Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. ħ»> I ■ - ,„.11..!!...—— , „ „
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für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im . amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 280.
Amtlicher Teil.
Die Angehörigen der beim Infanterie-Regiment
82 im Felde Stehenden, welche beabsichtigen, Weih- nachtspakcte in beliebiger Größe abznschicken, werden gebeten diese Pakete — gut verpackt — bis spätestens 4. Dezember d. J. bei Herrn Krätzschmar, Göttingen, Kornmarkt, abzugeben. Für den Weitertransport und das rechtzeitige Eintreffen der Pakete beim Regiment 82 wird das Bataillon Sorge tragen.
I. Ersatzbataillon 82.
* * *
Hersfeld, den 23. November 1915.
Wird veröffenticht.
I. 13808. Der Landrat.
J. V.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Asseffor,
Bekanntmachung der Reichsfuttermittel- stelle betreffend die Hafer-Berarbeitung in den Rährmittelfabriken.
Auf Grund des § 4, Ziffer 1 e der Verordnung über die Errichtung einer Reichsfuttermittelstelle vom 23. Juli 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 455) bestimmen wir mit Zustimmung unseres Beirats, Abteilung für Hafer, wie folgt:
1.
Die Festsetzung derjenigen Mengen an Hafer, die die Rährmittelfabriken verarbeiten dürfen, erfolgt unmittelbar durch die Reichsfuttermittelstelle. Den einzelnen Betrieben wird, sobald die erforderlichen Unterlagen über die Verarbeitung von Hafer im Durchschnitt der beiden Geschäftsjahre vor Ausbruch des Krieges, vom 1. Juli 1912 bis 30. Juni 1914, gemäß § 19, Abs. 1 a. a. O. beigebracht und in Ordnung befunden sind, die Mitteilung über die Höhe der in ihrem Betrieb zur Verarbeitung zugelassenen Hafermenge von der Reichsfuttermittelstelle zugestellt.
2.
Den einzelnen Rährmittelfabriken werden in Höhe der ihnen zur Verarbeitung zugeteilten Hafermengen von der Reichsfuttermittelstelle auf Grund des 8 6 c der Verordnung über die Höchstpreise für Hafer (Reichs-Gesetzbl. S. 464) ausgestellte Erlaubnisscheine überwiesen.
3.
Auf Grund dieser Erlaubnisscheine erwerben die Rährmittelfabriken ihren Bedarf an Hafer freihändig unmittelbar oder durch Vermittlung des Handels.
4.
Die Erlaubnisscheine werden den einzelnen Fabriken nicht unmittelbar ausgehändigt, sondern durch Vermittlung der Hafereinkaufsgesellschaft m. b. H. Berlin, an die seitens der Fabriken die entsprechenden Anträge zu richten sind. Die Hafereinkaufsgesellschaft wird mit Genehmigung der Reichsfuttermittelstelle den Rährmittelfabriken Preise vor- schreiben, die bei dem freihändigen Erwerb des Hafers nicht überschritten werden dürfen, und ihnen die Verpflichtung zur Abgabe der Rährmittel zu entsprechenden Höchstpreisen auferlegen.
5.
Der Ankauf von Hafer auf Grund von Erlaubnisscheinen ist nur in Ueberschußbezirken gestattet. Die Kommunalverbände haben, soweit sie Ueberschuß- bezirke sind, also mehr Hafer geerntet haben, als sie nach § 16 der Haferverordnung für den eigenen Bedarf benötigen, gegen Ablieferung der Erlaubnisscheine die Ausfuhr des Hafers in entsprechender Höhe an die aufgegebenen Empfänger zu gestatten. Der Kommunalverband des Empfangsorts ist von der erteilten Ausfuhrerlaubnis zu benachrichtigen. Die Erlaubnisscheine sind monatlich der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung, Berlin W. 66, als Belag über erfolgte Haferliefernngen von den Kommunalverbänden einzusenden.
