Hersselder Tageblatt
für den Kreis Hersfeld KMW
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im ' amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- i holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. I
Irr. 5.
Freitag, bett r. Januar
1916
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 29. Dezember 1915.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich, mir bis spätestens zum 18. Januar 1918 anzuzeigen, auf wie hoch sich am 1. Januar 1916 Las Soll an Gemeindeeinkommensteuer zu den Sätzen von 1,20 Mark und weniger tu der Gemeinde (im Gutsbezirk) belaufen hat.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
I. A. Nr. 13324. J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assesfor.
Hersfeld, den 3. Januar 1916.
Die in der Gemeinde Schorbach, Kreis Ziegenhain, ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist wieder erloschen.
i. 15012. Der Lanörat.
I. V.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, am 4. Januar 1916.
Im Monat Dezember 1915 sind von mir den nachbenannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden.
A. Jahresjagdscheine:
a. entgeltliche
am 3. 12. dem Gastwirt Peter Mosebach in Ausbach,-
„ 7. 12. dem Gutspächter Wilhelm Hold in Kirch- heim;
„ 7. 12. dem Gutsbesitzer Wilhelm Seybert in Lautenhausen;
„ 8. 12. dem Hauptmann a. D. B. von Baumbach in Kirchheim;
„ 8. 12. dem Landkrankenhaus-Direktor Dr. Lindner in Hersfeld;
„ 9. 12. dem Landwirt Johannes Jäger in Schenk- solz;
„ 10. 12. dem Gutspächter Heinrich Dootermann in Hattenbach;
„ 13. 12. dem Bürgermeister Otto Reinhard in Lan-
„ 13. 12. dem Rechtsanwalt und Notar Brethauer in Hersfeld,-
„ 16. 12. dem Kaufmann Adam Wiegand in Röh-
„ 23. 12. ömn^Bürgermeister Arnold Rüger in Unterweisenborn ;
„ 22. 12. dem Stabsarzt Dr. Sporberg in Hersfeld;
„ 22. 12. dem Arzt Dr. Cornelius in Schenklengs- seld)
„ 29. 12. dem Volontär Peter Bätza in Hersfeld,-
„ 29. 12. dem Landwirt Adam Rvos in Kerspen- hausen;
„ 29. 12. dem Landwirt Johannes Both in Kerspen- hausen,-
„ 29. 12. dem Gastwirt Ludwig Eydt in Nieder- jossa;
„ 30. 12. dem Landwirt Conrad Rudolph in Leimbach ;
„ 31. 12. dem Gutsbesitzer Martin Licht in Oberlengsfeld,-
b. unentgeltliche:
amM0. 12. dem Königlichen Forstanfseher Kurz in Hersfeld;
B. Tagesjagdscheine:
am 9. 12. dem Postagenten und Jagdaufseher Carl Flick in Bechtolsheim, Kreis Oppenheim,-
„ 19. 12. dem Invaliden Heinrich Nennstiel in Hilmes;
„ 22. 12. dem Landwirt Burghard Heinrich Rüger in Unterweisenborn;
„ 29. 12. dem Bergmann Konrad Rosenthal in Ransbach;
„ , 29. 12. dem Bäckermeister Conrad Frank in Vacha;
„ 31. 12. dem Bürgermeister a. D. Friedrich Stein in Gerstungen;
„ 31. 12. demMaurermeisterGevrgWilhelmBommer in Heringen
„ 31. 12. dem Schmiedemeister Heinrich Bolkenand in Heringen.
Der Landrat.
