Hersselder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
HmWer
für den Kreis Hersfeld
Wllltt
..................................... -...............
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im / amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 29?. Sonntag, den 19. Dezember
1915
Amtlicher Teil.
.Hersfeld, den 17. Dezember 1915.
Aus Anlaß des bevorstehenden Weihnachtsfestes bewillige ich für Weihnachtsgebäck und für Zwecke der Wurstbereitung bei Hausschlachtungen die Abgabe von ein Pfund Weizenmehl pro Kopf der Bevölkerung und bestimme in Ausführung dieser Anordnung folgendes :
1 .) Jeder Haushalt und zwar Selbstversorger sowie Brotkartenempfänger erhalten pro Kops einmalig ein Pfund Weizenmehl.
2 .) Der Antrag auf Zuweisung von Weizenmehl ist beim Bürgermeister (Magistrat) zu stellen.
3 .) Bäcker und Händler dürfen das für Weihnachtsgebäck freigegebene Mehl nur gegen Abgabe einer vom Bürgermeister ausgestellten Bescheinigung, aus derber Namen des Bezugsberechtigten, sowie die zu beanspruchende Menge ersichtlich ist, verabfolgen.
K. G. 2215. Der Landrat.
V.:
v. H e d e m an n, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 16. Dezember 1915.
Bekanntmachung!
Für den öffentlichen Verkehr mit dem Publikum setze ich für das hiesige Landratsamt folgende Sprechstunden fest:
Vormittags von ^12 Uhr bis 1 Uhr.
Nachmittags von V25 Uhr bis 6 Uhr.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher auf diese Maßnahme, die im Interesse eines geregelten Geschäftsverkehr unerläßlich ist, aufmerksam zu machen.
[ I. I. Nr. 14392. Der Landrat.
$ v. Hedeman n, Reg.-Assessor. ---------------------— . ---------------------— ...■■ . ........-
Hersfeld, den 15. Dezember 1915.
Die in Frage kommenden Herren Bürgermeister des Kreises erinnere ich an die alsbaldige Einsendung des Nachtrags zum Ortsstatut über die Regelung des Feuerlöschwesens mit Frist bis zum 28. ds. Mts.
Der Vorsitzende des Kreisausschnffes:
I. A. Nr. 12856. ' I. V.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung.
Für die Unteroffizier-Schulen kann für die Einstellung im Jahre 1916 noch eine größere Anzahl Freiwillige angenommen werden.
Junge Leute, die das wehrpflichtige Alter erreicht und Lust haben, in eine Unteroffizierschule einzu- treten, können sich wochentags von 9 bis 12 Uhr vormittags auf dem Geschäftszimmer des Bezirkskommandos melden.
Hierbei sind vorzulegen:
1. ein von dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission (Landrat) ausgestellter Meldeschein (für eine Unteroffizierschule ausgestellt,)
2. der Konfirmationsschein oder ein Ausweis über den Empfang der ersten Kommunion,
3. etwa vorhandene Schulzeugnisse,
4. eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Beschäftigungsweise, über frühere überstandene Krankheiten und etwaige erbliche Belastung.
Hersfeld, den 6. Dezember 1915.
Königliches Bezirks-Kommando.
Hersfeld, den 13. Dezember 1915.
Bekanntmachung!
Das Königliche Proviantamt in Cassel teilt mit, daß es bisher nicht gelungen sei, den Bedarf des Heeres an Stroh auch nur annähernd zu decken, -r-as Amt richtet daher an alle Landwirte die dringende Bitte, ihre Strohvorräte der Heeresverwaltung so weit als irgend möglich zur Verfügung zu stellen.
Es werden gezahlt die gesetzlichen Höchstpreye, deren Höhe sich aus den Bekanntmachungen des Bundesrats vom 8. November 1915 (Reichsgesetzblatt 1915 Seite 743) und vom 27. 11. 15. (Reichsgesetzblatt 1915 Seite 783) ergibt.
Sie betragen:
1. Bei Lieferung im Dezember 191a.
a) für Flegeldruschstroh...... Mk. 60M
b) für gepreßtes Stroh....... »n'nn
c) ungepreßtes Maschinendruschstroh . . „ 60,00. für die Tonne frei Verladestelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn versandt wird.
2 Bei Lieferung tm Januar 1916 stellt sich der Höchstpreis jeder Strohsorte um je 5 Mark
bei Lieferung im Februar 191b stellt sich der Höchstpreis jeder Strohsorte um je 10 Mark niedriger als bei Lieferung im Dezember 1915.
