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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Hersseldn

für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 275. Mittwoch, den 24. November 1915

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 16. November 1915.

Auf Grund ministerieller Ermächtigung wird der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen an den zwei letzten Sonntagen vor Weihnachten, am 12. und 19. Dezember ds. Js., bis 8 Uhr abends, für die Dauer von 10 Stunden, freigegeben.

Am dritten Sonntage vor Weihnachten, am 5. Dezember, ist nach der Bekanntmachung vom 22. August 1892 (Amtsblatt Seite 208) in allen Zweigen des Handelsgewerbes die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern, sowie der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen bis 7 Uhr abends zulässig. Auch an diesem Tage ist die Beschäftigungszeit für 10 Stunden freigegeben.

Die für den Hauptgottesdienst festgesetzte Pause muß innegehalten werden. Während des übrigen Gottesdienstes dürfen an den genannten 3 Tagen die Geschäfte geöffnet sein.

Die Ortspolizeibehörden des Kreises ersuche ich um weitere Bekanntgabe.

I l. 13028. Der Landrat.

J. V.

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 19. November 1915.

Die Abhaltung des auf den 25. November ds. Js. angesetzten Rindviehmarktes in Fulda ist aus veterinär- polizeilichen Gründen verboten worden.

I I. 13182. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor

Fortseßung des amtlichen Teils auf der 4. Seite.

Bus der Heimat

8 Hersfeld, 22. November. (Befreiung vom F o r t b i l d u n g s s ch u l b e s u ch e.) Wichtig für weite Kreise ist ein vom Handelsminister an die Regierungspräsidenten gerichteter Erlaß, der sich mit der Frage vom Besuche der Fortbildungsschule befaßt. In demselben heißt es, daß seit Ausbruch des Krieges zahlreiche Gewerbetreibende die Befreiung ihrer jugendlichen Arbeiter vom Besuche der Pflichtfort­bildungsschule beantragt hätten. Neu erlassene Vor­schriften hierüber besagen: Grundsätzlich sei der Fort­bildungsschulbesuch nach Möglichkeit aufrecht zu er­halten. Müßten wegen Lehrermangels oder wegen anderweiter Inanspruchnahme der Schulräume Klassen geschlossen werden, so sei damit bei den ältesten Jahr­gängen zu beginnen. Würden jugendliche Arbeiter zur Herstellung von Heeres- oder Marinebedarf irgend welcher Art gebraucht und würden sie durch die Lage der Unterrichtsstunden der gewerblichen Arbeit ent­zogen, so seien sie so lange vom Schulbesuch zu be­freien, als diese Voraussetzungen vorliegen. Jugend­liche Arbeiter, die nicht für Heereslieferungen ver­wandt werden, sind dagegen von der Pflicht vom Be­suche der Fortbildungsschule nur dann zu befreien, wenn die Aufrechterhaltung des Betriebes in Frage gestellt werde. Daß dem Unternehmer aus dem Schulbesuche Unbequemlichkeiten erwachsen, genüge nicht. Dieser Erlaß wird wohl auch hier mit Ge­nugtuung begrüßt werden, denn es wird mehr wie ein Betrieb geben, der heute nur durch die Lehrlinge aufrecht erhalten werden kann.

§ Hersfeld, 22. November. Zur Zeit finden im Bezirk der Landesversicherungsanstalt. Hessen-Nassau stichprobenweise Quittungskartenprüfungen statt. Wer mit der Markenverwendung etwa noch im Rückstand ist, tut also gut, das Versäumte alsbald nachzuholen. In der Regel zieht jedes erst bei der amtlichen Kartenprüfung sestgestellte Beitragsver­säumnis eine Ordnungsstrafe nach sich. Wir machen besonders auf die in vielen Kreisen nicht genügend bekannte Bestimmung der Reichsversicherungsordnung aufmerksam, daß spätestens am Vierteljahrs- schlnß die Marken zu kleben sind und zwar auch dann, wenn derLohn nochnicht gezahlt ist.

