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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Melhtr

für den Kreis Hersfeld

KreiMatt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- I holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werttag nachmittag».

Nr. 285.

Sonntag, den 5. Dezember

1915

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Nach meiner Bekanntmachung vom 16. Mai 1915 betreffend Vorratserhebung und Beschlagnahme über Gummibereifung für Kraftfahrzeuge jeder Art Nr. B 1 622 4.15. KRA. sind sämtliche Vorräte an Gummi­bereifung (Decken, Schläuchen, Vollreifen) für Kraft­fahrzeuge jeder Art beschlagnahmt. Beschlagnahmefrei sind gegenwärtig lediglich diejenigen Stücke, die von der Königlichen Inspektion des Kraftfahrwesens be­sonders freigegeben sind, sowie diejenigen, die sich auf den laufenden Rädern eines erneut zugelassenen Kraftfahrzeugs befinden. Alle andere Bereifung ist beschlagnahmt, also

1. alle Vorräte an Vollreifen, Decken, Schläuchen, 2. Reserven

3. die Bereifung an Kraftfahrzeugen, die nicht er­neut zugelassen sind.

Die Beschlagnahme erstreckt sich auch auf diejenige Bereifung, die nach dem 16. Mai 1915 erst hinzuge­kommen ist.

Sämtliche beschlagnahmte Bereifung ist melde- pflichtig.

Die am 17. Mai 1915 vorhandene Bereifung war der Königlichen Inspektion des Kraftsahrwesens in Berlin-Schöneberg bis zum 27. Mai zu melden. Tat­sächlich sind vorhandene Vorräte beschlagnahmter Be­reifung bisher in einzelnen Fällen noch nicht gemeldet worden. Zum Teil sind auch Meldescheine ohne Unterschrift, ohne oder mit mangelhafter Ortsangabe oder in ganz unleserlicher Schrift eingereicht worden. Soweit die Meldescheine vorschriftsmäßig undZn les­barer Schrift eingegangen sind, sind die Besitzer be­reits aufgefordert, die Bereifung an die Kraftwagen- depots einzusenden.

Alle Besitzer oder Verwahrer beschlagnahmter Bereifung, die eine solche Aufforderung bisher noch nicht erhalten haben, werden hierdurch aufgefordert die Bereifung unverzüglich der Königlichen Inspektion des Kraftfahrwesens anzumelden. Die Meldung muß Zahl, Art und Abmessungen der Bereifung, Wohnort, Straße, Hausnummer, Kreis und Unterschrift des Meldenden in deutlich lesbarer Schrift enthalten.

Zuwiderhandlungen werden nach § 5 der Bundes­ratsverordnung vom 2. Februar 1915 über Vorrats­erhebungen mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft, auch können verschwiegene Stücke für dem Staat verfallen erklärt werden.

Cassel, den 18. November 1915.

Der Stelln. Kommandierende General des 11. Armeekorps, gsz. von Haugwitz, General der Infanterie. * * * Hersfeld, den 2. Dezember 1915.

Wird veröffentlicht.

I. 13572. Der Landrat.

v. Heöemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 2. Dezember 1915.

Es stehen ca. 300 Ctr. Weizen-Futterschrot zur Abgabe an Milch- und Mastviehwirtschaften zur Ver­fügung. Die Anlieferung wird voraussichtlich in den nächsten 10 Tagen erfolgen. Etwaige Bestellungen ersuche ich umgehend an mich zu richten. Der Preis beträgt 15,10 Mark pro Ctr. frei Hersfeld.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. A. No. 12349. J. V.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 2. Dezember 1915.

In der Gemeinde Rhina, Kreis Hünfeld, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

I. 13727. Der Landrat.

V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 2. Dezember 1915.

In einem Gehöfte der Stadt Hünfeld ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

I. 13727. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 2. Dezember 1915.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis ge­bracht, daß auf Grund ministerieller Anordnung An­träge auf Verabfolgung von Sahne für Kranke unter Beifügung eines eingehend begründeten ärztlichen Zeugnisses an den Herrn Regierungs-Präsidenten in Cassel zu richten sind.

I. I. No. 13525. Der Landrat.

3- V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 2. Dezember 1915.

Der Bauführer a. D. und Beigeordnete Drücke in Heringen ist zum Bürgermeister der Gemeinde Heringen gewählt worden.

Ich habe die Wahl bestätigt.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. A. No. 12023. ' I. V.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, am 1. Dezember 1915.

Im Monat November ds. Js. sind von mir den nachbenannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden.

A. Jahresjagdscheine:

a. entgeltliche:

am 1. 11. dem Schneider Johannes Rosenthal in Ransbach, Kreis Hersfeld.

1. 11. dem Verwalter Werner Condray in Lan­dershausen, Kreis Hersfeld.

