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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. ħ»> I - ,.11..!!... ,

Hersselder

für den Kreis Hersfeld

Wlott

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im . amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 280.

Amtlicher Teil.

Die Angehörigen der beim Infanterie-Regiment

82 im Felde Stehenden, welche beabsichtigen, Weih- nachtspakcte in beliebiger Größe abznschicken, werden gebeten diese Pakete gut verpackt bis spätestens 4. Dezember d. J. bei Herrn Krätzschmar, Göttingen, Kornmarkt, abzugeben. Für den Weitertransport und das rechtzeitige Eintreffen der Pakete beim Regi­ment 82 wird das Bataillon Sorge tragen.

I. Ersatzbataillon 82.

* * *

Hersfeld, den 23. November 1915.

Wird veröffenticht.

I. 13808. Der Landrat.

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Asseffor,

Bekanntmachung der Reichsfuttermittel- stelle betreffend die Hafer-Berarbeitung in den Rährmittelfabriken.

Auf Grund des § 4, Ziffer 1 e der Verordnung über die Errichtung einer Reichsfuttermittelstelle vom 23. Juli 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 455) bestimmen wir mit Zustimmung unseres Beirats, Abteilung für Hafer, wie folgt:

1.

Die Festsetzung derjenigen Mengen an Hafer, die die Rährmittelfabriken verarbeiten dürfen, erfolgt unmittelbar durch die Reichsfuttermittelstelle. Den einzelnen Betrieben wird, sobald die erforderlichen Unterlagen über die Verarbeitung von Hafer im Durchschnitt der beiden Geschäftsjahre vor Ausbruch des Krieges, vom 1. Juli 1912 bis 30. Juni 1914, ge­mäß § 19, Abs. 1 a. a. O. beigebracht und in Ordnung befunden sind, die Mitteilung über die Höhe der in ihrem Betrieb zur Verarbeitung zugelassenen Hafer­menge von der Reichsfuttermittelstelle zugestellt.

2.

Den einzelnen Rährmittelfabriken werden in Höhe der ihnen zur Verarbeitung zugeteilten Hafer­mengen von der Reichsfuttermittelstelle auf Grund des 8 6 c der Verordnung über die Höchstpreise für Hafer (Reichs-Gesetzbl. S. 464) ausgestellte Erlaubnis­scheine überwiesen.

3.

Auf Grund dieser Erlaubnisscheine erwerben die Rährmittelfabriken ihren Bedarf an Hafer freihändig unmittelbar oder durch Vermittlung des Handels.

4.

Die Erlaubnisscheine werden den einzelnen Fabriken nicht unmittelbar ausgehändigt, sondern durch Vermittlung der Hafereinkaufsgesellschaft m. b. H. Berlin, an die seitens der Fabriken die ent­sprechenden Anträge zu richten sind. Die Haferein­kaufsgesellschaft wird mit Genehmigung der Reichs­futtermittelstelle den Rährmittelfabriken Preise vor- schreiben, die bei dem freihändigen Erwerb des Hafers nicht überschritten werden dürfen, und ihnen die Ver­pflichtung zur Abgabe der Rährmittel zu ent­sprechenden Höchstpreisen auferlegen.

5.

Der Ankauf von Hafer auf Grund von Erlaub­nisscheinen ist nur in Ueberschußbezirken gestattet. Die Kommunalverbände haben, soweit sie Ueberschuß- bezirke sind, also mehr Hafer geerntet haben, als sie nach § 16 der Haferverordnung für den eigenen Be­darf benötigen, gegen Ablieferung der Erlaubnis­scheine die Ausfuhr des Hafers in entsprechender Höhe an die aufgegebenen Empfänger zu gestatten. Der Kommunalverband des Empfangsorts ist von der erteilten Ausfuhrerlaubnis zu benachrichtigen. Die Erlaubnisscheine sind monatlich der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung, Berlin W. 66, als Belag über erfolgte Haferliefernngen von den Kommunalverbänden einzusenden.

