Hersfeld er Tageblatt
Amtlicher Anzeiger ^D^ für den Kreis Hersfeld
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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Rr. 7.
Sonntag, den 9. Januar
1916
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 6. Januar 1910.
Die Herrn Bürgermeister und Gutsvorsteher werden hierdurch an die Einreichung der Karten über die im Jahre 1915 stattgefundenen Ueber- schwemmungen mit Frist bis zum 15. ds. Mts erinnert.
Die Einreichung der vorgeschriebenen Karten ist notwendig, wenn auch keine Ueberschwemmungen vorgekommen sind. Dies ist auf der Karte zu vermerken. I. 129. Der Landrat.
^ B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Aelanntmachuug
über die Festsetzung der Preise für Wild.
Vom 30. Dezember 1915.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 716) wird in Abänderung der Verordnung vom 22. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 775) über die Regelung der Wildpreise folgendes bestimmt:
I
Der Preis für Wild darf beim ersten Verkäufe für beste Ware folgende Sätze nicht überschreiten: bei Rot- und Damwild für 0,5 Kilogramm mit Decke
0,60 Mark,
„ Rehwild für 0,5 Kilogramm mit Decke 0,70 „
„ Wildschweinen im Gewichte von mehr
als 30 Kilogramm für 0,5 Kilogramm
mit Decke (Schwarte»...... 0,55 „
„ Wildschweinen im Gewichte bis zu 30
Kilogramm einschließlich (Frischlinges
für 0,5 Kilogramm mit Decke (Schwarte^ 0,70 „ ’
„ Hasen für das Stück mit Fell (Balgs 4,— „
Stück mit Fell (Balgs 1,20
" Fasanenhennen für das Stück m?5eb"nt^' „ .
Diese Preise schließen die Bahn- und Wasserfrachtkosten, die vor dem ersten Verkauf entstehen, die Ab- rollkosten am Ankunftsorte sowie etwaige Vermittlungskosten beim Verkaufe nicht ein. Sie gelten nicht für den Verkauf an den Verbraucher, soweit er nicht Mengen von mehr als 10 Kilogramm zum Gegenstände hat.
II
Insoweit für Wild gemäß § 4 der Verordnung des Bundesrats vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 716) Höchstpreise für die Abgabe im Kleinhandel an den Verbraucher festgesetzt werden, dürfen sie für beste Ware folgende Sätze nicht überschreiten: bei Rot- und Damwild für 0,5 Kilogramm 1,40 Mark, „ Rehwild für 0,5 Kilogramm .... 1,80 „
„ Wildschweinen im Gewichte von mehr
als 30 Kilogramm für 0,5 Kilogramm 1,20 „
„ Wildschweinen im Gewichte bis zu 30
Kilogramm (Frischlinge) für 0,5 Kilogramm ......... 1,50 „
„ Hasen ohne Fell, im ganzen für das Stück 4,75 „ „ Hasen ohne Fell, zerlegt, für das Stück 5,00 „ „ Hasen mit Fell, im ganzen, für das Stück 5,25 „ „ Kaninchen ohne Fell für das Stück . 1,50 „ „ Kaninchen mit Fell für das Stück . . 1,60 „ „ Fasanenhähnen für das Stück m. Federn 3,50 „ „ Fasanenhennen für das Stück m. Federn 3,00 „ .
Bei abweichender Anordnung der Grundpreise gemäß § 3 der Verordnung des Bundesrats vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 716) tritt eine entsprechende Aenderung dieser Sätze ein.
III
Diese Bestimmung tritt am 1. Januar 1916 in Kraft.
Berlin, den 30. Dezember 1915.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Freiherr von Stein.
Hus der Heimat«
* (Bauernregeln für Januar.) Für den Januar ist dem Landmann lediglich kaltes, frosthartes Wetter erwünscht, von dem er sich gute Folgen für Frühjahr und Sommer verspricht. Darauf deuten die Bauernregeln: „Januar muß vor Kälte knacken — wenn die Ernte soll gut sacken", oder „Ein kalter Januar — bringt uns ein gutes Jahr". Dagegen bedeutet ein gelinder, regnerischer oder gar warmer Januar eine ernsteSvrg^ürden Landmann: „Januar warm — daß Gott erbarm", oder „Ist der Januar warm und naß — bleiben Scheuer leer und Faß." Starker Frost ohne vorangegangenes Tauwetter ist auch ein gutes Zeichen für den Winzer, dessen Sprüchlein lautet: „Sind die Flüsse klein — gibt es guten Wein". Von besonderer Bedeutung sind im Januar vor allen der St. Vinzenstag und der St. Panlttag. An beiden verlangt man kaltes und frostklares, vor allem aber auch sonniges Wetter, um wegen der Ernteaussichten für das kommende Jahr beruhigt sein zu können.
