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Hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder» holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 386.

Dienstag» den 7. Dezember

1915

Bus der Heimat

* Von der Ostfront beurlaubte Heere St­ange hörige sollen nach Anordnung des' Kriegs- ministeriums im Interesse ihrer eigenen Gesundheit und ihrer Angehörigen sofort bei der zuständigen Militär- oder Ortsbehörde an ihrem Aufenthaltsort Meldung erstatten, wenn bei ihnen Erkrankungs­merkmale, wie Durchfall, Erbrechen oder dergleichen auftreten.

* (Sparsamkeit mit Christbaumkerzen!) Eine Meldung daß angeblicher Mangel an Talg zu einer Beschränkung im Verbrauch der Kerzen nötigte, ja daß sogar an ein Verbot der Verwendung von Christbaumkerzen gedacht werde, hat sich nicht bestätigt. Wenn wir uns in der Ausschmückung des Weih­nachtsbaumes mit Lichtern diesmal eine Beschränkung auferlegen wollen und sollen, so geschieht es lediglich mit Rücksicht auf unsere Helden in den Schützengräben. Es darf hier im friedlichen Heime auch an Weih­nachtsbaumlichtern kein Ueberfluß herrschen und keine Verschwendung geübt werden. Jede entbehr­liche Kerze gebührt unseren Söhnen und Brüdern an der Front, denen sie dort eine besondere Freude be­reitet.

* An den Po st schultern wird eine von den deutschen Vereinen vom Röten Kreuz ausgegebene Deutsche Kriegskarte", die den Freimarkenst;mpel 5 Pfennig eingedruckt trägt, für 10 Pfennig verkauft. Den Ueberschuß von 5 Pfennig für jede abgesetzte Karte erhält das Rote Kreuz zur Förderung seiner segensreichen Aufgaben.

* Reisende Privatpersonen werden durch W. T. B. darauf aufmerksam gemacht, daß bei Reisen nach den besetzten feindlichen Gebieten im Westen und Osten neben dem polizeilich abgestempelten Personal­ausweis oder Paß ein Passierschein erforderlich ist, der auf schriftliches Ersuchen durch das stellvertretende Generalkommando, in dessen Bereich der Gesuchsteller wohnt, ausgefertigt wird.

* (Personalveränderungen im Bezirk der Kaiserlichen Oberpo stdirektion Cassel.) Versetzt: die Postassistenten Hestermann von Cassel nach Marburg, Pohl von Marburg nach Homberg. In den Ruhestand getreten: Postsekretär Flach in Hom- bcrg unter Verleihung des Verdienstkreuzes in Gold. Den Heldentod gestorben: Postassistent Georg Leimbach aus Allendorf a. W., Gefr. d. Reserve. Das Eiserne Kreuz erhielt: Postmeister Pflücker aus Corbach, Leut­nant d. L.

*(Lfiebesgabenfüralleins1ehendeMann- schaften.) W. T. B. meldet amtlich: Wie im ver­gangenen Jahre, so häufen sich auch jetzt vor Weih­nachten wieder die Fälle, wo für alleinstehende Mann­schaften bestimmte Liebesgaben an die Heerführer ge­sandt werden. Abgesehen davon, daß hierdurch die Zustellung verzögert wird, entsteht auch an einzelnen Stellen eine Anhäufung der Päckchen, die den Post­betrieb stören. Es empfiehlt sich, diese Päckchen und Pakete an einzelne Regimenter zu senden, die am schnellsten in der Lage sind, hiermit den bedürftigen Soldaten eine Freude zu machen.

* (Butter Mangel.) Um dem immer stärker sich fühlbar machenden Buttermangel entsprechend zu be­gegnen, und um überhaupt eine bessere Verteilung bezw. Versorgung im allgemeinen zu erreichen, besteht an maßgebender Stelle die Absicht, den Regierungs­bezirk Cassel in eine gewisse Anzahl Versorgungsbe­zirke für Butter einzuteilen.

