Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei .Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Nr. 6.
Sonnabend, den 8. Januar
1916
Amtlicher Teil.
Auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit den §§ 4 und 9 des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und mit dem Reichsgesetz vom 11. Dezember 1915 wird für den Bezirk des 11. Armeekorps nachstehende
Anordnung
erlassen:
§1 .
Für den Monat Januar 1916 ist jede Art Sonder- ausverkäufe von Web- und Wirkstoffen und von hieraus konfektionierten Gegenständen, sowie von allen Strickwaren verboten.
Unter Sonderausverkäufe fallen insbesondere „Inventur-" mnd „Saison-Ausverkäufe", sogenannte „Weiße Wochen"- und „Weiße Tage", Propaganda- und Reklame-Wochen- und Tage", sowie jeder Verkauf unter Ankündigung von herabgesetzten Preisen.
§2 .
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und bei Vorliegen mildernder Umstände, mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.
Cassel, den 2. Januar 1916.
Der SteUv. Kommandierende General des 11. Armeekorps.
gez. von Haugwitz, - General der Infanterie.
* * * Hersfeld, den 6. Januar 1916.
Wird veröffentlicht.
I. 163. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Fortsetzung des Amtlichen Teils auf der 4. Seite.
Bus der nennen.
* (Schonzeiten.) Der Reichs- und Staatsanzeiger veröffentlicht eine Verordnung betreffend die Abänderung einiger gesetzlichen Bestimmungen über die Schonzeiten des Wildes und den Verkehr mit Wild aus eingefriedigten Wildgärten. Danach werden die Oberpräsidenten u. a. ermächtigt, nach vorhergegangener Prüfung des Bedürfnisses für den Umfang der Provinzen oder einzelne Teile derselben im Jahre 1916 den Beginn der Schonzeiten für Hasen auf den 1. Februar und für Fasanenhennen auf den 1. März festzusetzen.
Hersfeld, 6. Januar. Auf Anordnung des stellvertretenden kommandierenden Generals des 11. Armeekorps vom 2. Januar 1916 ist für den Monat Januar 1916 jede Art Sonder-Ausverkäufe von Web- und Wirkstoffen und von hieraus konfektionierten Gegenständen sowie von allen Strickwaren verboten. Unter Sonderausverkäufe fallen insbesondere Inventur- und Saison-Ausverkäufe, sog. Weiße Wochen und Weiße Tage, Propaganda- und Reklamewochen und -Tage sowie jeder Verkauf unter Ankündigung von herabgesetzten Preisen. Zuwiderhandlungen werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Belagerungszustand bestraft.
-h- Mengshausen, 6. Januar. In voriger Nacht, vom Mittwoch auf Donnerstag, wurden die Bewohner des schönen Hofes Engelbach durch einen schlimmen Brand aus dem Schlafe geweckt. Sorglos hatten sie sich zu Bett gelegt; aber schon nach zwölf Uhr standen mehrere Gebäude in Hellen Flammen. Die Leute des Hofes lagen noch fast alle im Schlafe, als schon die Bewahrter von dem nahen Solms herbei geeilt waren. Weil das Feuer schon stark um sich gegriffen hatte, war es nicht möglich, das sämtliche Vieh aus dem Stalle zu bringen. Nur die Pferde und Schweine konnten gerettet werden. Der größte Teil des Rindviehes — 13 Stück — ist leider verbrannt. Dadurch allein schon ist dem Gutspächter, Herrn Graf, der zu den Waffen einberufen ist, ein großer Schaden entstanden. Die Besitzer des Hofes, Fräulein Scheffer, waren ebenfalls abwesend, sie weilen in Marburg zu Besuch. Die Feuerspritzen der benachbarten Orte waren schnell zur Stelle, konnten aber anfangs wenig ausrichten, da es an Wasser fehlte und erst die Verbindung mit der Fulda hergesteüt werden mußte. Das Wohnhaus ist infolge der günstigen Windrichtung gänzlich verschont geblieben; dagegen wurde eine Scheune, der Pferdestall, die Vieh- und Schweineställe gänzlich in Asche gelegt, das Gesindehaus zum größten Teil. Wie bedauerlich, daß gerade in jetziger Zeit so viel Vieh und Frucht verloren gegangen ist.
