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Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei .Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ---------------------------------------2

Nr. 16.

Donnerstag- dem 30. Januar

1016

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 17. Januar 1916.

HSchWreisWletzung.

Die von mir durch Bekanntmachung vom 12. Ok­tober 1915 festgesetzten Höchstpreise für Fleisch werden in folgender Weise abgeändert:

1.

2.

Rindfleisch

1,20 Mk.

Lenden ohne Knochen

1,60

im Schnitt

1,60

Rouladen, Beefsteack oder Goulasch

1,60

Roastbeef

1,20

Roastbeef ohne Knochen

1,60

Zunge

1,40

Gehacktes

1,60

Kalbfleisch (Keule, Rücken)

1,10

Schnitzel oder Fricandeau

1,70

Kotelettes

1,20

Gehacktes oder zum Hacken

1,60

Haxen

0,90

Hammelfleisch

1,15

Die nach der Bekanntmachung vom 12

. Oktober

dem Reichstage eine Vorlage zugehen werde, wonach Gewerkschaften nicht als politische Vereine betrachtet werden dürfen, sofern sie sich nur mit der Erlangung günstiger Arbeitsbedingungen usw. befassen. Nach kurzen Bemerkungen der Abgg. Waldstein und Basier- mann wurde ein Schlußantrag unter lautem Protest des Abg. Liebknecht angenommen. Den Entschließungen des Ausschusses stimmte das Haus zu, lehnte aber die sozialdemokratischen Anträge ab. Nach den üblichen Schlußworten des Präsidenten verlas Staatssekretär Dr. Delbrück die Vertagungsurkunde, und mit einem Hoch auf Kaiser, Volk und Vaterland schloß die Sitzung.

Bus der Heimat

3.

1915 bestehenden Höchstpreise für Schweinefleisch werden mit Rücksicht darauf, daß inzwischen seitens des Magistrats der Stadt Hersfeld für den Bezirk der Stadt Hersfeld und von mir für den übrigen Teil des Kreises andere Preise festgesetzt sind, hiermit auf­gehoben.

Die vorstehend festgesetzten Preise gelten für alle Metzgereien und solche Personen, die im Kreise Hers­feld mit Fleisch Handel treiben.

Vorstehende Preise sind in sämtlichen Metzgereien öffentlich auszuhängen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Festsetzung werden mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraft.

* (Für Vormünder und Pflegeeltern un­ehelicher Kriegerwaisen.) Die Reichsregierung hat sich mit der erweiterten Reichstagskommission schon im April v. I. dahin geeinigt, daß die unehe­lichen Kinder bei der Aenderung des Militärhinter­bliebenengesetzes dieselbe Kriegswaisenrente wie die ehelichen erhalten sollen, und sie hat sogar versprochen, da diese Gesetzesänderung erst in der ersten Friedens­sitzung des Reichstages behandelt werden soll, daß bis dahin die unehelichen Kinder eine freiwillige aus-

dahin die unehelichen Kinder eine freiwillig« reichende Unterstützung erhalten sollen. Es si raufhin von den einzelnen Kriegsministerien auch ent­sprechende Verfügungen ergangen. Indessen ist für die Vormünder und Pflegeeltern unehelicher Kinder

nd da-

I. 523.

Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Deutscher Reichstag.