Die Rährmittelfabriken und der von ihnen be­auftragte Handel sind gehalten, beim freihändigen Erwerb des Hafers sich der Vermittlung der von den Kommunalverbänden angestellten Kommissionäre zu bedienen, damit die Arbeit dieser Kommissionäre nicht gestört wird und die Kontrolle über die Haferbe­schaffung den Kommunalverbänden gewahrt bleibt.

6.

Die Ausstellung der Erlaubnisscheine und der Ankauf des Hafers für die Rährmittelfabriken be­ginnt erst nach dem 1. November 1915. Der Ankauf von ,Hafer ist nur in Höhe der ausgegebenen Er­laubnisscheine zulässig. *

Hersfeld, den 9. November 1915.

Wird veröffentlicht.

l. 12570. Der Landrat.

I. B. :

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 23. November 1915.

Die Maul- und Klauenseuche in mehreren Ge-

Dienstag, den 30. November

Höften in Michelsrombach und Rtmmels im Kreise Hünfeld ist erloschen.

1. 13269. Der Landrat.

I. V.:

v. H edeman n, Reg.-Assessor.

Unsere D Helden

Mit demEisernen K r e u z" ausgezeichnet wurden: Gefreiter Joh. Schäfer, Hilperhausen. Gefreiter Karl Holl, Res.-Jnf.-Regt. Nr. 46, Meckbach. Unteroffizier Leister, Feld-Art.-Regt. Nr. 47, Neu- kirchen. Musketier Heinrich Trott, Neukirchen. Unteroffizier Jckler, Res.-Jnf.-Regt. Nr. 72, Nieder- jossa. Leutnant und Compagnieführer, Jnf.-Regt. Nr. 176, M. Neinmöller, Bebra. Sanitätsgefreiter Res.-Jnf.-Regt. Nr. 71, Peter Strack, Mvtzfeld. Wehrmann August Fromm, Burghaun. Kranken­träger Chr. Wissel, Res.-Jnf.-Regt. Nr. 71, Sorga. Bahnmeister Möller, Niederaula.^

Auf demFelde der Ehre" sielen: Musketier Georg Noßbach, Hanau. Res. Joh. Pfaff, Aus­bach. Musketier Heinrich Kurz, Gersdorf. Mus­ketier Heinrich Deiseroth, Mvtzfeld.

Die Fürsorge für die Kriegsbeschädigten.

II.

Der Ausschuß für Kriegsbeschädigtenfürsorge jFür- forge für verletzte und kranke Krieger) im Regierungs­bezirk Cassel wurde im März ds. Js. ins Leben ge­rufen. Der Vorsitzende des Ausschusses ist Herr Geh. Regierungsrat Dr. Schroeder, der auch zugleich Vorsitzender des Ortsausschusses für Cassel ist. Der stellvertretende Vorsitzende ist Herr Landesrat Stoehr. In den übrigen Stadt- und Landkreisen des Regierungsbezirks sind ebenfalls Ortsausschüsse ins Leben gerufen, die mit dem Hauptausschuß in enger Verbindung stehen.

Wie ein solcher Ortsausschuß arbeitet, sei kurz an dem von Cassel gezeigt.

Zur Erledigung der verschiedenen Aufgaben des Ausschusses wurden Unterausschüsse gebildet, und zwar ein Ausschuß für Stellenvermittlung und ein Presseausschuß.

