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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger Wider

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis betragt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 272

Sonnabend, den 20. November

1915

HBW

Amtlicher Teil

Belaantmachung

zur Regelung der Preise für Schlachtschweine und für Schweinefleisch.

Vom 4. November 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirt­schaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 191.4 sReichsgesetzblatt S. 327) folgende Verordnung er­lassen :

§ 1.

Beim Verkaufe von Schweinen zur Schlachtuug darf der Preis für 50 Kilogramm Lebendgewicht nicht übersteigen für Schweine im Lebendgewichte:

nach Abs. 1 maßgebenden Preis nicht übersteigen.

Sind die Höchstpreise am Orte der landwirtschaft­lichen oder gewerblichen Niederlassung des Verkäufers andere als am Wohnort des Käufers, so sind die er­steren maßgebend.

8 6.

Die in dieser Verordnung festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchst­preise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Be­kanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 25) und vom 23. September 1915 sReichs-Gesetzbl. S. 603). Das gleiche gilt für die auf Grund dieser Verordnung festgesetzten Preise.

in:

Königsberg Danzig Bromberg Posen Breslau Gleiwitz Stettin Berlin -

Hamburg Hannover Bremen Dortmund Essen Cöln

Crefeld -Düsseldorf _ Aachen

Cassel ^ Frankfurt am Wiesbaden Mainz Leipzig Dresden Zwickau Chemnitz Plauen München Nürnberg Würzburg Stuttgart Karlsruhe Mannheim Freiburg i. Br. Straßburg i. E. Metz

Main

über über unter

80 b. 100 60 b. 80 60 Klgr. Sauen

Kilogr.

Kilogr.

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8 7.

Die Landeszentralbehörden erlassen die Be­stimmungen zur Ausführung dieser Verordnung. Sie bestimmen, wer als Gemeinde oder als zuständige Be­hörde im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist.

§ 8.

Der Reichskanzler ist befugt, Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zu erlassen.

8 9.

Wer der Vorschrift des § 2 oder den nach § 3 Satz 1, § 4 oder § 7 Satz 1 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.

8 io

Die zuständige Behörde kann Geschäftsbetriebe, deren Unternehmer oder Betriebsleiter sich in Be­folgung der Pflichten unzuverlässig zeigen, die ihnen durch diese Verordnung oder die dazu erlassenen Aussührungsbestimmungen auferlegt sind, schließen.

Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig. Ueber die Beschwerde entscheidet die höhere Ver­waltungsbehörde entgültig. Die Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.

):f Hersfeld, 19. November. (Weihnachtsfeier i m F e I d.) Die allgemeine Sammelstelle bittet dringend um baldige Einlieferung der Weihnachtsge­schenke. Wir bitten daher herzlich, uns Gaben ins Vereinshaus zu senden. Erwünscht sind Dosen mit Fleisch- oder Fischkonserven, Weihnachtsgebäck, Schokolade, Nüsse oder ähnliches, Taschenmesser, Pfeife, Taback, ein Unterhaltungsspiel, 1 Paar Hosen­träger, 1 Brustbeutel, 1 Zahnbürste mit Pasta, Mund­harmonika oder Taschenkamm und Bürste. Aber auch jede andere Gabe ist angenehm.

8 Hersfeld, 19. November. Dem Hauptmann d. R. Funk wurde das R e u s s i s ch e E h r e n k r e u z 3. Klasse mit Krone und Schwertern, dem Oberleutnant d. R. B r e t h a u e r das F ü r st l. W a l d e ck t s ch e B e r d i e n st k r e u z 4. Kk. mit Schwertern verliehen.