* (Wer den Höchstpreis überzahlt, macht sich strafbar.) In Gotha wurde eine Bauersfrau zu 20 Mark Geldstrafe verurteilt, weil sie Butter ver­kauft hatte zu einem Preis, der den festgesetzten Höchst­preis um 10 Pfennig überstieg. Die Frau behauptete, daß die 10 Pfennig für Bringerlohn gelten sollten. Aber auch die* Käuferinnen wurden zu je 5 Mk. Geld­strafe verurteilt.

):( Hersfeld, 6. Dezember. Eine Bekanntmachung ist erschienen, die sich mit der Beschlagnahme, Veräußerung und Verarbeitung von wollenen und halbwollenen Wirk- und Strickwarenlumpen und von wollenen und halbwollener Abfällen der Wirk- und Strick- warenherstellung befaßt. Nach dieser Bekanntmachung find alle wollenen und halbwollenen Lumpen und Abfälle in jeder Mischung und Farbe beschlagnahmt, die im Besitz von Personen sind, die sich mit dem Handel oder der Verwendung von wollenen und halbwollenen Lumpen und Absällen gewerbsmäßig befassen. Der Verkauf der beschlagnahmten Lumpen und Abfälle bleibt aber weiter zulässig zu Heeres­oder Marinezwecken. Als ein derartiger erlaubter Verkauf ist die unmittelbare oder mittelbare Ver­äußerung an bestimmte Sortierbetriebe anzusehen, die von der Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft rn Berlin mit dem Ankauf für die Zwecke der Heeres­und Marineverwaltung beauftragt sind, und deren Liste von der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Preußischen Kriegsministeriums veröffentlicht wird und auch von

dort angefordert werden kann. Ohne Rücksicht auf die Beschlagnahme ist das Sortieren von Lumpen erlaubt und durchaus erwünscht. Lumpen und Ab­fälle, die vor Inkrafttreten der Bekanntmachung be­reits gewolft waren, dürfen weiter verarbeitet werden. Ebenso ist die Verwendung und Verarbeitung zur Herstellung solcher Ganz- und Halberzeugnisse zulässig, deren Anfertigung unmittelbar von dem Preußischen Kriegsministerium, dem Reichs-Marine-Amt, dem Bekleidungs-Beschaffungsamt, durch Vermittelung der Kriegswollbedarf-Aktien-Gesellschast oder des Kriegs- Garn- und Tuch-Verbandes in Berlin veranlaßt ist. Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung, die mit Beginn des 1. Dezember 1915 in Kraft tritt, kann bei dem Königlichen Landratsamt und der Polizei-Ver­waltung hier, eingesehen werden.

§ Hersfeld, 6. Dezember. Mit dem 1. Dezember 1915 tritt eine Bekanntmachung in Kraft, die für alle der Beschlagnahmeunterliegenden Großviehhäute und Kalbfelle Höchstpreise festsetzt. Die Be­kanntmachung bestimmt nur den Höchstpreis, den die Verteilungsstelle des beschlagnahmten Gefälles, die Kriegsleder Aktiensgesellschaft, an ihre Lieferanten zahlen darf. Im übrigen wird es dem Verkehr überlasten, bei den erlaubten Veräußerungsgeschäften über Häute und Felle entspechend niedrigere Preise zur Anwendung zu bringen, sodaß eine Lieferung an die Kriegsleder Aktiensgesellschaft noch möglich bleibt. Der Höchstpreis für die einzelnen Häute und Felle ist je nach Herkunft, Gewichtsklasse, Gattung, Schlachtung und Beschaffenheit verschieden. Er besteht aus dem für die einzelnen Klassen der Häute und Felle bestimmten Grundpreis, von dem festgesetzte Abzüge zu machen sind, je nachdem das Gefälle Fehler hat oder in einer besonderen Weise geschlachtet ist. Die Bekanntmachung, die die Preise und eine ganze Reihe von Einzelbestimmungen enthält, kann bei dem Kgl. Landratsamt und der Polizeiverwaltung hier eingesehen werden.

Rotenburg, 3. Dezember. Der Kreis hat für die Bewohner den Bezug von Heringen in die Hand ge­nommen. Der Verkauf erfolgt durch bestimmte Kaufleute hier, in Bebra und Sontra zum Preise von 12 Pfg. für das Stück, der nicht überschritten werden darf.

