterlassen werden." Im Interesse der Gesamtheit der Kriegsgefangenen sollten die Angehörigen keinesfalls den Ihrigen in der Gefangenschaft irgendwelche Mitteilung auf unerlaubtem Wege zukommen lassen, da hierdurch, abgesehen von der großen Gefahr die für den Betreffenden selbst entsteht, dieses auch für alle Mitgefangenen von großem Schaden sein kann.
):( Hersfeld, 20. Januar. Bei der heute erfolgten Auslosung der Geschworenen wurden u. a. aus- RWMM!W» VW IÄ»M»^«M^B^-«»^ O-Es-lH» aurermeister W. Schanze, Rotenburg- Rentner R. Claesen, Rotenburg,- Müller A. Baupel, Thomasmühle bei Großalmerode.
Cassel, 18. Januar. Ueberfahren und getötet wurde gestern von einer Rangiermaschine der 40 Jahre alte Rangierfahrer Konrad Gerbig aus Nieder- vellmar. Wie die sofort angestellte Untersuchung ergab, hatte Gerbig versucht, auf die schon fahrende Rangiermaschine aufzuspringen; der Sprung mißlang ihm, er stürzte ab, wurde von der Lokomotive erfaßt und getötet. Einen ganz ähnlichen Tod erlitt vor einiger Zeit der Bruder des so jäh ums Leben gekommenen Eisenbahnbeamten; er wurde von dem Schwungrade einer großen Maschine in einer hiesigen Fabrik erfaßt und zu Tode geschleift.
Hanau, 20. Januar. Wegen fahrlässiger Tötung hatten sich vor dem Schöffengericht der Pulverhilfsarbeiter Wilhelm Löschengruber und sein 13jähriger Sohn zu verantworten. In seinem Gartenhäuschen hatte Löschengruber ein geladenes Flobertgewehr wohl versteckt liegen, das eines Tages von seinem Sohne und dessen Kameraden gefunden wurde. Der junge Löschengruber legte aus Scherz das Gewehr auf seinen Vetter, den 4jährigen Krück, an. der Schuß ging los und traf den Krück tödlich. Löschengrnber sen. erhielt einen Monat Gefängnis, sein Sohn wurde wegen mangelnder Einsicht freigesprochen.
Durch die Lupe.
Kin Stückchen Zeitgeschichte in Versen.
Stärker tritt von Tag zu Tage — jetzt die Wahrheit an das Licht, — daß in diesem Völkerringen — England, Frankreich sicher nicht — als die Freunde kleiner Staaten, — die sie gerne scheinen möchten, — gelten können, seit sie ständig — Griechenland, das arme, knechten. — Häßlicher und rücksichtsloser — hat sich nie ein Staat gezeigt — als am Balkan die Entente,- — freilich ist es dort auch leicht — gegen schwache Griechenkräfte — sich als Herrscher aufzu- blasen, — während man an andren Stellen — zag und feige wie die Hasen. — Immer wieder sieht geduldig — Griechenland den Dingen zu, — möchte keinen andren Vorteil, — als des eignen Landes Ruh; — doch wer das Ententegelichter — aus den letzten Jahren kennt, — weiß, daß diese Lumpenbande — anderen das Glück nicht gönnt, — das sie selbst nicht haben können — -- und man sollte in Athen — deshalb, ehe es zu spät ist, — schleunigst nach dem Rechten sehn. — Immer noch steht stark und kräftig — unser Heer zum Schlag bereit, — täglich wachsen unsre Kräfte — und der Tag scheint nicht mehr weit, — wo auch in des Balkans Winkeln — wohl die Schicksals- stunde schlägt — und man das Ententegelichter — kräftig aus dem Lande fegt. - Konstantin, der Griechenkönig, — fühlt wohl selber sicherlich, — daß es kaum noch möglich wäre, — fern vom Krieg zu halten sich, — schon die allernächsten Tage — werden wohl die Folgert sehn, — hoffentlich wird dann der Grieche nicht auf falscher Seite stehn.
Walter-Walter.