1. 11. dem Kaufmann Adolf Heur in Hagen.

2. 11. dem Landwirt Heinrich Lipphardt in Kleba, Kreis Hersfeld.

2. 11. dem Kurdirektor Julius Baumann in Hersfeld.

2. 11. dem Tuchfabrikanten Hermann Braun in Hersfeld.

2. 11. dem Tuchfabrikanten Georg Braun in Hersfeld.

3. 11. dem Maurermeister Heinrich Bätza in Hersfeld.

4. 11. dem Bierbrauereibesitzer Wilhelm Stein­weg in Hersfeld.

8. 11. dem Gastwirt Adam Wettlaufer in Gers­hausen, Kreis Hersfeld.

10. 11. dem Landwirt Georg Heuser in Lauten- Hausen, Kreis Hersfeld.

10. 11. dem Gymnasial-Oberlehrer, Professor Dr. Stamm in Hersfeld.

10. 11. dem Schweinehändler Johannes Heil in Niederjossa, Kreis Hersfeld.

11. 11. dem Rentier Rudolf Braun, in Hersfeld.

12. 11. dem Kaufmann Georg Schreiber in Hersfeld.

12. 11. dem Oberstleutnant von Lind aus Braun­schweig, z. Zt. Schloß Philippsthal.

12. 11. dem Rentner Georg Gliemeroth in Hersfeld.

12. 11. dem Schloßgärtner Johannes Petzold in Philippsthal.

15. 11. dem Landwirt Heinrich Pfalzgraf in Willingshain.

16. 11. dem Braumeister Georg Gilfert in Meck- bach, Kreis Hersfeld.

16. 11. dem Landwirt Valentin Lenz in Beiers- hausen, Kreis Hersfeld.

19. 11. dem Hauptmann Böttecher in Philippsthal, Kreis Hersfeld.

20. 11. dem Rentner Karl Bürger in Hersfeld.

27. 11. dem Bahnwärter Adam Wiegand in Holz­heim.

30. 11. dem Dachdeckermeister Hermann Ritzel in Hersfeld.

b. unentgeltliche:

am 10. 11. dem von Baumbach'schen Waldwärter And­reas Kehl in Goßmannsrode.

13. 11. dem städtischen Oberförster Pfannkuchen in Hersfeld.

B. Tagesjagdscheine:

am 1. 11. dem Handlungsgehilfen Moritz Gaschütz in Hattenbach, Kreis Hersfeld.

1. 11. dem Gastwirt Adam Wettlaufer in Gers­hausen, Kreis Hersfeld.

2. 11. dem Gerichts-Referendar Georg Eschstruth zu Wilhelmshof, Kreis Hersfeld.

6. 11. dem Lehrer Wilhelm Wettlaufer in Motz- feld, Kreis Hersfeld.

9. 11. dem Ingenieur Julius Knigge in Essen.

12. 11. dem Schreiner Adam Hiihn in Erdmann- roöe, Kreis Hünfeld.

18. 11. dem Klempnermeister Louis Hacheney in Hagen. !

19. 11. dem Straßenmeister Hensell in Hersfeld.

20. 11. dem Vizefeldwebel der Reserve Bernhard Gesing in Hersfeld.

25. 11. dem Georg Schreiber in Breitenbach a. H. Kreis Ziegenhain. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurden: Musketier Georg Malkomes, Res. Jnf. Rgt. Nr. 236, Wippershain; Wehrmann Peter Deiseroth, Res. Jnf. Rgt. Nr. 71, Motzfeld; Geschützführer Fritz Peter, Feld Art.-Regt. Nr. 47, Raboldshausen; Feldzahl­meister Johs. Völker, Asbach,- Wilhelm Henkel, aus Ransbach, (jetzt Kriegsinvalide); Gefreiter G. Falk, Jnf. Rgt. 167, Hausen bei Oberaula.

Auf dem Felde der Ehre fielen: Musk. Valen­tin Wittich, Jnf. Rgt. 83, Kohlhausen; Ers.-Res. Johs. Konrad Apel, Allmershausen.