Die Rährmittelfabriken und der von ihnen beauftragte Handel sind gehalten, beim freihändigen Erwerb des Hafers sich der Vermittlung der von den Kommunalverbänden angestellten Kommissionäre zu bedienen, damit die Arbeit dieser Kommissionäre nicht gestört wird und die Kontrolle über die Haferbeschaffung den Kommunalverbänden gewahrt bleibt.
6.
Die Ausstellung der Erlaubnisscheine und der Ankauf des Hafers für die Rährmittelfabriken beginnt erst nach dem 1. November 1915. Der Ankauf von ,Hafer ist nur in Höhe der ausgegebenen Erlaubnisscheine zulässig. *
Hersfeld, den 9. November 1915.
Wird veröffentlicht.
l. 12570. Der Landrat.
I. B. :
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 23. November 1915.
Die Maul- und Klauenseuche in mehreren Ge-
Dienstag, den 30. November
Höften in Michelsrombach und Rtmmels im Kreise Hünfeld ist erloschen.
1. 13269. Der Landrat.
I. V.:
v. H edeman n, Reg.-Assessor.
Unsere D Helden
Mit dem „Eisernen K r e u z" ausgezeichnet wurden: Gefreiter Joh. Schäfer, Hilperhausen. — Gefreiter Karl Holl, Res.-Jnf.-Regt. Nr. 46, Meckbach. — Unteroffizier Leister, Feld-Art.-Regt. Nr. 47, Neu- kirchen. — Musketier Heinrich Trott, Neukirchen. — Unteroffizier Jckler, Res.-Jnf.-Regt. Nr. 72, Nieder- jossa. — Leutnant und Compagnieführer, Jnf.-Regt. Nr. 176, M. Neinmöller, Bebra. — Sanitätsgefreiter Res.-Jnf.-Regt. Nr. 71, Peter Strack, Mvtzfeld. — Wehrmann August Fromm, Burghaun. — Krankenträger Chr. Wissel, Res.-Jnf.-Regt. Nr. 71, Sorga. — Bahnmeister Möller, Niederaula.^—
Auf dem „Felde der Ehre" sielen: Musketier Georg Noßbach, Hanau. — Res. Joh. Pfaff, Ausbach. — Musketier Heinrich Kurz, Gersdorf. — Musketier Heinrich Deiseroth, Mvtzfeld. —
Die Fürsorge für die Kriegsbeschädigten.
II.
Der Ausschuß für Kriegsbeschädigtenfürsorge jFür- forge für verletzte und kranke Krieger) im Regierungsbezirk Cassel wurde im März ds. Js. ins Leben gerufen. Der Vorsitzende des Ausschusses ist Herr Geh. Regierungsrat Dr. Schroeder, der auch zugleich Vorsitzender des Ortsausschusses für Cassel ist. Der stellvertretende Vorsitzende ist Herr Landesrat Stoehr. In den übrigen Stadt- und Landkreisen des Regierungsbezirks sind ebenfalls Ortsausschüsse ins Leben gerufen, die mit dem Hauptausschuß in enger Verbindung stehen.
Wie ein solcher Ortsausschuß arbeitet, sei kurz an dem von Cassel gezeigt.
Zur Erledigung der verschiedenen Aufgaben des Ausschusses wurden Unterausschüsse gebildet, und zwar ein Ausschuß für Stellenvermittlung und ein Presseausschuß.