Easscl, 6. Januar. Einen schmerzhaften Tod hat das etwa zehn Jahre alte Töchterchen Gertrude des Tagelöhners O. aus einem Hause der Kochstraße im Stadtteil Wahlershausen erlitten. Das fleißige Mädchen, welches trotz seiner Jugend stets der Mutter beim Zubereiten des Mittagsessens behilflich war, wollte einen aus dem Küchenherd stehenden überkochenden Topf vom Feuer wegziehen. Dabei schlugen die Flammen aus der Feueröffnung heraus und
setzten die leichten Kleider des Kindes in Brand, so- daß es in wenigen Sekunden über und über in Flammen stand. Auf das Hilfegeschrei eilten zwar verschiedene Personen herbei und versuchten die Flammen zu ersticken, doch hatte das Kind solche schwere Brandwunden davongetragen, daß es bewußtlos zu Boden sank. Die Kleine wurde in das Rote Kreuz gebracht, wo sie am gestrigen Nachmittage ihren Verletzungen erlegen ist.
Cassel, 4. Januar. Die öffentlichen Sparkassen unseres Hessenlandes weisen trotz des Krieges einen recht erfreulichen Spürsinn der Bevölkerung auf. Wir haben in Hessen 36 städtische Sparkassen, drei Landgemeinde-Sparkassen und 19 Kreissparkassen. Diese haben in 1914 36 335 Sparkassenbücher ausgegeben,- 24 263 wurden zurückgenommen; Ende 1914 betrugen die Spargelder 305 268 828 Mk. Die erzielten Ueberschuß-Zinsen betrugen 2,242 Mill. Mark, die ge- sammten Verwaltungskosten 593411 Mark. Mit den Betriebsüberschüssen aus 1914 wurden die Reservekapitalien auf 14 932 Mill. Mark gebracht. Im Ganzen sind bisher 7,536 Mill Mark öffentlichen Zwecken zugewendet worden.
Hann.-Münden, 4. Januar. Ein schweres Gewitter, begleitet von starken Blitzen und krachenden Donnerschlägen sowie heftigen Niederschlägen entlud sich gestern nachmittag über unserer Stadt und Umgegend. Die 5 Meter hohe und 4 Zentner schwere Turmspitze der katholischen Kirche stürzte dumpfdröhnend herunter, der Blitzableiter wurde zerstört. An der Forstakademie war eine zehn Meter lange und zwei Meter breite Mauer eingestürzt. An Dächern und Bäumen, in den Anlagen und Gärten hat das Wetter vielfach Schaden angerichtet.
Wertung von Krastjutter im eigenen Betrieb.
-WLLLÜentlichungen des Preußischen Landwirt-
(Schluß statt Fortsetzung.)
Vom Rübenkraut kommt nur soviel zur Trocknung, als nicht frisch verwertet werden kann. Durchschnittlich kann mit einem Ertrag von 10 dz trockener Blätter auf das Hektar gerechnet werden, wobei 4 Teile frisches Material auf einen Teil Trockengut entfallen.
Kartoffelkraut kann nur in solchen Jahren getrocknet werden, in denen es nicht zu viel von Pilzkrankheiten befallen ist. Das Kraut wird erst ge- erntet unmittelbar vor der Kartoffelernte und vor dieser abgefahren. Es wird zunächst gehäckselt und kommt dann auf den Trockner. Durchschnittlich werden 120 dz frisches Kraut auf den Hektar geerntet, auf einen Teil Trockengut kommen 3,5 bis 5 Teile frisches Kraut. Die Trockenkosten betragen durchschnittlich 3 Mk. für den Doppelzentner (Friedenspreise vorausgesetzt.)