Bus der Heimat

* (Eine erfolglos angefochtene A u s - gleichsquittung.) Ein interessanter Anfechtungs­prozeß kam dieser Tage laut B. T. vor das Forum des Berliner Kaufmannsgerichts. Ein gleich zu Be­ginn des Krieges eingezogener dienstpflichtiger Hand­lungsgehilfe F. hatte von seinem Prinzipal, dem Klavierfabrikanten H., noch das Gehalt für vierzehn Tage mit auf den Weg bekommen und quittierte dankendzum Ausgleich aller Ansprüche." Gestützt auf die neuerlichen Entscheidungen in betreff deö Sechswochengehalts für Einberufene erhebt er jetzt noch Ansprüche für vier Wochen Gehalt, indem er die Ausgleichsquittung wegen Irrtums anficht. Bei Kriegsausbruch hätte, wie die meisten Angestellten, so auch er keine Ahnung davon gehabt, daß ihnen das Gehalt für sechs Wochen rechtlich zustehen könnte. Hätte er es gewußt, sv hätte er die Quittung auf keinen Fall unterschrieben. Die 2. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts kam zur Abweisung der Klage. Die 2. Kammer stehe, so führte der Vorsitzende Dr. Lissauer aus, allerdings seit Kriegsbeginn auf dem Standpunkt, daß § 63 des Handelsgesetzbuches auch auf die Einberufung zum Kriegsdienst anzu- wenden sei. Die hier vorliegende Ausgleichsquittung decke aber völlig. Wenn durch die Möglichkeit eines erhöhten Anspruchs auf Grund eine neueren, im übrigen auch schwankenden Judikatur ältere Aus- gleichsquittungen sollten außer Kraft gesetzt werden können, so würden dadurch Treu und Glauben aufs schwerste gefährdet.

Cassel, 3. Dezember. Ein raffinierter Betrug zum Schaden des Proviantamts in Hofgeismar wurde dem Händler Louis B. aus Kelze, Kr. Hofgeismar, in heutiger Sitzung der Strafkammer zur Last gelegt. Der Ange­klagte ist bereits viermal wegen Diebstahls vorbe­straft. Er verbüßt gegenwärtig eine längere Gefäng­nisstrafe, zu der er im April d. J. verurteilt worden ist. Wie die Verhandlung ergab, hat der Angeklagte am 27. Oktober v. I. 750 M. und sechs Tage später, am 3. November, 159 M. durch gefälschte Wiegescheine für angeblich gelieferten Weizen und Hafer zu Unrecht erhoben. Die gefälschten Wtegescheine waren nach den Bekundungen des Schreibsachverständigen Pansen eines echten Lieferscheins. Es waren insgesamt sieben ge­fälschte Wiegescheine bei dem Proviantamt einge- liesert worden. Zwei von ihnen trugen die Quittung des Angeklagten,- sie waren von ihm nachgemiesener- maßen eingereicht und die eingetragenen Beträge von ihm erhoben worden. Wie er in den Besitz der ge­fälschten Wtegescheine gekommen ist, konnte nicht auf­geklärt werden. Es ist möglich, daß er sie durch einen Unterbeamten des Proviantamts erhalten hat. Der­selbe wurde als der Mittäterschaft verdächtigt unbe- eidigt vernommen. Die Strafkammer verurteilte den Angeklagten mit Rücksicht auf die Dreistigkeit seines Vorgehens unter Einbeziehung der im April er­kannten Gefängnisstrafe zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren Gefängnis und zu drei Jahren Ehr­verlust.

Durch die Lupe.

Ein Stückchen Zeitgeschichte in Versen.

Kaum drei Wochen sind vergangen und in dieser kurzen Zeit ward von einer Mörderbanbe schon die Mitwelt jetzt befreit, Serbien, das einst als erstes dieses Krieges Brand entfacht, ward zertrümmert und zertreten von der Rächer Uebermacht. Ein Gericht der Weltgeschichte, die noch stets gerecht gestraft, war der Hammerschlag des Schicksals, der das Volk der Serben traf. ---König Peters Hintermänner, sie, die einst ge­wissenlos ihn zu diesem Kriege hetzten, ahnen jetzt das gleiche Los. Zitternd und in bösem Ahnen suchen sie die Galgenfrist noch ein bißchen aus- zunützen, um mit Bettelei und List - andre Völker noch zu suchen, welche blind und dumm ge­nug, um noch aus dem Schlamm zu ziehen jetzt des Vierverbandes Pflug. Allerdings, nach unsren Stegen ist die Sache nicht so leicht als vor Jahren, wo sich jeder stolz und mächtig noch ge­zeigt. Frankreich liegt im Todesbluten, Ruß­land stürzte in den Staub, England windet Toden- kränze täglich sich statt Lorbeerlaub, auch Italien, das falsche, das von raschem Steg geträumt, sieht mit bitterer Enttäuschung, wie umsonst sein Blut verschäumt.-----Glaubt man in Paris und London - oder Rom und Petrograd immer noch bei solcher Lage, - daß man Macht und Ein­fluß hat? Staunend sahen die Neutralen Un­geahntes sich vollzieh«, sahen uns und unsere Freunde stolze Siegespfade ziehn, sahen unsre hehren Adler kühn zu stolzen Höhen schweifen, und sie werden sich bedanken, jetzt noch in den Schmutz zu greifen.

Walter-Walter.