Der Ausschuß für Berufsberatung und Berufsumschulung hat naturgemäß zunächst die Aufgabe zu lösen, an die Verletzten heranzukommen. Dies wird in Cassel in der Weise erreicht, daß Fragebogen mit vorgedruckten Fragen über die Personalien, die Art der Verletzung, Erwerbsfähigkeit des Beschädigten usw. den Vereins- und Reservelazaretten zugesandt werden, die dann ausgefüllt an die „Beratungsstelle" zurückgehen. Diese ist in den Räumen der Gesellschaft für Gemeinwohl, Wolfsschlucht 13, eingerichtet und bildet den Mittelpunkt dieser besonderen Bestrebungen. Die schon entlassenen Kriegsbeschädigten werden durch die Presse, Plakate usw. zum Besuch der Sprechstunden der Beratungsstelle ^werktäglich von 11—12 vormittags und 5—6 Uhr nachmittags) aufgefordert. Die Fragebogen werden alsdann den Berufsberatern ausgehändigt, von denen je einer ein be- stimmmtes Lazarett zu bearbeiten hat. Diese haben nunmehr die Verletzten in den Lazaretten aufzusuchen und sich mit ihnen über die Gestaltung ihrer Zukunft auszusprechen. Da gilt es, das Vertrauen des Verletzten zu gewinnen, etwa gesunkenen Mut wieder zu beleben und Hoffnungen auf ein gesichertes Dasein und Werte schaffendes Wirken zu kräftigen. Immer wieder auch müssen die Verletzten darüber beruhigt werden, daß sie den Verlust der ihnen zustehenden Renten und Zulagen nicht zu befürchten haben, wenn sie einem geregelten Verdienste nachgehen.
Das Ergebnis dieser Besprechungen wird aus den Fragebogen vermerkt, auf Grund dessen die Beratungsstelle dann in zweckentsprechender Weise vorgeht. Erlaubt z. B. der Zustand des Geschädigten das Verbleiben in seinem alten Beruf, so wird der frühere Arbeitgeber des Mannes gebeten, ihn wieder einzu- stellen. Die Arbeitgeber betrachten es als ihre selbstverständliche Pflicht, diesen Wünschen — wenn irgend möglich — nachzukommen. Oder aber, es ist eine andere Stelle für den Verletzten auszumachen. In manchen Fällen kann der Berufsberater diese Aufgabe selbst übernehmen, indem er bei geeigneten Betrieben anfragt. Gelingt ihm die Unterbringung nicht, und kann auch die Beratungsstelle keine Schritte tun, so wird der Fall dem Ausschuß für Arbeitsvermittelung übergeben, der seinerseits mit hiesigen nnd auswärtigen Arbeitsvermittlungsstellen in enger Verbindung steht. Bisher hat erfreulicherweise die Unterbringung Kriegsbeschädigter in geeigneten Betrieben auf dem Lande und in der Stadt keinerlei Schwierigkeiten gemacht. Daß dies auch in der Zukunft nicht der Fall ist, darf umsomehr erwartet werden, als>s in steigendem Maße gelingen wird, die Verletzten durch brauchbare ProthesenfErsatzglieder) voll erwerbsfähig zu machen. Oefters kommt es auch
1915
vor, daß der Berufsberater nicht allein weiterkommt, daß er den Kriegsverletzten nicht beraten kann, weil ihm die genaueren Kenntnisse von den Anforderungen eines bestimmten Berufs fehlen. Dann wendet er sich an die Vertra uensleute der verschiedenen Handwerke, der Kaufmannschaft und der Industrie, die sich für diese Zwecke dem Ausschuh zur Verfügung gestellt haben.
Meist wird der Invalide nicht sogleich eine Stelle wirkungsvoll auszufüllen imstande sein, auch wird er oft zunächst — noch unter militärürztlicher Stontrolle stehend — nur wenige Stunden am Tag handwerklich tätig sein dürfen. Für solche Kriegsbeschädigte sind Lehrwerkstätten in der Kunstgewerbeschule eingerichtet, die nicht zuletzt auch den Invaliden zustatten kommen, die nicht in ihrem früheren Berufe verbleiben können, die also umgeschult werden müssen. Den gleichen Zwecken dienen Kurse in Liukshündig-Schrei- ben, Stenographie, kaufmännischem Rechnen, Buchführung, Handelskorrespondenz und dergl.7jmehr. Ueber diese Lehrwerkstätten und Kurse wird ein weiterer Aussatz Aufschluß geben.