Bei der Fütterung an Großvieh kann man 6 bis 8 Pfund getroknetes Material auf den Kopf verabreichen, am besten Rüben- und Kartoffelkraut je zur Hälfte. Das trockene Rübenkraut enthält durchschnittlich 11% Protein und Fett und 43»» Extraktstoffe, Kartoffelkraut 17% Protein mnd Fett und 38% Extraktstoffe. Die dem Futter anhaftenden Mengen von Sand und Bodenteilen, die übrigens durch Verbesserung der Technik lange nicht mehr so hoch sind wie zu Anfang, haben bei Rindvieh niemals schädlich gewirkt, bei Pferden erscheint Vorsicht geboten.
v. Naehrich teilt mit, daß er im Jahre 1911 in seiner Wirtschaft 5000 dz trockenes Kartoffelkraut erzeugt hat und daß die jährliche Ausgabe für Kraftfutter auf 1000 ka Lebendgewicht Großvieh vor Einführung des Trockenverfahrens jährlich 109,80 Mark betragen habe, nach dessen Einführung überhaupt nichts mehr gekauft zu werden brauchte und außerdem tu einzelnen Jahren noch beträchtliche Mengen von Trockenfutter verkauft werden konnten.
In ähnlicher Weise hat Dr. Albert in München- Hof dem durch den Krieg verursachten Futtermangel abzuhelfen gesucht. Er schreibt darüber:
„Der außerordentliche Mangel an Futter gab mir Veranlassung zu versuchen, ob es nicht möglich sei, durch Einsetzen der heimischen, bisher nicht zur Verwendung gelaugten Produkte unseres Ackerbaues Ersatz zu schaffen. Ich suchte in der Hauptsache zunächst durch Vermahlung dieser Produkte dieselben dem tierischen Geschmack und der Verdauung besser anzupassen, da ich dre Beobachtung gemacht hatte, daß an und für sich schon seit langer Zeit bekannte hochwertvolle Stoffe wie z. B. das Stroh und Kaff des Rübensamens von den Tieren in der ursprünglichen Form nicht oder nur in geringem Maße ausgenommen und verwertet wurden. Um ein günstiges Vermahlen dieser Produkte zu erzielen, stellte es sich als unbedingt notwendig heraus, daß sie auf irgendeiner der bekannten Trockeneinrichtungen möglichst scharf getrocknet wurden und dann, wenn irgend möglich, noch warm aus der Darre in die Mühle kamen. Als Mühle hatte ich versuchsweise eine
von den Jruswerken in Dußlingen mir zu Versuchszwecken überlassene Schiwtmühle mit dazu gehörigem Sichtapparat verwendet. Dieselbe leistete, nachdem die für die Getreidevermahlung eingerichtete Zuführung entsprechend dem voluminösen und schwer rmchrutschenden Stroh und Häcksel abgeändert waM ausgezeichnetes. Es wurde auf dieser Mühle und auf einer sogenannten Expreßdarre von Dr. Otto Zimmermann, Ludwigshafen, zunächst das schon erwähnte Rübensamenstroh und Kaff zu Mehl verarbeitet. Ferner wurden alle Arten Unkräuter, als da sind Hederich, Ackersenf, Melde usw., nachdem sie zuvor gehäckselt und getrocknet waren, gemahlen und in ein für das Vieh zuträgliches Futter verwandelt. Ferner wurden sehr gelungene Versuche gemacht, die Produkte des Waldes den gleichen Zwecken dienstbar zu machen. In einem benachbarten Wäldchen war ein Quartier mit Haselnüssen abgetrieben worden, und es waren zweijährige Wurzelausschläge mit Blättern mir zur Verfügung gestellt. Die bis zu fingerstarken Stockausschläge wurden gleichfalls gehäckselt, getrocknet und vermahlen. In derselben Weise wurden die Triebe des medizinischen Flieders (Sambucus ni^ra) behandelt. Beides