Weiterode, 4. Dezember. Herr Pfarrer Gonner- mann verläßt uns am 1. Februar 1916, um die Pfarr- stelle zu Völkershausen im Kreise Eschwege zu über­nehmen.

Cassel, 5. Dezember. (Wegen Raubanfalls ver­haftet.) Ein Arbeiter in einem hiesigen Baugeschäft geriet vorgestern in Streit mit einem anderen Ar­beiter und einem Vorgesetzten und erregte sich dar­über so sehr, daß er sofort seine Arbeit niederlegte. Er eilte in das Kontor, wo zufällig nur die Kassiererin anwesend war, von der er die sofortige Herausgabe seiner Ausweispapiere und seine sofortige Auszahlung verlangte. Da die Kassiererin seine Wünsche nicht sofort erfüllen konnte, drohte er zunächst, drang dann aber auf sie ein, würgte sie und versuchte, ihr seine Papiere und Geld mit Gewalt zu entreißen. Als auf das Hilfegeschrei des Fräuleins Leute herbei- eilten, riß der freche Mensch aus und entkam. Der Kriminalpolizei gelang jedoch noch gestern seine Ver­haftung.

Cassel, 4. Dezember. Wegen Milchpantscherei ver­urteilt wurde gestern vom hiesigen Schöffengericht der Milch- und Fahrbursch Karl H. Der Angeklagte brächte der Kundschaft einer hiesigen Milchhandlung die Milch. Da diese mit der Zeit immer knapper wurde und das Verlangen nach Milch schwer zu stillen war, streckte er seine Milch durch Wasser und zwar derartig, daß der gerichtliche Chemiker, Herr Dr. Paul­mann in einzelnen Kannen einen Wasserzusatz bis zu 50 Prozent feststellte. Der Angeklagte räumte nach anfänglichem Leugnen schließlich sein Verschulden ein, schätzte aber wirtschaftliche Notlage vor; außerdem hätten ihn die Leute so sehr um Milch gequält. Der Amtsanwalt beantragte eine Gesamtstrafe von fünf Monaten Gefängnis. Das Gericht verurteilte, die vorgeschützte Notlage strafmildernd in Betracht ziehend, den Angeklagten zu vier Monaten Gefängnis und in die Kosten des Verfahrens.

Frankenberg, 4. Dez. Das siebenjährige Töchter- chen der Eheleute Rohleder in Frankenau kam Mitt­woch abend dem offenen Küchenfeuer zu nahe, wobei seine Kleider in Brand gerieten und es schwere Brand­wunden davontrug.

Von der Oberweser, 3. Dezember. Ein interessanter Prozeß, der zugleich ein grelles Schlag­licht auf außergewöhnlich hohe Gewinne bei Krregs- lieferungen wirft, wird demnächst die Gerichte be­schäftigen. Es handelt sich um die Klage einer Holz- warensabrik in einem Oberweserorte, der von einem Händler eine Lieferuug von Helmklötzen zur Ver­fügung gestellt wurde. Der verklagte Händler hat Widerklage erhoben und für entgangenen Gewinn usw. für den Helmklotz 1.05 Mark verlangt, während die Drechslerei nur 35 Pfennig für das Stück erhielt. Der Händler bekommt also 1.40 Mark für das Stück,

das bedeutet einen Gewinn von 300 Prozent. Da die» die Helme liefernde Fabrik mit dem hohen Preis für die Helmenklötze rechnen und demgemäß ihren Preis stellen mnß, so muß schließlich der Staat den überaus hohen Händlergewinn mit bezahlen.