6 J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Kriegrjugendwehr Sersfeld.
Zu einer schönen Feier hatten sich die Jung- mauuen der Jugendwehr am verflossenen Donnerstag Abend im großen Saal der Turnhalle eingefunden und mit ihnen Eltern, Freunde und Gönner der Jugendlichen- außerdem war das hiesige Landsturm- bataillon vertreten. Eine Anzahl auf Weihnachtsur- laub befindliche Soldaten und Kriegsteilnehmer hatten sich ebenfalls eingestellt. Der geräumige Saal war durch eine große Anzahl ringsum aufgestellter Tannen wie auch einige Fahnen recht freundlich ausgestattet. Die Feier war als eine Abschiedsfeier für den bisherigen Zugführer der Kompagnie, Herrn Otterbein, gedacht. Auch dieses mal hatte sich dank der besonderen Wertschätzung, deren sich die Hersfelder Kriegsjugend-
wehr bei dem Kommandeur des hiesigen Landsturmbataillons, Herrn Hauptmann Meier, erfreut, die Kapelle des Bataillons zur Verfügung gestellt, um durch ihre vorzügliche Musik zur Verschönerung des Abends wesentlich beizutragen. Nach einem einleitenden Marsch dieser Kapelle eröffnete der Leiter der Wehr mit einer kurzen Ansprache den Abend, in der er anknüpfend an den Erlaß der Herren Minister der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten, des Krieges und des Inneren vom 16. August 1914 dar- legte, weshalb die schulentlassene Jugend sich berufen fühlen müsse, die in dem Erlaß ausgesprochene Erwartung zu rechtfertigen, daß auch diejenigen jungen Männer, die bis dahin den Veranstaltungen für die sittliche und körperliche Kräftigung ferngeblieben feien, es nunmehr als eine Ehrenpflicht gegenüber dem Vaterland anzusehen hätten, sich freiwillig zu den angesetzten Uebungen einzufinden. Dann wies er auf den Zweck des Abends hin und widmete dem scheidenden und allseits beliebten Zugführer warme Worte des Dankes für die treue Mithilfe auf dem Gebiete der militärischen Vorbildung der Jugend. Mit einem dreifachen Gut Heil auf Herrn Otterbein, der vom Beginn des neuen Jahres ab bei der Kaiserlichen Werft in Danzig Anstellung gefunden hat, schloß der Leiter der Jugendwehr seine Abschiedsworte.
Bei ihren großen Marschübungen im verflossenen Jahre hatten die Jungmannen eine größere Anzahl Hessischer Burgen und Burgruinen besucht. Mit Rücksicht hierauf sollte zur Feier des Abends und zur würdigen Ausgestaltung desselben ein Vortrag über die Hessischen Burgen gehalten werden. Als Redner hatte sich Herr Ingenieur Ernst Happel aus Cassel, ein genauer Kenner der Geschichte des Hessischen Burgwesens, in freundlicher Weise zur Verfügung gestellt. Der Redner entledigte sich seiner Aufgabe in vorzüglicher Weise. Der überaus lehrreiche Vortrag, der insbesondere die geschichtliche Entwickelung unserer Hessischen Burgen zum Inhalt hatte, fesselte alle Zuhörer. Die für den Vortrag bestimmte Zeit ging gewandten " Redner Bet seinen eindrucksvollen Schilderungen, für die er allseitigen wohlverdienten Dank erntete, noch weiter zugehört. Nun traten Hersfelder jugendliche Turner an, um zunächst am Pferd eine Reihe fchöner Uebungen zu zeigen.
Ist das Pferd auch kein besonders dankbares Gerät bei festlichen Veranstaltungen, so fanden doch die munteren flotten Turner volle Anerkennung für das, was sie boten.
Immer wieder sind die jungen Turner auch ihrerseits bestrebt, die geselligen Abende in der Jugend- wehr mit verschönern zu helfen. Auch ihr späteres Turnen am Barren zeugte von fleißigem ließen, körperlicher Kraft und Gewandtheit.
Der jüngste Erlaß des Kriegsministeriums über die militärische Vorbildung der Jugend, in welchem die Turnarbeit an erste Stelle gesetzt und in welchem gesagt worden ist, daß die Hälfte der verfügbaren Zeit der Pflege der Leibesübungen auf der durch den Turnunterricht gegebenen Grundlagen einzuräumen ist, wird sicherlich auch andere Jungmannen zum Turnen anspornen.
Der Abend nahm durch den Vortrag eines Gedichtes seitens eines Jungmannen sowie durch einen Geigen- und Klaviervortrag zweier Jugendlicher einen weiteren anregenden Verlauf.