Das Haus hielt am Dienstag seine letzte Sitzung ab, in der es zunächst dem Vertagungsantrage bis zum 15. März zustimmte. Dabei wurde von dem Redner der Konservativen, Nationalliberalen und Sozialdemokraten bezweifelt, daß der Haushaltsplan rechtzeitig fertiggestellt werden könne, da die neuen Steuern eine gründliche Beratung verlangten. Reichs­schatzsekretär Dr. Helfferich wies daraus hin, daß die kommenden Vorlagen lediglich Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Wirtschaftsführung bezwecken, die sehr wohl rechtzeitig erledigt werden könnten. Die organisatorische Regelung der endgültigen Steuer­belastung könne erst im Frieden erfolgen. Darauf begann das Haus die Aussprache über die Zensur­frage. Abg. Dittmann (Soz.) richtete scharfe Angriffe gegen die Zensurmaßnahmen, nannte diese eine Ent­rechtung des Volkes, eine Einführung russischer Zu­stände und den Belagerungszustand ungesetzlich und mußte vom Vizepräsidenten Dove mehrfach zur Mäßigung ermähnt werden. Abg. Gerstenberger (Ztr). dagegen war der Ansicht, daß die Sozialdemokratie nicht zu arg beaufsichtigt werde. Keins<Zeitung habe alle Strafen so durchgemacht als dieDeutsche Tages­zeitung". Am besten wäre es, alle Zeitungen der Welt für eine Woche zu verbieten. Dann hätte man auch den Frieden. Abg. Fischbeck (fortschr.) wandte sich ebenfalls gegen die Zensur und brächte viele Be­schwerden vor. Abg. Dr. Stresemann (nL) meinte, man sollte die Erörterung der Stenerfrageu im Hause solange verschieben, bis auch ihre Besprechung der Presse erlaubt sei. Auch Abg. Dr. Oertel (kons.) hatte viele Ausstellungen zu machen, erkannte jedoch an, daß der Belagerungszustand nicht verfassungswidrig und noch notwendig sei. Die Generale haben Aus­gezeichnetes geleistet auf allen Gebieten des inneren Lebens. Die Presse müsse im allgemeinen freien Spielraum haben. Es sei nicht gefährlich, wenn offen erklärt werde, daß die deutschen Grenzen anders ge­zogen werden müssen, und wenn die Presse offen sage, was das ganze Volk durchdringe. Die Abg. Merlin (Rp.) und Spähn (Ztr.) äußerten sich ähnlich. Abg. Heine (Soz.) beklagte die Beeinträchtigung der per­sönlichen Freiheit. Als er den Burgfrieden etwas Großes nannte nnd er von einem Störer desselben abrücken zu wollen erklärte, machte der Abg. Liebknecht feinem Aerger Lust mit den Worten:Das sagen sie als Sozialdemokratin Schämen Sie sich!" Nuter großer Unruhe des Hauses rief Vizepräsident Dr. Paasche den Rufer zur Ordnuug. 9lbä- Herne schloß damit, daß aus der inneren Stärke die Früchte einer besseren Zeit kommen mögen. Ministerialdirektor Dr. Lewald betonte, daß der Reichskanzler für den' Belagerungs­zustand mit verantwortlich sei. Die Zensur sei eine Kriegsmaßnahme. Die Entschließungen des Aus- schusses bat er abzulehnen. Weiter erklärte er, daß

bet dieser Frage die allergrößte Vorsicht zu empfehlen. Nach dem Kriegsunterstützungsgesetz steht den unehe­lichen Kindern, deren Väter vor dem Feind gefallen, die Kriegsunterstützung bis zu dem Tage zu, wo der Truppenteil, dem der Vater angehörte, auf den Friedensfuß zurückgeführt ist oder sie eine Waisen­rente erhalten. Da das letztere bislang nicht möglich ist, so müssen sie bis nach Friedensschluß die volle Kriegsunterstützung erhalten. Diesen Anspruch dürfen natürlich die Vertreter des unehelichen Kindes auf keinen Fall aufgeben. In einzelnen Verbänden hat sie eine solche freiwillige Unterstützung vom Kriegs­ministerium erhalten hatten, die Kriegsunterstützung zu entziehen. Das ist nicht nur gegen das' Gesetz, sondern auch höchst bedenklich, denn diese Unter­stützungen sind oft sehr niedrig bemessen. In einem Fall wurden 60 Mark für die gesamte künftige Er­ziehung gewährt. Bis alle, Reichstag und Regierung, ihr Versprechen für eine Kriegerwaisenrente für Un­eheliche einlösen, müssen die Vertreter dieser Kinder unbedingt bedacht sein, ihnen die Kriegsunterstützung zu erhalten, die ihnen nicht entzogen werden darf. Da es sich schon heute um mehr als 15 000 uneheliche Kriegerwaisen handelt, ist darin ein wesentliches Stück Kinderschutz enthalten. Bei besonderen Schwierig­keiten empfiehlt es sich, nähere Auskunft beim Archiv deutscher Berufsvormünder, Frankfurt a. M., einzu- holen.

