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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

I Bezugsprei- vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. ^ ----------................... ..............................

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werttag nachmittags.

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Nr. 383.

Donnerstag, den 3. Dezember

1915

Amtlicher Teil.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Land- wirtschaft, Domänen und Forsten wird die viehseuchen- polizeiliche Anordnung vom 5. Januar 1915, betreffend die Untersuchung und Beobachtung des aus Ostpreußen zu Nutz- und Zuchtzwecken eingeführten Klauenviehes hiermit aufgehoben. (A. in. 4373 a.)

Cassel, am 18. November 1915.

Der Regierungspräsident, gez. Graf v. Bernstorff. * * *

Hersfeld, den 27. November 1915.

Wird veröffenticht.

l. 13505. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Betanntmachung

über die Festsetzung der Preise für Wild. Vom 22. November 1915.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 716) wird über die Regelung der Wildpreise folgendes bestimmt:

1.

Der Preis für Wild darf beim ersten Verkaufe für beste Ware folgende Sätze nicht überschreiten: bei Rot- und Damwild für 0,5 kg. mit Decke 0,60 Mk.

Rehwild 0,5 kg. Decke 0,70

Wildschweinen 0,5 kg. Decke

(Schwarte) 0,55

Hasen für das Stück mit Fell (Balg) 3,75

Kaninchen 1,00

Fasanenhähn. Federn. 2,50

Fasanenhenn. 1,75

Diese Preise gelten nicht für den Verkauf an den Verbraucher soweit er nicht Mengen von mehr als 10 ka. zum Gegenstände hat. E

2.

Insoweit für Wild gemäß § 4 der Verordnung des Bundesrats vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 716) Höchstpreise für die Abgabe im Kleinhandel an den Verbraucher festgesetzt werden, dürfen sie für beste Ware folgende Sätze nicht überschreiten: bei Rot- und Damwild für 0,5 kg. 1,40 Mk.

Rehwild

Wildschweinen

Hasen

Hasen

Kaninchen

Kaninchen

Fasanenhähnen

Fasanenhennen Bei abweichender

0,5 1,80

0,5 1,10

das Stück ohneFell 4,80

mit Fell 5,00

dasStückohneFell 1,30

Stück mit Fell 1,60

Stück mit Fed. 3,50 Stück mit Fed. 2,50

Anordnung der Grundpreise

gemäß § 3 der Verordnung des Bundesrats vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 716) tritt eine ent­sprechende Aenderung dieser Sätze ein.

3.

Diese Bestimmung tritt mit dem 1. Dezember 1915 in Kraft.

Berlin, den 22. November 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers, gez. Delbrück.

* * *

Hersfeld, den 26. November 1915. Wird veröffentlicht.

I. 13514. Der Landrat.

V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 26. November 1915.

In dem Gehöfte des Jakob Heinrich Clemens Reinhard und Mag. Becker in Michelsrvmbach, Kreis Hünfeld, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest­gestellt worden.

I. 13461. Der Landrat.

' I. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Gemäß § 9 Absatz 2 der Bekanntmachung über^die Bereitung von Backware vom 5.1.1915 (R. G. Bl. S. 8) 31X1915W®- Bl. S. 203) genehmige ich hiermit für den Umfang des Re­gierungsbezirks Cassel, daß am 23. 24. und 31. De­zember 1915 die Bereitung von Backware in Backereren und Konditoreien in der Zeit von morgens 6 Uhr bis abends 8 Uhr erfolgen darf.

* *

Hersfeld, den 29. November 1915. Wird veröffentlicht.

9co. 2083. Der Landrat.

Z. V.:

v. H e d e m an n, Reg.-Assessor.

Zentrale für Geldüberweisungen nach Rußland an die deutschen und östereichisch-ungarischen Kriegs- und Zivilgefangenen gestellt. Wie sie damit einem in weiten Kreisen umpfundenen Bedürfnis entgegen- kommt, beweist die starke Inanspruchnahme mit dieser Vermittlungstätigkeit des Instituts. Die Senduugeu ! gehen meistens nach Sibirien, wo der größte Teil der Gefangenen sich befindet. Da der Aufenthaltsort der Gefangenen sehr häufig wechselt, entstehen naturge­mäß manchmal Verzögerungen in der Zustellung des Geldes, und es kann auch der Fall eintreten, daß das Geld überhaupt verloren geht. Bei allen Ueber- weisungen wird lautB. T." der Rubel zurzeit mit 1,90 Mk. berechnet. Die Deutsche Bank betrachtet diese Einrichtung lediglich als eine gemeinnützige,' sie wird am 1. Dezember auch nach dem übrigen feindl. Auslande den Zahlungsverkehr lokalisieren.

* (SeucheNnachrich ten.) Die Maul- und Klauenseuche ist in Aue (Kr. Melsungen) und in Germete (Kr. Marburg) ausgebrochen.

