Hersfelder Tageblatt
für den Kreis Hersfeld
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- * „rti _ zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei J/tlSInOtl hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Telle 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. — ...... .......................— -
Nr. 15.
Mittwoch, de« 19. Januar
1916
Amtlicher Teil.
Auf Grund des Artikel 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit den §§ 4 und 9 des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und mit dem Reichsgesetz vom 11. Dezember 1915 wird für den Bezirk des 11. Armeekorps nachstehende
Aaordn««s erlassen:
§ 1.
Die Versteigerung von Eichenrinde, Fichtenrinde und Gerblohe wird bis zur Bekanntgabe einer demnächst zu erwartenden Höchstpreisverordnung verboten.
8 2.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und bei Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.
Cassel, den 6. Januar 1916.
Der Siellv. Kommandierende General des 11. Armeekorps.
gez. von Haugwitz, General der Infanterie.
* * *
Hersfeld, den 13. Januar 1916.
Wird veröffentlicht.
I. 461. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 14. Januar 1916.
Der Evangelisch-Kirchliche Hilfsverein beabsichtigt am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers für die
Die Drucksachen, bestehend in einem Heftchen „Heil unserm Kaiser" und in Postkarten, werden von dem Evangelisch-Kirchlichen Hilfsvereine geliefert und durch die Vereine der Frauenhilfe zum Einheitspreise von 10 Pfg. verkauft. Der Vertrieb wird durch die Damen der Gesellschaft und durch Helferinnen geschehen.
Die Ortspolizeibehörden ersuche ich dafür zu sorgen, daß dem Unternehmen keine Hindernisse bereitet (werden.
i. 462. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 15. Januar 1916.
Der auf Donnerstag, den 20. Januar ös. Js. in der Stadt Fulda angesetzte Viehmarkt wird unter den seither bekanntgegebenen Bestimmungen abgehalten. Mit dem Auftrieb darf um 8 Uhr morgens begonnen werden.
Nach § 1 der Polizeiverordnung vom 5. April 1914 (Amtsblatt Seite 182) ist der gewerbsmäßige Handel mit Klauenvieh im Stadtbezirke außerhalb des Marktplatzes verboten.
Auf Grund des § 47 der viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 1. Mai 1912 wird bestimmt, daß nach 10 Uhr vormittags Tiere nicht mehr zum Markt gebracht werden dürfen.
Besonders mache ich noch darauf aufmerksam, daß durch den 2. Zugang (vor der Lindenstraße) zum Biehmarktplatz nur voruntersuchtes Vieh aufgetrieben werden darf.
Auf Grund des § 168 Absatz 3 der Ausführungsbestimmungen zum Ausführungsgesetze zum Vieh- seuchengesetze vom 25. Juli 1911 wird angeordnet, daß aus Orten, in denen Maul- und Klauenseuche herrscht, auch Personen von dem Besuche des Marktes ausge-
v. HedemaNn, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 15. Januar 1916.
Nach § 51 des Gesetzes über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag vom 3. Juli 1913 ist- das letzte Drittel des Wehrbeitrages Vlö zum 15 Februar 1916 zu entrichten.
Unter Hinweis aus den Art. 20 der preußischen Ansführungsvorschriften ersuche ich die Herrn Bürgermeister und Gutsvorsteher dafür zu sorgen, daß das letzte Drittel des Wehrbeitrages bis zu diesem Zeitpunkt restlos eingezahlt worden ist. Den etwa säumigen Beitragspflichtigen ist am 16. 2. ein Mahn- zettel mit dreitägiger Zahlungsfrist zuzustellen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist unverzüglich zur Zwangsvollstreckung nach den Bestimmungen m der Verordnung vom 15. November 1899 und der dazu ergangenen Ansführnngsvorschriften zu schreiten.
Darüber, daß der Gesamtwehrbettrag von sämtlichen Beitragspflichtigen etttgezahlt bezw. eingezogen
worden ist, sehe ich einem Berichte bis zum 19. 2.1916 bestimmt entgegen.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer Veranlagungs-Kommission.
I. Nr. 82. I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Ankere D Helden
Mit dem „Eisernen Kreuz" ausgezeichnet wurden: Jacob Otto, Kalkobes. — Musketier Andreas Hebel, Jbra. — Vizefeldwebel Bürger, Widdershausen. — Unteroffizier Ehrhardt, Niederthalhausen. — Unteroffizier Pfalzgraf, Niederaula. — Gefreiter Adam Glebe, Oberhaun. — Gefreiter Adam Sippel, Ausbach. — Unteroffizier Christian Bollmer, Unterneurode. — Feldzahlmeister Richard Hohmann, Burg- Haun.
Auf dem „Felde der Ehre" fielen: Kriegsfreiwilliger Georg Körbe, Hergershausen. — Husar Heinrich Mausehund, Ellingshausen. — Feldwebel- Leutnant Asmus Mühlroth, Oberlengsfeld.
