Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
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für den Kreis Hersfeld
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Nr. 383.
Donnerstag, den 3. Dezember
1915
Amtlicher Teil.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Land- wirtschaft, Domänen und Forsten wird die viehseuchen- polizeiliche Anordnung vom 5. Januar 1915, betreffend die Untersuchung und Beobachtung des aus Ostpreußen zu Nutz- und Zuchtzwecken eingeführten Klauenviehes hiermit aufgehoben. (A. in. 4373 a.)
Cassel, am 18. November 1915.
Der Regierungspräsident, gez. Graf v. Bernstorff. * * *
Hersfeld, den 27. November 1915.
Wird veröffenticht.
l. 13505. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Betanntmachung
über die Festsetzung der Preise für Wild. Vom 22. November 1915.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 716) wird über die Regelung der Wildpreise folgendes bestimmt:
1.
Der Preis für Wild darf beim ersten Verkaufe für beste Ware folgende Sätze nicht überschreiten: bei Rot- und Damwild für 0,5 kg. mit Decke 0,60 Mk.
„ Rehwild „ 0,5 kg. „ Decke 0,70 „
„ Wildschweinen „ 0,5 kg. „ Decke
(Schwarte) 0,55 „
„ Hasen für das Stück mit Fell (Balg) 3,75 „
„ Kaninchen „ „ „ „ „ „ 1,00 „
„ Fasanenhähn. „ „ „ „ Federn. 2,50 „
„ Fasanenhenn. „ „ „ „ „ 1,75 „
Diese Preise gelten nicht für den Verkauf an den Verbraucher soweit er nicht Mengen von mehr als 10 ka. zum Gegenstände hat. E
2.
Insoweit für Wild gemäß § 4 der Verordnung des Bundesrats vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 716) Höchstpreise für die Abgabe im Kleinhandel an den Verbraucher festgesetzt werden, dürfen sie für beste Ware folgende Sätze nicht überschreiten: bei Rot- und Damwild für 0,5 kg. 1,40 Mk.
„ Rehwild
„ Wildschweinen
„ Hasen
„ Hasen
„ Kaninchen
„ Kaninchen
„ Fasanenhähnen
„ Fasanenhennen Bei abweichender
„ 0,5 „ 1,80 „
„ 0,5 „ 1,10 „
„ das Stück ohneFell 4,80 „
„ „ „ mit Fell 5,00 „
„ dasStückohneFell 1,30 „
„ „ Stück mit Fell 1,60 „
„ „ Stück mit Fed. 3,50 „ „ „ Stück mit Fed. 2,50 „
Anordnung der Grundpreise
gemäß § 3 der Verordnung des Bundesrats vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 716) tritt eine entsprechende Aenderung dieser Sätze ein.
3.
Diese Bestimmung tritt mit dem 1. Dezember 1915 in Kraft.
Berlin, den 22. November 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers, gez. Delbrück.
* * *
Hersfeld, den 26. November 1915. Wird veröffentlicht.
I. 13514. Der Landrat.
V.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 26. November 1915.
In dem Gehöfte des Jakob Heinrich Clemens Reinhard und Mag. Becker in Michelsrvmbach, Kreis Hünfeld, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
I. 13461. Der Landrat.
' I. V.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Gemäß § 9 Absatz 2 der Bekanntmachung über^die Bereitung von Backware vom 5.1.1915 (R. G. Bl. S. 8) 31X1915W®- Bl. S. 203) genehmige ich hiermit für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel, daß am 23. 24. und 31. Dezember 1915 die Bereitung von Backware in Backereren und Konditoreien in der Zeit von morgens 6 Uhr bis abends 8 Uhr erfolgen darf.
* *
Hersfeld, den 29. November 1915. Wird veröffentlicht.
9co. 2083. Der Landrat.
Z. V.:
v. H e d e m an n, Reg.-Assessor.
Zentrale für Geldüberweisungen nach Rußland an die deutschen und östereichisch-ungarischen Kriegs- und Zivilgefangenen gestellt. Wie sie damit einem in weiten Kreisen umpfundenen Bedürfnis entgegen- kommt, beweist die starke Inanspruchnahme mit dieser Vermittlungstätigkeit des Instituts. Die Senduugeu ! gehen meistens nach Sibirien, wo der größte Teil der Gefangenen sich befindet. Da der Aufenthaltsort der Gefangenen sehr häufig wechselt, entstehen naturgemäß manchmal Verzögerungen in der Zustellung des Geldes, und es kann auch der Fall eintreten, daß das Geld überhaupt verloren geht. Bei allen Ueber- weisungen wird laut „B. T." der Rubel zurzeit mit 1,90 Mk. berechnet. Die Deutsche Bank betrachtet diese Einrichtung lediglich als eine gemeinnützige,' sie wird am 1. Dezember auch nach dem übrigen feindl. Auslande den Zahlungsverkehr lokalisieren.