* Trotz vielfacher Warnungen werden noch immer feuergefährliche Gegenstände wie Streichhölzer, Benzin, Aether usw. den Feldpostsendungen beigepackt. Zahlreiche Brände bei den Feldpostanstalten und in den zur Feldpostbeförderung benutzten Fahrzeugen sind wahrscheinlich auf Selbstentzündung solcher feuergefährlichen Gegenstände zurückzuführen und haben die Vernichtung von vielen Tausenden von Feldpostsendungen zur Folge gehabt. Es muß deshalb immer wieder dringend vor der gesetzlich unter Strafe gestellten Versendung feuergefährlicher Gegenstände in Postsendungen gewarnt werden. Die Postanstalten sind verpflichtet, alle Fälle zur Anzeige zu bringen, in denen bei amtlicher Erneuerung der Verpackung von Postsendungen und anderer Gelegenheiten die Versendung feuergefährlicher Gegenstände festgestellt wird. In den letzten Monaten sind auf Grund solcher Anzeigen viele Personen gerichtlich bestraft worden.

* (Gesammelte Zeitungsromane.) Die Zettungsabteitung des Zentralkomitees vom Roten Kreuz hat auf ihren Aufruf:Sammelt Zeitungs­romane" von zahlreichen Spendern Romane erhalten. Sie ist auch für weitere Uebersendung von ge­sammelten und zusammengehefteten Zeitungsromanen, illustrierten Zeitungsbeilagen und Zeitschriften (nicht einzelne Tageszeitungen!) sehr dankbar, bittet aber die Sendungen nicht unfrankiert als Feldpostbriefe zu schicken, da solche nachfrankiert werden müssen, sondern alsfrankierte Drucksachen".

* Vom Dezember. Der letzte Monat des Jahres 1915 hat nun auch begonnen. Der Monat, der uns kalendermäßig den Winter bringt, obwohl dieser, wenigstens in höher liegenden Gegenden unseres Vaterlandes, meistens schon früher feinen Einzug zu halten pflegt. Aber auch dort, wo sich das Herbstwetter des November noch bis in den Dezember hinein erstreckt, kann dieser Monat oft über Nacht alles Versäumte nachholen und tut es in den meisten Fällen. War heute das Wetter noch regnerisch und milde über Nacht hat es vielleicht geschneit oder gefroren und am nächsten Morgen bedeckt knisterndes Eis die Tümpel von gestern und an den kahlen Bäumen glitzert der Rauhreif--Als Weihnachts­monat genießt der Dezember große Verehrung, nicht nur bei den Kindern, die von ihm allerhand Ueber- raschungen erwarten, sondern im engen Zusammen- i hange damit auch bei unserer Geschäftswelt. Hofft diese doch zum großen Teile, namentlich soweit sie Geschenkgegenstände und bergt vorrätig hält, durch einen guten Weihnachtsumsatz den im Laufe des Jahres teilweise flauen Geschäftsgang noch auszu- gleichen. Bekannt ist, daß die letzten drei Sonntage vor Weihnachten als kupferner, silberner und goldener Sonntag das Hauptgeschäft bringen müssen. In diesem Jahre trifft es sich, daß bereits der erste Sonn­tag im Dezember als kupferner Sonntag den Reigen dieser verdienstbringenden Tage eröffnet. Mag unserer Geschäftswelt ein voller Erfolg schon an diesem ersten Sonntage beschieden sein, falls nicht man kann's ja nicht wissen der kupferne Sonntag des Kupfers wegen vorher noch der staatlichen Be­schlagnahme anheimfällt.

§ Hersfeld, 1. Dezember. Gleichzeitig mit der Bekanntmachung, die die Höchstpreise für Großvieh­häute und Kalbfelle regelt, trttt am 1. Dezembr 1915 eine weitere Bekannntmachung in Kraft, die Höchst­preise für Leder festsetzt und eine Beschag- nahme bestimmter für Militärzwecke zu ver- wendeder Ledersorten ausspricht. Die Höchst­preise betreffen Leder jeder Herkunft, jeder Gerbart und jeder Zurichtungsart. Eine Preistafel ver- | zeichnet die Preise für die einzelnen Arten und Sorten von Leder. Der Verkaufspreis im Groß-

lieferung derartigen beschlagnahmten Leders ist nur auf unmittelbaren schriftlichen Antrag einer amtlichen Beschaffungsstelle der Heeres- oder Marineverwaltung oder auf Grund eines von der Meldestelle der Kriegs- Rohstoff-Abteilung für Leder und Leder rohstoffe aus­gestellten Freigabescheines erlaubt. Alle übrigen Ledersorten unterliegen keiner Verfügungsbe- schränkung. Die Bekanntmachung, die eine ganze

Reihe von Einzelbestimmungen enthält, ist bei Kgl. Landratsamt und der Polizeiverwaltung einzusehen.

