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für den Kreis Hersfeld

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 3.

Mittwoch, den 5. Januar

1316

Amtlicher Teil

Slotilt NschtraMmrUmW zu der Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung und Beschlagnahme von Kautschuk (Gummi), Guttapercha, Balata und Asbest sowie von Halb- und Fertigfabrikaten unter Verwendung dieser Rohstoffe

(V. I. 663/6. 15. K. R. A.).

Nachstehende Nachtrags-Verordnung wird im Auf­trage des Kriegsministeriums auf Grund der Be­kanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbe­darf vom 24. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 357 ff.) in Verbindung mit der Erweiterung vom 9. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 645) hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Zu­widerhandlung gegen diese Bekanntmachung, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach § 6 der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf*) bestraft wird.

Die in der Bekanntmachung V. 1.663/6. 15. K. R. A. in § 2b unter vn genannten Gegenstände:

a. beim Abholen vom Erzeuger oder Lieferanten 20 Pfg. für das Liter, b. beim Verbringen an den Verbraucher 24 Pfg. für das Liter.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

I. Nr. I. 14561. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bus der Heimat«

* (Vom Jahre 1916.) Das neue Jahr ist ein Schaltjahr mit 366 Tagen. Ostern fällt sehr spät, auf den 23. und 24. April. Seit langen Jahrzehnten ereignete es sich zum erstenmale, daß der Monat Mai ohne jeden Festtag ist. Das Himmelsfahrtsfest, das man sonst im Maimonat zu feiern gewöhnt ist, fällt diesmal auf den 1. Juni, Pfingsten auf den 11. und 12. Juni, Fronleichnam auf den 22. Juni.

* Pakete an österreichisch-ungarische

Klasse

30

32

Gegen st and

Fahrraddecken"(montiert und unmontiert) mit Garantie,

Fahrradschläuche (montiert und unmontiert) mit Garantie,

Krieger können vom 3. Januar österreichisch-ungarischen Feldpostämter werden. Gestattet ist auch ferner Versendung von Ausrüstungs- und

ab für alle angenommen lediglich die Bekleidungs- und Tabak,

gegenständen, Zigarren, Zigaretten

Pfeifen, Zigarren-, Zigarettenspitzen und benzinlosen

soweit sie nach § 5 der genannten Bekanntmachung meldepflichtig sind, werden hiermit gemäß § 4 der Bundesratsverordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 beschlagnahmt.

Diese Gegenstände dürfen vom 4. Januar 1916 ab

2.

un ayerischen Armeeko

in Sachsen nur noch an die Königliche Munitions

fabrik in Dresden,

in Württemberg nur noch an die Königlich Würt­tembergische Artillerie- und Traindepot-Direktion, in sämtlichen übrigen Bundesstaaten nur noch an die Königliche Gewehrfabrik in Spandau

oder an deren durch schriftlichen Auftrag ausgewiesene Beauftragte verkauft oder geliefert werden. Die Meldepflicht nach Maßgabe der Bekanntmachung V. I. 663'6. 15. K. R. A. an die Kautschuk-Meldestelle der

3.

4.

Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin W 9, Potsdamer Straße 10/11, bleibt bestehen.

Die Bekanntmachung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

Cassel, den 4. Januar 1916.

Der Stellv. Kommandierende General des 11. Armeekorps.

gez. von Haugwitz, General der Infanterie.

*)^Mit^ Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen ver­wirkt sind, bestraft:

1.

2.

3.

4.

wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauftoder kauft, oder ein anderes Beräußernngs- oder Erwerbsgeschäft über ihn abschließt;

wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegen­stände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt;

wer den nach § 5 erlassenen Ausführnugsbe- stimmungen zuwiderhandelt.

* *

Hersfeld, den 4. Januar 1916.

Wird veröffentlicht.

Die Bekanntmachung V. I. 063/6. 15. K. R. A. ist abgedruckt im Kreisblatt Nr. 173 vom 27. 7. 15 und die erste Nachtragsverordnung im Kreisblatt Nr. 223

vom 23. 9. 1915.

1. 15020.

Der Landrat.

J. V.: Funke, Kreissekretür.

Hersfeld, den 29. Dezember 1915.

Dem Landwirt Johs. Schuster in Heenes ist das Recht der Selbstversorgung mit Getreide entzogen worden, weil er bei der Angabe der Brotgetreide- Vorräte vom 16. November 1915 größere Vorräte sich dadurch unzuverlässig ge-

verschwiegen und zeigt hat.

K. G. 2285.

Der Landrat.

J. B.:

F u n k c) Kreissekretär.

Hersfeld, den 28. Dezember 1915.

