Herslelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
HerMer
für den Kreis Hersfeld
Kreisblatt
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 269.
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Amtlicher Teil.
Belauntmachmg
Für Dienstag, den 16. November 1915 ist die Verabfolgung von Fleisch, Fleischwaren und Speisen aus Fleisch an Verbraucher in Läden und offenen Verkaufsstätten zugelassen.
Für Gast- und Speisewirtschaften verbleibt es bei dem bestehenden Verbot. (S. Bekanntmachung des Bundesrats vom 28. Oktober 1915 — Kreisblatt No. 258 — vom 0. November 1915.)
Hersfeld, den 15. November 1915.
Der Landrat.
F. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor^
Kriegswntrolloerlammlung!
Die diesjährigen Herbstkontrollxersammlungen finden wie folgt, statt:
Zu Überbaun
(bei Gastwirt Schacht)
Sonnabend, den 20. November 1915,
8 Uhr vormittags
für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- hausen, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.
3u Hersfeld 1 (Statt) (platz hinter dem Bezirkskommando, bei Regen- wet^r in der Kriegsschule)
Sonnabend, den 20. November 1915,
11 Uhr vormittags für sämtliche Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und Hof Wehneberg.
Zu Hersseld n (ßanb) (platz hinter dem Bezirkskommando, bei Regenwetter in der Kriegsschule)
Sonnabend, den 20. November 1915, 2,30 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg mit Kühnbach, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga mit Sölzerhöfe, Gutsbezirk Bingartes mit Johannesberg, Meisebach,Kalkobes, Gutsbezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes und Hermannshof.
Zu Kirchheim
(bet Gastwirt ftubn)
Montag, den 22 November 1915, 9 Uhr vormittags
für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode mit Hof Siebenmorgen,Heddersdorf, Kemmerode, Kirchheim mit Weich- und Eichmühle, Kleba, Reckerode, Reim- bvldshausen, Rotterterode mit Hof Beiersgraben und Willingshain mit Hof Löscher.
Zu Niederaula
(Kirchplatz)
Montag, den 22. November 1915,
1,30 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Asbach, Beiershausen, Hattenbach, Kerspenhausen, Solms, Stärklos, Gutsbezirk Engelbach mit Hof Sternberg, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa und Holzheim.
Zu Heringen
(auf dem platz beim ßotel „Glückauf“)
Dienstag, den 23. November 1915,
10,30 Uhr vormittags, für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengendorf, HeringenmitHofFüllerode,Leimbach,Lengers, Widdershausen und Wölfershausen. Die Mannschaften aus Kleinensee erscheinen in Hönebach am 30. November ds. Js., 11,15 vormittags in der Nähe vorn Bahnhof, Dorfstraße.
zu Heimboldshausen
(Gastwirtschaft Bock)
Dienstag, den 23. November 1915, 1 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Heimboldshausen, Ausbach, Harnrode, Gethsemane, Philippsthal, Röhrigshof mit Nippe und Unterneurode.
Zu Friedewald
(auf dem Schloßplatz)
Mittwoch, den 24 November 1915,
... 10,15 Uhr vormittags
Tür die Mannschaften aus den Gemeinden Friedewald unt Hof Weißenborn, Herfa, Lautenhausen mit Hof ^berneurode und Hillartshausen.
Zu Schenklengsseld (bei Gastwirt Geheb)
Dienstag, den 16. November
Mittwoch, den 24. November 1915,
3 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkelrode,Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld,Rans- bach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Scheu k- lengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
zu Friedlos
(bet Gastwirt Eehn)
Donnerstag, den 25. November 1915, 9,45 Uhr vormittags für die Mannschaften aus den Gemeirrden Friedlos, Reilos, Mecklar, Meckbach mit Kneipmühle, Gerterode, Rohrbach und Tann.
Zu Obergeis
(bei Gastwirt Brnst)
Donnerstag, den 26. November 1915,
3 Uhr nachmittags
für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmers- Hausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Untergeis und Obergeis.