):( Hersfeld, L Dezember. (Danksagung.)

dem hier

):( Hersfeld, 1. Dezember. (Danksagung.) Die Bitte an die Bevölkerung, der Sammelstelle vom

Roten Kreuz" W e i h n a ch ts p a ke tch e n für die Sol­daten im Feld zuzusenden, hat williges Gehör ge­funden. Trotz der vielen Sammlungen und trotz der erhöhten Preise sind doch viele Liebesgaben im Auguste-Viktoriahaus eingegangen. Die Luisenschule überbrachte 224 Pakete, die evangelische Bürgerschule 344 und von der übrigen Bevölkerung gingen 459 Pakete ein. Auch aus Oberrode, Oberaula, Gitters­dorf und vom Heisenstein kamen Weihnachtsgaben. Im Ganzen konnten 1025 Pakete in mächtigen Kisten an die Sammelstelle in Cassel abgehen, wo zur Be­förderung ganze Eisenbahnzüge bereit stehen. Herz­lichen Dank sei all den gebefreudigen Spendern gesagt 'für ihr freundliches Gedenken der tapferen Soldaten, die unter vielen Entbehrungen zum zweiten Mal das schöne Weihnachtsfest in Feindes­land verleben.

):( Hersfeld, 1. Dezember. Mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse wurden im Res.-Jnf.-Regt. Nr. 71 ausgezeichnet: Herr Leutnant und Kvmpagnieführer Wagner und Herr Leutnant Maiberger von der 12. Kompagnie. Das Eiserne Kreuz 1. Klasse erhielten bereits Herr Hauptmann und Bataillons- Kommandeur v. Brandenstein und Bi^efeldwebel Metzner von der 11. Kompagnie.

Richelsdorf (Kr. Rotenburg a. F.), 80. Nov. Der Bürgermeister. G. Schröder ivurde auf weitere acht Amtsjahre zum Bürgermeister gewählt und be- bestätigt.

Frankenberg (H.-N.), 30. Nov. Der Landrat hat den Höchstpreis für Molkereibutter auf 2,10 Mk., für Landbutter auf 1,70 Mk. das Pfund festgesetzt. Bei Verschiedenheit der Höchstpreise am Herstellungöorte und am Wohnorte des Käufers sind die ersteren maßgebend.

Meiningen, 28. Nov. In den Wurstkessel gefallen ist bei einer Hausschlachtung auf dem Gutshof Eber- hardtsreuth bei Neudrossenfeld der 7 Jahre alte Knabe Raming. Bei dem schwer verbrühten Jungen trat sofort der Tod ein.

Rhina, 30. Nov. Der hiesige Bürgermeister Her­gert wurde nach sechzehnjähriger Amtszeit wiederum auf acht Jahre gewählt.

Berzeichnir

der bei L. Pfeiffer Depositenkasse Hersfeld zu Hers­feld eingegangenen Spenden, worüber wie nachstehend dankend quittiert wird:

Für das Rote Kreuz:

.Zahlung von Frau Lehrer Völker Mk.

Herrn M. Blümenthal,Rhina

Herrn Faber, Friedewald

aus der Sammelbüchse Nr 15 der Stifts­schenke

15.

3.40

Mk. 2640 bisheriger Bestand 3.087.69 Ä3J 14.09 davon weiter,verausgabt 519.20

heutiger Bestand Mk. 2.594.89

Für die Krieger im Felde (für Weihnachtsgaben)

Mk. 10.

Ungenannt

Zahlung von Frau Alfred Schimmelpfeng

Ungenannt

von Frau Rechtsanwalt Brethauer

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/,

Prof. Wassermeier

Hegemeister Weege Herrn C. Zickendraht Ungenannt

Herrn Lehrer Ziegler

R. Köhler Ungenannt C. Koch Frl. Giesecke Ungenannt Frau Prof. Schmidt Metallsammlung der Louisenschule

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M

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25.

10.

25.

10.

10.

10.

4.

10.

10.

3.

20.

3.

10.

10.

150.

Hus der Heimat«

ö * (EineZentrale für Gelduberweri ung an Kriegsgefangene.) Eine dankenswerte Aufgabe hat sich die Deutsche Bank mit der Einrichtung einer

Handel darf den festgesetzten Grundpreis um nicht mehr als 3 v. H., der Verkaufspreis im K l e i n h a n ö e l um nicht mehr als 10 v. H. überschreiten. Die festge­setzten Preise sind für Leder bester Beschaffenheit an­genommen. Beschlagnahmt sind bestimmte Lederarten, soweit sie sich im Eigentum, Besitz oder Gewahrsam einer Gerberei, Zurichterei oder Gerber­vereinigung befinden. Die Veräußerung und Ab­

"Mk. 320. bisheriger Bestand 1.879.03 Mk. 2.199.03 davon weiter verausgabt 438.50

heutiger Bestand Mk. 1.760.53

terei oder Gerber-