Der Höchstpreis für den Kleinhandel mit Milch in den Landgemeinden und Gutsbezirken des Kreises Hersfeld wird wie folgt festgesetzt:

Cereisenfeuerzeugen. Alle anderen Gegenstände, insbesonder auch Lebensmittel und Genußmittel, sind von der Versendung ausgeschlossen.

Hersfeld, 4. Januar. Der Wandkalender für das Jahr 1916 liegt der heutigen Nummer des Tage­blatts bei. Möchten unsere Leser daraus den Tag die Glo n den Frieden entlaufen.

§ Hersfeld, 4. Januar. (Der Kaffee-Preis.) W. T. B. teilt mit: Wie wir erfahren, schweben zwischen dem Kaffeehandel und den Röstereien Ver­handlungen, um den Preis für einen guten Konsum­kaffee auf einer Basis zu halten, die auf keinen Fall 2 Mark für das Pfund gerösteten Kaffee im Klein­verkauf übersteigt. Wenn diese Verhandlungen, wie unsere Nachrichten besagen, dem Abschluß nahe sind, so würde durch diesen Abschluß für die Regierung die Notwendigkeit entfallen, in die Bewegungsfreiheit des Kaffeehandels mit staatlichen Maßnahmen ein- zugreifen.

-n- Hersfeld, 4. Januar. (Obst- uud Gemüse­verwertungsstelle.) Um die nicht haltbaren Aepfel unseres Vorrats gut zu verwerten, wird in der Obst- und Gemüseverwertungsstelle am Donners­tag den 6. Januar noch einmal gearbeitet. Freunde und Gönner des Unternehmens, welche uns zu diesem Tag noch einmal entbehrliches Gemüse oder Obst spenden wollen, werden freundlichst gebeten, solches vor diesem Tag ins Vereinshaus zu senden, wo wir es dankbar entgegen nehmen werden.

§ Hersfeld, 4. Januar. Durch eine Bekannt­machung des Reichskanzlers vom 30. Dezember 1915 sind mit Wirkung vom 1. Januar 1916 an die Höchstpreisgrenzen für Wild und Geflügel in einigen Punkten geändert worden. Einige Wild­arten, nämlich Hasen, Kaninchen und Fasanenhennen sind entsprechend der Jahreszeit im Preise heraufgesetzt. Für Frischlinge sind besondere Höchstpreise festgesetzt. Die Jägerpreise verstehen sich ausschließlich Fracht- und Vermittelungskosten.

§ Hersfeld, 4. Jan. Zu streichen beim hiesigen Fernsprechnetz sind: 54 Nebenstelle Hauptmann Kruse am Weinberg, 54 Nebenstelle Dr. Thomas, Weinberg, 154 Karl Kiese, Bürovorsteher, 209 Peter Brandau, 266 Both u. Sohn Nachfolger.

Bebra, 31. Dezember. Dem Hoflieferanten August Ahlers in Bebra ist von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach der Titel eines Großherzoglichen Hoflieferanten verliehen worden.

Cassel, 3. Jan. Die Lokomotivenfabrik, Henschel u. Sohn hat bestimmt, daß vom gestrigen Tage ab bis zu Kriegsende jedem verheirateten Arbeiter eine zehnprozentige nach seinem Lohnsätze zu berechnende Teuerungszulage gezahlt wird. Bisher hatte die Firma denjenigen Arbeitern, welche im Tagelohn be­schäftigt waren, Kinder zu ernähren hatten und nicht mehr als 40 Pfennig Stundenlohn hatten, Teuerungs­zulagen gewährt,- diese wurden seit Mitte Juni 1915 gezahlt._____________________

Werbung von Kraftfutter im eigenen

Aetrieb.

Veröffentlichungen des Preußische« Landwirt­schaftsmini sterinms.

Die Einfuhr des Kraftfutters und der die Oel- kuchen liefernden Oelsaaten ist nicht nur in den krieg-