§ Hersfeld, 19. Januar. Eine neue Bekanntmachung ordnet die Bestandserhebung von Drogen und Er­zeugnissen aus Drogen an. Hiernach ist der am 20. Januar 1916 vorhandene Bestand einer großen Anzahl im einzelnen aufgeführter Drogen bis zum 30. Januar 1916 an die Medizinal-Abteilung des König­lich Preußischen Kriegsministeriums in Berlin zu melden. Von allen von der Bekanntmachung betroffe­nen Drogen und Erzeugnissen aus Drogen sind be­stimmte Mindestmengen meldesrei gelassen, sodatz die Bekanntmachung insbesondere für Privatpersonen oder kleinere Betriebe kaum in Betracht kommen

Brrftiirver Zulkerriidenbau im Fahre 1916.

Veröffentlichungen des Preußischen Landwirtschaft?ministerinm S.

(Schluß.)

Von rund 34,5 Millionen ha landwirtschaftlich be­nutzter Fläche sind im Jahre 1913 rund 533 000 ha, al­so etwa lv^o mit Zuckerrüben für die Zuckerer­zeugung angebaut worden. In den 10 Jahren 1904 1913 wurden rund 28,8 Tonnen Rüben auf den Hektar geerntet. Wenn man die Ertragsminderung infolge der bestehenden Düngungs- und Bestellungsschwierig­keiten auf 6 Tonnen für den Hektar veranschlagt, so entspricht dies einer Minderernte von etwa 20". Demgemäß wären von der 533 000 ha betragenden Anbaufläche des Jahres 1913 mit Sicherheit nur 12,2 Millionen Tonnen Rüben zu erwarten, während im Jahre 1913 bei einem Hektarertrag von 31,8 Tonnen 16,9 Millionen Tonnen Rüben geerntet wurden. Da durchschnittlich (ohne Melasseausbeute) 6,5 Teile Rüben auf einen Teil Rohzucker entfallen, so würden die oben für 1916 berechneten 12,2 Millionen Tonnen Rüben 1,9 Millionen Tonnen Rohzucker entsprechen, während die 16,9 Millionen Tonnen Rüben des Jahres 1913 an Rohzucker 2,6 Millionen Tonnen lieferten. Mit Sicherheit kann man also bei einer gleichbleibenden Anbaufläche im Jahre 1916 nur mit rund 73°/o der Zuckererzeugung des Jahres 1913 rechnen. Auch der sonst aus Melasse gewonnene Zucker es handelte sich im Jahre 1913 um rund 80 000 Tonnen wird im kommenden Jahre nicht

zur Verfügung stehen, weil alle Melasse für Futter­zwecke in Anspruch genommen werden muß.

Der Zuckerbedarf im Reich beziffert sich in nor­malen Zeiten auf rund 1,5 Mill. Tonnen. Wenn man die durch den Krieg bedingte Steigerung sehr mäßia mit einem Fünftel veranschlagt und berück- ver bM^eih^^ Zmke?zurz^

ein überaus wertvolles Austauschobjekt darstellt, so geht auch aus dieser Rechnung hervor, daß bei gleich­bleibender Anbaufläche nur mit einer zur Be­friedigung des Bedarfes gerade ausreichenden Zucker­erzeugung gerechnet werden kann, während eine

dürfte. Jeder Meldepflichtige wird außerdem ange­halten, ein Lagerbuch zu führen, aus dem jede Aende­rung der gemeldeten Vorratsmengen und ihre Ver­wendung zu ersehen ist. Der Wortlaut der Bekannt­machung, die eine Aufzählung der Meldepflichtigen Drogen nub der meldefreien Mindestmengen enthält, ist bei dem Königl. Landratsamt und der Polizeiver­waltung hier einzusehen.