Aus der Heimat«
* fMilitärische PersonaInachrichten.) Befördert zum Leutnant d. Res. der Vizefeldwebel Nordmeyer (Hersfeld) bei der Eisenbahn-Betriebs- Komp.; Schilling, Leutnannt ü. R. des Jnf.- Regts. 96 (Hersfeld), jetzt im Res.-Jnf.- Regt. 94, zum Oberleutnant,- Stern (Hersfesd), Vizefeldwebel, jetzt im Res.-Jnf.-Regt. Nr. 71, zum Leutnant oer Reserve.
* Falsche eiserne Fünfer sind seit einiger Zeit im Verkehr aufgetaucht. Die „Arbeit" ist allerdings eine ganz gewöhnliche; man erkennt schon an dem schlecht geratenen Stenwelabdruck die Fälschung.
bis jetzt sechs Fälle, darunter ein Fall von Amtsunterschlagung und von Straßenraub.
* (Keine Nationalitätsabzeichen bei Sendungen an deutsche Gefangene.) Es kommt hin und wieder vor, daß bei Privatsendungen an deutsche Gefangene in Feindesland Karten, Briefe Paketsendungen mit Nationalitätsabzeichen des Reiches oder deutscher Bundesstaaten, z. B. Streifen in den Landesfarben, Wappen, Bildnisse von Fürstlichkeiten oder Heerführern versehen sind. Nach einer Verfügung des französischen Kriegsministeriums werden solche Sendungen beschlagnahmt, und es ist daher den Angehörigen dringend zu empfehlen, nur Sendungen abgehen zu lassen, welche keinerlei Abzeichen derart tragen. Insbesondere gilt dies auch von Blechbüchsen und Pappkartons für Zigarren und Zigaretten, die häufig eingestanzte oder ausgeklebte Wappenzeichen tragen.
*(Steuererklärnngnichtvergessen!) Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 1916 läuft mit dem 20. Januar ab. Bis zu diesem Tage muß jeder mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mk. veranlagte Steuerpflichtige der zuständigen Veranlagungskommission die Einkommensteuererklärung schriftlich oder zu Protokoll abgegeben haben.
* Räch einer Mitteilung des K. K. Kriegministeriums in Wien wird bei Gesuchen um Ausgrabung und Ueberführung von Leichen Gefallener und im Felde Verstorbener sehr häufig schriftlich und drahtlich auf schnelle Erledignng gedrängt oder an Erledigung erinnert. Da diese Eingaben eine schwere und überflüssige Belastung der k. k. österreichisch-ungarischen militärischen Stellen, die für Ausgrabungen und Ueberführungen zur Verfügung stehen, bilden, werden sie künftig nicht weitergeleitet werden. Es ist zu berücksichtigen, das in vielen Fällen die vor der Entscheidung auzustellenden Ermittelungen außerordentlich umfangreich sind und eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Um den Gesuchstellern jedoch nach Möglichkeit die Sicherheit zu geben, daß ihre Eingabe bei dem zuständigen Kommando eingetroffen ist, hat das k. u. k. Armeeoberkommando die Kommandos bei der k. u. k. österreichisch-ungarischen Armee im Felde angewiesen, den Eingang eines Gesuches unverzüglich durch Feldpostkarte zu bescheinigen.
* (Erziehung unserer Schuljugend auf der Straße). Im Anschluß an den dieser Tage vom stellv. Generalkommando an die Bürgerschaft gerichteten Aufruf, den Ungehörigkeiten unserer Schuljugend auf der Straße entgegen zu treten, sei auf eine Reichsgerichtsentscheidung hingewiesen, in der ein maßvolles Züchtigungsrecht des Staatsbürgers gegenüber Unarten von Buben anerkannt wird. Ein Hauseigentümer in Berlin hatte eines Tages Knaben, die sich vor seinem Hause prügelten, zur Ruhe verwiesen, und als ihm einer der Buben darauf eine Beleidigung zurief, diesem einen Schlag auf die Kehrseite versetzt. Daraufhin war von den Eltern des Jungens Anzeige wegen Körperverletzung erstattet und der Hauseigentümer zu einer Geldstrafe von 6 Mark verurteilt worden. Das Kammergericht gagegen, bei dem Be
rufung eingelegt worden war, fällte das Urteil, daß, da die Jugend zur Zucht und Ordnung erzogen werden müsse und diese Aufgabe teilts der Familie, teilts dem Staate zufalle, jeder Volksgenosse das Recht zu maßvoller Züchtigung habe. Die Eltern des Knaben legten gegen diese Entscheidung beim Reichsgericht Berufung ein und das höchste Gericht stellte sich auf den Standpunkt des Kammergerichts und bestätigte das Züchtigungsrecht des Staatsbürgers ungezogenen Knaben gegenüber.