* (Die Automatenunddieeisernen Zehn- pfennig stücke.) Der größte Teil der Automaten, die ja nicht bloß der entbehrlichen Vermittlung von Bonbons und Chokoladentafeln, sondern auch dem sehr nützlichen Verkauf von Fahrkarten, Briefmarken usw. dienen, ist mit magnetischen Vorrichtungen versehen, durch die eine betrügerische Verwendung von Eisenstücken in Automaten verhindert wird. Aus diesem Grunde bestanden ursprünglich Bedenken gegen die eisernen Groschen. Aber gerade die Automatenindust- rie und der Fahrkartenverkauf haben ein besonderes Interesse daran, daß Zehnpfennigstücke in ausreichender Menge in Umlauf sind. Die mit magnetischer Vorrichtung versehenen Automaten erhalten eine entsprechende Umänderung. Das Gewicht der neuen Zehnpfennigstücke ist nur 0,4 Gramm leichter als das der Stücke aus Nickel, eine Differenz, die für die Benutzung im Automaten keine Rolle spielt/ Die Münzen sind bereit, so bald die Industrie das erforderliche Eisenmaterial zur Verfügung gestellt hat, kann mit der Prägung der im ganzen mit 100 Millionen in Aussicht genommenen Zehnpfennigstücke begonnen werden.
§ Hersfeld, 8. Januar. In der letzten Zeit haben sich die Fälle vermehrt, in denen Personen wegen Verletzung der Vorschriften über den Verkehr mit Brotgetreide zur gerichtlichen Verantwortung gezogen wurden. Die Festflellung des Tatbestandes ließ in verschiedenen Prozessen erkennen, daß die Angeklagten der Auffassung waren, infolge der Getreidezufuhren aus dem Auslande werde die Befolgung der geltenden Bestimmungen nicht mehr so streng wie bisher durchgeführt. Diese Annahme ist völlig irrig und geeignet, die Beteiligten strenger Bestrafung auszusetzen. Die größte Sparsamkeit mit Brotgetreide ist nach wie vor unbedingt notwendig,und die strengste Beachtung der erlassenen Vorschriften unbedingt erforderlich. Die Behörden werden auch weiterhin eine sorgfältige Ueberwachung ausüben und Verstöße un- nachsichtlich zur Anzeige bringen. Die im Interesse ^itJSaU£mLälHiina. deu ÄMsws und Bäckereibe- erlegten Pflichten haben weder eine Abänderung erfahren, noch steht eine solche in Aussicht. Es mag hierbei noch darauf hingewiesen werden, daß die Gerichte nachdrücklichst vorgehen und meist sehr strenge Strafen bei etwaigen Vergehen verhängen.
§ Hersfeld, 8. Januar. Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurden: Gefreiter Adam Sippe! aus Ausbach, Unteroffizier Chr. Vollmer aus Unter- neurode.
) :( Hersfeld, 8. Januar. Die Anmeldungen zu dem Buchführungskursus sind außerordentlich zahlreich eingegangen, es meldeten sich 92 Damen und 2 Herren. Der Kursus beginnt am nächsten Montag abends 8 Uhr, in den Räumen der Fortbildungsschule am Neumarkt.
- d- Hersfeld, 8. Januar. (50 Jahre Meister.) Am vergangenen Donnerstag wurde dem Schneidermeister H. BernhardBogel von hier eine besondere Ehrung seitens der Handwerkskammer in Cassel zu teil, aus Anlaß seines 60jährigen Meisterjubiläums. Herr Regierungsassessor v. Hedemann stattete dem Jubilar die Glückwünsche der Handwerkskammer in Cassel, verbunden mit den Seinigen, ab und der Vorstand der hiesigen Schneiderinnung überreichte dem Jubilar den von der Handwerkskammer ausgestellten Ehrenmeisterbrief. In einer Ansprache über- brachte Herr Obermeister W. Hild die Glückwünsche der Innung.
- n- Hersfeld, 8. Januar. Auf eine 25jährige Tätigkeit als Landesrentmeist er hierselbst konnte am 1. Januar Herr H. Fasold zurückblicken.
§ Hersfeld, 8. Jan. Kriegsberichte, die in Feldpostbriefen, Tagebüchern oder ähnlichem enthalten sind, bieten oft wichtige Anhaltspunkte für die augenblickliche Beurteilung der Kriegslage wie für die spätere Geschichtsschreibung, gehn aber unbenutzt verloren, weil sie nicht den zuständigen Stellen übermittelt werden. Die für die Sammlung solcher Berichte zuständige Stelle, ist in unserer Provinz das Rektorat der Universität Marburg. Es wird gebeten, dorthin fortlaufend möglichst bald alle Briefe und sonstigen Schriftstücke, die ein allgemeineres Interesse haben, ein- zuseuden, möglichst in der Urschrift, die auf Verlangen zurückgegeben wird, allenfalls auch in Abschrift. Geeignete Teile daraus sollen auch jetzt schon veröffentlicht werden» die Einsender mögen deshalb angeben was sie aus irgendwelchen Gründen nicht veröffentlicht haben wollen. Es ist zu hoffen, daß die Bewohner unserer Provinz dieser Aufforderung in weitem Umfange nachkommen werden.