Die Besitzer haben also ein erhebliches Jnterepe daran, ihr verfügbares Stroh bereits in diesem
Monat der Heeresverwaltung zu verkaufen. Um den Strohankauf zu beleben, wird das auf der Empfangsstation bahnamtlich festgestellte Gewicht des Strohes der Berechnung zu Grunde gelegt und die Kosten der Beförderung durch die Bahn vom Amte getragen.
Den Bürgermeistern kann auf die Vermittlung des Verkaufs eine Gebühr von 4"" von dem Kaufpreise bewilligt werden.
Die Heeresverwaltung würde sich, falls die Be-^ sitzer von Stroh sich nicht zu einer freiwilligen Abgabe von Stroh in ausreichender Menge entschließen können, wie sie mir mitteilt, dazu genötigt sehen, das Stroh auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes zu beschlagnahmen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich vorstehendes in ihrem Bezirk öffentlich bekannt zu machen.
I. I. No. 14188. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Bekanntmachuag betreffend erweiterte Beschlagnahme von Schlafdecken, Haardecken und Pferdedecken (Woilachs).
Nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 (R. Ä. V. S. 357 ff.) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 9. Oktober und 25. November 1915 (R. G. B. S. 645 und 778) hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Zuwiderhandlung gegen diese Bekanntmachung, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach § 6 der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf bestraft wird.
Art. 1.
In der Bekanntmachung Nr. W. M. 2319. 15. K. A., betreffend Beschlagnahme von Schiasdecken, Haardecken und Pferdedecken (Woilachs) — Reichsanzeiger Nr. 232 Bl. 10—12 erhält § 2, Buchstabe b folgende Fassung:
b) Decken zu 1—4, die nicht ein Mindestgewicht von 850 Gramm sowie eine Mindestgröße von 170.120 cm. (d. h. Mindestlänge von 170 und Mindestbreite von 120 cm. haben.
Art. 11.
Es sind demnach beschlagnahmt:
Die im § 2 der Bekanntmachung W. M. 2319.15. K. R. A., genannten Decken und Deckenstoffen, und
zwar:
1) Die Decken zu 1—4, soweit sie vor dem 1. 9. 15. hergestellt sind sofern sie ein Mindestgewicht von 850 Gramm sowie eine Mindestgröße von 170 . 120 cm. haben.
2) Bezüglich der am 1. Oktober 1915 in der Herstellung befindlich gewesenen oder später hergestellten, oder noch künftig herzustellenden Decken und Decken- stoffe behält es bei dem letzten Absätze des § 2 der genannten Bekanntmachung sein Bewenden. Danach kommt für diese Gegenstände ein Mindestgewicht sowie eine Mindestgröße überhaupt nicht in Betracht.
Art. m.
Die im § 2 der Bekanntmachung Nr. W. M. 231-9. 15. K. R. A. aufgeführten Decken und Decken- stoffe sollen, soweit sie gemäß der vorgenannten bezw. nach der vorliegenden Bekanntmachung der Beschlagnahme unterliegen, möglichst Umgehend mittels des bei dem Webstoffmeldeamt erhältlichen Meldescheins 8 für Decken dem Webstoffmeldeamt angemeldet werden, soweit sie nicht bereits nach dem 1. Oktober 1915 dem Webstoffmeldeamt angemeldet worden sind, und soweit das Webstoffmeldeamt noch ^nicht über sie (verfügt hat.
Art. iv.
Die Bekanntmachung tritt mit ihrer Verkündigung
in Kraft.
Berlin, den 1. Dezember 1915.
~ Königlich bayrisches
Kriegsministerium,
Kreß v. Kressen st ein.
Königlich preußisches Kriegsministerium, J. V.: von Wandel.
Königlich sächsisches Kriegsministerium, J. V.: von Wilsdorf.
Königlich württem- bergisches Kriegsministerium, von Marchtaler.
* * * Hersfeld, den 16. Dezember 1915.
Wird veröffentlicht. _
Die Bekanntmachung Nr. W. M. 231. 9. lo. K.
R. A. ist veröffentlicht im Kreisblatt Nr. 242 v.
15. 10. 15. _ „ ,
J. 1. Nr. 14393. Der Landrat.
v. Hede m a n n, Reg.-Assesspr
Unsere D Selben
Mit dem „Eisernen Kreuz" ausgezeichnet wurden: Wehrmann Georg Burghardt, Res.-Jns.-Regt.
Nr. 71, Oberlengsfeld. — Heinrich Freund, Res.-Jnf.- Regiment 186, Neukirchen bei Ziegenhain. — Offizier- Stellvertreter Bailly, Gersdorf. — Gefreiter Heinrich Kurz, Niedergrenzebach.