):( Hersfeld, 18. Januar. Im Anschluß an die Ausführungsanweisung zu der Bekanntmachung betr. Enteignung, Ablieferung und Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände von Kupfer, Messing und Rein- nickel in Nr. 13 des Hersfelder Tageblattes wird uns mitgeteilt, daß die Einziehung im Kreise Hersfeld am 20. Januar beginnt und zwar zunächst in der Sammel- stelle Hersfeld, im Hause des Kupferschmiedemeisters Jerome Schüßler, Marktplatz 31. Dieselbe ist geöffnet an jedem Werktage von 10—12 Uhr vormittags und 2—4 Uhr nachmittags, mit Ausnahme der nachstehenden Ablieferungstage für die übrigen Sammelstellen des Kreises. Sammelstelle Niederaula ist geöffnet am 14/2, 15/2 und 16/2 von 8 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags. Sammelstelle Schenklengsfeld ist geöffnet am 21 2 und 22 2 von 9 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags. Sammelstelle Heimboldshausen ist geöffnet am 24/2 von 10 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags. Sammelstelle Friedewald ist geöffnet am 26 2 von 10 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags. Sammelstelle Heringen ist geöffnet am 28 2 und 29-2 von 11 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags. Die Reihenfolge der zu den Sammelstellen gehörenden Ortschasten bei der Ablieferung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Nach § 6 der Verordnung sind die Betroffenen verpflichtet, die enteigneten Gegenstände an die Sammelstelle, zu der sie gehören, zur Ablieferung zu bringen. Wer bis zum 31. März 1916 die Gegenstände nicht abgeliefert hat macht sich strafbar,
esBeiroffenen im Wege streckungsverfahrens. Es empfiehlt sich, um Irrtümer zu vermeiden, die betr. Gegenstände in den Sammelstellen nur am Tage der Abnahme abzuliefern und beim Wiegen zugegen zu sein.
):( Hersfeld, 17. Januar. (Ein billiges Schweinchen.) Am 1. Mai v. Js. kaufte Rentier Johann Georg Rudolph Wehnebergerstraße ein Schweinchen, das so groß war, daß er es in die Tasche stecken konnte zu dem billigen Preis von — 50 Pfg. — heute, wo es geschlachtet wurde, hatte es das ansehnliche Gewicht von 120 Pfund. Wahrhaftig ein billiges Schweinchen, da kann man sehen, wie man noch ein Geschäft machen kann.
Bebra, 14. Januar. Der Kreisarbeitsnachweis in Bebra vermittelt auch in diesem Jahre Lehrstellen für schulentlassene Knaben und würde es sich empfehlen, uns möglchst schnell anzuzeigen, welche Art Lehrstellen in der Jnstustrie, Handwerk und Landwirtschaft von den Schulentlassenen, bezw. von deren Eltern und Vormündern gewünscht werden. Ebenso richten wir an alle Arbeitgeber der Industrie, Handwerk und Landwirtschaft die Aufforderung, Lehrstellen und Arbeitsplätze, die für Jugendliche geeignet sind, unter Angabe der wichtigsten Lehr- und Arbeitsbedingungen, ebenso auch, ob Kost und Wohnung gewährt werden, mitzuteilen. Bon Zeit zu Zeit werden in den Zeitungen der beteiligten Kreise die gemeldeten Stellen bekannt gegeben werden. Der Kreisarbeitsnachweis in Bebra ist werktäglich geöffnet von 7—12 und 2—6 Uhr. Sonntags geschlossen. Allen Anfragen ist Rückporto beizufügen.
Waldkappel, 16. Januar. Gestern gegen Abend ereignete sich hier ein bedauerlicher Unglücksfall. Die 14jährige Tochter des Landwirtes Christian Dehnhardt war mit Futterschneiden beschäftigt. Unbemerkt kam das kleine dreijährige Brüderchen herbei und geriet mit der rechten Hand in die Getriebe der Kuttermaschine, sodaß die Hand schwer verletzt wurde. Das Kind wurde sofort in ein Krankenhaus nach Eschwege gebracht. Alle behördlichen Bestimmungen über den Umgang mit landwirtschaftlichen Maschinen können immer noch nicht die vielen Unglücksfälle ausschalten, da sie nicht gewissenhaft genug befolgt werden.
Heiligeustadt, 16. Januar. In den letzten Sitzungen des hiesigen Schöffengerichts wurde eine Frau, welche trotz aller Verbote Streichhölzer in einem Paket ins Feld gesandt hatte, mit 15 Mark und ein Kuhmelker wegen Verwäfferung der Milch mit 400 M. Geldstrafe bestraft.
Fulda, 17. Januar. Mit Zustimmung des Magistrats beschloß der Kirchenvorstand der Stadtkirche die Einschmelzung des Gesamtgeläuts und das Metall der Heeresverwaltung zur Verfügung zu stellen. Dafür wird die Stadtverwaltung der Ätadtpfarrkirchc ein neues Geläut verschaffen.
Fulda, 16. Januar. Für die Erweiterung des Bahnhofes in Fulda ist in den diesjährigen Staatshaushaltsplan eine fernere Rate von 1 Million Mk. eingestellt worden.