Für die ihm erwiesenen Ehrungen dankte Herr Otterbein in einer von warmen Empfinden für das, was der Jugend nutzt und frommt, zeugenden Rede. Er ermähnte die Jungmannen, treu und fest zusammen zu stehen. Die Worte des im heißen Kampf schwer verwundet gewesenen Redners haben gewiß nicht nur freundliche Aufnahme bei den Mitgliedern der Jugendwehr gefunden, sondern werden von diesen auch dauernd beherzigt werden. „Ans Vaterland, ans teure schließ Dich an, das halte fest mit Deinem ganzen Herzen" rief der scheidende Führer den Jungmannen zu. - Möchte die Hersfelder Jugend immer mehr zur Einsicht gelangen, daß in der Kriegsjugend- wehr der Stadt Hersfeld nicht Vereinsarbeit geleistet wird, sondern daß die derselben angehörigen Jünglinge ihre Arbeit für das Vaterland verrichten, denn nur ein kräftiges Geschlecht, kann des Vaterlandes Hüter sein und bleiben.
Hus der Heimat«
§ Heröfeld, 5. Januar. Eine Bekanntmachung betreffend Veräußerungs-, Verarbeitungs- und Beweg»ngsverbvt für Web-, Trikot-, Wirk- und Strickgarne tritt am 31. Dezember 1915 in Kraft. Von dieser Bekanntmachung werden sämtliche Vorräte ungefärbter, gefärbter, melierter Webgarne, Trikotgarne, Wirkgarue sowie Strickgarne betroffen, gleichviel, ob diese Garne hergestellt sind aus reiner Wolle, Kamelwolle, Mohair, Alpaka, Kaschmir itzgend welcher Art oder aus Spinnstoffen aus reiner Wolle, Kamelwolle, Mohair, Alpaka, Kaschmir oder aus reiner Mischung der vorgenannten Spinnstoffe ohne oder mit einem Zusatz von Kunstwolle. Die Veräuße
rung aller vorbezeichneten Garne zu anderen als zu Heeres- oder Marinezwecken ist vom 31. Dezember 1915 ab verboten. Als Veräußerung zu Heeres- oder Marinezwecken gilt nur eine an die Kriegswollbedarf-Aktien- gesellschaft Berlin S. W. 48, Verlängerte Hedemannstraße 3, oder eine mit Genehmigung der Kriegs-Roh- stoff-Abteilung des Preußischen Kriegsministeriums an Militär- oder Marinebehörden vorgenommene Veräußerung. Von den Garnen, deren Ankauf die Kriegs- wollbedarf-Aktiengesellschaft ablehnt, sind Muster an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung zu übersenden, die über die Verwendung dieser Garne befinden wird. Die Bekanntmachung enthält eine Reihe von Ausnahmen von dem Veräußerungsverbot. Insbesondere fallen nicht unter das Veräußerungsverbot: alle im Haushalt und in Hausgewerbebetrieben zum Zwecke der eigenen Verarbeitung befindlichen Mengen; 10 vom Hundert der Vorräte, die sich beim Inkrafttreten der Bekanntmachung bereits in Warenhäusern, und 30 vom Hundert der Vorräte, die sich zu diesem Zeitpunkt in sonstigen offenen Ladengeschäften zum Kleinverkauf und zum Verkauf an Hausgewerbebetriebe befinden. An diese Ausnahme ist die Bedingung geknüpft worden, daß die Gegenstände auch tatsächlich für die Verarbeitung im Haushalt und zum Verkauf in Hansge- werbebetrieben weiterhin feilgehalten werden und ihr Verkaufspreis nicht höher bemessen wird als der vor dem Inkrafttreten der Bekanntmachung erzielte. Das Färben, Zwirnen, Verweben, Verstricken, Verwirken sowie jede andere Art der Verarbeitung und Verwendung der von der Bekanntmachung betroffenen Garne ist künftighin verboten. Sie darf nur zur Herstellung solcher Erzeugnisse vorgenommen werden, deren Anfertigung von den in der Bekanntmachung näher bezeichneten militärischen Stellen in Auftrag gegeben ist. Von diesem Berarbeitungs- und Verwendungsverbot bestehen eine Reihe von Ausnahmen. U. a. sind nicht betroffen die Garne, die sich vor dem 31. Dezember 1915 bereits im Web-, Wirk- oder Strickprozeß befanden; die Mengen, die die Kriegs-Rohstoff- Abteilung aus ihren Beständen durch, HZfiMch^ -» ver «leiuNm'llMthÜÜF bezeichnete industrielle Verbände verkauft hat; bestimmte Teile der Bestände eines jeden Eigentümers; die Strickgarne, die im Wege des Kleinverkaufs in den Haushalt oder in Hausgewerbebetriebe übergegangen sind. Jeder Wechsel im Gewahrsam der von der Bekanntmachung betroffenen Garne ist — mit bestimmten Ausnahmen — verboten. Der Wortlaut der Bekanntmachung, die verschiedene Einzelbestimmungen enthält, ist bei dem Kgl. Landratsamt und der Polizeiverwaltung hier einzusehen.
