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Hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

i Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- I zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag vo5 Ludwig Funks Vuchdruckerei ^Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

Wlatt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im , anitlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittag«.

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Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 26. November 1915.

»etanntmachung.

Dem Berginvaliden Peter Budesheim und der ledigen Elisabeth Brehm aus Friedewald, welche am 26. Oktober einen entwichenen französischen Kriegsge­fangenen festgenommen haben, spreche ich hierdurch auch namens der Inspektion der Kriegsgefangenen­lager xi. Armeekorps in Kassel für Ihr bewiesenes umsichtiges Verhalten meine Anerkennung öffent­lich aus.

J. I. No. I. 13285. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 27. Nov. 1915.

Dem Landwirt Georg Schenk zu Kerspenhausen ist das Recht der Selbstversorgung mit Brotgetreide entzogen worden, ,weil er bei der Angabe der Brot­getreidevorräte am 16. November größere Vorräte verschwiegen und sich in der Verwendung seiner Vor­räte unzuverlässig gezeigt hat.

K. G. 2078. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 27. November 1915.

Letanntmachuns!

Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 17. November 1915. M No. 270 betreffend die Ausgabe von Fnnermitrern an Lanowirte, weiche Milch oder Butter nach Hersfeld liefern, weise ich darauf hin, daß selbstverständlich auch solche Landwirte bei der Verteilung der Futtermittel bevorzugt werden, welche Milch oder Butter in andere Orte des Kreises an Personen ohne eigene Landwirtschaft liefern. Solche Personen können sich in gleicher Weise beim Land­ratsamt melden.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. A. No. 12201. I. V.

v. Hedmann, Reg.-Assessor.

Berlin, den 9. Nov. 1915. Ausführungsanweisung

zur

Bekanntmachung zur Regelung der Milchpreise und des Milchverbrauchs oom 4. November 1915.

(Reichs-Gesetz-Blatt S. 723.)

Gemäß § 7 der Bekanntmachung vom 4. Novbr. 1915, zur Regelung der Milchpreise und des Milch­verbrauchs jReichs-Gesetz-Blatt Seite 723) wird zu deren Ausführung hiermit folgendes bestimmt:

1. Allgemein.

Kommunalverbände im Sinne der Verordnung sind die Landkreise. Die Gemeindeverfassungsgesetze und die Kreisordnungen bestimmen, wer als Gemeinde und als Vorstand der Gemeinde oder des Kommu- ualverbandes anzusehen ist, die Gutsbezirke werden den Gemeinden gleichgestellt.

Festsetzungen oder Anordnungen gemäß §§ 1 bis 3 der Verordnung können durch den Vorstand der Gemeinde oder des Kommunalverbandes erlassen werden.

2. Im einzelnen.

Zu § 1. Die Höchstpreisfestsetzungen bedürfen der Zustimmung des Regierungspräsidenten im Gebiete des Zweckverbandes Groß-Berlin des Oberpräsidenten.

Bei der Festsetzung der Höchstpreise können die Gemeinde bestimmen, was als Kleinhandel im Sinne dieser Preisfestsetzung anzusehen ist.

Zu § 2. Bis zu welchem Lebensalter Kinder ' vorzugsweise berücksichtigt werden müssen, bestimmen die gemäß § 4 vom Reichskanzler gegebenen Vor­schriften. *

Zu § 6. In wirtschaftlich zusammenhängenden Kommunalverbänden, Gemeinden und Gutsbezirken wird sich eine einheitliche Regelung der Milchprerje empfehlen um Stockungen in der Versorgung zu ver­meiden.

Die Kommunalaufsichtsbehörden wollen hiernach auch ihrerseits prüfen, wo Vereinigungen nach Abf. l zweckmäßig erscheinen und die erforderliche Ver- Handlungen einleiten. . ,

Der Festsetzung verschiedener Preise innerhalb eines Vereinigungsgebietes oder Kommunalverbandes mit Rücksicht auf die Zufuhrkosten stehen keine Be­denken entgegen; z. B. wird in ländlichen Bezrrten der Preis in solchen Städten, welche auf die Zufuhr vom Lande angewiesen sind, höher bemessen werden Mupen, als für die Abgabe vom Erzeugnisorte. Andererseits ist dafür Sorge zu tragen, daß nicht den auf den Ankauf von Milch angewiesenen Teilen der

Mittwoch, den 1. Dezember

Landbevölkerung diese Möglichkeit durch unrichtige Preisfestsetzung erschwert wird.

Der Zweck der Verordnung ist, an allen Orten die Milchversorgung derjenigen Bevölkerungsteile zu sichern, die ihrer am meisten bedürfen, und vor allem den Nachwuchs des deutschen Volkes gesund und kräf­tig zu erhalten. Die Vorstände der Gemeinden und Kommunalverbände haben daher nicht nur auf die Preise, sondern auch aus die sachgemäße Durchführung der Verbrauchsregelung ihr besonderes Augenmerk zu richten.