Erfurt, 4. Januar. Der Milchhändler Wilhelm Günther aus Erfurt, der Milch mit Wasser verdünnt hatte, wurde zu 3 Wochen Gefängnis verurteilt. Ferner soll er noch 10 Mk. zahlen oder 2 Tage Haft verbüßen, weil ein Polizeibeamter eine mit Wasser gefüllte Kanne auf seinem Wagen vorgefunden hatte.
Die verehelichte Pauline König aus Bischleben bei Erfurt, die in verschiedenen Füllen Kunsthonig als
reinen Bienenhonig verkaufte, wurde zu 6 Wochen Gefängnis und Publikation des Urteils verurteilt.
Erfurt, 7. Januar. Eine Frau in Waschleben hatte wegen zu gering angegebener Mehlvorräte ein Strafmandat in Höhe von 150 Mark erhalten und dagegen Widerspruch erhoben. Im Termin vor dem Schöffengericht hielt der Gerichtshof die Strafe für zu niedrig und erhöhte sie auf 300 Mark. Ebenso erging es einem Landwirt in Marbach, der zu wenig Hafer angegeben hatte. Die im Strafmandat festgesetzte Strafe von 100 Mark wurde auf 150 Mark erhöht.
Gotha, 6. Januar. Durch starken Sturm beunruhigt brach eine der Nachbargemeinde Siebleben gehörende und auf dem Felde übernachtende Schafherde aus der Hürde und lief auf das von Gotha nach Erfurt führende Eisenbahngleis. Hier gerieten die Tiere zwischen zwei aneinander vorüberfahrende Güterzüge und 160 Schafe wurden vollständig zermalmt. Man fand sie in Stücke zerrissen auf dem Bahndamm vor. Außerdem wurden noch wettere 40 Schafe verletzt und mußten geschlachtet werden.
Aus dem Kreise Hünfeld,'5. Januar. Bei der Treibjagd des Hünfeld-Hersfelder Jagdvereins in der Nüster-Molzbacher Gemarkung kamen 125 Hasen zur Strecke.
Durch die Lupe.
/@in Stückchen Zeitgeschichte in Versen.
Seit sich an den Dardanellen — wie auch fern im Land der Griechen — unsre Feinde immer weiter — vor der deutschen Faust verkriechen, — seit trotz aller ihrer Reden, — ihrer Lügen und Tiraden — längst kein Dummer mehr gefunden, — um das Unglück aus- zubaden, — seit in Rom, Paris und London — und im kalten Petrograd — man allmählich einmal richtig — sich den „Zimt" besehen hat, — seit man einsieht, daß zum Siegen — mehr gehört, als bloß das Schrei'n, — fuhr dem ganzen Vierverbande — Angst und Schlottern ins Gebein. - Und wie schon ein Dutzend russischen ®Hnionen^^t6ertoSIttgenre einmal hat die Hoffnung — sich von West nach Ost gedreht, — doch auch diesmal kommt die Hoffnung — unsern Feinden wohl zu spät. — Wär mit Hoffen bloß und Harren — jemals schon ein Sieg errungen, — hätten unsre Gegner sicher — längst uns in den Staub gerungen, — denn seit fast zwei ganzen Jahren — hofften alle sie wie toll, — Frankreich hoffte, daß uns Rußland — würgen und erdrücken soll, — Rußland hoffte, daß der Joffre — ihm die Arbeit leichter macht, — England hoffte, daß die Nahrung — knapp uns würde über Nacht, — Serbien und Montenegro — haben scheinbar auch gehofft, — selbst der Makkaroni- freffer sitzt bei Görz und hofft und hofft. — Nur der Deutsche, der die Zukunft — mit den eignen Fäusten macht, — läßt die Gegner weiter hoffen, denn ein altes Sprichwort sagt — schon aus unsren Kindertagen, — daß das Hoffen und das Harren — keinem je was eingetragen, — aber manchen macht's zum Narren!
Walter-Walter.
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die amtlichen Bekanntmachungen.
Nicht nur an den Tagen, an denen man etwas wichtiges unter ihnen vermutet, sondern ^ täglich "W
Unter den amtlichen Bekanntmachungen werden fast Tag für Tag Bestimmungen wirtschaftlichen Inhalts verzeichnet, die man in dieser ernsten Zeit wissen und befolgen muß. Einmal im Interesse des allgemeinen Wohles und dann auch um sich vor Strafe zu schützen.
• Trustfreie Zidaretfen •
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