führenden Staaten vermindert oder ganz abgeschnitten, sondern auch die neutralen Staaten Europas sind durch den Krieg fast in derselben Weise betroffen worden. Auch von ihnen ist daher eine namhafte Zu­fuhr nicht zu erwarten. Solange der Krieg dauert und noch geraume Zeit darüber hinaus wird hierin eine Aenderung nicht eintreten. Es muß daher auf andere Weise geholfen werden. Dies ist möglich ein­mal durch fabrikmäßige Herstellung von Ersatzfutter aus im Inland vorhandenen Rohstoffen und sodann durch Herstellung von Trockensutter in den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben. Es ist dies auch der einzig gangbare Weg, auf dem sich Deutschland in der Futterversorgung vom Ausland unabhängig machen kann, ein Ziel, das so schnell als möglich erreicht werden muß. Seitens der Reichs- und preußischen Staatsregierung sind bereits Maßregeln getroffen worden, durch Einrichtung von Betrieben zur fabrik­mäßigen Herstellung von Ersatzfutter (Futterhefe, Strohkraftfutter, Leimfutter aus Haut- und Knochen­abfällen, entbitterte Lupinen, Heidemehl usw.) dem Mangel abzuhelfen. Es ist aber einleuchtend, daß dadurch in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht der ganze Ausfall gedeckt werden kann. Diese Erzeugnisse werden in der Hauptsache zur Deckung des Bedarfes solcher Tierhaltungen Verwendung finden muffen, die nicht mit landwirtschaftlichen Be­trieben in Verbindung stehen. Aufgabe der letzteren wird es sein, sich den veränderten Verhältnissen an- zupasfen und auch ihrerseits zur Vermehrung des Gesamtbestandes an Futter hinzuwirken.

Auf die Notwendigkeit des vermehrten Anbaues der Oelfrüchte ist schon früher hingewiesen worden, er wird auch eine vermehrte Erzeugung von Oelkuchen zur Folge haben. Zur Erreichung des Zieles wird ferner der vermehrte Anbau der Lupine zur Körner­gewinnung beitragen. Sie wächst auf den leichtesten Sandböden. Flächen, die sonst brach liegen würden, können durch den Anbau von Lupinen zur Körner-

WewMmrrrM^dri-'MM .TOngtir^ r «fm>-w um?« (^ ^ ------ träge bringen. Die so geernteten Lupinen können bei ihrem hohen Eiweißgehalt (3040°" Rohprotein) wesentlich zur Vermehrung des Bestandes an eiweiß­haltigen Futterstoffen beitragen.

Für die Beschaffung des Futterbedarses der eigenen Wirtschaft wird ferner dem Anbau von Futterpflanzen aller Art eine besondere Beachtung zu schenken sein. Dies gilt für Körnerfutter aller Art, einschließlich der Leguminosen, für die ver­schiedenen Grünfutterarten, wie Wickgemenge, Serra­della, Futtermais, für Runkeln, Kohl- und Wasser­rüben, Pferdemöhren usw.

Neben dem vermehrten Anbau von Futterpflanzen muß aber danach gestrebt werden, alles in der Wirt­schaft anfallende Material, das als Futter verwend­bar, aber für die Deckung des zeitweiligen Bedarfes nicht erforderlich ist, in haltbare Form überzuführen. Dadurch können aus grünem Pflanzenmaterial be­trächtliche Mengen von wertvollem Futter gewonnen werden, die in der Winterzeit die Kraftfuttermittel zu ersetzen vermögen.

Bei der Trocknung im eigenen Betriebe kommen die verschiedensten Rohstoffe in Betracht,- Kartoffeln, Rüben, Grünfutter aller Art, Rübenblätter, Kartoffel­kraut, belaubte Zweige usw. Die einzelnen Stoff­arten fallen in verschiedenen Jahreszeiten an und ihre Verarbeitung dauert immer nur kurze Zeit. Eine Rentabilität ist nur zu erwarten, wenn alle in landwirtschaftlichen Betrieben vorkommenden trock- nungsbedürftigen Stoffe, wie namentlich auch Ge­treide, Rübensamen und andere Sämereien in ein und derselben Trockenanlage verarbeitet werden können. Dem sogenannten Allestrockner gehört daher die Zukunft. Diese Allestrockner sind aber in jüngster Zeit für den Groß- und Kleinbetrieb in zahlreichen leistungsfähigen Formen auf den Markt gebracht worden.

Einige Beispiele über die Ergebnisse der Trocknung aus der Praxis dürften angezeigt erscheinen.

Seit langen Jahren hat auf diesem Gebiet bahn­brechend gewirkt v. Naehrich-Puschkowa. Er hat in seinem ausgedehnten Betrieb die Trockenanlagen an vorhandene Brennereien angeschlossen. Sie können natürlich auch für sich angelegt werden, sind aber dann weniger leicht zur Rente zu bringen, weil hierzu eine volle Ausnutzung der Anlage von 60 bis 80 Tagen erforderlich ist. Getrocknet werden außer Körnern, Sämereien und Kartoffeln, namentlich Grünfutter von Leguminosengemisch, Zuckerrübenblätter und -köpfe, sowie Kartoffelkraut.

(Fortsetzung folgt.)

Trustfreie Zidareffen

Perlen feldherr ÄÄt

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