Besonders wird noch darauf verwiesen, daß unsere auf Grund des § 5 der Bekanntmachung über Be­schränkung der Milchverwendung vom 2. Sept. 1915 jReichs-Gesetz-Blatt Seite 545) erlassenen Anordnung vom 18. Oktober d. Is. in vollem Umfang aufrecht er­halten bleibt.

Zu § 9. Diese Ausführungsanweisung tritt am 12. November in Kraft.

Der Minister des Jnnnern. von Loebell.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. V.: G ö p p e r t.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

I. A.: Graf v. Keyserling!.

* * *

Hersfeld, den 25. November 1915.

Wird veröffenticht.

l. Nr. 13119. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor

vessentliche Bekanntmachung,

betreffend

Einlösung von Anerkenntnissen gemäß § 21 des Reichsgesetzes über die Kriegsleistungen vom 13.

Juni 1873.

Die Inhaber der Anerkenntnisse über Vergütungen für Kriegsleistungen der Gemeinden in den Monaten September bis Dezember 1914 werden hierdurch auf- gesordert, die Anerkenntnisse zur Empfangnahme von Kapital und Zinsen alsbald bei den zuständigen Kgl. Kreiskassen vorzulegen.

Der Zinsenlauf hört mit Ende November 1915 auf. (A. I. 5622 a.)

Cassel, den 15. November 1915.

Der Regierungspräsident.

J. V.: gez. Lewald.

* * *

Hersfeld, den 23. November 1915. Wird veröffentlicht.

I. 13271. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Die Fürsorge

für die Kriegsbeschädigten.

III.

Die eigentliche und vornehmste Ausgabe des Aus­schusses für Kriegsbeschädigten-Fürsorge im Re­gierungsbezirk Cassel ist, den im Kriege Verletzten wieder zu einem tüchtigen, arbeitsfähigen, seiner Kräfte bewußten Menschen zu machen, ihm zu einer Stellung zu verhelfen, die er voll auszufüllen im­stande ist, und ihm so die Freude am Leben zurttck- zugeben.

Kommt der Berufsberater auf Grund seiner Be­sprechungen mit dem verletzten Krieger zu der er­freulichen Erkenntnis, daß der Verletzte in seinem früheren Berufe auch ferner tätig sein kann, so wird er ihn in den meisten Fällen doch zunächst an eine der für ihn in Betracht kommenden Lehrwerk­stätten verweisen oder ihm die Teilnahme an einem der Kurse empfehlen, die von dem Ausschuß einge­richtet wurden. Regelmäßig wird dies der Fall sein, wenn der Zustand des Kriegsbeschädigten eine Um­schulung erfordert.

Schon im April des Jahres wurden in Cassel unter Leitung des Herrn Professor Dr. Lüer, Ar­beitsmöglichkeiten für Kriegsbeschädigte in der Kun stgewer beschule in Cassel eingerichtet, mit den Zwecken: 1. die beschädigten Glieder zu kräftigen, ihre Beweglichkeit zu erhöhen und sie an Tätigkeit zu gewöhnen; 2. die Beschädigten allmählich wieder in ihre bisherige Berufstätigkeit einzuführen; 3. sie an eine überwiegende Benutzung der linken Hand zu gewöhnen und 4. sie gegebenenfalls für eine gehobene Stellung vorzubereiten, wenn ihr Zustand ein Ver­bleiben in der bisherigen Stellung ausschließt.

So wurde zunächst ein Tonknete-Kursus eingerichtet. Anfang Mai wurde ferner die Schlosser­werkstatt der Schule kriegsveschädigten Metallarbeitern eingeräumt, gleichzeitig wurde eine Tischlerwerk­statt eingerichtet. Maurer arbeiten auf dem Hofe der Anstalt in ihrem Berufe; außerdem sind praktisch tätig ein Korbflechter, ein Porzellanmaler und ein Dekorationsmaler.

Unter der Leitung des Herrn Zeicheninspektors

1915

L ü t t e b r a n d t findet ein Kursus im Linksschreiben statt. Die Einrichtung von mehreren Werkstätten ist geplant.

In der k a u f m ä n tl i s ch e n F o r t b i l d tl n g s - schule sittdet unter der Leitung von Herrn Direktor Hoffmann ein BuchführungskursuS für Kriegs­beschädigte (täglich von 1012 Uhr) statt. Es handelt sich dabei um Kaufleute, die infolge ihrer Verwundung (Lähmung oder Versteifung eines Armes oder Beines) ihren Beruf in Zukunft nicht mehr in derselben Form ausführen können wie bisher. Gegenstände des Unterrichts sind: einfache, doppelte amerikanische Buchführung und Buchführungsabschlüsse, ferner kaufmännisches Rechnen und Handelslehre (nebst Handelskorrespondenz.)