Der Ausschuß für Berufsberatung und Be­rufsumschulung hat naturgemäß zunächst die Aufgabe zu lösen, an die Verletzten heranzukommen. Dies wird in Cassel in der Weise erreicht, daß Fragebogen mit vorgedruckten Fragen über die Personalien, die Art der Verletzung, Erwerbsfähigkeit des Beschädigten usw. den Vereins- und Reservelazaretten zugesandt werden, die dann ausgefüllt an dieBeratungsstelle" zurück­gehen. Diese ist in den Räumen der Gesellschaft für Gemeinwohl, Wolfsschlucht 13, eingerichtet und bildet den Mittelpunkt dieser besonderen Be­strebungen. Die schon entlassenen Kriegsbeschädigten werden durch die Presse, Plakate usw. zum Besuch der Sprechstunden der Beratungsstelle ^werktäglich von 1112 vormittags und 56 Uhr nachmittags) aufge­fordert. Die Fragebogen werden alsdann den Berufs­beratern ausgehändigt, von denen je einer ein be- stimmmtes Lazarett zu bearbeiten hat. Diese haben nunmehr die Verletzten in den Lazaretten aufzusuchen und sich mit ihnen über die Gestaltung ihrer Zukunft auszusprechen. Da gilt es, das Vertrauen des Ver­letzten zu gewinnen, etwa gesunkenen Mut wieder zu beleben und Hoffnungen auf ein gesichertes Dasein und Werte schaffendes Wirken zu kräftigen. Immer wieder auch müssen die Verletzten darüber beruhigt werden, daß sie den Verlust der ihnen zustehenden Renten und Zulagen nicht zu befürchten haben, wenn sie einem geregelten Verdienste nachgehen.

Das Ergebnis dieser Besprechungen wird aus den Fragebogen vermerkt, auf Grund dessen die Beratungs­stelle dann in zweckentsprechender Weise vorgeht. Er­laubt z. B. der Zustand des Geschädigten das Ver­bleiben in seinem alten Beruf, so wird der frühere Arbeitgeber des Mannes gebeten, ihn wieder einzu- stellen. Die Arbeitgeber betrachten es als ihre selbst­verständliche Pflicht, diesen Wünschen wenn irgend möglich nachzukommen. Oder aber, es ist eine andere Stelle für den Verletzten auszumachen. In manchen Fällen kann der Berufsberater diese Auf­gabe selbst übernehmen, indem er bei geeigneten Be­trieben anfragt. Gelingt ihm die Unterbringung nicht, und kann auch die Beratungsstelle keine Schritte tun, so wird der Fall dem Ausschuß für Arbeits­vermittelung übergeben, der seinerseits mit hie­sigen nnd auswärtigen Arbeitsvermittlungsstellen in enger Verbindung steht. Bisher hat erfreulicherweise die Unterbringung Kriegsbeschädigter in geeigneten Betrieben auf dem Lande und in der Stadt keinerlei Schwierigkeiten gemacht. Daß dies auch in der Zu­kunft nicht der Fall ist, darf umsomehr erwartet werden, als>s in steigendem Maße gelingen wird, die Verletzten durch brauchbare ProthesenfErsatzglieder) voll erwerbsfähig zu machen. Oefters kommt es auch

1915

vor, daß der Berufsberater nicht allein weiterkommt, daß er den Kriegsverletzten nicht beraten kann, weil ihm die genaueren Kenntnisse von den Anforderungen eines bestimmten Berufs fehlen. Dann wendet er sich an die Vertra uensleute der verschiedenen Hand­werke, der Kaufmannschaft und der Industrie, die sich für diese Zwecke dem Ausschuh zur Verfügung ge­stellt haben.

Meist wird der Invalide nicht sogleich eine Stelle wirkungsvoll auszufüllen imstande sein, auch wird er oft zunächst noch unter militärürztlicher Stontrolle stehend nur wenige Stunden am Tag handwerklich tätig sein dürfen. Für solche Kriegsbeschädigte sind Lehrwerkstätten in der Kunstgewerbeschule eingerichtet, die nicht zuletzt auch den Invaliden zustatten kommen, die nicht in ihrem früheren Berufe verbleiben können, die also umgeschult werden müssen. Den gleichen Zwecken dienen Kurse in Liukshündig-Schrei- ben, Stenographie, kaufmännischem Rechnen, Buch­führung, Handelskorrespondenz und dergl.7jmehr. Ueber diese Lehrwerkstätten und Kurse wird ein weiterer Aussatz Aufschluß geben.