Bus der Heimat«
* )Weiteres Steigen der Seife n p reise. Infolge der bedeutend gestiegenen und noch andauernd steigenden Preise der Rohmaterialien ist mit einem weiteren Anziehen der Setfenpreise zu rechnen. Man wird deshalb gut tun, sich so weit wie möglich noch jetzt mit dem Bedarf an diesem unentbehrlichen Haushaltungsmittel einzudecken, zumal eine empfindliche Knappheit in diesem Artikel für später zu befürchten ist.
§ Hersfeld, 27. Nov. Der Vorstand der Landwirt- schaftskammer Cassel, hat beschlossen, einen Lehrgang in landwirtschaftlichem Rechnungswesen und Buch- führung für Kriegsbeschädigte zu veranstalten, wenn sich genügend Teilnehmer dafür melden. In Betracht kommen Landwirtssöhne und einfache Landwirtschaftliche Beamte, die einige Schreibgewandheit und Fähigkeit im einfachen Rechnen besitzen. Die Teilnehmer sollen durch den Lehrgang, der etwa 30 Stunden umfassen wird, dahin gebracht werden, daß sie in der Lage find, als Hofverwalter die auf mittleren Gütern üblichen Bücher laufend zu führen. Es wird dann manchen dieser Kriegsbeschädigten möglich sein, sich in einer derartigen Stellung in der Landwirtschaft nützlich zu machen, auch wenn er sonst im Gebrauch seinerGltederwensentlichbeschränktist, können doch sogar Linkshänder im Schreiben große Geschick- lichkeit erlangen — und damit ist ihm selbst in erster Linie, dann aber auch der Landwirtschaft und der Allgemeinheit gedient. Deshalb ist zu wünschen, daß genügende Anmeldungen baldigst erfolgen. Kosten entstehen den Teilnehmern nicht; sie haben nur den festen Willen mitzubringen, so viel wie möglich zu lernen und das Gelernte dann auch im praktischen Leben zu verwerten. Voraussichtlich wird in der Landwirtschaft ein starker Mangel an tüchtigen Rechnungsbeamten noch auf Jahre hinaus herrschen. Deswegen kann auch jungen Mädchen, die neben guter Allgemeinbildnng entweder^über tüchtige kaufmännische oder über landwirtschaftliche Kenntnisse verfügen, und Neigung für diesen Beruf haben, die besondere Ausbildung in landwirtschaftlicher Buchführung angeraten werden. Vielleicht veranstaltet die Landwirtschaftskammer für solche jungen Mädchen noch einen gründlicheren Lehrgang.
§ Hesfeld, 29. November. fWeihnachtsliebes- gaben ins Feld!) Angehörigen nnd Freunden von Offizieren und Mannschaften der Landsturm-Bataillone Sondershausen (XI. 9) Mühlhausen (XI. 5), sowie (XI. 33) bietet sich Gelegenheit, durch das Ersatzbataillon Weihnachtspakete ins Feld zu fenden. Zugedachte Gaben müssen bis zum 5. Dezember d. Js. beim Ersatzbataillon 3. Landsturm-Jnfantric-Ersatz-Bataillon Gotha (XL 19) in Ohrdruf eingegangen fein. Gute Verpackung und deutlich lesbare Aufschriften der Empfänger erforderlich.
):( Hersfeld, 29. November. Neu angeschlossen an das hiesige Fernsprechnetz, Nr. 271, Lorenz Schäfer, Obere Frauenstraße.
):( Hersfeld, 29. November. Auf die im Inseratenteil abgedruckte Bekanntmachung des Hauptzollamts Hanau, betr. Bestandsaufnahme ausländischer Rotweine, machen wir hierdurch noch besonders aufmerksam.
):( Hersfeld, 29. November. Der städtische H i l f s - feldhüter Heußner, früher Wehrmann im Res- Jnf-Regiment 71, wurde mit dem „Eisernen Kreuz" ausgezeichnet.
•Trusffreie Xi^areffen *
Perlen ^ leldherr ^ Heiden