8 Hersfeld, 19. November. Vom 1. Dezember 1915 ab wird auf den Stationen der Strecke V a ch a -

Wenigentaft-Mansbach die Bahnsteigspe eingeführt. Zur Durchführung dieser Einrichtu werden die Bahnsteige dem freien .Verkehr des Publikums entzogen. Der Zutritt zu und der Austritt aus den abgesperrten Teilen darf als­dann nur durch die hierfür bestimmten Ein- und

rre

(ijtUltfl

Allsgänge genommen werden itnb wird nur gegen Vorzeigung einer gültigen Fahr- oder Bahnsteigkarte gestattet. Die nach Stationen jener Strecke reisenden Personen haben daher ihre Fahrkarte bis zum Ausgange daselbst aufzubewahren und an den Bahnsteigschaffner abzugeben, der sie prüft und je nachdem ihre Gültigkeit abgelaufen ist oder nicht abnimmt oder wieder zurückgibt.

Verzeichnis

der bei L. Pfeiffer Depositenkasse Hersfeld zu Hersfeld eingegangenen weiteren Spenden worüber wie nachstehend dankend quittiert wird:

8 11 . für die deutschen Gefangenen in Rußland

Die Verordnung tritt am 12, November 1915 in Sammluna ' * '

Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt I

des Außerkrafttretens.

Berlin, den 4. November 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Delbrück.

Hersfeld, den 16. November 1915.

Unter der Schafherde des Schäfers Peter Diebel sowie Valentin Weppler in Niederjossa ist die Räude amtlich festgestellt worden.

I. 13015.

Der Landrat. J. V. Funk e, Kreissekretär.

^ // // // // // // //

der

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Hersfelder Jugendwehr

weitere

Gemeinde Kerspenhausen

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für

M.

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die

Hilperhausen Äsbach Beiershausen Kohlhausen Eichhofu.Eichm. Kruspis Stärklos Holzheim WippLrshain Krieger im Felde

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115.2(1

24.60

42.75

40.50

19.50

22.30

55

87.30

48.45

10

Sühnegelder v. Schiedsmann Kalbfleisch, Solms

//

K

H-rSs-ld, dc» 11. November 1915. -.. f«J .^.Ä"?^

Die Maul- und Klauenseuche in den Gehöften I Zahlung der Gemeinde Llippershain

10

Der Preis in Spalte 1 erhöht sich hei Schweinen im Lebendgewichte von über 100 bis 120 Kilogramm um 10 vom Hundert, von über 120 Kilogramm um 20 vom Hundert.

In Gemeinden, die öffentliche Schlachthäuser besitzen und nicht im Abs. 1 aufgeführt sind, darf der Preis für Schweine beim Verkaufe zur Schlachtung den Höchstpreis des nächstgelegenen der im Abs. 1 genannte Hrte nicht übersteigen. Bei gleich weiter Entfernung von zweien dieser Orte ist der höhere der beiden Höchst­preise maßgebend.

Die Landeszentralbehörden sind befugt, die sich aus Abs. 3 ergebenden Höchstpreise herabzusetzen.

8 2.

Der Verkauf von Schweinen zur Schlachtung darf uur nach Lebendgewicht erfolgen. Die Landeszentral­behörden sind befugt, Ausnahmen zuzulassen; sie haben dabei festzusetzen, nach welchem Verhältnis das Lebend­gewicht in Schlachtgewicht umzurechnen ist.

1 Die zuständige Behörde kann an den im § 1 Abs. * genannten Orten Bestimmungen über die Zulassung

Käufer und die Verteilung der Schweine an sie auf den Schlachtviehmärkten erlassen. Schweine, die rJ6 äum Marktschluß unverkauft bleiben, müssen der Gemeinde des Marktorts auf ihr Verlangen käuflich zerlassen werden. Der Ueberlassungspreis beträgt Mark weniger für den Zentner als der Höchstpreis.

8 4.

. Hu Gemeinden mit öffentlichen Schlachthäusern u die zuständige Behörde bestimmen, daß von außer- eingeführtes frisches Schweinefleisch nur an den n ihr bezeichneten Stellen verkauft werden darf.

