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Hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Smieltzer

für den Kreis Hersfeld

Kreisblatt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 296.

Sonnabend, den 18. Dezember

1915

Amtlicher Teil.

Verordnung betreffend die Ausgabe von Mahlkarten und Brotaustauschkarten.

Selbstversorger und Versorgungsberechtigte dürfen Getreide nur auf Grund einer von der Ortspolizei­behörde ausgestellten Mahlkarte zum Vermahlen in

die Mühle geben.

Es darf nur soviel Getreide in die auf der Mahl­karte angegebene Mühle gebracht werden, als aus­weislich der Mahlkarte zum Vermahlen freige­geben ist.

Das Mahlgut muß dem Müller oder einer von ihm mit der Annahme des Getreides betrauten Per­son übergeben werden. An dem Sack muß ein An­hänger angebracht sein, auf dem der Name und Wohn­ort des Eigentümers sowie die Menge des Getreides

zu ersehen ist.

§2.

Der Müller oder Angestellte und Angehörige von ihm, die Getreide entgegennehmen, dürfen nicht mehr Ge­treide annehmen, als die ihnen übergebene Mahlkarte ausweist. Die mit der Getreideannnahme betrauten Personen müssen sich durch Nachwiegen von der Rich­tigkeit des Gewichts überzeugen.

8 3.

Die Mahlkarte ist eine Bescheinigung folgenden Zn Halts:

a) Name des Mahlkartenempsängers.

b) Anzahl der Personen, die an seinem Tische regel­mäßig verköstigt werden (nicht Tagelöhner).

e) Geltungsdauer der Mahlkarten.

d) Menge.des GetreideL, das dem - r-'chtigten und seinen Angehörigen während der Geltungsdauer der Karte zusteht.

e) Name des Müllers, bei dem das Getreide ge­mahlen werden soll.

s) Datum der Ausstellung der Mahlkarte.

gl Stempel der Gemeinde.

h) Unterschrift der Ortspolizeibehörde.

Der Inhaber einer Mahlkarte hat diese, sobald er Getreide in eine Mühle bringt, dem Müller zu über­geben. Der Müller hat die Mahlkarte zu fordern.

§5.

Der Müller ist verpflichtet, ein Mahlbuch zu führen, das folgende Angaben enthalten muß:

1. Laufende Nummer.

2. Tag der Auflieferung des Getreides in die Mühle.

3. Name und Wohnort des Eigentümers.

4. Die abgelieferte Getreidemenge.

5. Art des Getreides (Roggen, Weizen).

6. Die ermahlene Mehl- und Kleiemenge.

7. Tag der Ablieferung des Mehls und der Kleie.

Der Müller hat die Mahlkarten nach Ablieferung des Mehls gesammelt am 1. und 15. jeden Monats derjenigen Ortspolizeibehörde einzureichen, die die Karten ausgestellt hat. Auf den Karten ist die er­mahlene Menge an Mehl anzugeben und durch Namensunterschrift zu bescheinigen.

nun

1.

§ 7.

Jeder Bürgermeister und Gutsvorsteher hat über die von ihm ausgestellten Mahlkarten ein Verzeichnis zu führen, und zu kontrollieren, daß die Karten ord- gsmäßig wieder eingehen.

Das Verzeichnis enthält folgende Spalten:

... Name des Mahlkartenempsängers.

2. Anzahl der zu seiner Wirtschaft gehörigen Per-

3.

4.

Ionen.

Tag der Ansftellung der Karte.

Geltungsdauer der Karte.

5. Zu^ewiesene Menge Getreide.

Der Selbstversorger, der unter Hergabe von Mehl oder des selbstversertizten Teiges bei einem Backer Brot ausbacken lassen will, hat sich vorher von der Ortspolizeibehörde eine Brotaustau)chkarte ausstellen zu lassen, in die die Ortspolizeibehörde den Namen des Haushaltungsvorstandes, die Zahl der von ihm mit Mehl und Brot zu versorgenden Personen, öre auf Antrag zum Ausbacken freigegebene Mehlmenge und den Tag der Ausstellung einzutragen hat.

§ 9.

Die Bäcker dürfen für Selbstversorger nur gegen Übergabe der Brotaustauschkarte die darin vermerkte Mehlmenge oder dementsprechenden von dem Selbst­versorger angelieferten Teig ausbacken und haben die abgelieferten Karten am 1. jeden Monats der Orts­polizeibehörde zu übergeben.

Die Ortsoolizeibehörde hat eine Liste über die ausgestellten Brotaustauschkarten "ach dem vom Krers- ausschuß vorgeschriebenen Muster zu führen.

»<8-M

Mahlkarte nach den Bestimmungen dieser Verordnung erforderlich. Verantwortlich für die Beschaffung der Mahlkarte ist, wenn eine Gemeinde Getreide ver­mahlen läßt, der Bürgermeister oder sein gesetzlicher Vertreter und bei einer Darlehnskasse der Vorsitzende der Kasse.

Der Müller hat auch in diesen Fällen die Mahl­karte zu fordern und darf nur soviel Getreide an­nehmen, als ausweislich der Mahlkarte überwiesen ist.