Obersuhl, 4. Dezember. Wie deu Leuten die Lebensrnittel verteuert werden, dafür bietet sich jetzt hier wieder ein charakteristischer Beweis. Seit einigen Tagen macht ein auswärtiger Händler unser Dorf unsicher, indem er von Haus zu Haus zieht und Gänse aufkauft, das Pfund zum Preise von sage und schreibe 1.301.40 Mark. Ob die Gänse nur 7 oder 8 Pfund wiegen, spielt dabei keine Rolle. Auch auf das Reinigen derselben wird kein besonderer Wert gelegt. Diese sämtlichen Gänse werden dann in Massen nach Dortmund versandt, wo der Händler natürlich noch einen guten Profit macht. Die Folge davon ist, daß natürlich hier zu Lande, wo die Gänse gezüchtet werden, keine Gans mehr zu haben ist, und daß in den benachbarten Städten, wie Eisenach usw.; auch ungeheure Preise gefordert werden. Es wäre wirklich am Platze, solchen Händern aus fremden Gegenden gehörig das Handwerk zu legen.

Worbis, 3. Dezember. Im jugendlichen Alter von 13 Jahren zum Gefreiten befördert wurde vor kurzem der Unteroffiziervorschüler Karl Hellwig von hier, Sohn der Witwe Katharina Hellwig. Außerdem erhielt er für Auszeichnung in militärischen Uebungen den zweiten Preis.

Witzenhausen, 4. Dezember. Pfarrer Stolzenbach ist durch Verfügung des Kgl. Konsistoriums zum ersten Pfarrer der hiesigen Kirchengemeinde ernannt worden. Schon seit 1. Dezember 1893 wirkt er hier als zweiter Pfarrer und erfreut sich allgemeiner Beliebtheit.

Marburg, 5. Dezember. (Von der Landes­universität.) Mit der Vertretung des erkrankten Direktors der Poliklinik für Nasen-, Hals- und Oyren- leiden, Professor Dr Ostmann, wurde Privatdozent Professor Dr. med. Katzenstein aus Berlin beauftragt.

Wabern, 5. Dezember. Die Aktienzuckerfabrik hat nnn ihre diesjährige Campagne mit gutem Er­gebnis beendet. Die Rübenernte war in Menge und Güte recht gut. Die meisten Aecker brachten 200 Zentner; die Rüben hatten 16 v. H. Zuckergehalt.

Trendelburg, 4. Dezember. Fräulein Margarethe von Stockhausen, Tochter des Rittergutsbesitzers von Stockhausen auf Abgunst erhielt als Auszeichnung für hervorragende Tätigkeit als Johanniterin in einem Etappen-Lazarett die Rote Kreuz-Medaille 3. Klasse.

Uslar, 5. Dezember. Als dieser Tage die Tochter der Witwe B. in der Kreuzstraße entgegen der Vor­schrift die mit Karbid gefüllte Lampe vorn Tisch nahm, erfolgte eine heftige Explosion und die Kleider des jungen Mädchens gerieten in Brand. Beim Ersticken der Flammen erlitt die Mutter sehr schwere Brand­wunden an den Händen. Auch in einer Carlshaven benachbarten Gemeinde verunglückte ein achtjähriger Junge auf ähnliche Weise.

Hanau, 1. Dezember. Die.hier bei ihrer Mutter weileude, 25 Jahre alte Ehefrau eines im Felde stehen­den Postbeamten aus Frankfurt a. M. hat sich nach dem Anz." aus dem zweiten Stockwerk ihrer elterlichen Wohnung gestürzt, beide Beine gebrochen und innere Verletzungen davongetragen. Die Tat ist in einem Anfälle von hochgradiger Nervosität ausgeführt worden.

Verzeichnis

der bei L. Pfeiffer Depositenkasse Hersfeld zu Hcrs- feld eingegangenen weiteren Spenden, worüber wie nachstehend dankend quittiert wird:

Für das Rote Kreuz:

Zahlung von Herrn Gastwirt Schmidt Rekerode Mark 5.11 Frl. Herwig Hainstr. hier 25. Herrn Ph. Volkmar, 5. Mars 35Tl bisheriger Bestand 2.594.89 heutiger Bestand Mark 2.630. Für die Krieger im Felde: Zahlung von Ungenannt .Mark 10. Herwig, Hainstr. hier 25. Mark ~ bisheriger Bestand 1760.53 heutiger Bestand Mars 1.-05.53

»Trustfreie Zi^areffen *

Perlen; feldherrf Heider 3 ÜM 5p£ j 3 Pf

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