§ Hersfeld, 23. Nov. Mit dem 10. November 1915 treten anstelle der bisherigen Bestimmungen über die Beschlagnahme von Großviehhäuten die Anordnungen einer Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Häuten und Fellen in Kraft, die den Handel mit Häuten und Fellen in einschneidender Weise regeln. Durch diese Bekanntmachung werden alle im Inland gefallenen Großviehhäute und Kalb­felle, die ein bestimmtes Gewicht erreichen beschlag­nahmt. Trotz der Beschlagnahme ist jedoch ihre Veräußerung und Lieferung an bestimmte Ab­nehmer zugelassen. Die Regelung des zugelassenen Handels mit Häuten und Fellen lehnt sich an diejenige an, die bisher aus Grund der Bekanntmachung vom

November 1914 bestanden hat. Die endgültige «ammelstelle des beschlagnahmten Gefälles ist die Deutsche Rohhaut Aktiengesellschaft in Berlin, wüh­lend die Kriegsleder A.-G. in Berlin seine Verteilung an die Gerbereien vorzunehmen hat. Als Aenderung

in dem bisherigen Zustande kommt insbesondere in Betracht, daß ein Schlächter, der nicht Mitglied einer Häuteverwertungs-Vereinigung ist, an einen Händler ohne Rücksicht darauf liefern darf, ob er an diesen Händler bereits vor dem 1. August 1914 geliefert hat; daß Händler, deren monatlicher Umsatz eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, außer an einen zugelassenen Großhändler auch an einen anderen Händler ver­kaufen dürfen,- daß der unmittelbare Ankauf von Häuten durch eine Gerberei von einem Schlächter, der bisher in gewissem Umfang zulässig war, in keinem Falle mehr statthaft ist. Die Veräußerungserlaubnis der beschlagnahmten Häute und Felle ist aber an die Beachtung bestimmter Vorschriften geknüpft, die für die Behandlung der Häute und Felle aufgestellt sind und insbesondere die schnelle Weiterleitung des beschlagnahmten Gefälles durch die am Häutehandel beteiligten Kreise bezwecken. Eine bemerkenswerte Neuerung der Bekanntmachung gegenüber dem bis­herigen Zustand besteht auch darin, daß von der Ver­äußerungserlaubnis innerhalb einer bestimmten Frist Gebrauch gemacht werden muß. Wer diese Veräuße­rung innerhalb der gestellten Frist unterläßt, unter­liegt einer Meldepflicht, über die in seinem Besitze befindlichen Häute und Felle an die Meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung für Leder und Lederrohstoffe in Berlin. Es darf angenommen werden, daß gegen­über der unberechtigten Ansammlung von Häuten oder Fellen von dem Rechte der Enteignung Gebrauch ge­macht wird. Die Ablieferung und Verwendung des aus militärischen Schlachtungen sowie aus den besetzten feindlichen Gebieten, aus den Etappen- und Operations­gebieten stammenden Gefälles ist durch besondere Vorschriften geregelt. Ein Bezug derartigen Gefälles ist jedenfalls nur von der Kriegsleder-Aktiengesellschaft erlaubt. Besondere Bestimmungen gelten für die aus dem neutralen Ausland eingeführten Häute und Felle.

Sie sind nicht beschlagnahmt) ihre Besitzer unterliegen aber einer Pflicht zur Meldung und Lagerbuchführung. , _ . I .......

Ueber Ausnahmen von den Anordnungen der Bekannt- in wasserundurchlässigen Gruben) gedämpfte Kar- machung, deren Wortlaut bei dem Kgl. Landratsamt toffeln können evtl. auch in Erdgruben eingesäuert und der Polizei Verwaltung hier eingesehen werden werden. Für vollständigen Luftabschluß muß durch kann, hat nur die Kriegs-Rohstoff-Abteilung des entsprechende feste Lagerung und Abdeckung (5 Zenti- Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin W. I meter dicken Erdauftrag) des Materials unbed in gt Verlängerte Hedemannstraße 9'10, zu befinden. I gesorgt werden. Bei der Trocknung kommt das Schnitzel- und das Flockenverfahren in Frage und geschieht beides in den hierfür besonders herge­richteten Trockenanlagen, die in den letzten Jahren viel entstanden sind und seit Kriegsausbruch auch mit staatlicher Unterstützung erbaut werden. Die Ren­tabilität dieser Trockenanlagen ist aber nur bei einer Kartoffelmenge von mindestens 60000 Zentner besser aber 100000 Zentner gewährleistet, und es wird des­halb vielfach dazu übergegangen, die Trockenanlagen in Verbindung mit bereits vorhandener Dampfkraft wie Brennereien, Ziegeleien, Zuckerfabriken usw. herzurichten. Redner kam dann auf die Art der Her­stellung der Kartoffelflocken und der Kartoffelschnitzeln sowie den Wert derselben als Futtermittel und die zweckdienliche Verabfolgung an das Vieh zu sprechen.