Zur strengen Beachtung für die Beteiligten fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu :
Es sind gestellungspflichtig: „
1. Sämtliche Mannschaften des Beurlaubtenstandes des Heeres und der Marine, alle ausgebildeten Mannschaften des Landsturm iL Aufgebots, alle Rekruten und ausgehobenen, unausgebildeten Landsturmpflich- tigen einschließlich der Jahresklasse 1896, sowie alle bei der Musterung der „Dauernd Untauglichen" ausgehobenen, unausgebildeten und alle als tauglich bezeichneten ausgebildeten Mannschaften. Ferner die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften und sämtliche Rentenempfänger, welche noch in einem Militärverhältnis stehen. Mannschaften, welche als „unbrauchbar" oder „untauglich" von den Truppenteilen entlassen und noch nicht durch das Bezirkskommando oder die Ersatz-Kommission wieder untersucht sind, haben mit zu erscheinen. Die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere und oberen Militärbeamten haben sich schriftlich beim Bezirkskommando zu melden.
Es wird darauf hingewiesen, daß diejenigen Mannschaften des ausgebildeten Landsturms, welche nach dem Aufruf des Landsturms ihr 45. Lebensjahr überschritten haben, noch gestellungspflichtig sind, da ein Ausscheiden aus dem bisherigen Verhältnis während des Krieges nicht stattfindet.
Die Mannschaften^ die als „unabkömmlich" anerkannt oder „zurückgestellt" sind, sind gestellungspflichtig.
Außerdem haben zu erscheinen sämtliche Militär- personen, welche bereits dem aktiven Heere angehören und sich auf Urlaub befinden, sei es wegen Krankheit oder zur Erholung — sofern marschfähig — oder aus anderen Gründen.
2. Die Einberufung zu den Kontrollversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämtlichen Ortschaften statt. Die Nichtbefolgnng der Berufung zu den Kontroll- versammlungen hat strenge Strafe znr Folge.
3. Die Mannschaften aus den einzelnen hier nicht genannten Höfen und Mühlen etc. gehören zu den Ortschaften, zu deren Gemeinden sie zählen.
4. Die Mannschaften haben ihre Militärpapiere mit znr Stelle z« bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrollversammlung sind nur in dringenden Fällen zulässig und sind rechtzeitig bei dem zuständigen Bezirksfeldwebel anzubringen. Wer vor der Kontrollversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu stellen.
Bei Einreichung von Gesuchen ist genau anzu- geben, in welchem Militärverhältnis der Betreffende steht, — Jahresklasse, Waffengattung usw. — damit Rückfragen vermieden werden. *
6. Etwaige plötzliche Krankheit oder )on|tige Verhinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrollplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.
In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit an-" zugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erichernen zur Kontrollversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
7 Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrolloersammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militar- fahrkarte feiten der betreffenden Eisenbahn-Station ^^^ Alle Mannschaften gehören während des ganzen Taaes, zu welchem sie zu den Kontrollversammlungen berufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Kriegsgesetzen unterworfen. _ . .
9. Das Mitbringen von Stocken mw. sowie Hunden ist verboten.^ öcn 3 November 1915.
Königliches »erirlslommando.
1915
Die Herren Ortsvorstünde des Kreises werden angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung alsbald auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen.
Der Gendarmeriewachtmeister, zu dessen Bezirk der Kontrollort gehört, hat zwecks Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung bei den.Kontrollversammlungen zugegen zu sein, sofern er nicht durch andere dringende Dienstgeschäfte verhindert sein sollte. J.-No. M. 10122. Der Landrat.
I V.:
v. Hedeman n, Reg.-Assesfor.
Hersfeld, den 13. November 1915.
Am 1. Dezember 1915 findet im Deutschen Reiche eine Viehzählung statt.
An Formularen kommen zur Anwendung:
1) Die Zählbezirksliste C und
2) Die Gemeindeliste E.
Der voraussichtlich erforderliche Bedarf an For- mularen wird den Herren Orts- bezw. Gutsvorstehern in den nächsten Tagen von hieraus zugehen.