lieferte ein vom Vieh außerordentlich gern aufgenommenes Mehl. Die Rationen, mit welchen ich mein Vieh während des letzten Jahres gefüttert habe, können vor der wissentschaftlichen Kritik nicht standhalten, da sie eine erhebliche Verschwendung an stickstoffsreien Substanzen darstellen. Immerhin muß aber in Betracht gezogen werden, daß diese Substanz uns im Uebermaße zur Verfügung steht. Durch die schon erwähnte Vermahlung wird es ermöglicht, sehr große Quantitäten den Tieren beizubringen und auf diese Weise ihnen das nötige Eiweiß zuzuführen. Meine schweren Ackerpferde erhalten pro Tag und Kopf:
Hafer........2 Pfund
Gerste........2 „
__________2mjxriiLüei______ . , , getrocknete 4 „
Erbsenstroh......10 „
Melasse.......1
Futterkalk......50 g
Schlämmkreide . . . . 50 g
Die Ochsen:
Rübenkaffmehl . . . . 10 Pfund
Unkrautmehl.....2 „
geiäuerte Rübenblätter . 40 „
Erbsenstroh .....12 „
Melasse.......4 „
Kalk........50 g
Schlämmkreide .... 50 g
Dieses waren die Rationen, mit welchen ich mein Vieh bis jetzt ernährt habe. Es treten jetzt Kartoffelkrant und Rübenblätter hinzu, welche gleichfalls in gemahlenem Zustande an das Vieh gegeben werden.
Besonders wirksam ist die Beigabe der Melasse, nicht etwa der Nährstoffe wegen, sondern um den Tieren die vielleicht nicht ganz zusagenden Stoffe schmackhaft zu machen. Es ist deshalb meiner Ansicht nach ganz unerläßlich, daß die Melasse zu den Fütterungszwecken der Landwirtschaft zur Verfügung bleibt, da andernfalls gewisse Futtermittel nicht in der genügenden Menge den Tieren beigebracht werden können. Es ist ferner unbedingt nötig, bei den verhältnismäßig großen Gaben von Zuckerfutter, Melasse und getrockneten Zuckerrüben, die in den Rationen angegebene Menge von Schlämmkreide und phosphorsaurem Kalk zu geben, da ich aus früher schon ausgeführten Ftttterungsversuchen die Erfahrung gemacht hatte, daß beim Fehlen der Kalkfütterung, Knochenbrüchigkeir eintritt."
Diese Erfahrungen beweisen, daß durch Trocknung und Mahlung in jeder Wirtschaft wertvolles Futter aus Stoffen gewonnen werden kann, die ohne diese Behandlung zum großen Teil ungenutzt geblieben wären. Besondere Erwähnung verdient auch die Herstellung von Mehl aus Klee- und Luzerneheu, sowie aus dem Stroh der Leguminose«. An sich wird man zwar von der Vermahlung guten Klee- und Luzerne- Heues absehen, weil beide Heuarten ein ausgezeichnetes Futter darstellen. Für gewisse Fütterungszwecke, z. B. für die Gewinnung des erforderlichen eiweißhaltigen Futters bei der Schweinemast, ist aber das Mahlen des Klees zweifellos von Bedeutung.
Der Kriegszustand wird bei der Ausführung der obigen Vorschläge vielfach hemmend einwirken. Die Beschaffung neuer Anlagen begegnet Schwierigkeiten, der Mangel an Gespann- und Arbeitskräften erschwert die Uebernahme derartiger Mehrbelastungen auf die ohnehin über Gebühr in Anspruch genommenen Be- triebskräfte. Immerhin wird bei einigem guten Willen manches zu erreichen fein; wo die Errichtung und der Betrieb von Trockenanlagen irgend möglich ist sollten die Wintermonate zu ihrer Aufstellung benutzt werden, es können dadurch bei längerer Dauer des Krieges außerordentliche Vorteile für unser gesamtes Wirtschaftsleben erzielt werden.