,atÄsS OQ I Weiter wies er daraufhin, wie nötig es sei, das

Trockenverfahren der Kartoffeln zu fördern, damit ein

i Jmm h?^ AT^^ gut besuchte weiterer Schritt zu verzeichnen sei, der dazu führe,

unser Vaterland vom Auslande in Bezug auf Etn- reiMrnlut^hpa ^?ftnnS führung von Nahrungs- und Futtermitteln unab-

^A ^orstand^ gefolgt. Nachdem der 2. hängig zu machen. Die Tatsache, daß bisher mindestens ^ 20 Prozent Kartoffeln durch Vergährung und Fäulnis

haun, die ^eriammlung gegen - llyr eröffnet hatte, I verloren aeaanaeu finb läfit erkennen weitstes inr Nationalvermögen dem deutschen Volke erhalten wird,

m^sm^b^N des Baues und ^r wirtschaftlich zweck- ^,Enn neben einer relativen Steigerung des Kar- toffelertrags dafür gesorgt wird, daß die ganze Ernte in Ä^mll^SnÄJf?^ durch das Einsäuren oder Trockenverfahren restlos

in Gegenwart und ^jutunst. In lehrreichen Ausfüh- I nustbar aemallst wird Dieses in erreichen hat sich rintgen legte Redner dar, wie es dem Landwirt mög- ^e Gesellschaft zur Förderung des Baues und der .^artostelbau realtiv zu fordern. Da sei wirtschaftlich zweckmäßigen Verwendung der Kar- zunachst eine gute Bearbertung, vor allen Dingen toffeln zur Aufgabe gemacht, indem sie die Landwirte gründliches Ackern, des Bodens erforderlich) dann h^Z Deutschen Reichs zusammenschließt und sie zur darf es an emer durchgreifenden Grün und Stallmist- Mitarbeit bei dem zu erstrebenden Ziele verpflichtet, dungung nicht fehlen Wenn viele Landwirte der An- Auch Mitglieder des Vereins haben ihren Beitritt Ncht feien, daß eine Kunstdungung beim Kartoffelbau erklärt. Dem Redner wurde reicher Dank für seine ^i, so sei diese Annahme irrih. Eine Ausführungen zu Teil. Es schloß sich nunmehr eine Nachhilfe mit Kunstdünger ist im Gegenteil fehr zu rege Diskussion an, die auch zu lebhaften Erörterungen empfehlen, weil dadnrch der Ertrag erheblich ge- öer Futtermittelpreise sowie der Butterpreise führte.

TO I 2t a th ^^ih luß der Diskussion wurde zur Erledigung

bekommt. Als Kunstdungung kommt in erster Linie &c§ weiteren Punks der Tagesordnung übergegangen, die Kalkdüngung in Frage, ^urch »e wird erreicht, 2)er vom Russeneinfall wohl mit am schwersten be= einmal, daß die Kartonei eine ichone glatte schale troffene Kreis Pillkallen ist der Landwirtschafts- erhalt unh zum anderen, day der Boden gelockert und xammer des Regierungsbezirks Eassel als Patenkind damit für eine gute Bearbeitung des Kartoffelfeldes überwiesen worden. VIuf Aufruf des Vorsitzenden vorbereitet wird. Neben Kalk kommt mit gleichem ^r LanNvirtschaftskammer beschloß der Verein, eine Erfolg 40Mgeg KaUdungersalz oder auch Stickstoff- Geldspende von 100 Mk. an die Sammelstelle abzu- dungung - fchwefelsaueres Amomak - und Kalksttck- führen. Gegen 5 Uhr wurde alsdann die Bersamm- stoff - als Düngung in Frage. Aus phosphorhaltige | ( ' geschlossen.