§ 12.

Für das für Rechnung des Kreises zu vermahlende Getreide ist keine Mahlkarte notwendig, dagegen be­darf der Müller einen schriftlichen Auftrag des Land­ratsamts. Ohne einen solchen Auftrag darf der Müller Getreide weder annehmen noch vermahlen.

§ 13.

Kein Müller darf ohne schriftliche Genehmigung des Landratsamts Getreide, Hinterkorn oder Misch- frucht verschroten.

§ 14.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung wer­den nach § 57 der Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 363) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis 1500 Mark bestraft.

»Auch kann nach § 58 ebenda den Selbstversorgern das Recht auf Selbstversorgung entzogen und können die Geschäfte der Mühlen- und Bäckereibetriebe, deren Inhaber oder Betriebsleiter sich in der Befolgung der Pflichten unzuverlässig erweisen, geschlossen werden.

§ 15.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver­öffentlichung in Kraft. Die den gleichen Gegenstand betreffende Verordnung vom 21. Juli 1915 Kreis­blatt Nr. 181 wird aufgehoben.

Hersfeld, den 4. Dezember 1915.

Der Kreisausschutz:

Der Vorsitzende: Die Mitglieder:

.J.B.: Rößing

v. Hedemann, H. Baetz.

Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 13. Dezember 1915.

Unter dem Rinöviehbestande des Jakob Trinter und Heinrich Bieth in Friedlos ist die Manl- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

I. 14237. Der Landrat.

I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Kriegsjugendwehr Sersseld.

Der vergangene Sonntag war wieder einmal für ein Kriegsspiel der Hersfelder Kriegsjugendwehr be­stimmt. Die hierbei zu lösenden Aufgaben hatte der Herr Bataillonskommandeur Hauptmann Meier ge­stellt. Trotz des gerade nicht einladenden Wetters waren mittags 2 Uhr 157 Jungmannen auf dem Turnplatz angetreten, die wenige Minuten später unter Vorantritt des Pfeifer- und Trommlerkorps und der Musikkapelle des hiesigen Landsturmbataillons ihren Ausmarsch antraten. In diesem Augenblick setzte der Regen ein. Gleichwohl ging es unter den Klängen der Kapelle nach dem Ausgang der Stadt. Zum größten Bedauern aller Jungmannen, die un­geachtet ihrer nassen Kleider doch weiter marschieren wollten, sah sich die Leitung bei dem sich immer steigernden Unwetter veranlaßt, in der Nähe des Bahnhofs den Ausfall der Uebung bekannt zu geben. Um aber einen Ersatz hierfür zu bieten, hatte sich Herr Lehrer Lohrmann in liebenswürdiger Weise be­reit erklärt, abends einen Vortrag vor den Mitgliedern der Jugendwehr im kleinen Saale der Turnhalle zu halten. Um 8 Uhr war der Saal besetzt, und nach einem einleitenden Musikstück begann Herr Lohrmann seinen Vortrag über:Ernste und heitere Bilder vom Kriegsschauplatz." In der ihm eigenen geschickten Vortragsweise, wußte der sehr geschätzte Redner seine jugendlichen Zuhörer zu fesseln.

Gar bald war eine Stunde vorüber, und der erste Teil des Vortrags beendet. Um noch zum zweiten Teil des Vortrags, der die heiteren Bilder vom Kriegsschauplatz zum Inhalt hat, Überzugehen, dazu reichte aber die verfügbare Zeit nicht mehr aus. Nach Anhörung zweier von Herrn Lohrmann in schönster Weise zu Gehör gebrachten Musikstücke, und nachdem zwischen durch noch zwei Lieder gemeinsam gesungen wurden, konnte der Leiter der Jugendwehr mit warmen Worten des Dankes gegenüber Herrn Lohrmann, die Jungmannen entlassen, die den Abend in schöner Weise vollbracht haben.

Am gestrigen (Donnerstag) Abend ist der Vortrag fortgesetzt und beendet worden.

Bus der Heimat«

* (Gesuche um Unterstützungen.) Beim Kriegsministerium in Berlin gehen unausgesetzt Ge­suche und Beschwerden über Familien-Unterstützungen, Miet- und Wochenbeihilfen, auch Aufwandsent­schädigungen für soldatenreiche Familien ein. Mit

der Gewährung von Unterstützungen dieser Art hat das Kriegsministerium nichts zu tun. Die Anträge erleiden durch ihre 'Weitergabe an die zuständigen Stellen nur Verzögerungen, womit den Antrag­stellern sicherlich nicht gedient ist. Gesuche von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften um Gewährung von Unterstützungen auf Grund des Gesetzes vom 28. 2. 1888 4. 8. 1914 sind ebenso rote Gesuche um MietbeihUfen an die Lieferungsverbände (Landrat oder Magistrat) zu richten. Ansprüche auf Aufwandsentschädigungen für soldatenreiche Familien sind bei der Gemeindebehörde des Ortes anzumelden, in dem der Berechtigte feinen gewöhnlichen Aufent­halt hat. Gesuche um Wochenbeihilfen wolle man an die Krankenkassen oder, falls Mitgliedschaft nicht be­steht, an die Lieferungsverbände richten. Beschwerden sind dem Regierungspräsidenten oder, wenn sie sich gegen ihn selbst richten, dem Minister des Innern einzureichen. Für außerpreußische Gebiete sind die Landesministerien zuständig.