... Bei Abgabe an den Verbraucher darf der Preis frisches frohes) Schweinefleisch 140 vom Hundert, für frisches frohes) Fett . ... 180

in der nächstgelegenen Schlachthausgemeinde für

Lebendgewicht der Schweine im Gewichte von 80 pis 100 Kilogramm geltenden Höchstpreises nicht über- ! ,-fgen. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen ve)t:mmten Behörden können die Verhältnissätze nieb= r'ger feststem

r ^te Gemeinden können Höchstpreise für die ein- irinen Fleischsorten festsetzen; sie dürfen dafür den

des Joh. Fischer, Adgm Hofmann und Joh. Gutberlett in Rhina, Kreis Hünfeld, ist erloschen.

I l. 12882.

Der Landrat.

J. V.

v. H e d k m a n n, Reg.-Assessor.

Zahlung

von

Hersfeld, den 12. November 1915.

Die Räude bei einem Pferde des Landwirts Paul Lenz in Beiershausen ist wieder erloschen.

I. 12616. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

//

Für das Rote Kreuz Herrn Nechtsanwalt Schafft für Buße der israelitischen Schule in Schenklengsfeld Herrn Jacob Seelig, hier

Sammelbüchse bei Herrn Cohn

Reinmöller

,, Neuhaus

aus einer Metallsammlung Zahlung von Herrn Jacob Plaut 1.

Schenklengsfeld Ungenannt

Hersfeld, den 16. November 1915. Zinsen von L. Pfeiffer auf Eingänge für

Die in Oberaula, Kreis Ziegenhain, ausgebrochene die deutschen Gefangenen in Rußland Maul- und Klauenseuche ist erloschen. Vergütung

l. 13073.

Der Landrat.

von

Herrn Gustav Plaut, Nürnberg

M.

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20.

43.50 20.04

10-72

4.46

4.06

21

3.

50.

13.

Funke, Kreissekretär.

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Bus der Heimat

):( Hersfeld, 19. November. sWeihnachts- Liebesgaben.) Für die im Felde stehenden Truppen des Feldartillerie-Regiments Nr. 55, der 6. und 7. Artillerie-Munitionskolvnne 11. Armeekorps, der 22. Jnfantrie-Division, der 2. und 3. Abteilung Feldartillerie-Regiments Nr. 95, der 2. Abteilung Feldartillerie-Regiments Nr. 241, sowie der2. Artillerie- Munitionskolvnne der 103. Jnfantrie-Division können Weihnachts-Liebesgaben zur Weiterbeförderung an die 2. Ersatzabteilung, Feldartillerie-Regi­me n ts Nr. 55 in Naumburg a. Saale gesandt

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Bernhard Oppenheim, Nürnberg

Oberjäger Kehres, Unter- haun z. Z. i. Westen Gottlieb Kehres, Unter- Haun

Max Buchsbaum, Wüsten sachsen

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10.

5.

2

M. 212.78

bisheriger Bestand

6.836.03

M. 7.048.81

davon weiter verausgabt

3.961.12

heutiger Bestand

M. 3.087.69

für die Krieger im Felde Herrn C. Loßdörfer Hillarts- hausen M.

Zahlung

von

werden. Die Liebesgaben werden von Naumburg aus Uebertrag vom Kto. Rotes Kreuz rechtzeitig zu Weihnachten an die Front befördert.Krieger der Marine

Die Pakete, welche nur haltbare und kei ne Frau Oberförster Pfannkuchen, hier leichtverderblichen Sachen enthalten dürfen, ! Fräulein A. Pfannkuchen, hier müssen gut verpackt, s p ä t e st e n s bis zum 10. Herrn Carl Schimmelpfeng, hier Dezember ds. Js, bei der 2. Ersatzabteiluug, Feldartillerie-Regiments Nr. 55 in Naumburg a. Saale abgeliefert werden. Später eintreffende Pakete können auf rechtzeitige Ablieferung nicht rechnen. Die Pakete müssen die Aufschrift

bisheriger Bestand

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SO 250.' 400 5 2 100.- 807 2.327.81

. M. 8.134.31

davon weiter verausgabt 1.255.28

Weihnachten 1915" tragen.

Heutiger Bestand Ns 1.879.03