Sollten die Formulare nicht bis zum 22. November 1915 eingetroffen sein oder nicht für ausreichend befunden werden, ersuche ich mir umgehend zu berichten und im letzteren Falle den Mehrbedarf anzugeben.
Die Einteilung der Gemeinden in Zählbezirke ist sofort vorzunehmen. Die Zählbezirke sind der Zählung im Oktober 1915 anzupassen. Nach Bildung der Zählbezirke sind sofort die Zähler 311 bestellen und mit ihrer Tätigkeit vertraut zu machen. Jeder Zähler erhält zwei Zählbezirkslisten C. Das Zählergebnis einer jeden Haushaltung mit den zur Erhebung kommenden Viehgattungen sind vom Zähler unmittelbar in die Zählungsliste einzutragen. Das eine Formular der Zählbezirksliste ist zur Urschrift, die mit Tintenstift geführt werden kann, das andere zur Reinschrift zu verwenden. Letztere ist mit schwarzer Tinte anzufertigen. Beide Stücke sind vorn Zähler durch Namensunterschrift zu beglaubigen und bis 311m 3. Dezember 1915 an die Gemeindebehörde oder den Zählungsausschuß zurückzugeben.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haben die vom Zähler zurückgelieferte Zählbezirksliste alsbald zu prüfen und etwaige Mängel sofort zu beseitigen. Nachdem dieses geschehen, sind die Zählbezirkslisten von denselben zu beglaubigen.
Auf Grund der Zählbezirkslisten ist von den Herrn Bürgermeistern und Gutsvorstehern alsdann die Gemeindeliste E. in drei Stücken herzustellen.
Zwei Stücke der Gemeindeliste sind mir mit der Reinschrift und der Urschrift der Zählbezirksliste bis zum 7. Dezember 1915 einzureichen. Die dritte Gemeindeliste verbleibt bei der Gemeindebehörde.
Im übrigen ist genau nach den, den Formularen C und E aufgedruckten Anweisungen zu verfahren.
Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern des Kreises mache ich die vorschriftsmäßige und gewissenhafte Ausführung der Zählung und die pünktliche Einhaltung des für die Einreichung des Zähl- materials festgesetzten Termins zur ganz besonderen Pflicht.
1. 12890. Der Landrat.
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Bus der Heimat
§ Hersfeld, 15. November. Der Aufruf der Fran Kronprinzessin, beizutragen zur Linderung der Not armer Kriegsmütter, hat in allen deutschen Landen begeisterten Widerhall gefunden. Besonders freudig wurde die von der hohen Frau veranlaßte Herausgabe des Kriegbilderbuches begrüßt, das Mitte dieses Monats unter dem Titel Vater i st im Kriege zum Besten der Kriegskinderspende deutscher Frauen erscheinen soll. Es wird auf 50 Seiten 24 farbige Bilder nahmhafter Künstler mit Versen von Rudolf Presber enthalten und vornehm und dauerhaft gebunden für den billigen Preis von nur 1,20 Mk. zum Verkauf gelangen. Die Voraus- befteUungen sind so zahlreich eingegangen, daß schon die erste Auflage die stattliche Anzahl von 250 000 Exemplaren erreichte. Trotz dieses Erfolges reichen die Mittel immer noch nicht aus, alle Uuterstützungs- gesuche armer Kriegsmütter zu berücksichtigen. Die Kriegskinderspende deutscher Frauen bedarf der werbenden Mitarbeit aller Kreise an dem Liebeswerk der Kronprinzessin und bittet diejenigen, die bereit sind, die Verbreitung des Kriegsbilderbuches zu fördern, sich mit dem Verlag Hermann Hillger, Berlin W. 9 der mit der Auslieferung betraut wurde, in Verbindung zu setzen.
):( Hersfeld, 15. November. »Weihnachts- spende für unsere Truppen.» Gewiß wurde der Aufruf um Weihnachtsgaben für die Truppen gnt ausgenommen. Aber wer geben will, der muß sich beeilen, denn frühzeitig muß alles hinaus, wenn - es rechtzeitig zum Fest in den Händen der Tapferen sein soll.