Caffel, 18. Januar. Die Frauenschule des Hessichen Diakonissenhauses zu Cassel, die Ostern ins Leben ge­rufen werden soll, will gebildeten Töchtern unseres Volkes für berufliche und freiwillige Betätigung auf soizialem und kirchlichem Gebiet eine wissenschaftlich­methodische Ausbildung geben. Der Lehrplan sieht wissenschaftliche Fortbildung, Erziehungslehre und be­sondere Berufsbildung vor. Eine größere Zahl tüchtiger Lehrkräfte (aus dem Prospekt zu ersehen) ist gewonnen. DerKursus ist einjährig. DenSchülerinnen steht es frei, im Diakonissenhelm, untere Königsstraße 95, in das die Frauenschule gelegt werden soll, oder außerhalb Wohnung und Pension zu nehmen. Hospitantinnen können nach freier Wahl an Unter­richtsstunden und Vorträgen teilnehmen. Das Dia- konissenhaus hofft durch Gründung dieser Schule einem allgemeinen Bedürfnis zu entsprechen. Pro­spekte werden auf Wunsch von der Leitung des Dia­konissenhauses gern zngesandt.

Fliehen (Kr. Fulda), 16. Januar. Hier verschied der 91jährige Auszüger Johann Neidert. Mit ihm ist der älteste Krieger der näheren und weiteren Um­gebung dahingegangen. Er war noch einer der Kämpfer, der als kurhessischer Gardist den FelhANg gegen Dänemark im Jahre 1848 mitgemacht hat

erzeugung gerechnet werden kann, während eine Steigerung darüber hinaus nicht nur aus den ver­schiedensten Gründen dringend erwünscht ist, sondern sich mit Sicherheit auch reichlich bezahlt machen wird.

Das alles spricht also für die Notwendigkeit der Vermehrung der Anbaufläche der Zuckerrübe. Mit der Zuckerrübe stehen aber beim nächstjährigen An­bau hauptsächlich die Futterrüben, Kartoffeln und das Getreide, namentlich der Weizen, in Konkurrenz. Die ersteren bringen bei der zurzeit bestehenden höheren Bewertung aller Futterstoffe einen höheren Geldertrag als früher, dasselbe gilt, wenn auch nicht in demselben Maße, für Kartoffeln und Weizen. Bei der Entscheidung der der Zuckerrübe im nächsten Jahr zu gewährenden Anbaufläche werden die Rübenbauer auch nicht übersehen dürfen, daß aller Voraussicht nach die Erzeugnisse des Rübenbaues eine gegen früher beträchtlich höhere Bewertung finden werden, falls die Verwertung der 1916er Ernte in die Friedens­zeit fallen sollte. Mit einer höherem Verwertung ist deshalb unter allen Umständen zu rechnen. Um eine solche auch den Rübenbauern zugute kommen zu lassen, beabsichtigt die Regierung eine Bestimmung zu treffen, wonach der Grundpreis der bereits abge­schlossenen Rüben dem etwaigen Steigen der Zucker­preise in angemessenem Verhältnis folgen muß. Der Rübenbauer wird dann auch in dieser Beziehung ge­

er hinaus nicht nur aus den ver-

Eine ' größere Zahl

sichert sein. r t a

Im laufenden Jahre ist die Beschlagnahme des vierten Teiles der Schnitzel außerordentlich störend empfunden worden. Die Trockenheit des letzten Sommers hat aber einen so gewaltigen Ausfall an Rauh- und Körnerfulter zur Folge gehabt, daß die Inanspruchnahme eines Teils der Schnitzel unum­gänglich notwendig war, wenn der dringendste Be­darf der für die Erhaltung der Gesamtwirtschaft wichtigsten Tierhaltungen gedeckt werden sollte. Aus­schlaggebend für die Frage, ob auch im nächsten Jahr eine Beschlagnahme der Schnitzel wird stattfinden müssen, wird der Aussall der nächsten Ernte an Körner- und Rauhfutter, sowie die Möglichkeit der Einfuhr von Futterstoffen aus dem Ausland sein. Wenn aber eine solche Beschlagnahme überhaupt er­forderlich sein sollte, wird sie sich unter allen Um- ständen innerhalb der gleichen Grenzen halten, wie in diesem Jahre. Der weit überwiegende Teil der Rückstände wird also dem Rübenbauer keinesfalls entzogen werden.

Hiernach erfordert das Jnterepe der Geiarntwrrt- schaft einen möglichst umfangreichen Anbau der Zuckerrübe. Jeder rübenbauende.Landwirt sollte be­strebt sein, mindestens die bisherige Fläche, wenn irgend möglich aber ' bis ' - mehr als bisher ayzu- bauen.

Berlin, den 17. Dezember 1915.