Düngung braucht kein so großes Gewicht gelegt zn

werden. Kainit ist ganz zu vermeiden. Die An- Cassel, 20. November. Der oberste Beamte der Wendung der künstlichen Düngemittel setzt selbstver- Bauverwaltung des Hessischen Bezirksverbandes stündlich landwirtschaftliche Sachkenntnisse voraus) da Caffel, Landesbaurat, Geheimer Baurat Franz eine unrichtige Vermischung der Kunstdünger mit dem I Eduard Stiehl, ist vor kurzem an den Folgen Grün- oder Stalldünger unter Umständen mehr M

schaden als nutzen kann. Die Pflanzweite der Kar­toffeln soll 40 mal 60 oder 50 mal 50 cm. betragen.

Letztere hat den Vorteil, daß das Kartoffelfeld nach jeder Richtung bearbeitet werden kann. Ein dichteres Pflanzen ist, namentlich bei ertragreichen Sorten

SMO der Sammlung von MnachlspaüelM die Twen im Felde

am miduiech den 24. fluvemtter, mittags.

Die Vereine vorn fielen Kreuz in Hersleid.

wenig angebracht. Die Auswahl der Saatkartoffel muß mit größter Vorsicht geschehen und es soll nur eine schwere mittelgroße, gesunde Kartoffel als Saatkar­toffel Verwendung finden. Vereinzelt ist dazu über­gegangen worden, die Kartoffeln gesund aussehender Stauden gesondert einzuernten. Wenn auch diese Ein­bringung der Kartoffeln, sehr viel Arbeit und Kosten verursacht, so hat sie sich doch doppelt bezahlt gemacht, denn nur auf diese Weise hat der Landwirt die Ge­wißheit, daß er tatsächlich eine gute gesunde Saatkar­toffel erhält und infolgedessen von ihr entsprechenden Erfolg erwarten darf. Hat nun der Landwirt auf diese Weise seinen Kartoffelertrag gesteigert, so kommt es nunmehr in zweiter Linie darauf an, die Kartoffel in wirtschaftlich zweckmäßiger Weise zu verwenden, und da gilt es den Verlust an Nährstoffen, der durch Ver- gährung und Fäulnis verloren geht, zu vermeiden suchen. Das kann geschehe» entweder durch Einsäuren oder durch Trocknen der Kartoffeln. Die Einsäuerung

kann auf 2 Arten, mit und ohne Anwendung von Milchsäurepilzreinkulturen geschehen. Bet der An­wendung von Reinkulturen kann die Einsäuerung sowohl in rohen, wie auch gedämpften Zustande er­folgen, während die Etnsäueruug ohne Reinkultur nur in gedämpften Zustande möglich ist. Die Ein­säuerung von rohen Kartoffeln kann am schnellsten und billigsten ausgeführt werden und ist deshalb den Landwirten in erster Linie zu empfehlen, jedoch ist für die Frage, ob die Kartoffeln im gedämpften oder rohem Zustande einzusäuren sind wiederum in erster Linie maßgebend, mit welchen Viehgattungen die Kartoffeln verfüttert werden sollen. Bei Wiederkäuer kommt vorzugsweise Einsäuerung in rohem Zustande in Betracht. Vor der Verfütterung bei Pferden und Schweinen müssen die roh eingesäuerten Kartoffeln nach der Entnahme aus der Grube unmittelbar ge­kocht werden. Zweckmäßig ist die für Schweine und Pferde bestimmte Kartoffeln auch vor der Einsäuerung zu kochen. Die Einsäuerung an und für sich geschieht

eines Schlaganfalles auf dem Königsplatz zusammen­gebrochen und bald darauf auf -em Transport in die Wohnung gestorben.