Bus der Heimat«

* )Weiteres Steigen der Seife n p reise. Infolge der bedeutend gestiegenen und noch andauernd steigenden Preise der Rohmaterialien ist mit einem weiteren Anziehen der Setfenpreise zu rechnen. Man wird deshalb gut tun, sich so weit wie möglich noch jetzt mit dem Bedarf an diesem unentbehrlichen Haus­haltungsmittel einzudecken, zumal eine empfindliche Knappheit in diesem Artikel für später zu befürchten ist.

§ Hersfeld, 27. Nov. Der Vorstand der Landwirt- schaftskammer Cassel, hat beschlossen, einen Lehrgang in landwirtschaftlichem Rechnungswesen und Buch- führung für Kriegsbeschädigte zu veranstalten, wenn sich genügend Teilnehmer dafür melden. In Betracht kommen Landwirtssöhne und einfache Land­wirtschaftliche Beamte, die einige Schreibgewandheit und Fähigkeit im einfachen Rechnen besitzen. Die Teilnehmer sollen durch den Lehrgang, der etwa 30 Stunden umfassen wird, dahin gebracht werden, daß sie in der Lage find, als Hofverwalter die auf mittle­ren Gütern üblichen Bücher laufend zu führen. Es wird dann manchen dieser Kriegsbeschädigten möglich sein, sich in einer derartigen Stellung in der Land­wirtschaft nützlich zu machen, auch wenn er sonst im Gebrauch seinerGltederwensentlichbeschränktist, können doch sogar Linkshänder im Schreiben große Geschick- lichkeit erlangen und damit ist ihm selbst in erster Linie, dann aber auch der Landwirtschaft und der All­gemeinheit gedient. Deshalb ist zu wünschen, daß genügende Anmeldungen baldigst erfolgen. Kosten entstehen den Teilnehmern nicht; sie haben nur den festen Willen mitzubringen, so viel wie möglich zu lernen und das Gelernte dann auch im praktischen Leben zu verwerten. Voraussichtlich wird in der Landwirtschaft ein starker Mangel an tüchtigen Rechnungsbeamten noch auf Jahre hinaus herrschen. Deswegen kann auch jungen Mädchen, die neben guter Allgemeinbildnng entweder^über tüchtige kaufmännische oder über land­wirtschaftliche Kenntnisse verfügen, und Neigung für diesen Beruf haben, die besondere Ausbildung in land­wirtschaftlicher Buchführung angeraten werden. Viel­leicht veranstaltet die Landwirtschaftskammer für solche jungen Mädchen noch einen gründlicheren Lehr­gang.

§ Hesfeld, 29. November. fWeihnachtsliebes- gaben ins Feld!) Angehörigen nnd Freunden von Offizieren und Mannschaften der Landsturm-Bataillone Sondershausen (XI. 9) Mühlhausen (XI. 5), sowie (XI. 33) bietet sich Gelegenheit, durch das Ersatzbataillon Weih­nachtspakete ins Feld zu fenden. Zugedachte Gaben müssen bis zum 5. Dezember d. Js. beim Ersatz­bataillon 3. Landsturm-Jnfantric-Ersatz-Bataillon Gotha (XL 19) in Ohrdruf eingegangen fein. Gute Verpackung und deutlich lesbare Aufschriften der Empfänger erforderlich.

):( Hersfeld, 29. November. Neu angeschlossen an das hiesige Fernsprechnetz, Nr. 271, Lorenz Schäfer, Obere Frauenstraße.

):( Hersfeld, 29. November. Auf die im Inseraten­teil abgedruckte Bekanntmachung des Haupt­zollamts Hanau, betr. Bestandsaufnahme aus­ländischer Rotweine, machen wir hierdurch noch besonders aufmerksam.

):( Hersfeld, 29. November. Der städtische H i l f s - feldhüter Heußner, früher Wehrmann im Res- Jnf-Regiment 71, wurde mit demEisernen Kreuz" ausgezeichnet.

Trusffreie Xi^areffen *

Perlen ^ leldherr ^ Heiden