* (SeucheNnachrich ten.) Die Maul- und Klauenseuche ist in Aue (Kr. Melsungen) und in Germete (Kr. Marburg) ausgebrochen.
* Trotz vielfacher Warnungen werden noch immer feuergefährliche Gegenstände wie Streichhölzer, Benzin, Aether usw. den Feldpostsendungen beigepackt. Zahlreiche Brände bei den Feldpostanstalten und in den zur Feldpostbeförderung benutzten Fahrzeugen sind wahrscheinlich auf Selbstentzündung solcher feuergefährlichen Gegenstände zurückzuführen und haben die Vernichtung von vielen Tausenden von Feldpostsendungen zur Folge gehabt. Es muß deshalb immer wieder dringend vor der gesetzlich unter Strafe gestellten Versendung feuergefährlicher Gegenstände in Postsendungen gewarnt werden. Die Postanstalten sind verpflichtet, alle Fälle zur Anzeige zu bringen, in denen bei amtlicher Erneuerung der Verpackung von Postsendungen und anderer Gelegenheiten die Versendung feuergefährlicher Gegenstände festgestellt wird. In den letzten Monaten sind auf Grund solcher Anzeigen viele Personen gerichtlich bestraft worden.
* (Gesammelte Zeitungsromane.) Die Zettungsabteitung des Zentralkomitees vom Roten Kreuz hat auf ihren Aufruf: „Sammelt Zeitungsromane" von zahlreichen Spendern Romane erhalten. Sie ist auch für weitere Uebersendung von gesammelten und zusammengehefteten Zeitungsromanen, illustrierten Zeitungsbeilagen und Zeitschriften (nicht einzelne Tageszeitungen!) sehr dankbar, bittet aber die Sendungen nicht unfrankiert als Feldpostbriefe zu schicken, da solche nachfrankiert werden müssen, sondern als „frankierte Drucksachen".
* Vom Dezember. Der letzte Monat des Jahres 1915 hat nun auch begonnen. Der Monat, der uns kalendermäßig den Winter bringt, obwohl dieser, wenigstens in höher liegenden Gegenden unseres Vaterlandes, meistens schon früher feinen Einzug zu halten pflegt. Aber auch dort, wo sich das Herbstwetter des November noch bis in den Dezember hinein erstreckt, kann dieser Monat oft über Nacht alles Versäumte nachholen und tut es in den meisten Fällen. War heute das Wetter noch regnerisch und milde — über Nacht hat es vielleicht geschneit oder gefroren und am nächsten Morgen bedeckt knisterndes Eis die Tümpel von gestern und an den kahlen Bäumen glitzert der Rauhreif--Als Weihnachtsmonat genießt der Dezember große Verehrung, nicht nur bei den Kindern, die von ihm allerhand Ueber- raschungen erwarten, sondern im engen Zusammen- i hange damit auch bei unserer Geschäftswelt. Hofft diese doch zum großen Teile, namentlich soweit sie Geschenkgegenstände und bergt vorrätig hält, durch einen guten Weihnachtsumsatz den im Laufe des Jahres teilweise flauen Geschäftsgang noch auszu- gleichen. Bekannt ist, daß die letzten drei Sonntage vor Weihnachten als kupferner, silberner und goldener Sonntag das Hauptgeschäft bringen müssen. In diesem Jahre trifft es sich, daß bereits der erste Sonntag im Dezember als kupferner Sonntag den Reigen dieser verdienstbringenden Tage eröffnet. Mag unserer Geschäftswelt ein voller Erfolg schon an diesem ersten Sonntage beschieden sein, falls nicht — man kann's ja nicht wissen — der kupferne Sonntag des Kupfers wegen vorher noch der staatlichen Beschlagnahme anheimfällt.
§ Hersfeld, 1. Dezember. Gleichzeitig mit der Bekanntmachung, die die Höchstpreise für Großviehhäute und Kalbfelle regelt, trttt am 1. Dezembr 1915 eine weitere Bekannntmachung in Kraft, die Höchstpreise für Leder festsetzt und eine Beschag- nahme bestimmter für Militärzwecke zu ver- wendeder Ledersorten ausspricht. Die Höchstpreise betreffen Leder jeder Herkunft, jeder Gerbart und jeder Zurichtungsart. Eine Preistafel ver- | zeichnet die Preise für die einzelnen Arten und Sorten von Leder. Der Verkaufspreis im Groß-
lieferung derartigen beschlagnahmten Leders ist nur auf unmittelbaren schriftlichen Antrag einer amtlichen Beschaffungsstelle der Heeres- oder Marineverwaltung oder auf Grund eines von der Meldestelle der Kriegs- Rohstoff-Abteilung für Leder und Leder rohstoffe ausgestellten Freigabescheines erlaubt. Alle übrigen Ledersorten unterliegen keiner Verfügungsbe- schränkung. Die Bekanntmachung, die eine ganze
Reihe von Einzelbestimmungen enthält, ist bei Kgl. Landratsamt und der Polizeiverwaltung einzusehen.