Einen Kursus mit gleichen Zielen veranstaltet die Vorsteherin der Handelsschule des Frauenbildungs- vereins, Fräulein Elisabeth Knipping, die außerdem Kurse im Schreibe», Stenographie, Maschinenschreiben und allgemein bildenden Fächern für Kriegsbeschädigte eingerichtet hat.

Auch in der Königlichen Baugewerkschule werden Kriegsbeschädigte unterrichtet und zwar in Projektionslehre, Bauzeichnen, Baukunde und Bau­konstruktion, Mathematik, Freihandzeichnen usw. Die Leitung des Unterrichts liegt in den Händen des Herrn Direktors Professor Kewe. Endlich sind in Aussicht genommen und z. T. schon eingerichtet Kurse im Fachzeichnen für Metallarbeiter, Holzarbeiter und verschiedene andere Gewerbe, z. B. Mechaniker, Elektrotechniker, Schneider, Sattler usw., die unter der Leitung von Herrn Direktor Heckeroth in der städtischen Gewerbefortbildungsschule 1 stattfinden.

Aus der kurzen Darlegung der mannigfachen Ar­beitsgebiete des Ausschusses geht hervor, daß mau auf dem Gebiete der Kriegsbeschädigten-Fürsorge schon ein beträchtliches Stück vorangekommen ist. Noch aber ist viel Arbeit zu leisten: nur ein ver­hältnismäßig kleiner Teil der verletzten und kranken Krieger ist vorläufig in der» Zustand, an den Ver­anstaltungen des Ausschusses teilzunehmen. Und mehr und mehr Krieger werden leider von den Schlachtfeldern nach Hause zurückströmen, krank und siech und arbeitsunfähig, und werden der Hülfe des Ausschusses bedürfen. Aber auch sie sollen wieder gesund werden, auch sie sollen wieoer in den Besitz einer Arbeitsfähigkeit gelangen, die ihnen ein unab­hängiges, wirkungsreiches und frohes Dasein verbürgt. Soll aber der Ausschuß die gewaltigen Aufgaben der nächsten Zukunft zur Durchführung bringen, dann bedarf er der Unterstützung der gesamten Bevölkerung, die es als selbstverständliche Dankesschuld betrachten muß und wird, dazu beizutragen, den Männern, die da draußen für sie sümpften und bluteten, die alte Arbeitsfreudigkeit wiederzugeben. Und auch derjenige' der sich mit der gefühlsmäßigen Erfassung der Dinge nicht zu begnügen pflegt, der all sein Tun und auch sein Wohltun der Prüfung seines Verstandes unter­stellt, wird die Hingabe reicher Mittel zum Zwecke der Kriegsbeschädigten-Fürsorge als eine dringende Notwendigkeit betrachten. Denn er wird sich sagen, daß eine gesunde Volkswirtschaft auf der unversehrten Arbeitsfähigkeit und Tüchtigkeit aller ihrer Glieder beruht, daß insonderheit Deutschland nach dem Kriege den gewaltigen Wirtschaftskampf auf dem Weltmarkt nur mit tüchtigen Kräften bestehen wird, und daß bei den großen Verlusten an Menschenleben dem Kräfte- maß jedes Einzelnen und mag es noch so klein sein, eine höhere volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt, als es je der Fall war.

Aus der Heimat.

8 Hersfeld, 30. November. Gegenüber hier und da hervorgetretenen Besorgnissen, die infolge ver­einzelter Stockungen in der Kartoffelversorgung ent­standen sind, weist das stellv. Generalkommando darauf hin, daß infolge der guten Ernte wirklicher Mangel an Kartoffeln gänzlich ausgeschlossen ist. Wenn es in einzelnen Orten an der erforderlichen Menge augenblicklich fehlt, handelt es sich nur um eine vorübergehende Erscheinung, die ihren Grund nicht in einem Zurückhalten der Waren, durch die Händler oder in einer Fehlerhaftigkeit der getroffenen Einrichtungen, sondern lediglich in einem vor­übergehenden Mangel an Wagen hat. Da dieser durch den Gang der militärischen Operationen be­dingt wird, muß er mit Geduld ertragen werden. Zur Behebung sonstiger Schwierigkeiten bet der Ein- erntung, Verladung u. s. w., wird auf Ersuchen der Zivilbehörden auch militärische Hilfe gewährt.

8 Hersfeld, 30. November. Wie das Kriegs­ministerium bekannt macht, wird bei der Rückführung von Leichen Gefallener nach dem Kriege auf den deutschen Staatseisenbahnen und Privatbahnen eine Frachtermäßigung von 50 vom Hundert ge­währt werden.

Rotenburg a. F., 28. November. Der Landrat unseres Kreises hat eingewilligt, daß bei Schlachtungen für jedes zu schlachtende SchweiBeine Brotkarte zur Beschaffung des erforderlichen Weißbrotes (zur Wurst- bereitung) freigegeben wird.