* (Prüfungstermine.) Das Provinzialschul- kollegium hat für das Jahr 1916 u. a folgende Prüfungstermine festgesetzt: Seminar Homberg: Auf­nahmeprüfung am 12. und 13. April, Seminar Eschwege: Aufnahmeprüfung am 12. und 13. April; Semiar Frankenberg: Aufnahmeprüfung am 11. und 13. April; Seminar Rinteln: Aufnahmeprüfung am 12. und 13. April. Die Entlassungsprüfung an der Kgl. Präparandenanstalt zu Eschwege findet am 13. und 23. März statt. Am ersten Tage wird immer die schriftliche und am zweiten Tage die mündliche Prüfung abgehalten.

):( Hersfeld, 17. Dezember. Keine Geheim­schrift bei Mitteilungen an Kriegsge­fangene i n F e i n d e s lan d. Der Schriftverkehr der in Gefangenschaft geratenen deutschen Soldaten unter­liegt in Feindesland einer scharfen Prüfung, auch aus das Vorhandensein unsichtbarer Schrift. Die aus den Briefen Gefangener gelegentlich hervor­gehenden Anregungen, dem Antwvrtbrtese Mit­teilungen in einer bestimmten unsichtbaren Schrift beizufügen, scheinen zuweilen auf listige Veran­staltungen des Feindes zurückzuführen zu sein. Auf diese Weise versuchen unsere Gegner, die Mitteilungen über Vorgänge und Verhältnisse in Deutschland zu Schlüssen zu benutzen und zu unserem Nachteil zu verwerten, für sie wichtige Nachrichten zu erhalten. Um so mehr ist damit zu rechnen, daß Mitteilungen in geheimer Schrift entdeckt und daß durch ihr Be­kanntwerden die Interessen des Reiches gefährdet werden. Der Gefangene selbst wird den schwersten Nachteilen inbezug auf seine Behandlung und seinen Briefverkehr ausgesetzt sein, sobald er überführt er­scheint, unsichtbar geschriebene Nachrichten aus Deutsch­land heimlich zu erhalten. Deshalb muß dringend da­vor gewarnt werden, bei Mitteilungen an die in der Kriegsgefangenschaft befindlichen Deutschen Geheim­schrift anzuwenden.

):( Hersfeld, 17. Dezember. Zum Leutnant be­fördert wurde: Offizier-Stellvertreter Wilhelm Grebe, Laudwehr-Jnf.-Regt. 110.

):( Hersfeld, 17. Dez. Gestern fand vor der hiesigen Prüfungskommission für Fleischbeschauer eine Prüfung in der Trichinen- und Fleischbeschau unter dem Vorsitz des Herrn Veterinnärrat Schlitzberger, Cassel statt. Die Prüfung bestanden die Herren Hein­rich Zerr Kalkobes, Heinrich Rohrbach Niederaula und Konrad Fälber Kirchheim.

):( Hersfeld, 17. Dezember. Von zuständiger Seite wird uns geschrieben: Wie mir mitgeteilt worden ist, werden von verschiedenen Firmen zurzeit Angebote in Lichthaltern und Jlluminationsartikeln für durch die Kriegserfolge zu erwartende Festbe­leuchtungen gemacht. Bei der Knappheit der in­ländischen F e t t st o f f e ist die größte Sparsam­keit auch im Verbrauch von Kerzen und Lichtern dringend geboten. Ich ersdche daher ergebenst, auf­klärend darauf hinwirken zu wollen, daß sich etwa geplante Illuminationen lediglich auf die Verwendung v.on Gas oder elektrischer Beleuchtung beschränken.

Netra, 16. Dezember. Ein schwerer Unglücksfall mit tödlichem Ausgange hat sich in der vergangenen Nacht in dem benachbarten Dorfe Herleshausen an der Werra zugetragen. Die Mutter des Bäckermeisters Schlegel ist gegen 3 Uhr morgens so unglücklich aus dem geöffneten Fenster des zweiten Stockwerks auf die Straße htnabgestürzt, daß sie einen schweren Bruch des Schädels davontrug und tot vom Platze getragen wurde. Die einige siebzig Jahre alte Frau, die schon seit längerer Zeit an starker Atemnot litt, war infolge eines plötzlich abermals auftretenden Anfalles aus dem Bett aufgesprungen, zum Fenster geeilt, nm^Luft zu bekommen, hatte sich zu weit vorn über gebeugt und ist dabei zum Fenster hinausgestürzt.

Bischofsheim v. d. Rhön, 16. Dezvr. Die wegen Kindesmord inhaftierte Krenzer von Souverän ist aus dem hiesigen Aushilfsgefängnis entsprungen.