Auf dem „Felde der Ehre" fiel: Gefreiter Nikolaus Goßmann, Friedlos.
Bus der Heimat«
* (Kein Austausch von Neujahrskarten zwischen Heimat und Feldheer.) Das Kriegsministerium weist im Armeeverordnungsblatt darauf hin, daß zum bevorstehenden Jahreswechsel wie im ersten Kriegsjahr der sonst im Frieden übliche Austausch von Neujahrskarten zwischen der Heimat und den Angehörigen des Heeres unterbleiben muß, weil durch derartige Massenauflieserungen nicht nur der Dienstbriefverkehr, sondern auch der gewöhnliche Privatbriefverkehr leiden und weil es im Kriege nicht möglich ist, Aushilfspersonal einzustellen, um die Mehrarbeit zu bewältigen. Von dem Verständnis der Bevölkerung darf erwartet werden, daß sie von Neu- jahrswünschen an Heeresangehörige, durch deren Versendung wichtigere Sendungen leiden müßten, ausnahmslos absieht.
)b Hersfeld, 18. Dezember. Keine Höchstpreise für Zuchtschweine. In den Kreisen der Landwirte bestehen vielfach Zweifel über die Tragweite 6 der Bundesratsverordnung betreffend die Preisregelung für Schlachtschweine und Schweinefleisch. Die dort festgesetzten Preise gelten nur für Schweine, die zur Schlachtung verkauft werden. Sie finden keine Anwendung auf Schweine, welche zur Zucht (Zuchtläufer usw.) und für die Anstellung zur Mast (Anstellschweine, Ferkel, Läufer) verkauft werden. Für solche Tiere sind Preisgrenzen nicht festgesetzt. Aus diese' Sachsa^ ... weist es sich wu zweckmäßig, die Schlachtschweine nicht unreif und nicht mit einem geringen Gewicht zu verkaufen, weil die für die untern Gewichtsgrenzen festgesetzten Preise unlohnend sind. Zur Erzielung eines bessern Preises müssen die Schlachtschweine vor dem Verkauf auf ein möglichst hohes Gewicht gebracht werden.
Rotenburg, 17. Dezember. Heitere Szenen spielten sich am gestrigen ersten Buttermarktage ab. Punkt 10 Uhr harrte am Marktplatze eine zahlreiche Volksmenge der Butterverkäuferin, die kurz zuvor mit der Bahn ankam. Am Verkaufsplatz spielten sich bald um den begehrten Artikel teils humorvolle Szenen ab, sodaß die Vekäuferin hinter dem Eisengitter des . Kriegerdenkmals Deckung suchen mußte. Der humoristische Teil des ersten Rotenburger Buttermarktes wurde von einem Anwohner im Bilde festgehalten.
Cassel, 17. Dezember. Im Interesse der kriegs- beschädigten Offiziere wird darauf hingewiesen, daß Generalleutnant z. D. von dem Hagen, Mitglied des Ausschusses für Kriegsbeschädigten-Fürsorge im Regierungsbezirk Cassel, sich als Berater für Offiziere zur Verfügung stellt. Briefadresse: Cassel, Annastraße 14. Persönliche Besprechung ist zu erfragen bei der Beratungsstelle Hohenzollernstraße 44, Erdgeschoß, Zimmer 5.
Weimar, 17. Dezember. Der Kaufmann Emil Bernhardt aus Berlin hatte sich in Weimar niedergelassen und inserierte in verschiedenen Zeitungen unter mancherlei Namen, daß er Darlehen zu vergeben habe. Den sich Meldenden schwindelte er vor, es werde ein Beauftragter kommen und sich das zu beleihende Objekt ansehen. Die hieraus entstehenden Kosten von 30 bis 50 Mark mußten die Geldbe- öürftigen vorher einsenden. Danach haben sie nie wieder etwas von dem Mann zu sehen und zu hören bekommen. In mindestens 18 Fällen ist es ihm gelungen, sich auf die beschriebene Art Geldbeträge zu ergaunern. Das Landgericht Weimar verurteilte den Schwindler zu zwei Jahren 4 Monaten Gefängnis.
Arolsen, 16. Dezember. Die ei ferne Tür. Als bleibendes Zeichen der Kriegswohlfahrtspflege soll hier eine Tür der evangelischen Stadtkirche mit eisernen Nägeln bekleidet werden.
Fulda, 16. Dezember. Hauptmann Weingroßhändler Otto Müller von hier ist zum Kommandanten der Kriegsgefangenenlager in Kowno ernannt worden.
• Truflifreie Zidiareffen •
Perlen tcldhcrr ^LL, 3 Mi 5p£ 1 3 Pf
0 ^mTtewmmmsHWi^^