):( Hersfeld, L Dezember. (Danksagung.)
dem hier
):( Hersfeld, 1. Dezember. (Danksagung.) Die Bitte an die Bevölkerung, der Sammelstelle vom
„Roten Kreuz" W e i h n a ch ts p a ke tch e n für die Soldaten im Feld zuzusenden, hat williges Gehör gefunden. Trotz der vielen Sammlungen und trotz der erhöhten Preise sind doch viele Liebesgaben im Auguste-Viktoriahaus eingegangen. Die Luisenschule überbrachte 224 Pakete, die evangelische Bürgerschule 344 und von der übrigen Bevölkerung gingen 459 Pakete ein. Auch aus Oberrode, Oberaula, Gittersdorf und vom Heisenstein kamen Weihnachtsgaben. Im Ganzen konnten 1025 Pakete in mächtigen Kisten an die Sammelstelle in Cassel abgehen, wo zur Beförderung ganze Eisenbahnzüge bereit stehen. Herzlichen Dank sei all den gebefreudigen Spendern gesagt 'für ihr freundliches Gedenken der tapferen Soldaten, die unter vielen Entbehrungen zum zweiten Mal das schöne Weihnachtsfest in Feindesland verleben.
):( Hersfeld, 1. Dezember. Mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse wurden im Res.-Jnf.-Regt. Nr. 71 ausgezeichnet: Herr Leutnant und Kvmpagnieführer Wagner und Herr Leutnant Maiberger von der 12. Kompagnie. Das Eiserne Kreuz 1. Klasse erhielten bereits Herr Hauptmann und Bataillons- Kommandeur v. Brandenstein und Bi^efeldwebel Metzner von der 11. Kompagnie.
Richelsdorf (Kr. Rotenburg a. F.), 80. Nov. Der Bürgermeister. G. Schröder ivurde auf weitere acht Amtsjahre zum Bürgermeister gewählt und be- bestätigt.
Frankenberg (H.-N.), 30. Nov. Der Landrat hat den Höchstpreis für Molkereibutter auf 2,10 Mk., für Landbutter auf 1,70 Mk. das Pfund festgesetzt. Bei Verschiedenheit der Höchstpreise am Herstellungöorte und am Wohnorte des Käufers sind die ersteren maßgebend.
Meiningen, 28. Nov. In den Wurstkessel gefallen ist bei einer Hausschlachtung auf dem Gutshof Eber- hardtsreuth bei Neudrossenfeld der 7 Jahre alte Knabe Raming. Bei dem schwer verbrühten Jungen trat sofort der Tod ein.
Rhina, 30. Nov. Der hiesige Bürgermeister Hergert wurde nach sechzehnjähriger Amtszeit wiederum auf acht Jahre gewählt.
Berzeichnir
der bei L. Pfeiffer Depositenkasse Hersfeld zu Hersfeld eingegangenen Spenden, worüber wie nachstehend dankend quittiert wird:
Für das Rote Kreuz:
.Zahlung von Frau Lehrer Völker Mk.
„ „ Herrn M. Blümenthal,Rhina „
„ „ Herrn Faber, Friedewald „
aus der Sammelbüchse Nr 15 der Stiftsschenke „
15.
3.40
Mk. 2640 bisheriger Bestand „ 3.087.69 Ä3J 14.09 davon weiter,verausgabt „ 519.20
heutiger Bestand Mk. 2.594.89
Für die Krieger im Felde (für Weihnachtsgaben)
Mk. 10.—
Ungenannt
Zahlung von Frau Alfred Schimmelpfeng
Ungenannt
von Frau Rechtsanwalt Brethauer
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/,
„ Prof. Wassermeier
„ Hegemeister Weege Herrn C. Zickendraht Ungenannt
Herrn Lehrer Ziegler
„ R. Köhler Ungenannt C. Koch Frl. Giesecke Ungenannt Frau Prof. Schmidt Metallsammlung der Louisenschule
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//
M
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25.—
10.—
25.—
10.—
10.—
10.—
4.—
10.—
10.—•
3.—
20.—
3.—
10.—
10.—
150.—
Hus der Heimat«
ö * (EineZentrale für Gelduberweri ung an Kriegsgefangene.) Eine dankenswerte Aufgabe hat sich die Deutsche Bank mit der Einrichtung einer
Handel darf den festgesetzten Grundpreis um nicht mehr als 3 v. H., der Verkaufspreis im K l e i n h a n ö e l um nicht mehr als 10 v. H. überschreiten. Die festgesetzten Preise sind für Leder bester Beschaffenheit angenommen. Beschlagnahmt sind bestimmte Lederarten, soweit sie sich im Eigentum, Besitz oder Gewahrsam einer Gerberei, Zurichterei oder Gerbervereinigung befinden. Die Veräußerung und Ab
"Mk. 320. bisheriger Bestand „ 1.879.03 Mk. 2.199.03 davon weiter verausgabt „ 438.50
heutiger Bestand Mk. 1.760.53
terei oder Gerber-