):( Hersfeld, 6. Januar. In der jetzigen Zeit, wo der Post-Bestelldienst zum großen Teil durch wenig geübte Hilfskräfte besorgt werden muß, wirken Mängel in der Aufschrift der Postfendungen (ungenaue Bezeichnung des Empfängers, Fehlen der Angabe von Straße, Hausnummer, Gebäudeteil, Stockwerk usw. auch bei wenig bekannten Personen oder Geschäften) besonders erschwerend auf den Betrieb. Es wird deshalb für angezeigt erachtet, darauf hin- zuweisen, daß in den Vorräumen aller Postanstalten des Reichs-Postgebiets ein Aushang angebracht ist, der als unerläßliche Vorbedingungen für die ordnungsmäßige Beförderung und Bestellung der Postsendungen „Richtigkeit, Deutlichkeit und Vollständigkeit der Aufschrift" fordert und auf die mißlichen Folgen hinweist, die durch Nichtbeachtung dieser Mahnung für Absender und Empfänger entstehen können.
):( Hersfeld, 6. Januar. Für besondere Leistungen im Dienste des Roten Kreuzes wurde Herrn Lehrer Schäfer hier die Rote Kreuz-Medaille 3. Kl. Allerhöchst verliehen.
-t- Niederaula, 5. Januar. Dem Unteroffizier Pfalzgraf von hier, im Res.-Jnf.-Regt. 71, wurde das „Eiserne Kreuz" 2. Kl. verliehen.
-n- Niederaula, 6. Januar. In der vergangenen Nacht gegen 12 Uhr brach in den Wirtschaftsgebäuden des benachbarten Gutes Engelbach ein großes Schadenfeuer aus. Der Brand griff infolge reichlicher 9tat)rung an Stroh, Heu und Getreide rasend um sich, so daß die schnell herbeigeeilten Feuerwehren der Nachbarschaft trotz größter Anstrengung die Wirtschaftsgebäude nicht mehr retten konnten. Dagegen blieb das Wohngebäude vom Feuer verschont. Der Schaden ist sehr beträchtlich, da nur ein Teil durch Versicherung gedeckt ist, auch mußten mehrere Stück Vieh infolge erlittener Brandwunden abgeschlachtet werden. Ueber die Entstehungsursache ist noch nichts bekannt. Der Besitzer wie auch der Pächter des Gutes befinden sich zur Zeit im Heeresdienste.
Frankfurt a. M., 4. Januar. EUre harte, aber gerechte Strafe füllte das Saarbrücker«r Gericht über den Eier- und Butterhändler Walsch von dort, der vor einigen Monaten große Posten Butter im Ausland kaufte, die er zu unverhältnismäßig hohen Preisen hier absetzte und, von der Polizei um Vorlage der Rechnungen ersucht, gefälschte Rechnungen vorletzte. Das Geschäft wurde ihm für die Dauer des Krieges geschlossen und jetzt wurde er noch zu 1099 Mk. Geldstrafe und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.